Förderung als Zuschuss in Hamburg
Was du in Hamburg beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
1.316 Programme gefunden
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Programm Digitales Europa (DIGITAL)
Das Programm Digitales Europa ist mit über 8,1 Milliarden Euro für 2021 bis 2027 ausgestattet und finanziert nicht Forschung, sondern den Aufbau und die Verbreitung digitaler Kapazitäten. Schwerpunkte sind Hochleistungsrechnen, Kuenstliche Intelligenz, Cybersicherheit, fortgeschrittene digitale Kompetenzen und die breite Einführung digitaler Technologien, seit 2023 ergänzt um Halbleiter im Rahmen des Chips Act. Gefördert werden Industrie, KMU, öffentliche Verwaltung und die European Digital Innovation Hubs. Aktuelle Aufrufe zu KI und Daten sowie zu digitalen Kompetenzen schließen am 01.10.2026.
Projekt URA - Rückkehr und Reintegration im Kosovo
Das von Bund und Ländern finanzierte Projekt URA unterstützt kosovarische Rückkehrerinnen und Rückkehrer bei der Wiedereingliederung im Herkunftsland. Zum Angebot gehören Empfangnahme und Erstbetreuung am Flughafen, Sozialberatung, psychologische Betreuung sowie Arbeitsberatung und Arbeitsvermittlung. Finanziell wird unter anderem ein einmaliges Überbrückungsgeld in bar gezahlt, dazu kommen Teilerstattung der Fahrtkosten zum Rückkehrzentrum in Pristina, ein Medizinkostenzuschuss, ein einmaliger Einrichtungszuschuss, ein monatlicher Mietkostenzuschuss und die Übernahme von Sprachkurskosten. Die konkreten Leistungen werden im persönlichen Beratungsgespräch festgelegt.
Projekte im Rahmen der Initiative IT-Sicherheit in der Wirtschaft
Fördert Maßnahmen, die kleinen und mittleren Unternehmen und dem Handwerk helfen, ihre IT-Sicherheit zu verbessern. Gefördert werden die bundesweite Transferstelle Cybersicherheit, Einzel- und Verbundprojekte zur Sensibilisierung und Unterstützung von KMU sowie das Netzwerk der Mittelstand-Digital Zentren und Fokusprojekte zu Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz. Zuschüsse bis zu 90 Prozent, auf Ausgabenbasis bis zu 100 Prozent.
Projekte zur Integration jüdischer Zugewanderter
Seit 1993 sind über 200.000 jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion nach Deutschland gekommen. Das Bundesamt fördert Integrationsprojekte, die sich speziell an diese Gruppe richten. Die Projekte unterstützen beim Ankommen und Einleben und ermöglichen es den Teilnehmenden, sich mit dem jüdischen Leben vor Ort vertraut zu machen. Gefördert wird außerdem der Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern anderer Glaubensrichtungen, um Verständnis zu entwickeln und Vorurteile abzubauen. Grundlage sind die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration; die Antragstellung läuft über das Förderportal easy-Online.
Projektförderung Freie Darstellende Kuenste Hamburg
Hamburg fördert Produktionen der freien darstellenden Kuenste, also Theater, Tanz und Performance ausserhalb der Staatstheater. Antragsberechtigt sind freie Gruppen und Kunstschaffende mit Bezug zur Stadt. Die Antragsfrist ist jährlich der 15. November. Die Behörde weist auf der Übersichtsseite keine Förderbeträge aus.
Projektförderung Junge Menschen stärken
Förderung inklusiver und partizipativer Freizeitprojekte für junge Menschen von 12 bis 24 Jahren mit eingeschränkten Teilhabechancen. Bis zu 300.000 Euro für maximal 48 Monate bei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Förderfähig sind Personal- und Honorarkosten, Sachkosten, Investitionen bis 10 Prozent sowie Barrierefreiheit.
Projektförderung Soziokultur
Der Fonds Soziokultur fördert zeitlich befristete soziokulturelle Projekte, die Menschen vor Ort aktiv in Konzeption und Durchführung einbeziehen. Träger sind soziokulturelle Zentren, Vereine und Initiativen aus ganz Deutschland. Der Fonds wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien finanziert. Die nächste Antragsphase läuft vom 2. Oktober bis 2. November 2026.
Projektförderung Sport und Kultur vor Ort
Förderung inklusiver Sport-, Musik-, Theater- und Kunstangebote, die Menschen mit und ohne Behinderung vor Ort zusammenbringen. Bis zu 50.000 Euro für maximal 24 Monate bei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Förderfähig sind Personal- und Honorarkosten, Sachkosten, Investitionen bis 10 Prozent der Gesamtkosten und Maßnahmen zur Barrierefreiheit.
Projektförderung des Deutschen Kinderhilfswerks
Förderung kinderrechtlicher Projekte über drei Fondsarten: dauerhafte Themenfonds zu Kinderpolitik, Spielraum, Medienkompetenz und Kinderkultur, Länderfonds in Kooperation mit einzelnen Bundesländern sowie Sonderfonds zu wechselnden Themen wie gesunde Ernährung oder Flucht und Migration. Kleinere Vereine ohne Dachverband werden bevorzugt berücksichtigt.
Promotionsförderung der Friedrich-Ebert-Stiftung
Promovierende erhalten von der Friedrich-Ebert-Stiftung 1.650 Euro monatlich plus 100 Euro Forschungskostenpauschale. Familien- und Kinderbetreuungszuschlaege sind möglich. Die Stiftung bietet ein ideelles Programm mit Seminaren, Fachgruppen und einem Alumninetzwerk. Ein Solidaritätsfonds unterstützt zusätzlich internationale Promovierende, die wegen ihres Eintretens für demokratische Werte verfolgt werden.
Promotionsförderung der Hanns-Seidel-Stiftung
Promovierende erhalten von der Hanns-Seidel-Stiftung 1.650 Euro monatlich plus 100 Euro Forschungskostenpauschale. Familien- und Kinderbetreuungszuschüsse sowie Unterstützung für Forschungsaufenthalte im Ausland sind möglich. Das Stipendium laesst sich mit einer Viertelstelle an der Hochschule verbinden. Bewerbungen sind in zwei festen Phasen pro Jahr möglich.
Promotionsförderung der Konrad-Adenauer-Stiftung
Promovierende erhalten von der Konrad-Adenauer-Stiftung ein monatliches Stipendium von 1.650 Euro plus 100 Euro Forschungskostenpauschale. Familien- und Kinderbetreuungszuschlaege sind möglich. Die Stiftung begleitet Promovierende zusätzlich in Promotionskollegs und einem ideellen Programm. Voraussetzung sind eine überzeugende wissenschaftliche Arbeit, gesellschaftliches Engagement und die Bereitschaft, sich in das Netzwerk der Stiftung einzubringen.
Promotionsstipendium der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
Promovierende aller Fachrichtungen erhalten von der Friedrich-Naumann-Stiftung 1.650 Euro monatlich sowie eine Forschungskostenpauschale von 100 Euro. Weitere Zuschüsse etwa für Familie und Versicherung sind möglich. Die Stiftung erwartet exzellente wissenschaftliche Leistungen und ein Bekenntnis zu liberalen Grundwerten, eine Parteimitgliedschaft ist nicht noetig. Bewerbungen sind zweimal jährlich möglich.
Promotionsstipendium der Heinrich-Boell-Stiftung
Promovierende bekommen von der Heinrich-Boell-Stiftung 1.650 Euro monatlich plus 100 Euro Forschungskostenpauschale. Familien- und Kinderbetreuungszuschlaege sind möglich, ebenso Unterstützung für Forschungsaufenthalte im Ausland. Das Stipendium laesst sich mit einer Viertelstelle in Forschung oder Lehre kombinieren. Die Bewerbungsverfahren laufen zweimal jährlich.
Promotionsstipendium der Rosa-Luxemburg-Stiftung
Promovierende erhalten vom Studienwerk der Rosa-Luxemburg-Stiftung 1.650 Euro monatlich plus 100 Euro Forschungskostenpauschale. Familien- und Kinderbetreuungszuschlaege sind möglich, ebenso die Kombination mit einer Viertelstelle an der Hochschule. Ergänzend gibt es internationale Forschungskollegs und Betreuung durch Vertrauensdozentinnen und Vertrauensdozenten. Insgesamt hat das Studienwerk seit 1999 rund 3.800 Personen gefördert.
Qualifizierungsgeld
Das Qualifizierungsgeld ist eine Entgeltersatzleistung für Beschäftigte, denen durch den Strukturwandel der Arbeitsplatz droht wegzufallen und die durch eine Weiterbildung im gleichen Unternehmen bleiben können. Es beträgt 60 Prozent der durchschnittlichen Nettoentgeltdifferenz, bei mindestens einem Kind 67 Prozent. Voraussetzung ist ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf eines wesentlichen Teils der Belegschaft, festgehalten in einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag. Die Kosten der Weiterbildung trägt der Betrieb, den Antrag stellt ebenfalls der Betrieb.
Qualifizierungsgeld
Das Qualifizierungsgeld nach Paragraf 82a SGB III ist eine Entgeltersatzleistung für Beschäftigte, denen durch den Strukturwandel der Arbeitsplatzverlust droht, die aber mit einer Weiterbildung im selben Unternehmen bleiben können. Es beträgt 60 Prozent der durchschnittlichen Nettöntgeltdifferenz, mit mindestens einem Kind 67 Prozent. Voraussetzung ist ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf bei mindestens 20 Prozent der Belegschaft, bei Betrieben unter 250 Beschäftigten genügen 10 Prozent, festgehalten in einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag. Der Arbeitgeber beantragt das Qualifizierungsgeld schriftlich oder online bei der Agentur für Arbeit.
Qualifizierungsgeld bei Strukturwandel
Das Qualifizierungsgeld sichert während einer laengeren Weiterbildung das Einkommen von Beschäftigten in Betrieben mit strukturwandelbedingtem Qualifizierungsbedarf. Der Betrieb muss die Weiterbildung finanzieren und der Qualifizierungsbedarf mindestens 20 Prozent der Belegschaft betreffen. Die Maßnahme muss mehr als 120 Stunden dauern, von einem zugelassenen Träger durchgeführt werden und über kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Grundlage ist eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag.
RISA-Förderung Entsiegelung
Zuschuss für die Entsiegelung versiegelter Flächen ab 10 Quadratmeter in Verbindung mit einem wasserdurchlässigen, versickerungsfähigen Bodenaufbau. Bei vollständiger Entsiegelung werden auch Bepflanzungskosten übernommen. Gefördert werden 30 bis 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 25.000 Euro.
RISA-Förderung Entsiegelung
Gefördert wird die Entsiegelung von Flächen ab 10 Quadratmetern in Verbindung mit einem durchlässigen, versickerungsfähigen Bodenaufbau. Bei Vollentsiegelungen werden auch Bepflanzungen bezuschusst. Der Zuschuss beträgt 30 bis 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 25.000 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
RISA-Förderung Regenwasserzisternen
Zuschuss für Anschaffung und Installation ober- oder unterirdischer Regenwasserspeicher ab 2.000 Liter Fassungsvermögen zur Bewässerung von Garten und Grünflächen. Privatpersonen erhalten 40 Prozent der Kosten bis maximal 1.500 Euro je Grundstück, Unternehmen und Organisationen einschließlich WEG 30 Prozent bis maximal 3.000 Euro. Erdarbeiten und Rückstausicherung sind förderfähig.
RISA-Förderung Regenwasserzisternen
Hamburg fördert Anschaffung und Installation von Regenwasserspeichern ab 2.000 Litern zur Garten- und Grünflächenbewässerung, einschließlich Erdarbeiten und Rückstausicherung. Privatpersonen erhalten 40 Prozent der Kosten, maximal 1.500 Euro je Grundstück, Unternehmen und Organisationen 30 Prozent, maximal 3.000 Euro.
RISA-Förderung Versickerung
Zuschuss für Planung und Errichtung von Flächenversickerungen, Versickerungsmulden sowie Mulden-Rigolen-Systemen. Gefördert werden 30 bis 50 Prozent der förderfähigen Kosten bis maximal 25.000 Euro. Das Programm unterstützt Hamburgs Weg zur Schwammstadt.
RISA-Förderung Versickerung
Hamburg bezuschusst Flächenversickerungen, Versickerungsmulden und Mulden-Rigolen-Systeme mit 30 bis 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 25.000 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Ziel ist die naturnahe Regenwasserbewirtschaftung auf dem eigenen Grundstück.
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- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
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