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Förderung als Zuschuss in Rheinland-Pfalz auf Ebene Bund

Was du in Rheinland-Pfalz beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.

1.042 Programme gefunden

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BundZuschuss

1.000 Moore – Klimamoorschutz: Wiedervernässung naturschutzbedeutsamer Moore

Zuschuss für die dauerhafte Wiedervernässung entwässerter Moore zwischen 5 und 200 Hektar je Projekt. Beratung bis 30.000 Euro, Planung und Umsetzung kombiniert bis 600.000 Euro. Förderquote bis 95 Prozent, für Privatpersonen mit mindestens 80 Prozent Flächeneigentum bis 99 Prozent, für Unternehmen mit wirtschaftlicher Tätigkeit bis 90 Prozent.

bis 95 Prozent, maximal 600.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), Projektträger ZUG gGmbH
BundZuschuss

100xDigital

100xDigital fördert die Digitalisierung gemeinnütziger Organisationen mit Zuschüssen bis 20.000 Euro. Antragsberechtigt sind rein ehrenamtlich geführte Organisationen sowie Organisationen mit bis zu 20 hauptamtlich Beschäftigten, darunter eingetragene Vereine, Stiftungen, gGmbHs, gUGs und gemeinnützige Genossenschaften. Die Auswahl erfolgt zweistufig über Interessenbekundung und anschließende Antragstellung. Der aktuelle Förderzeitraum läuft vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026, die DSEE entwickelt für 2026/27 neue Digitalangebote.

bis 90 Prozent, maximal 20.000 Euro
bundesweit
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)
BundZuschuss

ANK Auen - Renaturierung von Auen an kleineren Fluessen

Das Programm fördert die Renaturierung von Auen an kleineren Fluessen als Teil des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz. Drei Maßnahmenbereiche werden unterstützt: die Reaktivierung von Wasserspeichern durch Wiederanbindung ehemaliger Überschwemmungsgebiete, die Wiedervernaessung von Auen durch Rückbau von Entwaesserungsanlagen und Wiederanschluss von Altarmen sowie die Revitalisierung standorttypischer Auwälder. Antragsberechtigt sind Kommunen, Länder, Stiftungen, Verbände und Vereine. Das Verfahren ist zweistufig mit Projektskizze und anschließendem Antrag.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH im Auftrag des Bundesumweltministeriums
BundZuschuss

ANK NaBo - Investitionsförderung für Maschinen zur Stärkung natürlicher Bodenfunktionen

Das Programm bezuschusst Investitionen in Maschinen und Geraete, die die Kohlenstoffspeicherung der Boeden und die Biodiversität in Agrarlandschaften erhöhen. Dazu zählen Technik zur bodenschonenden Bewirtschaftung und Verringerung des Bodendrucks, Geraete zur mechanischen Unkrautbekaempfung und Technik für die extensive Grünlandbewirtschaftung. Welche Geraete förderfähig sind, legt eine Positivliste mit technischen Mindestanforderungen fest. Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe, landwirtschaftliche Lohnunternehmen, anerkannte Naturschutzorganisationen und gewerbliche Maschinenringe.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Landwirtschaftliche Rentenbank im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
BundZuschuss

ANK Palu - Förderung der Wiedervernaessung und Paludikultur auf Moorboeden

Die Förderrichtlinie Palu gehoert zum Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz und fördert die dauerhafte Wiedervernaessung land- und forstwirtschaftlich genutzter Moorboeden sowie die anschließende nasse Bewirtschaftung. Sie hat vier Module: Beratung und Planung werden mit 100 Prozent gefördert, Wert- und Ertragsverluste werden nach einem Kompensationsrechner ausgeglichen, und die Umstellung auf Paludikultur wird je nach Vernaessungsstufe mit 80 oder 70 Prozent bezuschusst. Gefördert werden kleine Vorhaben ab fuenf Hektar ebenso wie modellhafte Leuchtturmregionen. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Bewirtschafter, Wasser- und Bodenverbände, Gebietskörperschaften und gewerbliche Unternehmen.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Landwirtschaftliche Rentenbank im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
BundZuschuss

Abschlagszahlungen auf die staatliche Parteienfinanzierung

Damit Parteien nicht bis zur endgültigen Festsetzung im Februar des Folgejahres auf Geld warten müssen, zahlt der Bundestagspraesident nach Paragraf 20 Parteiengesetz vier Abschlaege im Jahr aus. Die Termine sind der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Jeder Abschlag beträgt höchstens 25 Prozent der für das Vorjahr festgesetzten Summe. Überzahlte Beträge sind unverzueglich zurückzuerstatten, notfalls wird eine Sicherheitsleistung verlangt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Praesident des Deutschen Bundestages
BundZuschuss

Agrarexportförderprogramm des Bundes

Das Agrarexportförderprogramm unterstützt die deutsche Agrar- und Ernaehrungswirtschaft bei der Erschließung von Auslandsmaerkten. Bausteine sind Gemeinschaftsstände auf Auslandsmessen unter der Dachmarke made in Germany, Unternehmerreisen, Marktstudien sowie Kompetenzstellen an den Auslandshandelskammern. Zuwendungsempfänger sind in der Regel nichtstaatliche überregionale Organisationen der Branche wie Dach- und Fachverbände, Exportförderorganisationen sowie IHKs und AHKs. Einzelunternehmen können an den geförderten Maßnahmen teilnehmen, sind aber meist nicht selbst antragsberechtigt. Organisatorische Abwicklung über die BLE in Bonn.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernaehrung und Heimat, Durchführung Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernaehrung (BLE)
BundZuschuss

Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) im GAK-Förderbereich 4 (MSUL)

Sammelrahmen für freiwillige mehrjährige Bewirtschaftungsverpflichtungen der zweiten Säule. Der Förderbereich 4 der GAK umfasst Ökolandbau, nachhaltige Acker- und Grünlandverfahren, extensiven Obstbau, genetische Ressourcen, nicht-produktiven investiven Naturschutz, Vertragsnaturschutz, Wolfsschutz und Agroforst. 2024 wurden rund 4,12 Millionen Hektar mit rund 918 Millionen Euro öffentlichen Mitteln gefördert.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund und Länder über die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Kuestenschutzes, Umsetzung durch die Landesbehörden
BundZuschuss

Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) im Rahmen der GAK

Unter den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen buendeln Bund und Länder die mehrjährigen Umweltleistungen der Landwirtschaft. Dazu zählen die Förderung des ökologischen Landbaus, besonders nachhaltige Verfahren im Ackerbau und auf dem Dauergrünland, tiergerechte Haltungsverfahren, biologische Pflanzenschutzverfahren sowie Vertragsnaturschutz und Landschaftspflege. Seit 2023 ist auch die Investitionsförderung für Agroforstsysteme enthalten. 2024 flossen rund 918 Millionen Euro öffentliche Mittel in diese Maßnahmen, davon etwa 429 Millionen Euro allein in den Ökolandbau.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund und Länder im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Kuestenschutz
BundZuschuss

Aktion Mensch Förderung Junge Menschen stärken

Das Programm fördert Projekte für junge Menschen von 12 bis 24 Jahren, deren Teilhabe eingeschraenkt ist. Es gibt bis zu 300.000 Euro und bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten bei einer Laufzeit von bis zu 48 Monaten. Förderfähig sind Personal- und Honorarkosten, Sachkosten, Investitionen bis zu zehn Prozent sowie Maßnahmen zur Barrierefreiheit. Die nächste Antragsphase läuft vom 1. September bis 15. Oktober 2026.

bis 90 Prozent, maximal 300.000 Euro
bundesweit
Aktion Mensch e.V.
BundZuschuss

Aktion Mensch Förderung Sport und Kultur vor Ort

Aktion Mensch fördert 500 inklusive und leicht zugängliche Sport- und Kulturangebote in Gemeinden, Doerfern und Nachbarschaften. Es gibt bis zu 50.000 Euro und bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten bei einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten. Förderfähig sind Personal- und Honorarkosten, Sachkosten, Investitionen bis zu zehn Prozent der Gesamtkosten und Maßnahmen zur Barrierefreiheit. Der Eigenanteil von mindestens zehn Prozent kann aus Eigenmitteln, Spenden, Teilnahmebeiträgen oder privaten Mitteln kommen.

bis 90 Prozent, maximal 50.000 Euro
bundesweit
Aktion Mensch e.V.
BundZuschuss

Aktion Mensch Pauschalförderung Ferien und Bildung

Die Pauschalförderung deckt Bildungsveranstaltungen und Ferienfreizeiten mit festen Tagessaetzen ab. Für Bildungsveranstaltungen gibt es 50 Euro pro Praesenztag, 30 Euro pro digitalem Tag und 70 Euro pro Übernachtung. Bei Ferienfreizeiten werden Begleitkosten mit 50 bis 80 Euro pro Person und Tag bezuschusst. Pro Projektpartner sind höchstens 400.000 Euro im Jahr möglich, Anträge sind ganzjährig mit sechs Bewilligungsrunden pro Jahr möglich.

bis 400.000 Euro je Jahr
bundesweit
Aktion Mensch e.V.
BundZuschuss

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein finanziert Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, etwa Coaching, Bewerbungstraining, Kurzqualifizierungen oder die Beauftragung einer privaten Arbeitsvermittlung. Der Gutschein nennt Ziel der Maßnahme, Höchstdauer, Gültigkeitszeitraum und die zulässige Region. Für Teilnehmende entstehen keine Kosten, Fahrt- und Kinderbetreuungskosten können unter Umständen zusätzlich erstattet werden. Es handelt sich um eine Ermessensleistung, einen Rechtsanspruch gibt es nicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein finanziert die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, etwa Coaching, Bewerbungstraining, Kurzqualifizierungen oder die Vermittlung durch private Arbeitsvermittler. Teilnehmenden entstehen keine Kosten, wenn die Vermittlungsfachkraft vor Beginn schriftlich zugestimmt hat. Fahrt- und Kinderbetreuungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen erstattet werden. Der AVGS ist eine Ermessensleistung, es besteht kein Rechtsanspruch.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter
BundZuschuss

Aller.Land - zusammen gestalten. Strukturen stärken.

Aller.Land fördert innovative, partizipative und gemeinschaftsstiftende Vorhaben in strukturschwachen ländlichen Regionen. Bis 2030 stehen bis zu 69,4 Millionen Euro bereit. Nach der Entwicklungsphase wurden 30 Regionen für die Umsetzungsphase von 2025 bis 2030 ausgewählt. Eine neue offene Bewerbungsrunde ist derzeit nicht ausgeschrieben.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien gemeinsam mit weiteren Partnern
BundZuschuss

Allgemeine Projektförderung Soziokultur

Förderung zeitlich befristeter, partizipativer Kulturprojekte, bei denen Menschen aktiv an Konzeption und Umsetzung beteiligt sind. Die Projekte greifen gesellschaftspolitische oder soziale Themen mit kulturellen Mitteln auf. Freie Träger wie Initiativen und Vereine werden gegenüber öffentlichen Antragstellern bevorzugt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Fonds Soziokultur e.V., gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
BundZuschuss

Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes

Die Kulturstiftung des Bundes fördert spartenuebergreifend innovative Kulturprojekte mit internationaler Ausrichtung oder von gesamtstaatlicher Bedeutung. Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen, Vereine und fest organisierte Gruppen, nicht jedoch einzelne Künstlerinnen und Künstler. Die beantragte Fördersumme muss mindestens 50.000 Euro betragen. Bei Antragstellung müssen mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten als gesicherte Eigen- oder Drittmittel nachgewiesen sein.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
Kulturstiftung des Bundes
BundZuschuss

Allgemeiner Integrationskurs des BAMF

Der allgemeine Integrationskurs besteht aus 600 Unterrichtseinheiten Sprachkurs bis zum Niveau B1 und 100 Unterrichtseinheiten Orientierungskurs zu Rechtsordnung, Geschichte, Kultur und Werten. Er endet mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer und dem Test Leben in Deutschland. Der Bund trägt den überwiegenden Teil der Kosten; Teilnehmende zahlen einen Kostenbeitrag von 2,29 Euro je Unterrichtseinheit, bei Anmeldung vor dem 1. August 2022 sind es 2,20 Euro. Für 700 Unterrichtseinheiten ergeben sich damit 1.603 Euro, zahlbar in Abschnitten zu je 100 Unterrichtseinheiten.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
BundZuschuss

Alphabetisierungskurs im Integrationskurs

Der Alphabetisierungskurs richtet sich an Zugewanderte, die nicht oder nicht ausreichend lesen und schreiben können. Die Teilnehmenden werden in bis zu 1.200 Unterrichtseinheiten lateinisch alphabetisiert und lernen gleichzeitig Deutsch. Vermittelt werden zudem Lernstrategien und Handlungssicherheit im deutschen Alltag. Der Kurs wird wie der allgemeine Integrationskurs vom BAMF finanziert, Teilnehmende zahlen den regulären Kostenbeitrag, sofern sie nicht befreit sind.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
BundZuschuss

Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Versicherte mit 45 Jahren Wartezeit können die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschlaege beziehen. Die Altersgrenze liegt bei Vollendung des 65. Lebensjahres. Für Jahrgaenge vor 1964 gelten Übergangsregelungen, die von 63 Jahren für die Jahrgaenge bis 1952 schrittweise auf 64 Jahre und 10 Monate für den Jahrgang 1963 ansteigen. Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld zählen in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn grundsaetzlich nicht mit.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung
BundZuschuss

Altersrente für langjährig Versicherte

Wer 35 Jahre Wartezeit erfuellt, kann die Altersrente für langjährig Versicherte beziehen. Abschlagsfrei ist sie mit Vollendung des 67. Lebensjahres. Eine vorzeitige Inanspruchnahme ist ab dem 63. Lebensjahr möglich, dann wird die Rente für jeden Monat des vorzeitigen Bezugs um 0,3 Prozent gemindert. In die Wartezeit zählen unter anderem Beitragszeiten, Kindererziehungszeiten und Zeiten der Pflege. Abschlaege können durch Ausgleichszahlungen verringert werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung
BundZuschuss

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Schwerbehinderte Menschen können früher in Rente gehen als andere Versicherte. Voraussetzung sind eine Wartezeit von 35 Jahren und die Anerkennung als schwerbehindert bei Rentenbeginn. Abschlagsfrei ist die Rente mit Vollendung des 65. Lebensjahres, eine vorzeitige Inanspruchnahme mit Abschlaegen ist ab dem 62. Lebensjahr möglich. Für Jahrgaenge vor 1964 gelten niedrigere Altersgrenzen nach den Übergangsvorschriften. Massgeblich ist der Grad der Behinderung von mindestens 50 zum Rentenbeginn.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung
BundZuschuss

Amateurmusikfonds AMF4

Zentraler Bundesfonds für Amateurmusik mit drei Förderlinien: bis 3.000 Euro für Coachings und Zukunftswerkstätten, bis 7.000 Euro für lokale Ensembleprojekte und bis 40.000 Euro für überregionale Projekte. Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, also insbesondere Musikvereine, Chöre und Orchester. Mindestens 5 Prozent Eigenanteil sind erforderlich.

bis 95 Prozent, maximal 40.000 Euro
bundesweit
Bundesmusikverband Chor und Orchester e.V. (BMCO), gefördert aus Bundesmitteln
BundZuschuss

Ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten

Die Krankenkasse kann ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten erbringen, wenn allgemeine Maßnahmen nicht ausreichen oder wegen beruflicher oder familiaerer Umstände nicht durchführbar sind. Behandlung, Arznei- und Heilmittel werden übernommen. Zu den übrigen Kosten kann die Satzung der Kasse einen Zuschuss von bis zu 16 Euro je Tag vorsehen, bei chronisch kranken Kleinkindern bis zu 25 Euro je Tag. Die konkrete Höhe steht in der Satzung der jeweiligen Kasse.

bis 25 Euro
bundesweit
Gesetzliche Krankenkassen

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