Förderprogramme in Brandenburg auf Ebene Land
Was du in Brandenburg beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
119 Programme gefunden
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Erneuerbare-Energien-Sonderabgabengesetz Brandenburg (BbgEESG)
Brandenburg verpflichtet Betreiber von Windenergie- und Photovoltaikanlagen zu einer jährlichen Sonderabgabe an die Standortgemeinden. Für Windenergieanlagen, die zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2025 in Betrieb genommen wurden, sind es 10.000 Euro je Anlage und Jahr; für Anlagen ab dem 1. Januar 2026 sind es 5.000 Euro je Megawatt installierter Leistung und Jahr. Photovoltaikanlagen zahlen 2.000 Euro je Megawatt und Jahr. Anspruchsberechtigt sind Gemeinden im Radius von 3 Kilometern (Altanlagen) beziehungsweise 2,5 Kilometern (ab 2026) um den Anlagenstandort; die Aufteilung erfolgt nach Flächenanteil, Beträge unter 50 Euro pro Jahr werden auf die übrigen Gemeinden umgelegt. Zahlung jeweils bis zum 30. April des Folgejahres, Vorausleistungen für bis zu zehn Jahre sind vereinbar. Das Gesetz trat am 28. November 2025 an die Stelle des BbgWindAbgG.
Luftfahrtforschungsprogramm des Landes Brandenburg
Brandenburg fördert Vorhaben der zivilen Luftfahrtforschung, speziell die Entwicklung und Bereitstellung von Technologien für fortschrittliche und umweltverträgliche Strahltriebwerke. Bewertet werden Innovationsgrad, Verwertungsperspektive, Arbeitsplatzeffekte, Kooperation zwischen Wirtschaft und Wissenschaft sowie die Wertschöpfung im Land. Derzeit ist kein Förderaufruf offen.
Unternehmensnachfolge 2022 (Brandenburg)
Zuschussprogramm der ILB zur Entwicklung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolge im Land Brandenburg. Antragsberechtigt sind die Handwerkskammern sowie die Industrie- und Handelskammern, die damit Lotsen- und Beratungsangebote für Übergeber und Übernehmer finanzieren. Konkrete Fördersätze stehen in der Richtlinie.
Meistergründungsprämie Brandenburg
Zuschuss für Handwerksmeisterinnen und -meister, die in Brandenburg ein eigenes Unternehmen gründen oder übernehmen. Die einmalige Basisförderung beträgt bis zu 12.000 Euro, dazu kommt eine Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung von bis zu 5.000 Euro, bei Besetzung durch eine Frau bis zu 7.000 Euro.
Förderung von Besucherinformationszentren in Großschutzgebieten Brandenburg
Brandenburg fördert den Aufbau und Betrieb von Besucherinformationszentren in Nationalparks, Biosphaerenreservaten und Naturparks. Sie vermitteln Wissen über die Schutzgebiete und lenken Besucherstroeme, was Konflikte zwischen Erholungsnutzung und Naturschutz verringert. Antragsberechtigt sind vor allem Kommunen und Vereine als Träger der Einrichtungen. Die zugehoerige Richtlinie läuft bis zum 31. Dezember 2028.
Praeventionsmaßnahmen Wolfsschutz und Schadensausgleich Brandenburg
Brandenburg fördert Praeventionsmaßnahmen gegen Wolfsuebergriffe auf Nutztiere, etwa wolfsabweisende Zaeune und Herdenschutzhunde. Die zugehoerige Richtlinie läuft bis zum 31. Dezember 2027. Ergänzend gibt es einen Ausgleich für wolfsverursachte Schäden, ebenfalls bis Ende 2027, sowie eine eigene Regelung zur Praevention von Biberschäden, die bis Ende 2026 gilt. Ansprechpartner für die fachliche Beratung ist das Landesamt für Umwelt.
Vertragsnaturschutz im Wald Brandenburg
Neben dem Offenland fördert Brandenburg auch den Vertragsnaturschutz im Wald. Waldbesitzende verpflichten sich freiwillig zu naturschutzgerechter Bewirtschaftung, etwa zum Erhalt von Alt- und Totholz oder zum Verzicht auf Nutzung in besonders sensiblen Bereichen. Die zugrunde liegende Verwaltungsvorschrift läuft bis zum 31. Dezember 2029. Die Förderung ergänzt den Vertragsnaturschutz im Offenland und die übrigen Naturschutzprogramme des Landes.
Vertragsnaturschutz im Offenland Brandenburg
Brandenburg fördert über eine eigene Verwaltungsvorschrift den Vertragsnaturschutz im Offenland. Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter verpflichten sich, Grünland und andere Offenlandflächen nach naturschutzfachlichen Vorgaben zu nutzen, etwa mit spaeteren Mahdterminen oder reduzierter Duengung. Die Vorschrift läuft bis zum 31. Dezember 2030. Ergänzend gibt es eine eigene Regelung für den Vertragsnaturschutz im Wald, die bis Ende 2029 gilt.
Sportförderung des Landessportbundes Brandenburg
Der Landessportbund Brandenburg fördert Sportvereine auf Grundlage jährlich veröffentlichter Förderrichtlinien, aktuell für die Jahre 2025 und 2026. Rechtsgrundlage ist das brandenburgische Sportfördergesetz. Die Richtlinientexte und die zugehoerigen Formulare stehen als Download bereit, aeltere Richtlinien der Jahre 2021 bis 2024 sind archiviert. Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine des LSB Brandenburg. Fragen zu Förderhöhen und Fristen beantwortet der Bereich Finanzen und Sportförderung.
LSB-Förderrichtlinie A5 Sportstättenbau Brandenburg
Neben dem Goldenen Plan bietet der Landessportbund Brandenburg mit der Förderrichtlinie A5 Sportstättenbau eine eigene Unterstützung bei Baumaßnahmen an vereinseigenen oder gepachteten Sportanlagen und Vereinsräumen. Zuwendungen sind als Kombination aus nicht rückzahlbarem Zuschuss und Darlehen oder ausschließlich als Darlehen möglich. Damit können auch kleinere Vorhaben finanziert werden, die nicht in die großen Landesprogramme passen.
Goldener Plan Brandenburg
Mit dem Goldenen Plan Brandenburg fördert das Land Investitionen in die Sportstätteninfrastruktur. Bis 2029 stehen insgesamt 30 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Zukunftspaket Brandenburg bereit. In der vorangegangenen Förderperiode 2021 bis 2024 wurden 178 Investitionsprojekte von Sportvereinen mit insgesamt 25 Millionen Euro unterstützt. Der Fokus liegt auf Modernisierungen, Grundinstandsetzungen und der Verbesserung der Energieeffizienz bestehender Vereinssportanlagen sowie auf Neu- und Erweiterungsbauten.
Projektförderung politische Bildung der Brandenburgischen Landeszentrale
Die Brandenburgische Landeszentrale fördert ausserschulische Bildungsformate wie Seminare, Workshops, Vorträge, Ausstellungen, Zeitzeugengespraeche, Theaterprojekte und Filmvorführungen. Antragsberechtigt sind Vereine aller Art, nichtstaatliche und gemeinnützige Einrichtungen sowie anerkannte Weiterbildungseinrichtungen, Privatpersonen nicht. Die Veranstaltungen dürfen für Teilnehmende nicht verpflichtend sein und müssen grundsaetzlich allen Brandenburgerinnen und Brandenburgern offenstehen. Über die Anträge entscheidet eine Qualitätskonferenz unter anderem nach Themenrelevanz, regionaler Verteilung und Zielgruppenbezug.
Deutschlandticket Zuschuss Ausbildung Berlin und Brandenburg
Auszubildende in Berlin können ab Juni 2026 das Deutschlandticket zum ermäßigten Preis mit Gültigkeit ab 1. Juli 2026 bestellen. In Brandenburg ist die Bestellung voraussichtlich ab Juli 2026 mit Gültigkeit ab 1. August 2026 möglich. Das Deutschlandticket Zuschuss Ausbildung kostet berechtigte Auszubildende 37,80 Euro im Monat und gilt deutschlandweit im Nahverkehr. Bezuschusst wird es durch das Land Berlin beziehungsweise das Land Brandenburg.
Förderung von Maßnahmen zur baulichen Schul- und Spielwegesicherung
Das Land Brandenburg unterstützt Kommunen bei Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf Schul- und Spielwegen. Gefördert wird der bauliche Schulwegebau, damit Kinder ihre täglichen Wege sicher zu Fuß oder mit dem Rad zurücklegen können. Das Programm ist Teil des Förderangebots des Ministeriums im Bereich Mobilität und Verkehr. Ansprechpartner ist das Referat Förderangelegenheiten des MIL.
Förderprogramm Kommunaler Straßenbau Brandenburg
Mit der Richtlinie kommunaler Straßenbau unterstützt das Land Brandenburg Kommunen dabei, verkehrswichtige Verbindungen an aktuelle und künftige Bedarfe anzupassen. Über diese Richtlinie werden auch die Bundesfinanzhilfen aus dem Sonderprogramm Stadt und Land für den Radverkehr abgewickelt. Das Programm gehört zum Förderangebot des Ministeriums im Bereich Mobilität und Verkehr. Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden und Landkreise im Land Brandenburg.
Sonderprogramm Stadt und Land - Radverkehrsförderung in Brandenburg
Mit dem Sonderprogramm Stadt und Land stellt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen in den Radverkehr bereit. Das Programm gehört zum Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung und soll Verkehr vom Kfz auf das Fahrrad verlagern, in städtischen wie in ländlichen Räumen. Im Fokus stehen attraktive und sichere Infrastrukturen für Radfahrende. Kommunen im Land Brandenburg beantragen die Mittel über die Richtlinien kommunaler Straßenbau und ÖPNV Invest.
Förderung sorbischer und wendischer Projekte in Brandenburg
Brandenburg fördert Projekte mit Bezug zur sorbischen und wendischen Sprache und Kultur. Die Mindestförderung beträgt 2.500 Euro, eine feste Antragsfrist gibt es nicht. Antragsberechtigt sind Vereine, Einrichtungen und Kommunen im angestammten Siedlungsgebiet und darueber hinaus. Das Projekt muss einen klaren Bezug zur sorbischen oder wendischen Sprache haben.
Denkmalhilfe Brandenburg
Mit der Denkmalhilfe unterstützt Brandenburg den Erhalt von Kultur- und Baudenkmalen im Land. Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Träger von Denkmalen. Für die Denkmalhilfe ist keine feste Antragsfrist angegeben. Die konkrete Förderhöhe ergibt sich aus dem Einzelfall.
Allgemeine Kulturprojektförderung Brandenburg
Brandenburg fördert Kulturprojekte von Künstlerinnen, Kulturakteuren und Einrichtungen im Land als Zuwendung nach der Landeshaushaltsordnung. Die Antragstellung läuft digital über einen Online-Antragsassistenten. Für die allgemeine Projektförderung gilt der 30. September des Vorjahres als Frist. Daneben gibt es genrespezifische Programme etwa für darstellende Kunst, Museen, Musik und Industriekultur.
Befreiung oder Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag
Wer bestimmte Sozialleistungen bezieht, etwa Bürgergeld, Grundsicherung oder BAföG, kann sich vollständig vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Menschen mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis zahlen einen ermäßigten Drittelbeitrag. Auch taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe können befreit werden. Die Befreiung wird nicht automatisch gewährt, sie muss mit Nachweisen beim Beitragsservice beantragt werden.
Begleitende Hilfe im Arbeitsleben durch das Integrationsamt
Die Integrationsaemter unterstützen schwerbehinderte Beschäftigte und ihre Arbeitgeber aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Dazu gehoeren technische Arbeitshilfen, behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeitsplätzen, Arbeitsassistenz, psychosoziale Betreuung und die Beteiligung von Integrationsfachdiensten. Erfasst sind auch Teilzeitarbeitsplätze ab 15 Wochenstunden, in Inklusionsbetrieben ab zwölf Stunden. Die Ausgestaltung und die Fördersaetze regelt jedes Land in eigenen Richtlinien.
Elternbeitragsentlastung in der Kindertagesbetreuung Brandenburg
Familien in Brandenburg mit einem Jahreseinkommen bis 35.000 Euro sind vollständig von Kita-Beiträgen befreit. Zwischen 35.001 und 55.000 Euro gelten gedeckelte Höchstbeiträge, die je nach Betreuungsform und Umfang gestaffelt sind. Wer Grundsicherung, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Kinderzuschlag oder Wohngeld bezieht, ist ohne Einkommensnachweis befreit. Ein foermlicher Antrag ist nicht noetig, die Entlastung gilt kraft Gesetzes, Einkommensnachweise sind auf Verlangen des Trägers vorzulegen.
Beitragsfreie Kita ab drei Jahren in Brandenburg
In Brandenburg ist die Kita seit dem 1. August 2024 für alle Kinder ab drei Jahren bis zur Einschulung beitragsfrei. Die Freistellung greift ab dem Monat, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und gilt unabhängig von Trägerschaft und Betreuungsumfang. Eingeführt wurde sie stufenweise, zunächst 2018 für das letzte Kita-Jahr, 2023 für das vorletzte. Eltern zahlen weiterhin das Essengeld sowie Leistungen, die den ortsüblichen Rahmen erheblich übersteigen.
Soziale Entschaedigung nach dem SGB XIV (Opferentschaedigung)
Das SGB XIV hat zum 1. Januar 2024 das Opferentschaedigungsgesetz und das Bundesversorgungsgesetz abgeloest. Entschaedigt werden gesundheitliche Schäden durch Gewalttaten, Kriegsauswirkungen beider Weltkriege, Ereignisse im Zivildienst und Schäden durch Schutzimpfungen. Geschaedigte erhalten eine monatliche Entschaedigungszahlung, gestaffelt nach dem Grad der Schaedigungsfolgen von 452 Euro bei Grad 30 und 40 bis 2.261 Euro bei Grad 100, bei schwersten Schaedigungsfolgen erhöht um 20 Prozent. Daneben gibt es Schnelle Hilfen wie Traumaambulanzen, Krankenbehandlung und Leistungen zur Teilhabe.
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