Antragio

Förderung als Zuschuss in Schleswig-Holstein

Was du in Schleswig-Holstein beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.

1.284 Programme gefunden

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BundZuschuss

action! Aktiv für eine globale Welt

action! fördert Bildungsaktionen zu globalen Themen mit bis zu 500 Euro, ein Eigenanteil ist nicht noetig. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen ab 18 Jahren, Gruppen, Initiativen, nicht eingetragene Vereine und Vereine in Gründung. Eingetragene Vereine und etablierte Organisationen können nicht beantragen. Die Projekte müssen einen Bezug zu den 17 Nachhaltigkeitszielen haben und in einer ländlichen oder strukturschwachen Region stattfinden. Anträge werden fortlaufend nach Eingang bearbeitet, die Rückmeldung erfolgt binnen zwei Wochen.

bis 100 Prozent, maximal 500 Euro
bundesweit
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)
BundZuschuss

chance.natur - Bundesförderung Naturschutzgroßprojekte

chance.natur fördert großflaechige Naturschutzvorhaben von gesamtstaatlich repraesentativer Bedeutung. Ausgewählt werden Gebiete nach fuenf Kriterien: Repraesentanz, Großflaechigkeit, Naturnaehe, Gefaehrdung und Beispielhaftigkeit. Träger sind typischerweise Naturschutzverbände, Stiftungen, Landkreise oder Zweckverbände, die ein Gebiet über viele Jahre entwickeln und dauerhaft sichern. Über dieses Programm wurden unter anderem acht Projekte am Grünen Band gefördert.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Naturschutz im Auftrag des Bundesumweltministeriums
BundZuschuss

chance.natur – Bundesförderung Naturschutz (Naturschutzgroßprojekte)

Zuschuss von bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben für Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung, einschließlich Flächenankauf, Biotopmanagement, Planungen und Evaluierungen. Üblicher Eigenanteil rund 10 Prozent der Gesamtfinanzierung.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesamt für Naturschutz (BfN) im Auftrag des Bundesumweltministeriums (BMUKN)
BundZuschuss

develoPPP

develoPPP fördert privatwirtschaftliche Vorhaben in Entwicklungs- und Schwellenländern, die zugleich unternehmerisch tragfähig und entwicklungspolitisch wirksam sind. Typische Themen sind Berufsausbildung, nachhaltige Lieferketten, Landwirtschaft und Klimaschutz. In der Variante classic werden Unternehmen jeder Größe mit bis zu zwei Millionen Euro unterstützt, wobei der öffentliche Anteil höchstens 50 Prozent beträgt. Die Variante ventures richtet sich an junge Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen und stellt 100.000 Euro als Wachstumsinvestition im Matching-Funds-Modell bereit. Die Auswahl erfolgt über einen Ideenwettbewerb.

bis 50 Prozent, maximal 2 Mio. Euro
bundesweit
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Durchführung DEG Impulse und GIZ
BundZuschuss

exist Forschungstransfer

Zweistufige Förderung für technologieorientierte Ausgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit hohem technischem Risiko. In Förderphase I werden Personal, projektbezogene Sachausgaben von in der Regel bis zu 250.000 Euro und unternehmerisches Coaching für bis zu 18 Monate, in begründeten Faellen bis 36 Monate, gefördert. Förderphase II unterstützt das gegründete Unternehmen mit bis zu 180.000 Euro bei maximal 240.000 Euro förderfähigen Gesamtkosten und einer Förderquote von bis zu 75 Prozent.

bis 75 Prozent, maximal 250.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, kofinanziert aus ESF
BundZuschuss

exist Gründungsstipendium

Zwölfmonatiges Stipendium für wissensbasierte Gründungsvorhaben aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Vorgründungsphase. Promovierte erhalten 3.000 Euro, Hochschulabsolventen 2.500 Euro, Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung 2.000 Euro und Studierende 1.000 Euro monatlich, jeweils zuzueglich 150 Euro Kinderzuschlag pro Kind und Monat. Hinzu kommen Sachmittel von bis zu 30.000 Euro für Teams bzw. 10.000 Euro für Einzelgründungen sowie 5.000 Euro Coachingbudget.

1.000 Euro bis 3.000 Euro je Monat
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, kofinanziert aus ESF Plus
BundZuschuss

exist Gründungsstipendium (früher EXIST-Gründerstipendium)

Stipendium für Studierende, Absolventinnen, Absolventen und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Hochschulen und ausseruniversitaeren Forschungseinrichtungen, die ein innovatives Gründungsvorhaben verfolgen. Die monatlichen Saetze betragen 3.000 Euro für Promovierte, 2.500 Euro für Hochschulabsolventen, 2.000 Euro bei abgeschlossener Berufsausbildung und 1.000 Euro für Studierende, dazu 150 Euro pro Kind und Monat. Hinzu kommen Sachausgaben von 30.000 Euro für Teams beziehungsweise bis zu 10.000 Euro für Einzelgründer sowie 5.000 Euro Coachingbudget. Gefördert wird 12 Monate, das Team umfasst höchstens drei Personen, davon mindestens eine mit Hochschulabschluss. Der Antrag wird über die Hochschule oder Forschungseinrichtung gestellt.

1.000 Euro bis 3.000 Euro je Monat
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
BundZuschuss

exist Women

Programm zur Stärkung von Gründerinnen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit einer ersten Gründungsidee. Jede geförderte Gründerin erhält Sachmittel in Höhe von 2.000 Euro sowie zusätzliches Coaching und Netzwerkformate. Ein Teil der Teilnehmerinnen kann zusätzlich ein bis zu dreimonatiges Stipendium erhalten: 1.000 Euro für Studentinnen, 2.000 Euro mit abgeschlossener Berufsausbildung, 2.500 Euro für Absolventinnen und 3.000 Euro für Promovierte, jeweils plus 150 Euro Kinderzuschlag je Kind und Stipendienmonat.

ab 2.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, kofinanziert aus ESF Plus
BundZuschuss

transform_D

transform_D fördert gemeinnützige Organisationen, die ihr Engagement in den Feldern Zusammenhalt, Digitalisierung und Klimaschutz weiterentwickeln wollen. Die Fördersumme liegt zwischen 20.000 und 100.000 Euro pro Projekt. Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts und deren Zusammenschlüsse. Ausgeschlossen sind öffentliche Institutionen, Parteien, Gebietskörperschaften und nicht rechtsfähige Organisationen. Die Umsetzung der aktuellen Runde läuft vom 1. Maerz 2026 bis 31. Dezember 2027.

20.000 Euro bis 100.000 Euro
bundesweit
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)
BundZuschuss

Überbetriebliche berufliche Bildung im Handwerk (Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung, ÜLU)

Zuschuss für Träger überbetrieblicher Lehrgänge im Handwerk, also Handwerkskammern, Fachverbände, Kreishandwerkerschaften und Innungen. Der Bund trägt bis zu einem Drittel der Lehrgangskosten und bis zu 50 Prozent der Unterbringungskosten für Lehrlinge im zweiten bis vierten Ausbildungsjahr.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

Übergangsgeld der Rentenversicherung

Übergangsgeld ersetzt das Einkommen während Leistungen zur Praevention, zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben oder zur Nachsorge. Berechnungsgrundlage sind 80 Prozent des regelmäßigen Arbeitsentgelts, höchstens jedoch das Nettoarbeitsentgelt. Davon werden 75 Prozent gezahlt, wenn ein Kind vorhanden ist oder der Partner wegen Pflege nicht erwerbstaetig sein kann, sonst 68 Prozent. Voraussetzung ist, dass unmittelbar vor der Leistung Arbeitsentgelt erzielt und Beiträge gezahlt wurden.

bis 68 Prozent der Kosten
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung
BundZuschuss

Übergangsgeld während Leistungen zur Teilhabe

Lohnersatzleistung während medizinischer Rehabilitation oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn die Maßnahme nicht neben einer Erwerbstätigkeit durchgeführt werden kann. Das Übergangsgeld beträgt nach Paragraph 66 SGB IX 75 Prozent der Berechnungsgrundlage für Versicherte mit Kind oder mit pflegebedingt nicht erwerbstätigem Ehegatten und 68 Prozent für alle übrigen Leistungsempfänger. Berechnungsgrundlage sind bei Beschäftigten 80 Prozent des Entgelts im Bemessungszeitraum. Wird zusammen mit der Teilhabeleistung bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt.

bis 68 Prozent der Kosten
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung
BundZuschuss

Übergangsgeld während Rehabilitation und Teilhabeleistungen

Während einer medizinischen Reha oder einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben zahlt der Rehabilitationsträger Übergangsgeld als Lohnersatz. Berechnungsgrundlage sind 80 Prozent des Regelentgelts, höchstens das Nettoarbeitsentgelt. Das Übergangsgeld beträgt daraus 68 Prozent, bei mindestens einem Kind oder einem pflegebedürftigen Ehegatten 75 Prozent. Wer Übergangsgeld bezieht, muss keine Zuzahlung zur Reha der Rentenversicherung leisten.

bis 68 Prozent der Kosten
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung, Unfallversicherung, Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Übergangsgeld während der Rehabilitation

Übergangsgeld sichert das Einkommen während einer medizinischen oder beruflichen Rehabilitation, wenn kein Arbeitsentgelt mehr gezahlt wird. Es beträgt 68 Prozent des letzten Nettoarbeitsentgelts und 75 Prozent für Versicherte mit einem Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, oder mit einem pflegebedürftigen Ehegatten. Bei Selbstständigen und freiwillig Versicherten wird die Berechnung aus 80 Prozent des Einkommens abgeleitet. Der Antrag läuft zusammen mit dem Reha-Antrag über die Deutsche Rentenversicherung.

bis 68 Prozent der Kosten
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung
BundZuschuss

Übernahme der Bestattungskosten (Sozialbestattung, Paragraph 74 SGB XII)

Das Sozialamt übernimmt die erforderlichen Kosten einer Bestattung, soweit den dazu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten selbst zu tragen. Verpflichtet sind in der Regel die Erben oder die nach Landesrecht bestattungspflichtigen Angehörigen. Übernommen wird nur eine einfache, ortsübliche Bestattung; aufwändige Grabmale oder Trauerfeiern werden nicht finanziert. Der Antrag ist beim Sozialamt zu stellen, möglichst bevor die Rechnung beglichen wird.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Sozialamt der Stadt oder des Landkreises am letzten Wohnort der verstorbenen Person
KommuneZuschuss

Übernahme der Bestattungskosten nach dem SGB XII

Das Sozialamt übernimmt die erforderlichen Kosten einer Bestattung, wenn den bestattungspflichtigen Angehoerigen nicht zugemutet werden kann, sie selbst zu tragen. Massgeblich ist die wirtschaftliche Lage der Verpflichteten, nicht die der verstorbenen Person. Übernommen werden nur die erforderlichen Kosten einer einfachen, ortsüblichen Bestattung. Der Antrag sollte möglichst vor Beauftragung des Bestattungsunternehmens gestellt werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Oertliche Sozialaemter
BundZuschuss

Übernahme der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in der Sozialhilfe (Paragraph 32 SGB XII)

Angemessene Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden als Bedarf anerkannt, soweit Leistungsberechtigte sie nicht aus eigenem Einkommen tragen können. Bei gesetzlich Versicherten gelten die monatlichen Beiträge einschließlich Zusatzbeitrag und Beitragszuschlag als angemessen. Bei privat Versicherten sind Beiträge bis zur Hälfte des Basistarifs angemessen; höhere Beiträge werden nur für bis zu drei Monate, auf Antrag in begründeten Ausnahmefällen bis zu sechs Monate übernommen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Sozialamt der Stadt oder des Landkreises
BundZuschuss

Übernahme der Weiterbildungskosten nach Paragraf 83 SGB III

Wird eine berufliche Weiterbildung gefördert, übernimmt die Agentur für Arbeit nach Paragraf 83 SGB III die anfallenden Weiterbildungskosten. Dazu gehören Lehrgangskosten und Kosten für die Eignungsfeststellung, Fahrkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung sowie Kosten für die Betreuung von Kindern. Die Leistungen können direkt an den Bildungsträger gezahlt werden. Wird ein Bewilligungsbescheid später aufgehoben, muss der Träger die gezahlten Beträge erstatten.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Agentur für Arbeit
BundZuschuss

Übernahme von Fahrkosten durch die Krankenkasse

Die Krankenkasse übernimmt Fahrkosten, wenn sie aus zwingenden medizinischen Gründen im Zusammenhang mit einer Kassenleistung notwendig sind, etwa bei stationaerer Behandlung, Rettungsfahrten und Krankentransporten. Fahrten zur ambulanten Behandlung werden nur in Ausnahmefaellen und nur nach vorheriger Genehmigung übernommen. Als genehmigt gelten sie bei den Merkzeichen aG, Bl oder H sowie ab Pflegegrad 4 und 5, bei Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeintraechtigung. Je Fahrt fällt eine Zuzahlung von zehn Prozent an, mindestens 5 und höchstens 10 Euro.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Gesetzliche Krankenkassen
BundZuschuss

Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)

Investitionszuschuss für landwirtschaftliche Unternehmen aus der GAK. Gefördert werden besonders tiergerechte Stallbauten, spezifische Investitionen zum Umwelt- und Klimaschutz und Maßnahmen zur Vorbeugung von Witterungsschäden. Genannt werden ein Fördersatz von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, ein Mindestinvestitionsvolumen von 20.000 Euro und ein förderfähiges Investitionsvolumen bis 5,0 Millionen Euro. Die 40 Prozent sind der Höchstsatz für besonders anspruchsvolle Vorhaben, der tatsaechliche Satz und die Antragsverfahren richten sich nach der Richtlinie des jeweiligen Bundeslandes. Die Zahlen stammen aus dem GAK-Rahmenplan 2026-2029, dessen Volltext nur als PDF vorliegt und hier nicht Zeile für Zeile gegengeprüft werden konnte.

bis 40 Prozent, maximal 5 Mio. Euro
bundesweit
Bund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Landesbehörden
LandZuschuss

Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein fördert im Rahmen des Landesprogramms ländlicher Raum Investitionen landwirtschaftlicher Betriebe über das Agrarinvestitionsförderungsprogramm. Im Mittelpunkt stehen bauliche Investitionen, die Tierwohl, Umwelt- und Klimaschutz verbessern. Die Maßnahme wird aus ELER-Mitteln und nationaler Kofinanzierung finanziert und ist Teil des GAK-Rahmens. Auswahlkriterien und Fördersaetze stehen in den Maßnahmenblaettern des Landes.

Höhe je nach Vorhaben
Schleswig-Holstein
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Schleswig-Holstein
SonstigeZuschuss

Aktion Mensch Förderung für E-Lastenräder in gemeinnützigen Organisationen

Gemeinnützige Organisationen können eine Förderung von bis zu 5.000 Euro für Lastenfahrräder mit Elektroantrieb erhalten, wenn diese der Beförderung von Menschen mit Behinderung dienen. Die Förderung läuft über die Mikroförderung für Barrierefreiheit im Programm Barrierefreiheit für alle der Aktion Mensch. Diese Quelle ist besonders für Vereine relevant, die von der BAFA-Förderung für E-Lastenräder ausdrücklich ausgeschlossen sind. Der Hinweis stammt aus der Förderuebersicht des Bezirksamts Bergedorf der Freien und Hansestadt Hamburg, nicht von der Aktion Mensch selbst; Konditionen und Antragsweg sollten direkt bei der Aktion Mensch geprüft werden.

bis 5.000 Euro
bundesweit
Aktion Mensch, Programm Barrierefreiheit für alle
BundZuschuss

Allgemeine Projektförderung des Fonds Soziokultur

Zentrale Bundesförderung für soziokulturelle Projekte. Gefördert werden zeitlich befristete Vorhaben, die Menschen vor Ort als Aktive in Konzeption und Durchführung einbeziehen und ein gesellschaftspolitisches oder soziales Thema mit kulturellen Methoden bearbeiten. Gesucht werden mutige Ansaetze und innovative Formate mit Modellcharakter. Gekoppelt an die Förderrunde im Herbst 2026 ist der 13. Innovationspreis Soziokultur zum Thema Einsamkeit ausgeschrieben, eine gesonderte Bewerbung dafuer ist nicht möglich. Konkrete Förderhöhen nennt die Programmseite nicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Fonds Soziokultur e.V., gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
BundZuschuss

Anschubfinanzierung regelmäßiger Großraum- und Schwertransporte auf Bundeswasserstraßen

Der Bund bezuschusst den Aufbau regelmäßiger Großraum- und Schwertransporte auf Bundeswasserstraßen, um solche Transporte dauerhaft von der Straße auf das Wasser zu verlagern. Anträge gehen an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Referat S 13, Am Propsthof 51, 53121 Bonn. Zwischennachweise über die durchgeführten Wasserstraßentransporte sind vorzulegen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Bewilligungsbehörde Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)

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