Förderprogramme in Berlin
Was du in Berlin beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
2.178 Programme gefunden
ThemaAlle
- Alle Themen
- Energie986
- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität551
- THG-Quote132
- Gründung458
- Digitalisierung379
- Forschung465
- Personal318
- Bildung695
- Familie269
- Natur und Umwelt423
- Landwirtschaft190
- Kultur278
- Sport166
- Soziales552
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
DATIpilot - Innovationscommunities (Modul 2)
Innovationscommunities entwickeln selbständig ihr Innovationsthema und ihre Partnerschaften und arbeiten selbstorganisiert an neuen Technologien, Verfahren, Dienstleistungen oder Geschäftsmodellen zur Lösung gesellschaftlich relevanter Probleme. Die Communities erhalten bis zu 5 Millionen Euro für maximal vier Jahre.
DATIpilot - Innovationssprints (Modul 1)
Innovationssprints ermöglichen es, konkrete Transferideen schnell umzusetzen, mit vereinfachter Antragstellung und einem innovativen Auswahlverfahren. Während einer Laufzeit von maximal 18 Monaten können Forschungsergebnisse in die praktische Anwendung gebracht werden. Gefördert werden Einzel- oder Verbundprojekte mit maximal zwei Partnern.
DB Jobticket im Fernverkehr
Verbilligte Streckenzeitkarte im Abo für Beschäftigte, deren Arbeitgeber einen Rahmenvertrag mit der Deutschen Bahn hat. Auf den regulaeren Preis der persönlichen Monats- oder Jahreskarte im Abo gibt es 5 Prozent Rabatt. Der Preis richtet sich nach Strecke, Produkt- und Wagenklasse und ist nach oben durch den Preis der BahnCard 100 begrenzt. Der Arbeitgeber kann je nach Rahmenvertrag einmal im Jahr ein Serviceentgelt von höchstens 19,90 Euro erheben.
DBU-Projektförderung
Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt fördert innovative, umweltentlastende Modellvorhaben in elf Themenfeldern, darunter ausdrücklich Ressourcen und Nachhaltige Produkte, was Kreislaufwirtschaft, Reparaturfähigkeit und Materialeffizienz einschließt. Unternehmen erhalten in der Regel 50 Prozent der Projektkosten, Hochschulen und staatlich finanzierte Einrichtungen bis zu 100 Prozent, die genaue Höhe wird je Projekt individuell festgelegt. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Personengesellschaften, Vereine, Stiftungen, Privatpersonen, Hochschulen und staatlich finanzierte Einrichtungen. Das Verfahren ist zweistufig: erst eine Projektskizze von 3 bis 10 Seiten, danach ein Antrag von rund 20 Seiten. Skizzen und Anträge können jederzeit eingereicht werden.
DBU-Projektförderung für innovative Umweltvorhaben
Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt fördert innovative, modellhafte und praxisnahe Vorhaben, die die Umwelt entlasten. Die Projektförderung ist eine der vier Förderlinien der Stiftung, neben Green Start-up, dem MOE-Fellowship für Fachkräfte aus Mittel- und Osteuropa und den Promotionsstipendien. Schwerpunkte umfassen unter anderem Naturschutz, Ressourcenschonung und Umwelttechnik. Anträge werden ganzjährig angenommen, Voraussetzung ist ein klarer Innovationsgehalt und Übertragbarkeit.
DEG Business Support Services
Mit den Business Support Services beteiligt sich die DEG an den Kosten externer Beratung für Unternehmen in Entwicklungs- und Schwellenländern. Übernommen werden bis zu 50 Prozent der Kosten, maximal 200.000 Euro. Themen sind unter anderem Klimatransformation, Corporate Governance, Umwelt- und Sozialmanagement, Ressourcen- und Energieeffizienz, Mitarbeiterqualifizierung und Lieferantenentwicklung. Das Angebot steht neuen wie bestehenden DEG-Kunden offen.
DEG ImpactConnect (vormals AfricaConnect)
ImpactConnect finanziert Investitionsvorhaben von Tochtergesellschaften deutscher und europäischer Unternehmen in Entwicklungs- und Schwellenländern. Das Programm ist 2019 als AfricaConnect für Afrika gestartet und wurde 2024 und 2025 weltweit ausgeweitet. Darlehen liegen zwischen 0,5 und 10 Millionen Euro bei Laufzeiten von drei bis sieben Jahren, möglich in Euro, US-Dollar und Lokalwaehrung, in der Regel ohne dingliche Besicherung. Bei Greenfield-Vorhaben werden 30 bis 50 Prozent Eigenkapital eines erfahrenen Investors erwartet, bei bestehenden Tochtergesellschaften mindestens 20 Prozent nach Finanzierung. Startups ohne belastbares Geschäftsmodell, Umschuldungen und Dividendenausschuettungen sind ausgeschlossen.
DEG UkraineConnect
UkraineConnect finanziert Investitionen deutscher und europäischer Mittelstaendler in der Ukraine. Die DEG vergibt Darlehen bis fuenf Millionen Euro zu attraktiven Konditionen, abgesichert durch Garantien des Bundes. Das Angebot richtet sich an Unternehmen, die trotz des Kriegsumfelds in der Ukraine investieren oder ihr Engagement dort ausbauen wollen.
Darlehen bei vorübergehender Notlage (Paragraph 38 SGB XII)
Wenn Leistungen für Regelbedarf, Barbetrag, Mehrbedarfe, Versicherungsbeiträge oder Unterkunft voraussichtlich nur für kurze Dauer zu erbringen sind, können die Geldleistungen als Darlehen gewährt werden. Gedacht ist die Regelung für akute finanzielle Engpässe, wenn absehbar bald wieder eigene Einkünfte fließen. Darlehen an Mitglieder einer Haushaltsgemeinschaft können einzeln oder gemeinsam vergeben werden; die Rückzahlungsbedingungen werden individuell vereinbart.
Darlehen für Energie- und Mietschulden nach Paragraf 22 Absatz 8 SGB II
Wer Miet- oder Energieschulden hat und dadurch Wohnungsverlust oder eine vergleichbare Notlage wie eine Stromsperre riskiert, kann beim Jobcenter oder Sozialamt die Übernahme der Schulden beantragen. Die Übernahme erfolgt in der Regel als Darlehen und soll erfolgen, wenn sie gerechtfertigt und notwendig ist, um Wohnungslosigkeit zu verhindern. Vorhandenes Vermögen nach Paragraf 12 Absatz 2 SGB II ist vorrangig einzusetzen. Zuständig ist der kommunale Träger am Wohnort.
Darlehen für unabweisbare Bedarfe in der Grundsicherung
Kann ein vom Regelbedarf umfasster, aber unabweisbarer Bedarf im Einzelfall nicht gedeckt werden, erbringt das Jobcenter die Leistung als Sach- oder Geldleistung und gewährt dafuer ein Darlehen. Typische Faelle sind eine kaputte Waschmaschine oder eine Nachzahlung, die aus dem Regelbedarf nicht zu stemmen ist. Das Darlehen wird durch Aufrechnung mit dem laufenden Regelbedarf getilgt. Weitergehende Zuschussleistungen sind für diese Bedarfe ausgeschlossen.
Degressive Abschreibung für Wohngebäude (§ 7 Absatz 5a EStG)
Für Wohngebäude kann statt der linearen Abschreibung eine degressive Abschreibung von 5 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert gewählt werden. Das zieht die Abschreibung stark in die ersten Jahre vor und verschafft in der Anfangszeit deutlich mehr Steuerersparnis. Voraussetzung ist ein Baubeginn nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029, bei Kauf ein in diesem Zeitraum rechtswirksam abgeschlossener Vertrag. Der Haken: Der Abschreibungsbetrag sinkt Jahr für Jahr, weil er immer vom Restwert berechnet wird, und die Wahl gilt für das gesamte Gebäude. Ein Wechsel zur linearen Abschreibung ist später zulässig, der Rückweg nicht.
Degressive Abschreibung für betriebliche Elektrofahrzeuge nach Paragraf 7 Absatz 2a EStG
Betrieblich genutzte Elektrofahrzeuge können stark beschleunigt abgeschrieben werden. Für Elektrofahrzeuge im Anlagevermögen, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft werden, sind im Jahr der Anschaffung 75 Prozent der Anschaffungskosten absetzbar, danach 10, 5, 5, 3 und 2 Prozent. Wichtig: Trotz des verbreiteten Namens Sonderabschreibung handelt es sich um eine besondere Absetzung für Abnutzung, nicht um eine Sonderabschreibung. Sie darf gerade dann nicht angewendet werden, wenn für dasselbe Wirtschaftsgut eine Sonderabschreibung in Anspruch genommen wurde, etwa nach Paragraf 7g EStG. Die Regelung ist ein Liquiditätsvorteil und ersetzt für viele Betriebe den weggefallenen Umweltbonus faktisch teilweise.
Demokratie leben! - Extremismuspraevention in Strafvollzug und Bewaehrungshilfe
Dieser Programmbereich fördert Projekte, die radikalisierungsgefaehrdete Menschen im Strafvollzug und in der Bewaehrungshilfe beraten und begleiten. Dazu gehoeren auch Fortbildungen für Bedienstete und Fachkräfte in Justiz und Bewaehrungshilfe. Ziel ist es, Radikalisierung im Justizvollzug frühzeitig zu erkennen und Ausstiegswege zu oeffnen. Die dritte Förderperiode läuft von 2025 bis 2032.
Demokratie leben! - Innovationsprojekte
Innovationsprojekte erproben neue Arbeitsansaetze in der Demokratieförderung, der Vielfaltgestaltung und der Extremismuspraevention. Antragsteller sind zivilgesellschaftliche Organisationen, die noch nicht erprobte Konzepte entwickeln und testen wollen. Die Ergebnisse sollen anschließend in die Regelpraxis und in die bundeszentrale Infrastruktur einfliessen. Die dritte Förderperiode läuft von 2025 bis 2032.
Demokratie leben! - Landes-Demokratiezentren
In jedem Bundesland fördert Demokratie leben! ein Landes-Demokratiezentrum. Es koordiniert die regionalen Akteure und trägt die Beratungsangebote vor Ort: Mobile Beratung, Opfer- und Betroffenenberatung sowie Ausstiegs- und Distanzierungsberatung. Damit entsteht in jedem Land eine feste Anlaufstelle bei rechtsextremen, rassistischen und antisemitischen Vorfaellen. Die dritte Förderperiode läuft von 2025 bis 2032.
Demokratie leben! - Partnerschaften für Demokratie
Partnerschaften für Demokratie richten sich an kommunale Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse, also Städte, Gemeinden und Landkreise. Sie buendeln vor Ort Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft und legen gemeinsam kommunale Ziele der Demokratieförderung fest. Über einen Aktions- und Initiativfonds können lokale Projekte unbuerokratisch unterstützt werden. Die dritte Förderperiode läuft von 2025 bis 2032.
Demokratie leben! - Programmbereich bundeszentrale Infrastruktur
In diesem Programmbereich fördert Demokratie leben! Projekte etablierter zivilgesellschaftlicher Organisationen mit bundesweiter Bedeutung. Ziel ist der Aufbau einer bundeszentralen Infrastruktur, die Impulse setzt, Qualitätsstandards entwickelt und Wissen in die Fläche trägt. Die dritte Förderperiode läuft von 2025 bis 2032. Zuständig für die Umsetzung ist die Regiestelle Demokratie leben! beim BAFzA.
Demokratie leben! - Sondervorhaben Integration und Teilhabe
Sondervorhaben ergänzen die fuenf Programmbereiche von Demokratie leben! um eigene Schwerpunkte. Für die Förderung ab 2027 wurde unter anderem ein Förderaufruf zum Sondervorhaben Integration und Teilhabe veröffentlicht. Ergänzend gibt es Förderaufrufe zu den Programmebenen Bund, Digitaler Raum und zur Koordinierung. Die Interessenbekundungen waren ausschließlich online einzureichen, der Zeitraum lief vom 3. August bis 4. September 2026.
Denkmalförderung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz
Die größte private Denkmalförderung Deutschlands unterstützt jährlich rund 600 Restaurierungsvorhaben. Gefördert werden Arbeiten zur dauerhaften Erhaltung eingetragener Kulturdenkmale in ihrer denkmalwerten Originalsubstanz, außerdem Voruntersuchungen, Dokumentation, Bergung wichtiger Artefakte und Planungskosten. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Verfügungsberechtigte, ausdrücklich auch gemeinnützige Trägervereine und Stiftungen.
Denkmalförderung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz
Private Stiftung, die jährlich rund 600 Sanierungsvorhaben an Baudenkmalen in ganz Deutschland fördert. Vorrangig unterstützt werden private Eigentümer, private Einrichtungen, Denkmalvereine, Kirchen und Kommunen; die Mittel sollen die öffentliche Hand ausdrücklich nicht von ihrer Verantwortung entlasten. Gefördert werden bauliche Instandsetzungs- und Konservierungsarbeiten an eingetragenen Kulturdenkmalen sowie die Restaurierung von Bauteilen und Ausstattung, in Ausnahmefaellen auch Planungs- und Forschungskosten. Antragsschluss für das Jahresförderprogramm ist der 31. August; bei Katastrophenschäden ist eine Antragstellung ganzjährig möglich.
Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes
Mit den Denkmalschutz-Sonderprogrammen finanziert der Bund die Restaurierung national bedeutsamer Denkmale und historischer Orgeln. Seit 2009 sind rund 547 Millionen Euro geflossen. Der Bund beteiligt sich mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, der Rest muss von Land, Kommune, Träger oder Dritten kommen. Für das 14. Programm sind keine Anträge mehr möglich, der Haushaltsausschuss hat für eine neue Runde 2026 rund 50 Millionen Euro bereitgestellt.
Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes (DS)
Wiederkehrendes Sonderprogramm des Bundes zur Rettung und Sanierung national bedeutsamer Kulturdenkmäler und historischer Orgeln. Der Bund beteiligt sich mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten; die übrige Finanzierung müssen Träger, Land, Kommune oder Dritte aufbringen. Seit 2009 wurden bis 2025 rund 547 Millionen Euro investiert und mehr als 3.000 Kulturdenkmäler und historische Orgeln gefördert. Das 14. Sonderprogramm endete im November 2025 und ist für Neuanträge geschlossen. Für 2026 hat der Haushaltsausschuss 50 Millionen Euro für eine neue Runde vorgesehen. Anträge laufen über die Antragstellen der Länder.
Deutsche Bank Sport-Stipendium
Studierende Kaderathletinnen und Kaderathleten aus dem Potenzial-Team und dem Top-Team der Sporthilfe können ein Sport-Stipendium von 300 Euro monatlich beantragen. Es soll die Vereinbarkeit von Spitzensport und Studium sichern. Das Stipendium wird zusätzlich zur monatlichen Grundförderung gezahlt. Auszubildende erhalten ein vergleichbares Angebot von bis zu 300 Euro monatlich.
Weiter im Verzeichnis
- ThemaFörderung für die neue HeizungWer eine alte Heizung ersetzt, kann dafür öffentliche Zuschüsse und zinsgünstige Kredite bekommen.
- ThemaFörderung für Photovoltaik und SpeicherSolarstrom vom eigenen Dach wird auf mehreren Wegen unterstützt: über die gesetzliche Vergütung für...
- ThemaFörderung für die energetische SanierungBei der Sanierung eines bestehenden Gebäudes gibt es zwei Wege: einzelne Maßnahmen wie Dämmung, Fenster oder...
- ThemaFörderung für WohneigentumWer eine Immobilie kauft oder baut, kann auf mehreren Ebenen Unterstützung bekommen: zinsgünstige Kredite...
- ThemaFörderung für die GründungFür Gründungen gibt es vier Arten von Unterstützung: Zuschüsse zum Lebensunterhalt oder zu Beratungskosten...
- ThemaFörderung für MobilitätRund um Mobilität fördern Bund, Länder und vor allem Kommunen sehr unterschiedliche Dinge: Lastenräder...
- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.