Förderprogramme in Brandenburg
Was du in Brandenburg beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
2.154 Programme gefunden
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Kälte-Klima-Richtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative
Gefördert wird die Errichtung energieeffizienter stationärer Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln samt Nebenaggregaten und Speichern. Neu aufgenommen ist die Umrüstung bestehender kleiner Kompressionsanlagen von fluorierten Kältemitteln auf Kohlenwasserstoffe, was den Stromverbrauch senkt und die Anlagen im Bestand hält statt sie zu ersetzen. Die Förderung erfolgt als Festbetragsförderung, die konkrete Höhe lässt sich mit dem Förderrechner auf klimaschutz.de ermitteln. Anträge sind ganzjährig elektronisch beim BAFA möglich.
Bundesförderung für transformative Klimaschutzprojekte (Nationale Klimaschutzinitiative)
Gefördert werden umsetzungsorientierte Projekte, die zur Treibhausgasneutralität bis 2045 beitragen, etwa durch neue Konsum-, Nutzungs- und Wirtschaftsmodelle. Förderfähig sind Personalkosten, Dienstleistungen, Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen und Investitionen in Gegenstände, mit denen die entwickelten Maßnahmen erprobt werden. Nicht gefördert werden Baumaßnahmen und reine Forschungsprojekte. Die Förderung muss in angemessenem Verhältnis zum Transformationspotenzial stehen, ein Mindesteigenanteil ist erforderlich. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, ausdrücklich nicht Kommunen, kommunale Zweckverbände und natürliche Personen.
Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative
Zentrales Bundesprogramm für kommunalen Klimaschutz, das strategische Maßnahmen wie Klimaschutzkonzepte, Klimaschutzkoordination, Machbarkeitsstudien und Beratungsleistungen sowie investive Maßnahmen fördert. Zu den investiven Fördertatbeständen gehört ausdrücklich die Abfallwirtschaft, also etwa Anlagen und Technik auf Wertstoffhöfen und in der kommunalen Entsorgung, daneben Abwasser, Trinkwasserversorgung, Innen- und Außenbeleuchtung sowie klimafreundliche Mobilität. Die einzelnen Förderquoten stehen in Nummer 7.3 der Richtlinie, finanzschwache Kommunen und Braunkohlereviere erhalten erhöhte Sätze.
Umweltinnovationsprogramm (UIP)
Das Umweltinnovationsprogramm fördert großtechnische Demonstrationsanlagen in Deutschland, in denen eine innovative Technik erstmals in der Branche angewendet oder bekannte Techniken neuartig kombiniert werden, unter anderem in Abfallwirtschaft, Kreislaufwirtschaft, Abwasser, Luftreinhaltung und Energieeffizienz. Möglich ist ein Investitionszuschuss von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten, in der Praxis gedeckelt bei 7,5 Millionen Euro, alternativ ein Zinszuschuss zu einem KfW-Kredit über bis zu 70 Prozent der Kosten. Das Verfahren ist zweistufig mit einer jederzeit einreichbaren Projektskizze.
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Modul 6: Elektrifizierungsmaßnahmen bei kleinen Unternehmen
Kleine Unternehmen erhalten 33 Prozent Zuschuss, wenn sie vorhandene Produktionsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder Mineralöl betrieben werden, durch neue elektrisch oder mit erneuerbaren Energien betriebene Anlagen ersetzen oder bestehende Anlagen auf Elektrobetrieb umrüsten. Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro, der Höchstzuschuss bei 200.000 Euro je Antragsteller für technisch, wirtschaftlich und verwaltungstechnisch zusammenhängende Maßnahmen. Die technischen Anforderungen entsprechen dem KfW-Kreditprogramm 295.
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Modul 5: Transformationspläne
Modul 5 der EEW-Richtlinie fördert die Erstellung von Transformationsplänen, mit denen Unternehmen den eigenen Weg zur Treibhausgasneutralität planen und die dafür nötigen Energie-, Material- und Ressourcenmaßnahmen ableiten. Anders als die übrigen EEW-Module wird dieses Modul nicht vom BAFA, sondern vom Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH über die Plattform wettbewerb-energieeffizienz.de abgewickelt. Fördersatz und Höchstbetrag stehen dort und nicht auf der BAFA-Seite.
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung, Basisförderung
Die Basisförderung von Modul 4 gibt KMU ohne aufwendiges Einsparkonzept einen Zuschuss von 15 Prozent (kleine Unternehmen) beziehungsweise 10 Prozent (mittlere Unternehmen) der Investitionskosten, wenn der Ersatz einer bestehenden Anlage den Endenergiebedarf um mindestens 15 Prozent senkt. Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 10.000 Euro je Maßnahme, die Förderzusage bei zusammenhängenden Maßnahmen bei höchstens 20 Millionen Euro. Gefördert werden unter anderem Elektrostapler, Spritzgießmaschinen, Lasercutter, Lackierkabinen und Gastronomietechnik.
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software
Gefördert werden Anschaffung, Installation und Inbetriebnahme von Sensorik, Messtechnik, Datenumsetzern, Steuerungen und zertifizierter Energiemanagement-Software nach DIN EN ISO 50001 sowie zugehörige Mitarbeiterschulungen. Der Zuschuss beträgt 45 Prozent für kleine, 35 Prozent für mittlere und 25 Prozent für große Unternehmen. Gemeinsam mit Modul 2 sind je zusammenhängender Maßnahme höchstens 20 Millionen Euro möglich. Die Software muss auf der BAFA-Liste zertifizierter Produkte stehen.
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Modul 1: Querschnittstechnologien
Zuschuss für den Austausch bereits im Betrieb laufender Querschnittstechnologien gegen hocheffiziente Motoren, Pumpen, Ventilatoren, Druckluftverdichter, Frequenzumrichter und Wärmeübertrager zur Abwärmenutzung. Kleine Unternehmen erhalten 25 Prozent, mittlere 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Je Maßnahme sind mindestens 2.000 Euro zu investieren, insgesamt sind höchstens 200.000 Euro Zuschuss möglich. Nur KMU sind antragsberechtigt, Neuanlagen ohne Ersatz werden nicht gefördert.
Unternehmensnachfolge 2022 (Brandenburg)
Zuschussprogramm der ILB zur Entwicklung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolge im Land Brandenburg. Antragsberechtigt sind die Handwerkskammern sowie die Industrie- und Handelskammern, die damit Lotsen- und Beratungsangebote für Übergeber und Übernehmer finanzieren. Konkrete Fördersätze stehen in der Richtlinie.
Beratungsnetzwerk im Handwerk
Der Bund finanziert das kostenfreie und neutrale Beratungsangebot der Handwerksorganisationen mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Pro Vollzeitstelle sind es 24.100 Euro jährlich für Betriebsberatung und Fachberatung sowie 30.100 Euro für Beratungsstellen für Innovation und Technologie. Endbegünstigte sind Handwerksbetriebe und Menschen vor Gründung oder Übernahme.
Überbetriebliche berufliche Bildung im Handwerk (Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung, ÜLU)
Zuschuss für Träger überbetrieblicher Lehrgänge im Handwerk, also Handwerkskammern, Fachverbände, Kreishandwerkerschaften und Innungen. Der Bund trägt bis zu einem Drittel der Lehrgangskosten und bis zu 50 Prozent der Unterbringungskosten für Lehrlinge im zweiten bis vierten Ausbildungsjahr.
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (BAFA-Beratungsförderung)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen. Themen wie Nachfolge und Übergabe sind erfasst. Jedes Unternehmen kann in der Geltungsdauer maximal fünf Beratungen abrechnen, davon höchstens zwei pro Jahr.
nexxt-change Unternehmensnachfolgebörse
Kostenlose und anonyme Nachfolgebörse des Bundes für Betriebsinhaber, die einen Nachfolger suchen, und für Übernahmeinteressierte. Seit 2006 wurden nach Angaben der Plattform 22.300 Vermittlungen erreicht, 431 regionale Partner wie Kammern und Banken begleiten die Inserate kostenfrei.
ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (KfW-Programm 077)
Kredit bis 500.000 Euro je Antragstellerin oder Antragsteller für Gründung, Übernahme eines gewerblichen Unternehmens oder tätige Beteiligung in den ersten fünf Jahren. Besonderheit ist die 100-prozentige Garantieübernahme durch eine Bürgschaftsbank. Laufzeit 15 Jahre mit 5 Tilgungsfreijahren oder 10 Jahre mit 2 Tilgungsfreijahren.
ERP-Gründerkredit – StartGeld (KfW-Programm 067)
Förderkredit von bis zu 200.000 Euro für Gründung, Betriebsübernahme und Festigung, davon bis zu 80.000 Euro für Betriebsmittel. Die KfW übernimmt 80 Prozent des Kreditrisikos gegenüber der Hausbank, was die Kreditvergabe ohne dingliche Sicherheiten erleichtert. Laufzeiten bis 5 oder 10 Jahre mit ein bis zwei tilgungsfreien Anlaufjahren.
Aufstiegsstipendium der Begabtenförderung berufliche Bildung
Stipendium für berufserfahrene Fachkräfte, die ein erstes Hochschulstudium aufnehmen. Im Vollzeitstudium 1.072 Euro monatlich inklusive 80 Euro Büchergeld, im berufsbegleitenden Studium 3.045 Euro jährlich. Für Kinder unter 14 Jahren kommen 160 Euro monatlich Betreuungszuschlag hinzu.
Weiterbildungsstipendium der Begabtenförderung berufliche Bildung
Stipendium für junge Fachkräfte nach der Berufsausbildung mit bis zu 9.135 Euro über maximal drei Jahre, davon zehn Prozent Eigenanteil je Maßnahme. Gefördert werden Aufstiegsfortbildungen wie der Meister und berufsbegleitende Studiengänge, im ersten Jahr gibt es zusätzlich 250 Euro IT-Bonus.
AFBG-Existenzgründererlass (§ 13b AFBG, Darlehenserlass bei Existenzgründung)
Wer nach bestandener Fortbildungsprüfung ein Unternehmen gründet oder einen Betrieb übernimmt, bekommt das noch nicht fällige Restdarlehen für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren in voller Höhe erlassen. Ohne Gründung werden nach bestandener Prüfung 50 Prozent des noch nicht fälligen Darlehens erlassen. Rechtsgrundlage ist das AFBG.
Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, AFBG)
Förderung von Meister- und Aufstiegsfortbildungen mit Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis 15.000 Euro, davon 50 Prozent als Zuschuss und der Rest als zinsgünstiges KfW-Darlehen. Materialkosten des Meisterstücks werden bis 2.000 Euro gefördert, in Vollzeit gibt es einen Unterhaltsbeitrag von 1.019 Euro monatlich für Alleinstehende plus 235 Euro je Kind sowie 150 Euro Kinderbetreuungszuschlag.
Meistergründungsprämie Brandenburg
Zuschuss für Handwerksmeisterinnen und -meister, die in Brandenburg ein eigenes Unternehmen gründen oder übernehmen. Die einmalige Basisförderung beträgt bis zu 12.000 Euro, dazu kommt eine Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung von bis zu 5.000 Euro, bei Besetzung durch eine Frau bis zu 7.000 Euro.
LIFE-Programm – Teilprogramm Clean Energy Transition
Das LIFE-Programm der EU gliedert sich in die vier Bereiche Nature and Biodiversity, Circular Economy and Quality of Life, Climate Change Mitigation and Adaptation sowie Clean Energy Transition. Letzteres fördert marktnahe Vorhaben zur Energiewende, darunter Kapazitätsaufbau, Politikunterstützung und die Markteinführung erneuerbarer Wärmelösungen. Die Calls for Proposals für 2026 sind offen. Adressiert werden unter anderem KMU, Start-ups und andere Einrichtungen, insbesondere über den Programmteil LIFE Close-to-Market. Konkrete Förderquoten und Budgets stehen in den jeweiligen Call-Dokumenten.
EU-Innovationsfonds (Innovation Fund)
Der EU-Innovationsfonds ist nach eigener Darstellung eines der weltweit größten Förderprogramme für die Demonstration innovativer CO2-armer Technologien. Er wird aus den Einnahmen des EU-Emissionshandelssystems gespeist: Wer Treibhausgase ausstößt, zahlt über den Emissionshandel, und dieses Geld fließt in den Fonds zurück. Für großtechnische Demonstrationsvorhaben in den Bereichen erneuerbare Energien, Wärmenetze, Bioenergie und Geothermie kommen die regelmäßigen Calls for Proposals in Betracht. Als neue Teilinitiative nennt die Kommission die Battery Booster Facility für Batteriezellen.
Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen, Wärmeleitungen und Wärmespeichern (Geothermiebeschleunigungsgesetz, GeoBG)
Kein Geldprogramm, sondern der rechtliche Hebel für Geothermieprojekte: Das GeoBG erklärt Geothermieanlagen, Wärmepumpen, Wärmeleitungen und Wärmespeicher zu Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse (§ 4), erlaubt den vorzeitigen Beginn (§ 5), enthält Erleichterungen beim Artenschutz gegenüber § 39 und § 44 Bundesnaturschutzgesetz (§ 6), Duldungspflichten für Grundstückseigentümer (§ 7) sowie eigene Regeln zu Planfeststellung, Plangenehmigung und Enteignungsverfahren für Wärmeleitungen (§ 8). Rechtsbehelfe gehen erstinstanzlich an die Oberverwaltungsgerichte (§ 10).
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