Förderprogramme in Brandenburg auf Ebene Land
Was du in Brandenburg beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
119 Programme gefunden
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- Gesundheit und Pflege250
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Förderung von Besucherinformationszentren in Großschutzgebieten Brandenburg
Brandenburg fördert den Aufbau und Betrieb von Besucherinformationszentren in Nationalparks, Biosphaerenreservaten und Naturparks. Sie vermitteln Wissen über die Schutzgebiete und lenken Besucherstroeme, was Konflikte zwischen Erholungsnutzung und Naturschutz verringert. Antragsberechtigt sind vor allem Kommunen und Vereine als Träger der Einrichtungen. Die zugehoerige Richtlinie läuft bis zum 31. Dezember 2028.
Förderung von Maßnahmen zur baulichen Schul- und Spielwegesicherung
Das Land Brandenburg unterstützt Kommunen bei Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf Schul- und Spielwegen. Gefördert wird der bauliche Schulwegebau, damit Kinder ihre täglichen Wege sicher zu Fuß oder mit dem Rad zurücklegen können. Das Programm ist Teil des Förderangebots des Ministeriums im Bereich Mobilität und Verkehr. Ansprechpartner ist das Referat Förderangelegenheiten des MIL.
LSB-Förderrichtlinie A1 Vereinsförderung
Festbetragszuschuss des Landessportbundes Brandenburg zu Entgelten für lizenzierte Uebungs- und Jugendleiter sowie Vereinsmanager, zur Anschaffung von Sportgeraeten und für satzungsgemäße Vereinszwecke. Der Betrag richtet sich nach der Mitgliederzahl laut LSB-Mitgliederstatistik zum 1. Januar; die volle Förderung erhält ein Verein, der je angefangene 50 Mitglieder mindestens eine lizenzierte Person nachweist, ohne gültige Lizenz sind es höchstens 50 Prozent. Die Mindestförderung beträgt 50 Euro. Ergänzend gibt es die Richtlinien A2 für Kooperationen von Sportverein und Schule, A3 für Verein und Kita, A4 für zielgruppenorientierte Projektförderung, A5 für Sportstättenbau und A6 für Großsportvereine.
LSB-Förderrichtlinie A5 Sportstättenbau
Förderung von Baumaßnahmen an vereinseigenen oder gepachteten Sportanlagen und Vereinsräumen durch den Landessportbund Brandenburg, etwa energiesparende Maßnahmen, Instandsetzungen, Modernisierungen sowie Neu- und Erweiterungsbauten bei nachgewiesenem Bedarf. Die Zuwendung ist eine Festbetragsfinanzierung von 80 Prozent der anerkannten zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, begrenzt auf maximal 50.000 Euro; die zuwendungsfähigen Gesamtkosten sind auf 100.000 Euro begrenzt. Die Zuwendung wird je zur Haelfte als nicht rückzahlbarer Zuschuss und als zinsloses Darlehen mit 10 Jahren Laufzeit gewährt. Das Land Brandenburg stellt die Mittel dem LSB nach den Paragrafen 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung bereit.
LSB-Förderrichtlinie A5 Sportstättenbau Brandenburg
Neben dem Goldenen Plan bietet der Landessportbund Brandenburg mit der Förderrichtlinie A5 Sportstättenbau eine eigene Unterstützung bei Baumaßnahmen an vereinseigenen oder gepachteten Sportanlagen und Vereinsräumen. Zuwendungen sind als Kombination aus nicht rückzahlbarem Zuschuss und Darlehen oder ausschließlich als Darlehen möglich. Damit können auch kleinere Vorhaben finanziert werden, die nicht in die großen Landesprogramme passen.
Leistungen und Beratung der Integrations- und Inklusionsaemter
Die Integrations- und Inklusionsaemter erbringen die begleitende Hilfe im Arbeitsleben: Geldleistungen an schwerbehinderte Beschäftigte für technische Arbeitshilfen, Wohnung und Berufsbildung sowie Leistungen an Arbeitgeber für barrierefreie Arbeitsplätze, Ausbildungsplätze und betriebliches Eingliederungsmanagement. Dazu kommen technischer Beratungsdienst, Integrationsfachdienste, Jobcoaching, Kuendigungsschutzverfahren und die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber, die trägerunabhängig lotsen. Alles wird aus der Ausgleichsabgabe finanziert und ist für Ratsuchende kostenfrei.
Luftfahrtforschungsprogramm des Landes Brandenburg
Brandenburg fördert Vorhaben der zivilen Luftfahrtforschung, speziell die Entwicklung und Bereitstellung von Technologien für fortschrittliche und umweltverträgliche Strahltriebwerke. Bewertet werden Innovationsgrad, Verwertungsperspektive, Arbeitsplatzeffekte, Kooperation zwischen Wirtschaft und Wissenschaft sowie die Wertschöpfung im Land. Derzeit ist kein Förderaufruf offen.
Mietwohnungsbau Brandenburg (Neubau, Modernisierung, Aufzüge)
Brandenburg fördert Mietwohnungsbau in drei Linien: Neubau und Neuschaffung, Modernisierung und Instandsetzung sowie den nachträglichen Einbau von Aufzügen. In allen drei Faellen gibt es Darlehen und Zuschüsse der ILB. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Erbbauberechtigte. Thematisch ordnet die ILB die Programme dem Stadtumbau, der Generationengerechtigkeit und der Barrierefreiheit zu. Ergänzend bietet die Bank Brandenburg-Kredite mit Tilgungszuschuss für energieeffizientes Bauen, altersgerechte Anpassung und Mietwohnungsbau sowie ein eigenes Programm Junges Wohnen für Wohnheime an. Beratung läuft über das Infotelefon Wohnungsbau 0331 660-1322.
Mittelständische Beteiligungsgesellschaften (MBG)
In jedem Bundesland gibt es eine Mittelständische Beteiligungsgesellschaft, die Eigenkapital als Ergänzung zum klassischen Bankkredit bereitstellt. Die langfristigen Beteiligungen verbessern die Bilanzrelationen von Gründungen und kleinen bis mittleren Unternehmen. Bundesweit gehoeren 15 MBGen und 17 Bürgschaftsbanken zum Verband Deutscher Bürgschaftsbanken.
ProFIT Brandenburg
ProFIT Brandenburg stärkt die Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsintensität von Unternehmen und Forschungseinrichtungen im Land Brandenburg. Gefördert werden Vorhaben entlang der Innovationskette bis hin zu Marktvorbereitung und Markteinführung. Die aktuelle Programmfassung gilt seit dem 1. Januar 2024 und läuft bis zum 30. Juni 2027. Anträge werden bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg gestellt.
Projektförderung Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement (Lottomittel Staatskanzlei)
Förderung von Projekten im Bereich Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement aus Lottomitteln. Gefördert werden Sachleistungen, Digitalisierung, Bildungsarbeit, Vernetzung sowie Fort- und Weiterbildungen. Die Mindestfördersumme beträgt 2.500 Euro. Die Projekte müssen mildtaetig, sozial, kulturell, sportlich oder im besonderen öffentlichen Interesse sein.
Sportförderung des Landessportbundes Brandenburg
Der Landessportbund Brandenburg fördert Sportvereine auf Grundlage jährlich veröffentlichter Förderrichtlinien, aktuell für die Jahre 2025 und 2026. Rechtsgrundlage ist das brandenburgische Sportfördergesetz. Die Richtlinientexte und die zugehoerigen Formulare stehen als Download bereit, aeltere Richtlinien der Jahre 2021 bis 2024 sind archiviert. Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine des LSB Brandenburg. Fragen zu Förderhöhen und Fristen beantwortet der Bereich Finanzen und Sportförderung.
Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr mit Wertmarke (Paragraf 228 SGB IX)
Schwerbehinderte Menschen mit erheblicher Beeintraechtigung der Bewegungsfähigkeit, Hilflosigkeit oder Gehoerlosigkeit können den öffentlichen Nahverkehr unentgeltlich nutzen. Dazu braucht es einen entsprechend gekennzeichneten Ausweis und eine gültige Wertmarke, für die eine Eigenbeteiligung fällig wird. Das Gesetz nennt als Ausgangsbeträge 80 Euro für ein Jahr und 40 Euro für ein halbes Jahr, passt diese aber nach Paragraf 228 Absatz 2 SGB IX in entsprechender Anwendung von Paragraf 160 Absatz 3 SGB IX immer dann an, wenn die Beträge der Ausgleichsabgabe neu bestimmt werden. Der aktuell zu zahlende Betrag kann deshalb höher liegen und sollte beim Versorgungsamt erfragt werden. Blinde und hilflose Menschen sowie Empfänger von Sozialhilfe oder Bürgergeld erhalten die Wertmarke kostenlos. Beantragt wird sie beim Versorgungsamt.
Unternehmensnachfolge 2022 (Brandenburg)
Zuschussprogramm der ILB zur Entwicklung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolge im Land Brandenburg. Antragsberechtigt sind die Handwerkskammern sowie die Industrie- und Handelskammern, die damit Lotsen- und Beratungsangebote für Übergeber und Übernehmer finanzieren. Konkrete Fördersätze stehen in der Richtlinie.
Wohneigentum - Erwerb, Neubau und Ausbau (Brandenburg)
Förderprogramm des Landes Brandenburg für den Erwerb, den Neubau und den Ausbau von selbstgenutztem Wohneigentum, abgewickelt über die ILB. Der Ausbau umfasst nach Programmtitel auch die Erweiterung vorhandener Gebäude, also etwa Dachausbau oder Anbau. Darlehenshöhe, Zinssatz und Einkommensgrenzen sind auf der abgerufenen Programmseite nicht ausgewiesen und stehen in der verlinkten Förderrichtlinie. Die ILB nennt für Fragen zum Wohnungsbau die Nummer 0331 660-1322. Ob ein Vorhaben im Fördergebiet liegt, laesst sich über das Kartenwerkzeug der ILB prüfen.
Wohneigentumsförderung Brandenburg 2026
Förderung des Landes Brandenburg für selbst genutztes Wohneigentum, ausgereicht als zinsfreie Darlehen und Zuschüsse. Abgedeckt sind der Neubau und Ersterwerb, der Bestandserwerb mit Modernisierung, die nachhaltige Modernisierung bereits selbst genutzten Wohneigentums sowie eine Anschubfinanzierung für Investoren, die Wohneigentum schaffen. Die ILB nennt auf den abgerufenen Seiten keine Darlehenshöchstbeträge, Zinssaetze oder Einkommensgrenzen, die Antragsformulare werden dynamisch geladen. Konkrete Konditionen sind vor einer Entscheidung direkt bei der ILB zu erfragen.
Junges Wohnen - Mietwohnungsneubau für Studierende und Auszubildende (Brandenburg)
Landesprogramm Brandenburgs aus dem Bund-Länder-Programm Junges Wohnen für den Neubau von Mietwohnungen für Studierende und Auszubildende. Es steht in der Programmuebersicht der ILB im Bereich Neubau. Förderart, Beträge und Bindungsfristen sind auf der Übersichtsseite nicht beziffert und stehen in der Förderrichtlinie. Der Antrag läuft über die ILB. Für Auskuenfte nennt die ILB die Wohnungsbaunummer 0331 660-1322.
Wohneigentum in Innenstädten - Anschubfinanzierung für Investoren (Brandenburg)
Programm des Landes Brandenburg, das Investoren eine Anschubfinanzierung für die Schaffung von Wohneigentum in Innenstädten gibt. Es zielt auf die Belebung von Ortskernen und die Wiedernutzung innerstädtischer Bausubstanz. Förderhöhe, Zinssatz und Voraussetzungen sind auf der Übersicht der ILB-Wohnungsbauprogramme nicht beziffert und stehen in der Förderrichtlinie. Der Antrag läuft über die ILB. Vor einer Entscheidung sollten die aktuellen Konditionen abgefragt werden.
Bau- und Ausstattungsinvestitionen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung (KIP II - Bildung - Kita U6)
Zuschuss für Investitionen zur qualitativen Verbesserung und Erhaltung von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege für Kinder bis zum Schuleintritt. Die Zuwendung betrug bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, grundsaetzlich maximal 100.000 Euro je Kindertagesstätte und 10.000 Euro je Kindertagespflegestelle. Das Programm ist ausgelaufen.
Brandenburgisches Windenergieanlagenabgabengesetz (BbgWindAbgG)
Das brandenburgische Windenergieanlagenabgabengesetz vom 19. Juni 2019 verpflichtete Betreiber von Windenergieanlagen, die nach dem 31. Dezember 2019 in Betrieb genommen wurden, zu einer Sonderabgabe von 10.000 Euro je Anlage und Jahr an die Gemeinden im Radius von 3 Kilometern. Es war die erste Regelung dieser Art in Deutschland. Das Gesetz ist am 28. November 2025 durch das Gesetz vom 27. November 2025 außer Kraft getreten. Nachfolger ist das Erneuerbare-Energien-Sonderabgabengesetz Brandenburg (BbgEESG), das die Abgabe auf Photovoltaik ausweitet und für Windenergieanlagen ab 2026 auf 5.000 Euro je Megawatt installierter Leistung und Jahr umstellt.
Opferentschaedigungsgesetz (OEG)
Das Opferentschaedigungsgesetz regelte bis Ende 2023 die Entschaedigung von Gewaltopfern und stützte sich dabei auf das Bundesversorgungsgesetz. Seit dem 1. Januar 2024 gilt stattdessen das SGB XIV mit dem neuen Sozialen Entschaedigungsrecht. Für Schaedigungen aus der Zeit davor bestehen Übergangs- und Bestandsschutzregelungen, bereits anerkannte Ansprueche laufen weiter. Neue Anträge richten sich nach dem SGB XIV.
Pilotprojekt modulares Fahrradparken im Land Brandenburg
Über einen Teilnahmewettbewerb waren alle Städte und Gemeinden Brandenburgs aufgerufen, Standorte für kommunale Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen und wichtigen Quellen und Zielen des ÖPNV zu benennen. Umgesetzt werden sollten die Anlagen mit dem Planungs- und Gestaltungskonzept des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg. Ziel war ein Beitrag zur Verkehrswende durch besseres Fahrradparken am ÖPNV. Die Einreichungsfrist endete am 30. Juni 2023, seitdem ist keine Bewerbung mehr möglich.
Zusammenhalt in kleinen Gemeinden und Ortsteilen für eine zukunftsorientierte Regionalentwicklung
Zuschuss im Rahmen einer Anteilfinanzierung für investive Maßnahmen, die den Zusammenhalt und das solidarische Miteinander in kleinen Gemeinden und Ortsteilen Brandenburgs stärken, etwa in den Bereichen Kultur, Bildung, Mobilität, Gesundheit, Sport, soziales Leben, Familienfreundlichkeit, Digitalisierung, Umwelt und Energie. Die Höchstfördersumme lag bei 150.000 Euro je Maßnahme bei einem Eigenanteil von mindestens 10 Prozent. Das Programm ist ausgelaufen, ein weiterer Call ist nicht geplant.
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- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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