Antragio

Förderung als Zuschuss in Berlin

Was du in Berlin beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.

1.320 Programme gefunden

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LandZuschuss

WELMO - Wirtschaftsnahe Elektromobilität, Fahrzeugförderung Nutzfahrzeuge und Leichtfahrzeuge

Zuschuss für Kauf oder Leasing gewerblich genutzter E-Fahrzeuge in Berlin. Leichte Nutzfahrzeuge der Klassen N1 und N2 werden mit 25 Prozent bis maximal 15.000 Euro gefördert, elektrische Klein- und Leichtfahrzeuge der Klassen L2e, L5e, L6e und L7e mit 30 Prozent bis maximal 5.000 Euro. Für versicherungs- und zulassungspflichtige motorisierte Zweiräder wie E-Roller, E-Mofas, Kleinkrafträder, S-Pedelecs und Pedelecs gibt es pauschal 500 Euro.

bis 25 Prozent, maximal 15.000 Euro
Berlin
IBB Business Team GmbH im Auftrag des Landes Berlin
LandZuschuss

WELMO - Zuschüsse zum Aufbau stationärer Ladeinfrastruktur auf betrieblichen Flächen

Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten für Ladeinfrastruktur auf betrieblichen Flächen in Berlin. Normalladeinfrastruktur bis 22 kW wird mit maximal 2.500 Euro je Ladepunkt gefördert, Schnellladeinfrastruktur ab 22 kW mit maximal 30.000 Euro je Ladepunkt. Netzanschlusskosten werden mit bis zu 5.500 Euro (Niederspannung) beziehungsweise 55.000 Euro (Mittelspannung) bezuschusst.

bis 50 Prozent, maximal 55.000 Euro
Berlin
IBB Business Team GmbH im Auftrag des Landes Berlin
LandZuschuss

WELMO – Ladeinfrastruktur für Wohnungsunternehmen

Eigener Baustein von WELMO für Berliner Wohnungsunternehmen, Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsgenossenschaften, die geteilt genutzte Ladestationen an Stellplätzen von Wohngebäuden in Berlin errichten. Voraussetzung ist die gemeinsame Nutzung der Ladestation durch mindestens zwei Parteien. Die Förderung ist nach Kostenbestandteilen gestaffelt: Ladestation 50 Prozent, höchstens 2.500 Euro je Normalladepunkt und 30.000 Euro je Schnellladepunkt; Grundinstallation 40 Prozent, höchstens 50.000 Euro; Netzanschluss 50 Prozent, höchstens 5.500 Euro im Niederspannungs- und 55.000 Euro im Mittelspannungsnetz. In beihilferechtlich relevanten Faellen gelten 50 Prozent für kleine, 40 Prozent für mittlere und 20 Prozent für große Unternehmen. Damit deckt Berlin den Fall ab, den das Bundesprogramm für Mehrparteienhäuser erst seit April 2026 bundesweit fördert. Eine Doppelförderung derselben Kosten aus beiden Toepfen ist nicht möglich.

bis 50 Prozent, maximal 55.000 Euro
Berlin
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin, Abwicklung über die IBB Business Team GmbH
LandZuschuss

WELMO – Wirtschaftsnahe Elektromobilität, Ladeinfrastruktur

Zuschuss für die Errichtung stationaerer Ladeinfrastruktur auf betrieblichen Flächen im Stadtgebiet Berlin, ergänzt um eine anteilige Förderung der Netzanschlusskosten. Für Normalladeinfrastruktur bis 22 kW gibt es bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten, maximal 2.500 Euro je Ladepunkt, für Schnellladeinfrastruktur ab 22 kW bis zu 50 Prozent, maximal 30.000 Euro je Ladepunkt. Der Netzanschluss wird mit bis zu 50 Prozent gefördert, maximal 5.500 Euro im Niederspannungsnetz und 55.000 Euro im Mittelspannungsnetz. Bei beihilferechtlich relevanten Faellen gelten gestaffelte Saetze von 50 Prozent für kleine, 40 Prozent für mittlere und 20 Prozent für große Unternehmen. Das Programm fördert daneben auch die Anschaffung gewerblicher Elektrofahrzeuge.

bis 50 Prozent, maximal 55.000 Euro
Berlin
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin, Abwicklung über die IBB Business Team GmbH
BundZuschuss

WIR! - Wandel durch Innovation in der Region

Programmlinie für breit angelegte regionale Bündnisse in strukturschwachen Regionen Deutschlands, die gemeinsam ein Innovationsfeld identifizieren und einen innovationsbasierten Strukturwandel anstoßen. Der Förderansatz ist bewusst themenoffen und umfasst technologische Entwicklungen, Produktinnovationen, neue Geschäftsmodelle und soziale Innovationen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
BundZuschuss

Waisenrente

Kinder erhalten nach dem Tod eines Elternteils eine Halbwaisenrente, nach dem Tod beider Elternteile eine Vollwaisenrente. Voraussetzung ist, dass der verstorbene Elternteil die allgemeine Wartezeit von fuenf Jahren erfuellt hat. Der Anspruch besteht laengstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, bei Schul- oder Berufsausbildung, einem freiwilligen Dienst oder bei Behinderung bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Berücksichtigt werden auch Stief-, Pflegekinder, Enkel und Geschwister, die im Haushalt des Verstorbenen lebten.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung
BundZuschuss

Waldumbau im Rahmen der naturnahen Waldbewirtschaftung nach GAK

Zuschuss für den Umbau von Reinbeständen und nicht standortgerechten oder nicht klimatoleranten Beständen in stabile Laub- und Mischbestände. Gefördert werden Saat, Pflanzung und Naturverjuengung einschließlich Kulturvorbereitung, Waldrandgestaltung, Zaunbau und Bewaesserung in den ersten fuenf Jahren mit bis zu 75 Prozent, bei ausschließlich standortheimischen Baumarten bis zu 85 Prozent.

bis 85 Prozent der Kosten
bundesweit
Bund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Forstbehörden der Länder
BundZuschuss

Wegweiserkurse (WWK)

Der Wegweiserkurs vermittelt Schutzsuchenden in der eigenen Herkunftssprache Informationen für den Alltag und das Zusammenleben in Deutschland. Deutschkenntnisse sind für die Teilnahme nicht erforderlich. Ein Kurs umfasst 15 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenfrei. Die Projekte werden aus Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der Europäischen Union gefördert, die Kofinanzierung teilen sich Bund und Länder; die Kurse finden in mehreren Bundesländern statt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), kofinanziert aus dem AMIF der Europäischen Union
BundZuschuss

Weiterbildungsförderung für Beschäftigte (Qualifizierungschancengesetz)

Auch wer in Beschäftigung steht, kann eine berufliche Weiterbildung von der Agentur für Arbeit gefördert bekommen. Übernommen werden Lehrgangskosten ganz oder teilweise, in der Regel mit einer anteiligen Kostenbeteiligung des Betriebs, dazu Fahrkosten und Kinderbetreuungskosten. Der Betrieb kann zusätzlich Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für die Zeit der Weiterbildung erhalten. Die Antragstellung ist einzeln oder als Sammelantrag für mehrere Beschäftigte möglich. Bei abschlussorientierten Weiterbildungen besteht zusätzlich Anspruch auf die Weiterbildungsprämie.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Weiterbildungsgeld

Wer eine abschlussorientierte Weiterbildung macht, also eine Umschulung, eine qualifizierende Teilqualifikation oder eine Vorbereitung auf eine Externenprüfung, erhält zusätzlich zum Arbeitslosengeld ein monatliches Weiterbildungsgeld von 150 Euro. Der Betrag wird für jeden Monat der Teilnahme gezahlt und ist an die Förderung über den Bildungsgutschein gekoppelt. Es handelt sich um einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.

150 Euro bis 150 Euro je Monat
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Weiterbildungsgeld

Wer an einer von der Agentur für Arbeit geförderten abschlussorientierten Weiterbildung teilnimmt, erhält nach Paragraf 87a Absatz 2 SGB III ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro monatlich zusätzlich zur laufenden Leistung. Der Betrag steht so im Gesetz und in der Information der Bundesagentur für Arbeit. Auch Menschen im Grundsicherungsbezug können das Weiterbildungsgeld erhalten, sogar während einer Beschäftigung, wenn die Weiterbildung auf einen Abschluss mit mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer zielt. Es wird zusammen mit der Weiterbildungsförderung bei der Agentur für Arbeit beantragt.

bis 150 Euro je Monat
bundesweit
Agentur für Arbeit
BundZuschuss

Weiterbildungsgeld bei abschlussorientierter Weiterbildung

Wer an einer von der Agentur für Arbeit geförderten abschlussorientierten Weiterbildung teilnimmt, erhält zusätzlich einen monatlichen Zuschuss von 150 Euro, das Weiterbildungsgeld. Als abschlussorientiert gelten zum Beispiel eine Umschulung, eine berufsanschlussfähige Teilqualifikation oder ein Vorbereitungslehrgang auf die Externenprüfung. Ob die geplante Weiterbildung die Kriterien erfuellt, wird im Beratungsgespraech geklaert. Das Weiterbildungsgeld kommt zusätzlich zum Arbeitslosengeld oder Bürgergeld.

150 Euro bis 150 Euro je Monat
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter
BundZuschuss

Weiterbildungsstipendium

Das Weiterbildungsstipendium fördert besonders leistungsstarke junge Berufstaetige nach einer abgeschlossenen dualen Berufsausbildung. Über drei Jahre stehen maximal 9.135 Euro zur Verfuegung, der Eigenanteil beträgt 10 Prozent je Maßnahme. Gefördert werden fachliche Weiterbildungen wie Meister oder Fachwirt, fachuebergreifende Kurse wie Sprachen oder Software sowie ein berufsbegleitendes Studium. Im ersten Förderjahr gibt es zusätzlich einen IT-Bonus von 250 Euro für die Anschaffung eines Computers. Die Bewerbung läuft bei dualen Ausbildungsberufen über die zuständige Kammer, bei Gesundheitsfachberufen direkt bei der SBB.

bis 90 Prozent, maximal 9.135 Euro
bundesweit
Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) im Auftrag des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BundZuschuss

Weiterbildungsstipendium

Das Weiterbildungsstipendium fördert junge Fachkräfte nach der Berufsausbildung mit bis zu 9.135 Euro über maximal drei Jahre. Bei jeder Maßnahme ist ein Eigenanteil von zehn Prozent zu tragen. Im ersten Förderjahr gibt es zusätzlich einen IT-Bonus von 250 Euro für die Anschaffung eines Computers. Gefördert werden fachliche Aufstiegsfortbildungen wie Meister oder Fachwirt, fachübergreifende Weiterbildungen wie Sprach- und Softwarekurse sowie berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung aufbauen.

bis 90 Prozent, maximal 9.135 Euro
bundesweit
Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB), Antrag über die zuständige Kammer
BundZuschuss

Weiterbildungsstipendium der Begabtenförderung berufliche Bildung

Stipendium für junge Fachkräfte nach der Berufsausbildung mit bis zu 9.135 Euro über maximal drei Jahre, davon zehn Prozent Eigenanteil je Maßnahme. Gefördert werden Aufstiegsfortbildungen wie der Meister und berufsbegleitende Studiengänge, im ersten Jahr gibt es zusätzlich 250 Euro IT-Bonus.

bis 90 Prozent, maximal 9.135 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB)
BundZuschuss

Weiterbildungsstipendium für beruflich Begabte

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Fachkräfte nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung bei fachlichen und fachuebergreifenden Weiterbildungen, unter bestimmten Bedingungen auch bei einem berufsbegleitenden Studium. Insgesamt stehen bis zu 9.135 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen zur Verfuegung, bei einem Eigenanteil von zehn Prozent je Maßnahme. Das Stipendium gilt für das Aufnahmejahr und die zwei Folgejahre. Bewerbungen laufen über die Kammer oder Berufsbildungsstelle, bei der die Ausbildung eingetragen war.

bis 9.135 Euro
bundesweit
Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) im Auftrag des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BundZuschuss

Wiederaufnahmeförderung Freie Darstellende Kuenste

Die Wiederaufnahmeförderung finanziert die Wiederaufnahme oder künstlerische Überarbeitung bereits geförderter Produktionen der freien darstellenden Kuenste. Der Förderrahmen liegt zwischen 10.000 und 25.000 Euro. Damit sollen Arbeiten laenger im Repertoire bleiben statt nach wenigen Aufführungen zu verschwinden. Die Antragsfrist ist der 12. Oktober 2026.

10.000 Euro bis 25.000 Euro
bundesweit
Fonds Darstellende Kuenste e.V.
BundZuschuss

Wiederholung von bis zu 300 Unterrichtseinheiten im Integrationskurs

Wer das persönliche Stundenkontingent im Integrationskurs ausgeschöpft hat und das Sprachziel nicht erreicht, kann auf Antrag einmalig bis zu 300 zusätzliche Unterrichtseinheiten im Sprachkurs wiederholen. Das gilt insbesondere für Teilnehmende an Alphabetisierungskursen und Kursen für gering Literalisierte. Für die Wiederholungsstunden fällt erneut der Kostenbeitrag von 2,29 Euro je Unterrichtseinheit an, sofern keine Befreiung vorliegt. Der Antrag wird beim BAMF gestellt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
BundZuschuss

Wildnisfonds

Der Wildnisfonds fördert die Entwicklung und dauerhafte Sicherung von Wildnisgebieten in Deutschland. Finanziert werden Flächenerwerb, Flächentausch oder der finanzielle Ausgleich für den dauerhaften Nutzungsverzicht auf geeigneten Wald-, Moor- und Feuchtgebietsflächen. Angestrebt werden Gebiete von mindestens 500 bis 1.000 Hektar, gefördert werden können aber auch kleinere Flächen, wenn sie später zu größeren zusammenhaengenden Gebieten wachsen. Antragsberechtigt sind Flächeneigentümer, Stiftungen und Naturschutzorganisationen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH im Auftrag des Bundesumweltministeriums
LandZuschuss

Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO)

Zuschuss für Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur bei Berliner Selbständigen und KMU. Gefördert werden E-Nutzfahrzeuge und Pkw mit bis zu 15.000 Euro, leichte Fahrzeuge der Klasse L mit bis zu 5.000 Euro, Motorräder und S-Pedelecs mit bis zu 500 Euro, Ladeinfrastruktur mit bis zu 30.000 Euro und Netzanschlüsse mit bis zu 55.000 Euro.

bis 50 Prozent, maximal 55.000 Euro
Berlin
IBB Business Team GmbH im Auftrag des Landes Berlin
LandZuschuss

Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO)

WELMO fördert emissionsarme Antriebssysteme im gewerblichen Verkehr in Berlin. Selbständige sowie kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Berlin erhalten bis zu 15.000 Euro Zuschuss je gewerblich genutztem Elektrofahrzeug. Für E-Inklusionstaxis und deren Um- und Einbauten gibt es jeweils bis zu 15.000 Euro pro Fahrzeug. Für den Aufbau von Ladeinfrastruktur sind bis zu 55.000 Euro je Maßnahme möglich, hinzu kommt eine Beratungsunterstützung bei der Elektrifizierung des betrieblichen Fuhrparks.

bis 15.000 Euro
Berlin
Investitionsbank Berlin (IBB)
BundZuschuss

Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen (WIPANO)

Fördert die effiziente Nutzung geistigen Eigentums und den Transfer neuester Forschungsergebnisse in die Normung. Förderschwerpunkte sind Patentierung für Unternehmen, Normung für Unternehmen sowie Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung. Zuschüsse bis 85 Prozent der förderfähigen Ausgaben und maximal 200.000 Euro je Verbundpartner und Projekt bei einer Laufzeit von höchstens 24 Monaten.

bis 85 Prozent, maximal 200.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Projektträger Jülich
BundZuschuss

Witwenrente und Witwerrente

Hinterbliebene Ehe- und Lebenspartner erhalten nach dem Tod des Versicherten eine Witwen- oder Witwerrente, wenn sie nicht wieder geheiratet haben und die verstorbene Person die allgemeine Wartezeit von fuenf Jahren erfuellt hat. Die kleine Witwenrente beträgt 25 Prozent der Rente des Verstorbenen und wird laengstens 24 Monate gezahlt. Die große Witwenrente gibt es bei Erziehung eines Kindes unter 18 Jahren, ab Vollendung des 47. Lebensjahres oder bei Erwerbsminderung. Die Ehe muss in der Regel mindestens ein Jahr bestanden haben, eigenes Einkommen wird oberhalb eines Freibetrags angerechnet.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung
BundZuschuss

Wohngeld (Lastenzuschuss für Eigentümer)

Der Lastenzuschuss ist der Wohngeldzweig für Menschen, die selbst genutztes Wohneigentum haben und wenig Einkommen. Berücksichtigt werden Zins- und Tilgungsleistungen für Bau, Erwerb oder Verbesserung, die Grundsteuer, Verwaltungskosten sowie eine Betriebskostenpauschale von 36 Euro je Quadratmeter und Jahr. Antragsberechtigt sind Eigentümer von bis zu zwei Wohnungen sowie Erbbauberechtigte und Personen mit Dauerwohnrecht oder Niessbrauch. Empfänger von Grundsicherungsgeld nach dem SGB II (früher Bürgergeld) sowie von Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII sind nach Paragraf 7 WoGG ausgeschlossen, Empfänger von BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe nach Paragraf 20 Absatz 2 WoGG.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund und Länder, Bearbeitung durch die oertliche Wohngeldbehörde

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