Förderprogramme in Brandenburg
Was du in Brandenburg beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
812 Programme gefunden
ElterngeldPlus
ElterngeldPlus ist die Variante für Eltern, die früh wieder in Teilzeit arbeiten wollen. Es beträgt mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro im Monat, mit Geschwisterbonus 187,50 bis 990 Euro, wird dafür aber doppelt so lange gezahlt: Aus einem Monat Basiselterngeld werden zwei Monate ElterngeldPlus. Beantragt wird es zusammen mit dem Elterngeldantrag bei der Elterngeldstelle des Bundeslandes.
Elternzeit
Elternzeit ist die unbezahlte Freistellung von der Arbeit zur Betreuung und Erziehung des eigenen Kindes. Jeder Elternteil hat einen Rechtsanspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit, davon können 24 Monate ohne Zustimmung des Arbeitgebers zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes genommen werden. Angemeldet wird sie direkt beim Arbeitgeber, nicht bei einer Behörde.
Energetische Sanierung von Hallen-, Kombi- und Freibädern in kommunaler Trägerschaft 2023
Zuschuss für die energetische Sanierung von Hallen-, Kombi- und Freibädern in kommunaler Trägerschaft. Gefördert werden Fachplanung und Baubegleitung zum Zielstandard Effizienzhaus 40, die energieeffiziente Sanierung der Gebäudehuelle sowie Maßnahmen im Bad wie Lüftungsanlagen, Schwimmbadtechnik, Heizungstechnik und Beleuchtung. Der Fördersatz beträgt maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Energieberatung der Verbraucherzentrale
Die bundesgeförderte Energieberatung der Verbraucherzentrale hilft beim Senken von Strom- und Heizkosten, bei hohen Abschlaegen und bei Nebenkostenabrechnungen. Telefonberatung unter 0800 809 802 400, Online-Beratung per E-Mail und die Beratung in rund 900 oertlichen Beratungsstellen sind kostenfrei. Für die ausführliche Beratung zu Hause fällt laut Anbieter ein einheitlicher Eigenanteil von 40 Euro an, den Rest trägt der Bund. Termine werden über die Website oder die Hotline vereinbart.
Energieberatung für Wohngebäude mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP)
Zuschuss von 50 Prozent zum Honorar einer qualifizierten Energieberatung für Wohngebäude, maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 850 Euro bei Gebäuden ab drei Wohneinheiten. Der Berater erstellt einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der später den iSFP-Bonus von 5 Prozent bei BEG-Einzelmaßnahmen auslöst. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten einmalig 250 Euro zusätzlich für die Ergebnispräsentation in der Eigentümerversammlung.
Energieeffizienz Brandenburg (2026)
Zuschuss für die energetische Optimierung industrieller und gewerblicher Anlagen und Prozesse, die zuvor in einem Energieaudit ermittelt wurde. Der Fördersatz beträgt maximal 27,5 Prozent für kleine, 22,5 Prozent für mittlere Unternehmen und bis zu 15 Prozent für Stadtwerke und Energieversorger ohne KMU-Status. Kofinanziert aus dem EFRE.
Engagiertes Land
Programm für lokale Netzwerke in strukturschwachen ländlichen Räumen. Gefördert werden Netzwerke aus mindestens drei Organisationen verschiedener Sektoren mit Geld, Prozessbegleitung, Qualifizierung und bundesweitem Austausch. Die Auswahl erfolgt zweistufig über Interessenbekundung und anschließenden Förderantrag.
Entlastungsbetrag (Paragraf 45b SGB XI)
Der Entlastungsbetrag ist ein zweckgebundener monatlicher Betrag von bis zu 131 Euro nach der abgerufenen Gesetzesfassung, den alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 in haeuslicher Pflege erhalten. Er wird nicht ausgezahlt, sondern erstattet Kosten für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, ambulante Pflegedienste und anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Der Anspruch entsteht ohne vorherige Antragstellung; die Belege werden bei der Pflegekasse eingereicht.
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Alleinerziehende können einen Entlastungsbetrag von 4.260 Euro pro Jahr von ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen, für jedes weitere Kind kommen 240 Euro hinzu (Stand 2026). Der Entlastungsbetrag wird über die Steuerklasse II berücksichtigt oder über die Einkommensteuererklärung geltend gemacht. Zuständig ist das Finanzamt.
Entwicklung digitaler Technologien 2022 bis 2026 (Rahmenprogramm)
Rahmenprogramm für vorwettbewerbliche Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte zur Entwicklung digitaler Technologien. Gefördert werden Verbundvorhaben mit Leuchtturmcharakter, die technologische Machbarkeit, wirtschaftliche Umsetzbarkeit und gesellschaftliche Akzeptanz neuer digitaler Technologien demonstrieren. Unternehmen erhalten bis zu 50 Prozent, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent, Förderdauer in der Regel drei Jahre.
Erasmus Plus (2021 bis 2027)
Erasmus Plus ist das EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport mit rund 26 Milliarden Euro für 2021 bis 2027. Gefördert werden Hochschulbildung, schulische Bildung, Berufsbildung, Erwachsenenbildung, Jugend und Sport. In Deutschland setzen vier Nationale Agenturen das Programm um, je nach Bildungsbereich.
Erasmus Plus Berufsbildung und Erwachsenenbildung (Nationale Agentur beim BIBB)
Die Nationale Agentur beim BIBB ist die deutsche Anlaufstelle für Erasmus Plus in der Berufsbildung und Erwachsenenbildung. Förderlinien sind die Akkreditierung, Kurzzeitprojekte, kleinere Partnerschaften und Kooperationspartnerschaften. Ein Förderungsfinder auf der Website hilft bei der Zuordnung des passenden Formats.
Erasmus Plus Hochschulbildung (Nationale Agentur beim DAAD)
Die NA DAAD setzt Erasmus Plus im Hochschulbereich um. Gefördert werden Studien- und Praktikumsaufenthalte von Studierenden und Absolventen, Mobilität des Hochschulpersonals, Kooperationspartnerschaften sowie die Initiative Europäische Hochschulen. Für Studierende mit erschwertem Zugang zu Auslandsmobilität gibt es einen Zusatzbetrag von 250 Euro.
Erasmus für Jungunternehmer (Erasmus for Young Entrepreneurs)
Erasmus für Jungunternehmer vermittelt angehende und junge Unternehmerinnen und Unternehmer für einen Arbeitsaufenthalt zu einem erfahrenen Unternehmer in einem anderen teilnehmenden Land. Der neue Unternehmer erwirbt dabei die Fähigkeiten zum Führen eines kleinen Unternehmens. Für die Teilnahme fallen keine Gebühren an, die Aufenthaltskosten werden bezuschusst.
Ergänzende Darlehen in der Sozialhilfe (Regelsatzdarlehen, Paragraph 37 SGB XII)
Zinsloses Darlehen des Sozialamts für einen unabweisbar gebotenen Bedarf, der vom Regelbedarf umfasst ist und weder durch Vermögen noch anders gedeckt werden kann, etwa bei einer defekten Waschmaschine. Die Rückzahlung erfolgt durch monatliche Einbehalte von bis zu 5 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 aus der laufenden Leistung. Darlehen für Zuzahlungen zur Krankenversicherung werden in gleichen Teilbeträgen über das Kalenderjahr getilgt.
Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte (Junglandwirteprämie, JES)
Junglandwirtinnen und Junglandwirte erhalten eine zusätzliche Zahlung je Hektar. Die Förderung ist auf maximal 120 Hektar und auf höchstens fuenf Jahre ab der ersten Niederlassung begrenzt.
Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit (UES)
Zusatzzahlung zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe. Sie wird für die ersten 60 Hektar gewährt, wobei der Satz für die ersten 40 Hektar höher ist als für die folgenden 20 Hektar.
Erlass und Ermäßigung der Kita-Beiträge (Paragraf 90 SGB VIII)
Elternbeiträge für Kita und Kindertagespflege müssen nach Paragraf 90 SGB VIII gestaffelt werden, unter anderem nach Elterneinkommen, Zahl der kindergeldberechtigten Kinder und täglicher Betreuungszeit. Auf Antrag werden die Beiträge ganz erlassen oder übernommen, wenn die Belastung nicht zumutbar ist. Als nicht zumutbar gilt sie immer, wenn Bürgergeld, Sozialhilfe nach dem dritten oder vierten Kapitel SGB XII, Asylbewerberleistungen, Kinderzuschlag oder Wohngeld bezogen werden. Zuständig ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Ermäßigung des Rundfunkbeitrags für Menschen mit Behinderung (Merkzeichen RF)
Menschen mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis zahlen nur ein Drittel des Rundfunkbeitrags, laut Beitragsservice 6,12 Euro statt 18,36 Euro monatlich (Stand 2026). Berechtigt sind schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80, die ständig nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können, wesentlich sehbehinderte Menschen ab GdB 60 sowie Hoergeschaedigte, denen eine ausreichende Verständigung über das Gehoer auch mit Hoerhilfen nicht möglich ist. Der Antrag läuft über den Beitragsservice.
Ermäßigung und Befreiung vom Rundfunkbeitrag bei Behinderung
Menschen mit dem Merkzeichen RF zahlen einen ermäßigten Rundfunkbeitrag von 6,12 Euro monatlich. Das Merkzeichen bekommt, wer bei einem GdB von mindestens 80 nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen kann, wer blind oder wesentlich sehbehindert ist oder wer gehoerlos ist beziehungsweise sich auch mit Hoerhilfen nicht ausreichend verständigen kann. Vollständig befreit werden taubblinde Menschen sowie Empfänger von Blindenhilfe nach Paragraf 72 SGB XII. Der Antrag wird beim Beitragsservice gestellt, Befreiungen werden nicht automatisch gewährt.
Erneuerbare Energien Brandenburg 2025
Zuschuss für den Ausbau erneuerbarer Energien: Photovoltaik auf Parkplatzflächen inklusive Speicher und Ladestationen, Floating-Photovoltaik auf kuenstlichen Gewässern, Agri-Photovoltaik, Tiefengeothermie sowie fischfreundliche Wasserkraftanlagen. Kleine Unternehmen erhalten bis zu 65 Prozent, mittlere bis zu 55 Prozent, Stadtwerke ohne KMU-Status bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Erneuerbare Energien Standard (270)
Zinsgünstiger Kredit für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien, darunter Photovoltaik, Windkraft, Wasserkraft, Solarthermie, Wärmepumpen und Biomasse. Ebenfalls finanziert werden Batteriespeicher, Stromspeicher, Wärme- und Kältenetze sowie Mess-, Steuerungs- und Lastmanagementsysteme. Finanzierung bis 100 Prozent der Investitionskosten, maximal 150 Millionen Euro je Vorhaben.
Erneuerbarer Wasserstoff und Erneuerbare Energien-Speicher Brandenburg 2025
Zuschuss für die Erzeugung, Verwendung und Verteilung von erneuerbarem Wasserstoff sowie für die Speicherung von erneuerbarem Strom als chemische, mechanische oder thermische Energie. Bei den Fördertatbeständen Infrastruktur und Speicher sind nur KMU sowie Stadtwerke und Versorger antragsberechtigt. Die Förderhöhe richtet sich nach den Artikeln 36, 36a, 38 und 41 AGVO.
Erstaufforstung und Neuanlage von Wald nach GAK
Zuschuss von bis zu 100 Prozent der nachgewiesenen Ausgaben für die Neuanlage von Wald auf bisher nicht forstwirtschaftlich genutzten Flächen. Förderfähig sind Saat und Pflanzung samt Kulturvorbereitung, Waldrandgestaltung, Zaunbau und Bewaesserung in den ersten fuenf Jahren sowie Nachbesserungen.
Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.