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Förderung als Zuschuss in Bremen

Was du in Bremen beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.

1.297 Programme gefunden

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BundZuschuss

E-Auto-Förderung 2026 (Kaufprämie für Elektrofahrzeuge)

Der Bund fördert seit 2026 wieder den Kauf oder das Leasing eines Elektrofahrzeugs der Klasse M1 durch Privatpersonen. Die Prämie ist sozial gestaffelt und richtet sich nach Fahrzeugtyp, zu versteuerndem Haushaltseinkommen und Kinderzahl: Für batterieelektrische Fahrzeuge liegt sie zwischen 1.500 und 6.000 Euro, für Plug-in-Hybride zwischen 1.500 und 4.500 Euro. Förderfähig sind ab dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassene Neufahrzeuge mit batterieelektrischem, Range-Extender-, Plug-in-Hybrid- oder Brennstoffzellenantrieb. Anträge sind seit dem 19. Mai 2026 digital über das Antragsportal möglich, rückwirkend für Erstzulassungen ab dem 1. Januar 2026. Grundlage ist die Richtlinie vom 19. Mai 2026 (BAnz AT 19.06.2026 B3).

1.500 Euro bis 6.000 Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

E-Auto-Förderung 2026 (Richtlinie zur sozial gestaffelten Förderung der Anschaffung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen)

Nachfolgeprogramm des 2023 beendeten Umweltbonus. Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von höchstens 80.000 Euro erhalten 3.000 Euro Basisförderung für ein batterieelektrisches Fahrzeug oder Brennstoffzellenfahrzeug und 1.500 Euro für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender. Je Kind unter 18 Jahren kommen 500 Euro dazu, bei Einkommen unter 60.000 Euro weitere 1.000 Euro, bei unter 45.000 Euro nochmals 1.000 Euro.

1.500 Euro bis 6.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, umgesetzt durch das BAFA
BundZuschuss

E-Auto-Förderung 2026 (sozial gestaffelte Kaufförderung)

Neue Kaufförderung des Bundes für Elektrofahrzeuge auf Grundlage der Richtlinie vom 19. Mai 2026 (BAnz AT 19.06.2026 B3). Gefördert werden Neufahrzeuge der Klasse M1, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassen wurden, mit rein batterieelektrischem Antrieb, mit Range-Extender, als Plug-in-Hybrid oder als Brennstoffzellenfahrzeug. Wichtig für Betriebe: Die Förderung ist sozial gestaffelt und richtet sich ausdrücklich an Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen, nicht an Unternehmen oder gewerbliche Flotten. Anträge laufen über das Antragsportal der Förderzentrale Deutschland und erfordern ein BundID-Konto.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Abwicklung über das BAFA
BundZuschuss

E-Auto-Förderung 2026 (sozial gestaffelte Kaufprämie)

Nachfolger des Umweltbonus und aktuell die zentrale Kaufprämie für Privatpersonen. Gefördert wird der Kauf oder das Leasing eines erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeugs der Klasse M1, das dem Privatvermögen zugeordnet ist. Die Höhe haengt vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen ab: reine Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge erhalten 5.000 Euro bis 45.000 Euro Einkommen, 4.000 Euro bis 60.000 Euro und 3.000 Euro bis 80.000 Euro, jeweils zuzueglich 500 Euro je förderrelevantem Kind bis maximal 6.000 Euro. Plug-in-Hybride und Range-Extender bekommen die halben Saetze, höchstens 4.500 Euro, und nur bei Erstzulassung vor dem 1. Juli 2027. Wichtigste Bedingung ist die Einkommensgrenze von 80.000 Euro, die sich um 5.000 Euro je Kind auf höchstens 90.000 Euro erhöht. Eine Kaufpreisgrenze enthält die Richtlinie nicht.

1.500 Euro bis 6.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Abwicklung über das BAFA
BundZuschuss

E-Auto-Förderung 2026 des Bundes

Seit dem 1. Januar 2026 gibt es wieder eine Kaufprämie des Bundes für Elektrofahrzeuge, diesmal einkommensabhängig und beschränkt auf Privatpersonen. Gefördert werden Kauf oder Leasing eines Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1, das seit dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen wurde; das Antragsportal ist am 20. Mai 2026 freigeschaltet worden, Anträge sind rückwirkend möglich. Für reine Elektroautos liegt die Basisförderung bei 3.000 Euro und steigt mit sozialer Staffelung und Kinderzuschlag auf bis zu 6.000 Euro, für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender von 1.500 auf bis zu 4.500 Euro. Antragsberechtigt sind Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 80.000 Euro; die Grenze steigt je Kind um 5.000 Euro auf maximal 90.000 Euro bei zwei oder mehr Kindern. Unterhalb von 60.000 Euro Einkommen kommen 1.000 Euro hinzu, unterhalb von 45.000 Euro weitere 1.000 Euro, dazu 500 Euro je Kind für bis zu zwei Kinder. Das Verfahren läuft vollständig digital über die Förderzentrale des Bundes und setzt ein BundID-Konto voraus, eine Bevollmaechtigung Dritter ist möglich; finanziert werden drei Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds für geschaetzt 800.000 Fahrzeuge bis 2029. Die Prämie ist zusätzlich zur jährlichen THG-Quote nutzbar, weil beide auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen beruhen.

1.500 Euro bis 6.000 Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Antrag über die Förderzentrale des Bundes
BundZuschuss

E-Lastenfahrrad-Richtlinie

Gefördert wird die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und Lastenfahrradanhaengern mit elektrischer Antriebsunterstützung. Der Zuschuss beträgt 25 Prozent der Ausgaben, höchstens 3.500 Euro je E-Lastenfahrrad oder Lastenfahrradanhaenger. Antragsberechtigt sind private Unternehmen, kommunale Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit und öffentliche Körperschaften wie Hochschulen. Privatpersonen sind nicht antragsberechtigt. Die Programmlaufzeit reicht vom 1. Oktober 2024 bis 30. Juni 2027, eine Einreichungsfrist gibt es nicht.

bis 25 Prozent, maximal 3.500 Euro
bundesweit
Bundesumweltministerium, Nationale Klimaschutzinitiative
BundZuschuss

E-Lastenfahrrad-Richtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative

Zuschuss von 25 Prozent der Anschaffungskosten, höchstens 3.500 Euro je fabrikneuem E-Lastenfahrrad oder E-Lastenanhänger für den gewerblichen Einsatz. Das Rad muss mindestens 170 Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht haben und deutlich mehr Transportkapazität bieten als ein normales Fahrrad. Antragsberechtigt sind private Unternehmen unabhängig von der Rechtsform, kommunale Unternehmen in privatrechtlicher Form sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Hochschulen. Anträge laufen elektronisch über das BAFA-Portal, eine feste Einreichungsfrist gibt es nicht.

bis 25 Prozent, maximal 3.500 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, umgesetzt vom BAFA
BundZuschuss

EEW Modul 1 - Querschnittstechnologien

Gefördert werden Erwerb und Installation hocheffizienter elektrischer Motoren, Pumpen, Ventilatoren und Drucklufterzeuger sowie Wärmedämmmaßnahmen, Frequenzumrichter und Wärmeübertrager. Kleine Unternehmen erhalten 25 Prozent, mittlere Unternehmen 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Der Zuschuss ist auf insgesamt 200.000 Euro für zusammenhaengende Maßnahmen begrenzt.

bis 25 Prozent, maximal 200.000 Euro
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

EEW Modul 2 - Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien

Gefördert werden Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen, Geothermieanlagen, Biomassefeuerungsanlagen und KWK-Anlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme. Kleine Unternehmen erhalten 60 Prozent, mittlere 50 Prozent und Unternehmen ohne KMU-Status 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Für Biomassefeuerungsanlagen gelten reduzierte Saetze. Der Zuschuss ist auf 20 Millionen Euro für zusammenhaengende Maßnahmen gedeckelt.

bis 60 Prozent, maximal 20 Mio. Euro
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

EEW Modul 3 - MSR, Sensorik und Energiemanagementsoftware

Gefördert werden Soft- und Hardware zur Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems, Sensoren und Analog-Digital-Wandler zur Energiestromerfassung sowie Steuer- und Regelungstechnik zur Reduktion des Energiebedarfs. Kleine Unternehmen erhalten 45 Prozent, mittlere 35 Prozent und Unternehmen ohne KMU-Status 25 Prozent.

bis 45 Prozent, maximal 20 Mio. Euro
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

EEW Modul 4 - Energie- und ressourcenbezogene Optimierung, Basisförderung

Die Basisförderung ermöglicht KMU eine pauschale Förderung für den Austausch ineffizienter Bestandsanlagen ohne aufwendiges Einsparkonzept. Kleine Unternehmen erhalten pauschal 15 Prozent, mittlere Unternehmen 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Nachzuweisen ist eine Senkung des Endenergiebedarfs um mindestens 15 Prozent.

bis 15 Prozent, maximal 20 Mio. Euro
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

EEW Modul 4 - Energie- und ressourcenbezogene Optimierung, Premiumförderung

Die technologieoffene Premiumförderung unterstützt Investitionen zur Senkung des Energieverbrauchs auf Basis eines Einsparkonzepts. Kleine Unternehmen erhalten bis zu 45 Prozent, mittlere bis zu 35 Prozent und größere Unternehmen bis zu 25 Prozent. Für Abwärmenutzung, Elektrifizierung sowie Wasserstofferzeugung und -nutzung kommt ein Dekarbonisierungsbonus von bis zu 10 Prozentpunkten hinzu.

bis 45 Prozent, maximal 20 Mio. Euro
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

EEW Modul 6 - Elektrifizierungsmaßnahmen kleiner Unternehmen

Kleine Unternehmen erhalten 33 Prozent Zuschuss, wenn sie fossil betriebene Produktionsanlagen durch rein elektrisch betriebene Anlagen ersetzen oder bestehende Anlagen auf elektrischen Betrieb umruesten. Der maximale Gesamtzuschuss beträgt 200.000 Euro pro Antragsteller. Die technischen Anforderungen entsprechen denen des KfW-Programms 295.

bis 33 Prozent, maximal 200.000 Euro
bundesweit
BAFA
EUZuschuss

EFRE Bremen 2021 bis 2027

Programm des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Land Bremen für die Förderperiode 2021 bis 2027, von der EU-Kommission am 17. Juni 2022 genehmigt. Es konzentriert sich auf zwei politische Ziele: ein wettbewerbsfähiges, intelligentes Europa über Innovation und KMU-Förderung sowie einen grünen, klimaneutralen Übergang mit Energieeffizienz, Klimaanpassung und städtischer Biodiversität. Gefördert werden unter anderem Unternehmen, Forschungseinrichtungen und öffentliche Stellen.

Höhe je nach Vorhaben
Bremen
Freie Hansestadt Bremen, EFRE-Verwaltungsbehörde
EUZuschuss

EFRE-Programm Bremen 2021 bis 2027

Das EFRE-Programm Bremen setzt die europäische Regionalpolitik im Land um und umfasst 95,3 Millionen Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 238,1 Millionen Euro. Schwerpunkte sind Innovation und Technologietransfer, Digitalisierung, Klimaschutz und die Entwicklung benachteiligter Quartiere. Antragsberechtigt sind je nach Förderrichtlinie Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen und gemeinnützige Träger. Die konkreten Bedingungen, Fördersaetze und Fristen ergeben sich aus den einzelnen Landesrichtlinien, nicht aus dem Programm selbst.

Höhe je nach Vorhaben
Bremen
Verwaltungsbehörde des Landes Bremen, kofinanziert aus dem EFRE
EUZuschuss

EIC Accelerator

Der EIC Accelerator fördert Start-ups und KMU mit marktverändernden Innovationen, die skaliert werden sollen. Der Zuschuss beträgt maximal 2,5 Millionen Euro, zusätzlich sind Eigenkapitalinvestitionen von 1 bis 10 Millionen Euro über den EIC Fund möglich (Blended Finance). Höhere Beträge sind nur in begründeten Ausnahmefällen und über STEP ScaleUp vorgesehen.

bis 2,5 Mio. Euro
bundesweit
Europäischer Innovationsrat (European Innovation Council, EIC)
EUZuschuss

EIC Accelerator

Der EIC Accelerator richtet sich an einzelne Start-ups und KMU sowie an kleine Mid-Caps mit bis zu 499 Beschäftigten, die eine risikoreiche Innovation zur Marktreife bringen wollen. Die Zuschusskomponente liegt unter 2,5 Mio. Euro als Pauschalbetrag für Innovationstätigkeiten auf TRL 6 bis 8, die innerhalb von 24 Monaten abzuschließen sind. Zusätzlich sind Eigenkapitalinvestitionen von 1 bis 10 Mio. Euro möglich, im Rahmen von STEP ScaleUp auch mehr. Das Budget 2026 beträgt 220 Mio. Euro für die Challenges und 414 Mio. Euro für den offenen Teil. Die Kurzanträge können laufend eingereicht werden, für Vollanträge gibt es 2026 feste Stichtage.

bis 2,5 Mio. Euro
EU-weit
European Innovation Council, Europäische Kommission
EUZuschuss

EIC Accelerator

Der EIC Accelerator finanziert einzelne Start-ups und KMU beim Sprung von der Entwicklung in die Marktskalierung. Der Zuschussanteil liegt unter 2,5 Millionen Euro, ergänzend ist eine Eigenkapitalbeteiligung von 1 bis 10 Millionen Euro über den EIC-Fonds möglich. Antragsberechtigt sind auch kleine Mid-Caps mit bis zu 499 Beschäftigten sowie natürliche Personen, die ein KMU gründen wollen. Das Verfahren läuft dreistufig über Kurzantrag, Vollantrag und Jury-Interview mit festen Stichtagen.

bis 2,5 Mio. Euro
EU-weit
Europäischer Innovationsrat (EIC)
EUZuschuss

EIC Pathfinder

Der EIC Pathfinder fördert die frühe Entwicklung von Zukunftstechnologien auf niedrigem Reifegrad, also TRL 1 bis 4, bis hin zum Proof of Concept. Die Zuschüsse betragen bis zu 4 Mio. Euro, in gut begründeten Faellen auch mehr. Ergänzend gibt es Booster Grants von höchstens 50.000 Euro, um das Kommerzialisierungspotenzial der Forschungsergebnisse zu testen. Das Budget 2026 beträgt 96 Mio. Euro für die Pathfinder Challenges und 166 Mio. Euro für Pathfinder Open. Anträge laufen über das Funding and Tenders Portal.

bis 4 Mio. Euro
EU-weit
European Innovation Council, Europäische Kommission
EUZuschuss

EIC Pathfinder

Der EIC Pathfinder fördert sehr frühe Deep-Tech-Forschung auf den Technologiereifegraden 1 bis 4 mit hohem wissenschaftlichem Anspruch und entsprechendem Risiko. Standardprojekte erhalten bis zu 4 Millionen Euro, ergänzend sind Booster-Zuschüsse bis 50.000 Euro möglich. Im Aufruf Pathfinder Open stehen 166 Millionen Euro bereit, bei den Pathfinder Challenges 96 Millionen Euro. Antragsteller ist im Regelfall ein Konsortium aus mindestens drei unabhängigen Einrichtungen aus verschiedenen Ländern, nur bei den Challenges sind Einzelanträge möglich.

bis 100 Prozent, maximal 4 Mio. Euro
EU-weit
Europäischer Innovationsrat (EIC)
EUZuschuss

EIC Pathfinder (Open und Challenges)

Der EIC Pathfinder fördert visionäre Grundlagenforschung für radikal neue Technologien in frühen Reifegraden. Einzelprojekte erhalten bis zu 4 Millionen Euro, zusätzlich sind Booster-Zuschüsse von bis zu 50.000 Euro zur Prüfung des Kommerzialisierungspotenzials möglich. Für 2026 stehen 166 Millionen Euro für Pathfinder Open und 96 Millionen Euro für Pathfinder Challenges bereit.

bis 4 Mio. Euro
bundesweit
Europäischer Innovationsrat (European Innovation Council, EIC)
EUZuschuss

EIC Transition

EIC Transition überführt Ergebnisse bereits abgeschlossener EU-Projekte in marktreife Technologien mit Ziel-Reifegrad TRL 5 bis 6. Der Zuschuss beträgt bis zu 2,5 Millionen Euro, zusätzlich sind Booster-Grants bis 50.000 Euro und Business Acceleration Services (Coaching, Mentoring, Netzwerk) möglich. Das Gesamtbudget 2026 liegt bei 100 Millionen Euro.

bis 2,5 Mio. Euro
bundesweit
Europäischer Innovationsrat (European Innovation Council, EIC)
EUZuschuss

EIC Transition

EIC Transition fördert die Validierung und Demonstration einer Technologie in einer anwendungsrelevanten Umgebung, beginnend bei TRL 4 mit dem Ziel TRL 5 oder 6, sowie den Aufbau der Geschäfts- und Marktreife. Die Zuschüsse betragen bis zu 2,5 Mio. Euro und sind nicht verwaessernd, es wird also keine Beteiligung abgegeben. Für laufende Projekte gibt es zusätzliche Booster Grants von höchstens 50.000 Euro. Das Gesamtbudget für EIC Transition beträgt 2026 rund 100 Mio. Euro.

bis 2,5 Mio. Euro
EU-weit
European Innovation Council, Europäische Kommission
EUZuschuss

EIC Transition

EIC Transition schließt die Luecke zwischen Laborergebnis und marktreifer Technologie. Gefördert werden Vorhaben, die auf einem abgeschlossenen Proof of Concept (TRL 3) oder einer im Labor validierten Technologie (TRL 4) aufsetzen, mit bis zu 2,5 Millionen Euro als reinem Zuschuss ohne Eigenanteil, ergänzt um Booster-Zuschüsse bis 50.000 Euro. Für 2026 stehen 100 Millionen Euro bereit. Antragsberechtigt sind einzelne KMU, Start-ups, Forschungseinrichtungen und Hochschulen sowie Konsortien aus zwei bis fuenf Partnern.

bis 100 Prozent, maximal 2,5 Mio. Euro
EU-weit
Europäischer Innovationsrat (EIC)

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