Förderung als Zuschuss in Schleswig-Holstein
Was du in Schleswig-Holstein beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
1.284 Programme gefunden
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Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BOEL)
Förderangebot rund um den ökologischen Landbau und die Bio-Wertschöpfung. Gefördert werden der Aufbau von Bio-Wertschöpfungsketten, Beratung und Bio-Zertifizierung von Unternehmen der Ausser-Haus-Verpflegung, Messeauftritte, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Verbraucherinformation und Absatzförderung sowie Wissenstransfer.
Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BOEL)
Das Bundesprogramm Ökologischer Landbau fördert den Ausbau der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft und setzt die Bio-Strategie 2030 um. Gefördert werden der Aufbau von Bio-Wertschöpfungsketten, Beratung und Information, die Bio-Zertifizierung von Verpflegungsbetrieben, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Verbraucherinformation, Messebeteiligungen und Wissenstransfer. Anders als die Flächenprämien der Länder fördert das BOEL keine Hektarleistungen, sondern Projekte. Anträge werden auf einzelne Bekanntmachungen hin gestellt, die laufend veröffentlicht werden.
Bundesschallschutzprogramm für Clubs und Festivals
Das Bundesschallschutzprogramm ist ein Pilotprogramm mit drei Millionen Euro, mit dem Spielstätten und Festivals ihre Laermemissionen senken können. Ziel ist es, Konflikte mit der Nachbarschaft zu entschaerfen, bevor Veranstaltungsorte schließen müssen. Gefördert werden bauliche und technische Maßnahmen zum Schallschutz. Die Antragsfrist war der 30. Juni 2026, das Auswahlverfahren läuft.
Bundesschallschutzprogramm für Musikspielstätten und Festivals
Zuschuss für Schall- und Laermschutz an Livemusikspielstätten mit höchstens 2.000 Plätzen und bei überregional bedeutsamen Musikfestivals. Gefördert werden bauliche Sanierung, Schallschutzwaende, Vorhaenge, Absorber, innovative nicht-bauliche Konzepte wie Active Noise Cancelling sowie Laermschutzgutachten zur Sicherung der Betriebserlaubnis. Mindestausgaben 20.000 Euro, maximale Einzelförderung 100.000 Euro. Die Quote ist degressiv: 90 Prozent bei 20.000 Euro Ausgaben, 80 Prozent ab 125.000 Euro.
Bundesstiftung Mutter und Kind
Die Bundesstiftung hilft schwangeren Frauen in einer finanziellen Notlage mit ergänzenden Mitteln, wenn andere Hilfen nicht ausreichen oder nicht rechtzeitig kommen. Gefördert werden Schwangerschaftsbekleidung, die Erstausstattung des Kindes, Wohnung und Einrichtung sowie die Betreuung von Saeugling und Kleinkind. Die Höhe richtet sich nach der persönlichen Notlage und wird von den Landesstellen der Stiftung entschieden, einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Der Antrag muss persönlich in einer anerkannten Schwangerschaftsberatungsstelle gestellt werden.
Bundesstiftung Mutter und Kind - Hilfen für Schwangere in Not
Die Bundesstiftung Mutter und Kind unterstützt schwangere Frauen in einer finanziellen Notlage mit ergänzenden Zuschüssen. Gefördert werden Aufwendungen für Schwangerschaftsbekleidung, die Erstausstattung des Kindes, die Weiterführung des Haushalts, Wohnung und Einrichtung sowie die Betreuung des Säuglings oder Kleinkindes. Es gibt keine festen Höchstbeträge, Höhe und Dauer richten sich nach der persönlichen Notlage. Beantragt wird die Hilfe ausschließlich im persönlichen Beratungsgespräch in einer anerkannten Schwangerschaftsberatungsstelle.
Bürgerenergiefonds Schleswig-Holstein
Der Bürgerenergiefonds der IB.SH finanziert ausschließlich die vorbereitenden Maßnahmen von Bürgerenergieprojekten: Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, Gutachten für Bauleitplanänderungen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Rechts- und Steuerberatung sowie Öffentlichkeitsarbeit bis maximal 25.000 Euro je Projekt. Der Zuschuss beträgt bis zu 200.000 Euro und wird bis zum Ende des Bewilligungszeitraums zinsfrei bereitgestellt; die Mindestrealisierungskosten liegen bei 10.000 Euro. Antragsberechtigt sind Zusammenschlüsse von mindestens sieben natürlichen Personen aus verschiedenen Haushalten, die im Gemeindegebiet des Projektstandorts wohnen und die Stimmenmehrheit oder ein Vetorecht gegenüber anderen Beteiligten halten. Wird das Gesamtprojekt umgesetzt, ist der Zuschuss zurückzuzahlen; bei Scheitern kann auf die Rückzahlung verzichtet werden.
CEF2 Reflow Call 2026 - Alternative Fuels Infrastructure Facility (AFIF) für Lkw-Ladeinfrastruktur im TEN-T-Netz
Letzter Förderaufruf der Connecting Europe Facility 2 für Ladeinfrastruktur schwerer Nutzfahrzeuge am TEN-T-Netz. Für AFIF-relevante Themen stehen 130 Millionen Euro bereit, der maximale EU-Beitrag liegt bei 20 Millionen Euro für Projekte in einem Mitgliedstaat und 40 Millionen Euro für länderübergreifende Projekte.
Connecting Europe Facility Digital (CEF Digital)
CEF Digital finanziert öffentliche und private Investitionen in digitale Konnektivitätsinfrastruktur. Gefördert werden der Aufbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität einschließlich 5G an sozio-ökonomischen Schwerpunkten, 5G-Korridore entlang der transeuropäischen Verkehrswege, Backbone-Netze und Seekabel, die europäische Quantenkommunikationsinfrastruktur sowie Backbone-Netze für Cloud-Foederationen. Die bisherigen Aufrufe hatten Volumina zwischen rund 150 und 389 Millionen Euro, 2026 wurden weitere 200 und 40 Millionen Euro ausgeschrieben.
Connecting Europe Facility Verkehr (CEF Transport)
CEF Verkehr ist das EU-Instrument für den Ausbau der transeuropäischen Verkehrsnetze und verfuegt für 2021 bis 2027 über rund 25,8 Milliarden Euro. Davon entfallen 11,2 Milliarden Euro auf die Kohaesionsmittel für berechtigte Länder und 1,75 Milliarden Euro auf militaerische Mobilität. Gefördert werden grenzueberschreitende Vorhaben, Lueckenschlüsse, Verkehrsmanagementsysteme, Laerm- und Emissionsminderung sowie Lade- und Wasserstofftankinfrastruktur. Im Juni 2026 wurden 1,1 Milliarden Euro für neue Infrastrukturprojekte ausgeschrieben.
Cusanuswerk Begabtenförderung
Das Cusanuswerk ist das Begabtenförderungswerk der katholischen Kirche in Deutschland und eines der dreizehn vom Bund geförderten Werke. Es fördert katholische Studierende und Promovierende aller Fachrichtungen mit einem einkommensabhängigen Grundstipendium, einer Studienkostenpauschale und einem ideellen Programm aus Ferienakademien, Graduiertentagungen und geistlicher Begleitung. Die Bewerbung erfolgt direkt beim Cusanuswerk in Bonn, in der Regel mit einem Gutachten aus dem kirchlichen oder akademischen Umfeld.
DATIpilot - Innovationscommunities (Modul 2)
Innovationscommunities entwickeln selbständig ihr Innovationsthema und ihre Partnerschaften und arbeiten selbstorganisiert an neuen Technologien, Verfahren, Dienstleistungen oder Geschäftsmodellen zur Lösung gesellschaftlich relevanter Probleme. Die Communities erhalten bis zu 5 Millionen Euro für maximal vier Jahre.
DATIpilot - Innovationssprints (Modul 1)
Innovationssprints ermöglichen es, konkrete Transferideen schnell umzusetzen, mit vereinfachter Antragstellung und einem innovativen Auswahlverfahren. Während einer Laufzeit von maximal 18 Monaten können Forschungsergebnisse in die praktische Anwendung gebracht werden. Gefördert werden Einzel- oder Verbundprojekte mit maximal zwei Partnern.
DBU-Projektförderung
Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt fördert innovative, umweltentlastende Modellvorhaben in elf Themenfeldern, darunter ausdrücklich Ressourcen und Nachhaltige Produkte, was Kreislaufwirtschaft, Reparaturfähigkeit und Materialeffizienz einschließt. Unternehmen erhalten in der Regel 50 Prozent der Projektkosten, Hochschulen und staatlich finanzierte Einrichtungen bis zu 100 Prozent, die genaue Höhe wird je Projekt individuell festgelegt. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Personengesellschaften, Vereine, Stiftungen, Privatpersonen, Hochschulen und staatlich finanzierte Einrichtungen. Das Verfahren ist zweistufig: erst eine Projektskizze von 3 bis 10 Seiten, danach ein Antrag von rund 20 Seiten. Skizzen und Anträge können jederzeit eingereicht werden.
DBU-Projektförderung für innovative Umweltvorhaben
Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt fördert innovative, modellhafte und praxisnahe Vorhaben, die die Umwelt entlasten. Die Projektförderung ist eine der vier Förderlinien der Stiftung, neben Green Start-up, dem MOE-Fellowship für Fachkräfte aus Mittel- und Osteuropa und den Promotionsstipendien. Schwerpunkte umfassen unter anderem Naturschutz, Ressourcenschonung und Umwelttechnik. Anträge werden ganzjährig angenommen, Voraussetzung ist ein klarer Innovationsgehalt und Übertragbarkeit.
Demokratie leben! - Extremismuspraevention in Strafvollzug und Bewaehrungshilfe
Dieser Programmbereich fördert Projekte, die radikalisierungsgefaehrdete Menschen im Strafvollzug und in der Bewaehrungshilfe beraten und begleiten. Dazu gehoeren auch Fortbildungen für Bedienstete und Fachkräfte in Justiz und Bewaehrungshilfe. Ziel ist es, Radikalisierung im Justizvollzug frühzeitig zu erkennen und Ausstiegswege zu oeffnen. Die dritte Förderperiode läuft von 2025 bis 2032.
Demokratie leben! - Innovationsprojekte
Innovationsprojekte erproben neue Arbeitsansaetze in der Demokratieförderung, der Vielfaltgestaltung und der Extremismuspraevention. Antragsteller sind zivilgesellschaftliche Organisationen, die noch nicht erprobte Konzepte entwickeln und testen wollen. Die Ergebnisse sollen anschließend in die Regelpraxis und in die bundeszentrale Infrastruktur einfliessen. Die dritte Förderperiode läuft von 2025 bis 2032.
Demokratie leben! - Landes-Demokratiezentren
In jedem Bundesland fördert Demokratie leben! ein Landes-Demokratiezentrum. Es koordiniert die regionalen Akteure und trägt die Beratungsangebote vor Ort: Mobile Beratung, Opfer- und Betroffenenberatung sowie Ausstiegs- und Distanzierungsberatung. Damit entsteht in jedem Land eine feste Anlaufstelle bei rechtsextremen, rassistischen und antisemitischen Vorfaellen. Die dritte Förderperiode läuft von 2025 bis 2032.
Demokratie leben! - Partnerschaften für Demokratie
Partnerschaften für Demokratie richten sich an kommunale Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse, also Städte, Gemeinden und Landkreise. Sie buendeln vor Ort Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft und legen gemeinsam kommunale Ziele der Demokratieförderung fest. Über einen Aktions- und Initiativfonds können lokale Projekte unbuerokratisch unterstützt werden. Die dritte Förderperiode läuft von 2025 bis 2032.
Demokratie leben! - Programmbereich bundeszentrale Infrastruktur
In diesem Programmbereich fördert Demokratie leben! Projekte etablierter zivilgesellschaftlicher Organisationen mit bundesweiter Bedeutung. Ziel ist der Aufbau einer bundeszentralen Infrastruktur, die Impulse setzt, Qualitätsstandards entwickelt und Wissen in die Fläche trägt. Die dritte Förderperiode läuft von 2025 bis 2032. Zuständig für die Umsetzung ist die Regiestelle Demokratie leben! beim BAFzA.
Demokratie leben! - Sondervorhaben Integration und Teilhabe
Sondervorhaben ergänzen die fuenf Programmbereiche von Demokratie leben! um eigene Schwerpunkte. Für die Förderung ab 2027 wurde unter anderem ein Förderaufruf zum Sondervorhaben Integration und Teilhabe veröffentlicht. Ergänzend gibt es Förderaufrufe zu den Programmebenen Bund, Digitaler Raum und zur Koordinierung. Die Interessenbekundungen waren ausschließlich online einzureichen, der Zeitraum lief vom 3. August bis 4. September 2026.
Denkmalförderung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz
Die größte private Denkmalförderung Deutschlands unterstützt jährlich rund 600 Restaurierungsvorhaben. Gefördert werden Arbeiten zur dauerhaften Erhaltung eingetragener Kulturdenkmale in ihrer denkmalwerten Originalsubstanz, außerdem Voruntersuchungen, Dokumentation, Bergung wichtiger Artefakte und Planungskosten. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Verfügungsberechtigte, ausdrücklich auch gemeinnützige Trägervereine und Stiftungen.
Denkmalförderung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz
Private Stiftung, die jährlich rund 600 Sanierungsvorhaben an Baudenkmalen in ganz Deutschland fördert. Vorrangig unterstützt werden private Eigentümer, private Einrichtungen, Denkmalvereine, Kirchen und Kommunen; die Mittel sollen die öffentliche Hand ausdrücklich nicht von ihrer Verantwortung entlasten. Gefördert werden bauliche Instandsetzungs- und Konservierungsarbeiten an eingetragenen Kulturdenkmalen sowie die Restaurierung von Bauteilen und Ausstattung, in Ausnahmefaellen auch Planungs- und Forschungskosten. Antragsschluss für das Jahresförderprogramm ist der 31. August; bei Katastrophenschäden ist eine Antragstellung ganzjährig möglich.
Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes
Mit den Denkmalschutz-Sonderprogrammen finanziert der Bund die Restaurierung national bedeutsamer Denkmale und historischer Orgeln. Seit 2009 sind rund 547 Millionen Euro geflossen. Der Bund beteiligt sich mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, der Rest muss von Land, Kommune, Träger oder Dritten kommen. Für das 14. Programm sind keine Anträge mehr möglich, der Haushaltsausschuss hat für eine neue Runde 2026 rund 50 Millionen Euro bereitgestellt.
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