Förderung als Zuschuss in Sachsen-Anhalt
Was du in Sachsen-Anhalt beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
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Pflegegeld (Paragraf 37 SGB XI)
Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die ihre Pflege selbst organisieren, etwa durch Angehoerige. Nach der abgerufenen Gesetzesfassung beträgt es monatlich 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5. Es besteht ein Rechtsanspruch. Beantragt wird es bei der Pflegekasse der eigenen Krankenkasse; die Beträge werden regelmäßig angepasst.
Pflegegeld der Pflegeversicherung
Wer zu Hause von Angehoerigen, Freunden oder Nachbarn gepflegt wird, bekommt statt eines Pflegedienstes Geld auf das eigene Konto. Das Pflegegeld beträgt monatlich 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5. Voraussetzung ist, dass die Pflege in der eigenen Haeuslichkeit tatsaechlich sichergestellt ist. Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld. Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch abrufen.
Pflegegeld für Kinder in Vollzeitpflege
Pflegeeltern, die ein Kind in Vollzeitpflege aufnehmen, erhalten vom Jugendamt laufende Leistungen zum Unterhalt des Kindes. Das Pflegegeld deckt den Sachaufwand sowie die Kosten der Pflege und Erziehung und enthält einen angemessenen Barbetrag zur persönlichen Verfuegung des Kindes. Die Pauschalbeträge werden nach Landesrecht festgesetzt und sind nach Altersgruppen gestaffelt, deshalb unterscheiden sie sich je nach Bundesland. Bei verwandten Pflegepersonen kann der Anteil für den Sachaufwand gekuerzt werden.
Pflegegeld in der Hilfe zur Pflege (Paragraph 64a SGB XII)
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben bei häuslicher Pflege im Rahmen der Hilfe zur Pflege Anspruch auf Pflegegeld, wenn sie die erforderliche Pflege damit selbst sicherstellen. Die Höhe entspricht den Beträgen des Paragraphen 37 Absatz 1 SGB XI und richtet sich nach dem Pflegegrad; die Sätze werden regelmäßig angepasst. Bei unvollständigen Kalendermonaten wird anteilig gekürzt, gerechnet mit 30 Tagen je Monat. Die Leistung wird bis zum Ende des Sterbemonats erbracht.
Pflegehilfsmittel und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (Paragraf 40 SGB XI)
Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel, die die Pflege erleichtern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen übernimmt die Pflegekasse nach der abgerufenen Gesetzesfassung bis zu 42 Euro monatlich. Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten werden meist leihweise gestellt; Versicherte ab 18 Jahren tragen dabei 10 Prozent der Kosten, höchstens 25 Euro je Hilfsmittel. Antrag bei der Pflegekasse.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, erhalten monatlich bis zu 42 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Dazu zählen unter anderem Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und Schutzschuerzen. Die Leistung kann als Sachlieferung oder als Kostenerstattung erbracht werden. Eine Zuzahlung fällt bei diesen Produkten nicht an.
Pflegesachleistung (Paragraf 36 SGB XI)
Die Pflegesachleistung finanziert koerperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung durch einen ambulanten Pflegedienst. Nach der abgerufenen Gesetzesfassung stehen monatlich bis zu 796 Euro bei Pflegegrad 2, 1497 Euro bei Pflegegrad 3, 1859 Euro bei Pflegegrad 4 und 2299 Euro bei Pflegegrad 5 zur Verfuegung. Es besteht ein Rechtsanspruch; abgerechnet wird direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse.
Pflegesachleistung (haeusliche Pflegehilfe durch ambulante Pflegedienste)
Die Pflegekasse bezahlt einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst, der koerperbezogene Pflege, Betreuung und Hilfe im Haushalt übernimmt. Der monatliche Höchstwert liegt bei 796 Euro im Pflegegrad 2, 1.497 Euro im Pflegegrad 3, 1.859 Euro im Pflegegrad 4 und 2.299 Euro im Pflegegrad 5. Abgerechnet wird direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse. Wer den Betrag nicht ausschöpft, kann anteilig Pflegegeld dazu erhalten.
Pflegeunterstützungsgeld (Paragraf 44a SGB XI)
Beschäftigte, die wegen einer akut aufgetretenen Pflegesituation kurzfristig der Arbeit fernbleiben, erhalten Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz für bis zu zehn Arbeitstage je Kalenderjahr. Voraussetzung ist die kurzzeitige Arbeitsverhinderung nach Paragraf 2 Pflegezeitgesetz und dass der Arbeitgeber das Entgelt nicht fortzahlt. Die Höhe richtet sich nach Paragraf 45 Absatz 2 SGB V und ersetzt das entgangene Nettoarbeitsentgelt. Der Antrag ist unverzueglich mit aerztlicher Bescheinigung bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person zu stellen.
Pflegeunterstützungsgeld bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung
Beschäftigte dürfen bis zu zehn Arbeitstage je Kalenderjahr der Arbeit fernbleiben, um in einer akut aufgetretenen Pflegesituation die Versorgung eines nahen Angehoerigen zu organisieren. Für diese Zeit zahlt die Pflegekasse Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz, wenn der Arbeitgeber das Entgelt nicht fortzahlt. Die Höhe richtet sich nach den Regeln des Kinderkrankengeldes und liegt bei 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Der Antrag ist unverzueglich unter Vorlage einer aerztlichen oder pflegefachlichen Bescheinigung zu stellen.
Pflegevorsorgezulage für private Pflege-Zusatzversicherungen (Pflege-Bahr)
Wer monatlich mindestens 10 Euro in eine förderfähige private Pflege-Zusatzversicherung einzahlt, erhält eine staatliche Zulage von 5 Euro im Monat, also 60 Euro im Jahr. Der geförderte Tarif darf keine Gesundheitsprüfung und keine Risikozuschlaege vorsehen und muss für Pflegegrad 5 mindestens 600 Euro monatlich leisten. Die Zulage wird über das Versicherungsunternehmen abgewickelt, ein eigener Antrag beim Amt ist nicht noetig. Je Person wird nur ein Vertrag gefördert.
PlugIn - Technikförderung für Musikclubs
PlugIn hilft kleineren Musikclubs mit maximal 2.000 Plätzen bei der Anschaffung und Reparatur technischer Ausstattung. Die Förderung beträgt bis zu 15.000 Euro mit degressivem Eigenanteil. Die Mittel werden nach dem Windhundprinzip vergeben, das Budget ist zu 60 Prozent auf städtische und zu 40 Prozent auf nicht städtische Regionen aufgeteilt. Das Antragsfenster der dritten Runde lief vom 18. Mai bis 5. Juni 2026.
Praeventionskurse der Krankenkassen
Krankenkassen bezuschussen zertifizierte Kurse zu Bewegung, Ernaehrung, Stressbewaeltigung und Suchtmittelkonsum. Die Handlungsfelder und die Zertifizierung legt der GKV-Spitzenverband einheitlich fest, die konkrete Zuschusshöhe und die Zahl der geförderten Kurse pro Jahr regelt die Satzung der jeweiligen Kasse. Neben Kursen für Einzelne fördern die Kassen auch Praevention in Lebenswelten und betriebliche Gesundheitsförderung. Die genauen Konditionen sind bei der eigenen Kasse zu erfragen.
Praeventionskurse und Primaerpraevention der Krankenkassen
Krankenkassen erbringen nach Paragraf 20 SGB V Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung des selbstbestimmten gesundheitsorientierten Handelns, in der Praxis vor allem Praeventionskurse zu Bewegung, Ernaehrung, Stressbewaeltigung und Suchtmittelkonsum. Die Kurse müssen nach einheitlichen Kriterien des GKV-Spitzenverbandes zertifiziert sein. Insgesamt sollen die Kassen ab 2019 je Versichertem 7,52 Euro für Praevention aufwenden. Erstattungshöhe und Anzahl der Kurse je Jahr regelt jede Kasse in ihrer Satzung, der Antrag läuft über die eigene Krankenkasse.
Praeventionsleistungen der Rentenversicherung (RV Fit)
Die Rentenversicherung erbringt medizinische Leistungen zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit für Versicherte, die erste gesundheitliche Beeintraechtigungen haben und deren Beschäftigung dadurch gefaehrdet ist. Das Programm setzt früher an als eine klassische Reha und läuft berufsbegleitend über mehrere Monate. Wird ein Reha-Antrag abgelehnt, muss der Träger über Praeventionsleistungen beraten. Näheres regeln gemeinsame Richtlinien der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Probebeschäftigung von Menschen mit Behinderungen
Arbeitgeber können sich die Personalkosten erstatten lassen, wenn sie einen Menschen mit Behinderung zur Probe beschäftigen. Erstattet werden Lohn- beziehungsweise Gehaltskosten einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, und zwar für bis zu drei Monate. Voraussetzung ist ein Probearbeitsvertrag und dass die Probebeschäftigung die Chancen auf eine dauerhafte Eingliederung verbessert. Der Antrag muss vor Beginn der Beschäftigung gestellt werden.
Probebeschäftigung von Menschen mit Behinderungen (Paragraf 46 SGB III)
Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter erstattet Arbeitgebern die Personalkosten einer Probebeschäftigung von Menschen mit Behinderungen für bis zu drei Monate. Erstattet werden Lohn- und Gehaltskosten einschließlich Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung, sonstige gesetzliche oder tarifvertragliche Leistungen sowie Umlagen und Beiträge zur Berufsgenossenschaft.
Produktionsförderung Freie Darstellende Kuenste
Die Produktionsförderung des Fonds Darstellende Kuenste unterstützt neue Produktionen professioneller freischaffender Künstlerinnen und Künstler mit 15.000 bis 50.000 Euro. Vorausgesetzt wird eine Kofinanzierung von 50 Prozent aus öffentlichen Mitteln. Der Fonds wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien getragen. Die Antragsfrist ist der 15. September 2026.
Produktionsförderung des Fonds Darstellende Künste
Förderung für professionell frei produzierende Künstlerinnen und Gruppen der Darstellenden Kuenste, also Performance, Theater, Tanz, Musiktheater, Figurentheater und zeitgenoessischer Zirkus. Gefördert werden projektbezogene, auch digitale Arbeitsprozesse von Recherche und Konzeptentwicklung über Probe und Premiere bis zu Folgevorstellungen. Die Förderung beträgt 15.000 bis 50.000 Euro. Vor Antragstellung müssen mindestens 50 Prozent Kofinanzierung aus öffentlichen Landes- oder Kommunalmitteln gesichert sein.
Programm Digitales Europa (DIGITAL)
Das Programm Digitales Europa stellt für 2021 bis 2027 mehr als 8,1 Milliarden Euro bereit und fördert Hochleistungsrechnen, Kuenstliche Intelligenz, Cybersicherheit, fortgeschrittene digitale Kompetenzen, die breite Nutzung digitaler Technologien, Halbleiter sowie die Europäischen Digitalen Innovationszentren. Zielgruppen sind Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und KMU, in der Regel im Konsortium. 2026 sind mehrere Aufrufe offen. Einzelne Websites, Onlineshops oder Onlinemarketing sind kein Fördergegenstand.
Programm Digitales Europa (DIGITAL)
Das Programm Digitales Europa ist mit über 8,1 Milliarden Euro für 2021 bis 2027 ausgestattet und finanziert nicht Forschung, sondern den Aufbau und die Verbreitung digitaler Kapazitäten. Schwerpunkte sind Hochleistungsrechnen, Kuenstliche Intelligenz, Cybersicherheit, fortgeschrittene digitale Kompetenzen und die breite Einführung digitaler Technologien, seit 2023 ergänzt um Halbleiter im Rahmen des Chips Act. Gefördert werden Industrie, KMU, öffentliche Verwaltung und die European Digital Innovation Hubs. Aktuelle Aufrufe zu KI und Daten sowie zu digitalen Kompetenzen schließen am 01.10.2026.
Projekt URA - Rückkehr und Reintegration im Kosovo
Das von Bund und Ländern finanzierte Projekt URA unterstützt kosovarische Rückkehrerinnen und Rückkehrer bei der Wiedereingliederung im Herkunftsland. Zum Angebot gehören Empfangnahme und Erstbetreuung am Flughafen, Sozialberatung, psychologische Betreuung sowie Arbeitsberatung und Arbeitsvermittlung. Finanziell wird unter anderem ein einmaliges Überbrückungsgeld in bar gezahlt, dazu kommen Teilerstattung der Fahrtkosten zum Rückkehrzentrum in Pristina, ein Medizinkostenzuschuss, ein einmaliger Einrichtungszuschuss, ein monatlicher Mietkostenzuschuss und die Übernahme von Sprachkurskosten. Die konkreten Leistungen werden im persönlichen Beratungsgespräch festgelegt.
Projekte im Rahmen der Initiative IT-Sicherheit in der Wirtschaft
Fördert Maßnahmen, die kleinen und mittleren Unternehmen und dem Handwerk helfen, ihre IT-Sicherheit zu verbessern. Gefördert werden die bundesweite Transferstelle Cybersicherheit, Einzel- und Verbundprojekte zur Sensibilisierung und Unterstützung von KMU sowie das Netzwerk der Mittelstand-Digital Zentren und Fokusprojekte zu Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz. Zuschüsse bis zu 90 Prozent, auf Ausgabenbasis bis zu 100 Prozent.
Projekte zur Integration jüdischer Zugewanderter
Seit 1993 sind über 200.000 jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion nach Deutschland gekommen. Das Bundesamt fördert Integrationsprojekte, die sich speziell an diese Gruppe richten. Die Projekte unterstützen beim Ankommen und Einleben und ermöglichen es den Teilnehmenden, sich mit dem jüdischen Leben vor Ort vertraut zu machen. Gefördert wird außerdem der Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern anderer Glaubensrichtungen, um Verständnis zu entwickeln und Vorurteile abzubauen. Grundlage sind die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration; die Antragstellung läuft über das Förderportal easy-Online.
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- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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