Förderung als Zuschuss in Brandenburg
Was du in Brandenburg beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
1.317 Programme gefunden
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Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (Förderung unternehmerischen Know-hows)
Kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe erhalten einen Zuschuss zum Honorar einer externen Unternehmensberatung. Förderfähig sind Beratungskosten von maximal 3.500 Euro je Beratung. In den neuen Bundesländern (mit den Regionen Lüneburg und Trier, ohne Berlin und die Region Leipzig) werden 80 Prozent bezuschusst, höchstens 2.800 Euro; in den alten Bundesländern (mit Berlin und der Region Leipzig, ohne Lüneburg und Trier) sind es 50 Prozent, höchstens 1.750 Euro. Mit der Beratung darf erst nach dem Informationsschreiben der Leitstelle begonnen werden.
Förderung ökologischer Anbauverfahren (Einführung und Beibehaltung Ökolandbau) nach GAK
Jährliche Flächenprämie für die Umstellung auf und die Beibehaltung des ökologischen Landbaus im Gesamtbetrieb. Einführung: 485 Euro je Hektar Gemuesebau, 314 Euro Ackerfläche, 320 Euro Grünland und 1.210 Euro Dauer- oder Baumschulkulturen. In den ersten beiden Jahren kann auf 485, 423, 473 und 1.546 Euro angehoben werden. Beibehaltung: 485, 242, 219 und 987 Euro je Hektar.
Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS)
Förderung der Modernisierung und Umstrukturierung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten sowie deren Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren. Schwerpunkt ist die Fort- und Weiterbildung. 2025 wurde in dem Programm ein Rekordwert bei den bewilligten Fördermitteln erreicht.
GLOBAL VILLAGE KIDS
GLOBAL VILLAGE KIDS fördert künstlerische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen von 3 bis 18 Jahren, besonders mit Gruppen in schwierigen Lebenslagen. Der Förderrahmen liegt zwischen 5.000 und 40.000 Euro. Voraussetzung ist ein Verbund aus mindestens drei Partnern. Die Antragsfrist ist der 1. Oktober 2026.
GO-Bio initial
GO-Bio initial fördert die Identifizierung und Entwicklung lebenswissenschaftlicher Forschungsansaetze in einer sehr frühen Phase mit erkennbarem Innovationspotenzial. In der Sondierungsphase werden bis zu 12 Monate und bis zu 100.000 Euro je Einzelvorhaben gefördert, um Verwertungskonzepte zu schaerfen und Marktanalysen durchzuführen. In der anschließenden Machbarkeitsphase sind bis zu 24 Monate und bis zu 500.000 Euro bei Einzelvorhaben beziehungsweise 1.000.000 Euro bei Verbundvorhaben möglich, Ziel ist der Proof of Principle. Schwerpunkte sind Therapeutika, Diagnostika, Plattformtechnologien und Forschungswerkzeuge, bioeokonomische Ideen sind ausgeschlossen.
GO-Bio next
GO-Bio next fördert die Entwicklung innovativer Forschungs- und Entwicklungsansaetze in den Lebenswissenschaften mit Kommerzialisierungspotenzial. In Phase 1 werden gründungsorientierte Forschungsteams an deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen gefördert, in Phase 2 kleine technologieorientierte Unternehmen, die idealerweise aus Phase 1 hervorgegangen sind und eine privatwirtschaftliche Kofinanzierung durch Investoren nachweisen. Jede Phase dauert maximal drei Jahre, insgesamt sind bis zu sechs Jahre möglich. Die Förderbeträge werden individuell anhand der Projektinhalte kalkuliert, Pauschalsummen gibt es nicht. Agrar-, Lebensmittel- und Ernaehrungsforschung sind ausgeschlossen.
GRW - Ausbau der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur (GRW-I)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für den Ausbau der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur, vorrangig in den regionalen Wachstumskernen. Gefördert werden die Erschließung und Erweiterung von Industrie- und Gewerbegelaende, Verkehrsanbindungen, Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Maßnahmen in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten. Die Basisförderung beträgt maximal 60 Prozent, mit Potenzialförderung bis zu weiteren 20 Prozent; Regionalmanagementvorhaben bis 75 Prozent und höchstens 200.000 Euro pro Jahr.
GRW-G Große Richtlinie
Anteiliger Investitionszuschuss der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur für mittlere und große Unternehmen sowie kleine Unternehmen mit Vorhaben über 3 Mio. Euro. Gefördert werden Errichtung, Erweiterung, Diversifizierung, Verfahrensumstellung und Übernahme von Betriebsstätten. Die Höchstfördersaetze liegen bei 10 bis 20 Prozent in D-Fördergebieten, bis 15 Prozent in C-Gebieten und bis 45 Prozent für Transformationsinvestitionen.
GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen
Anteiliger Zuschuss für Investitionsvorhaben kleiner Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, darunter Existenzgründer, Produktions-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe sowie Tourismusvorhaben. Wahlweise sachkapital- oder personalausgabenbezogen. Der Höchstsatz beträgt 20 Prozent in D-Fördergebieten und 35 Prozent in C-Fördergebieten, in an Polen angrenzenden C-Gebieten zuzueglich 10 Prozent.
Garantiefonds Hochschule (GF-H)
Das Bundesprogramm Garantiefonds Hochschule unterstützt junge Zugewanderte, die in Deutschland die Hochschulreife erwerben, ein begonnenes Studium fortsetzen oder ein Studium aufnehmen wollen. Gefördert werden Kurskosten für Sprachkurse, Vorbereitungskurse und Lehrgänge zum Erwerb der Hochschulreife sowie Lernmittelpauschale, Fahrtkosten, Zuschüsse zu Lebensunterhalt und Unterkunft, Krankenversicherungskosten, Sonderbedarfe wie Übersetzungs- und Anerkennungskosten, Nachhilfe und eine Onlinepauschale. Die Förderung endet in der Regel nach 30 Fördermonaten. Vor der Aufnahme ist ein Beratungsgespräch bei einer Bildungsberatungsstelle GF-H erforderlich.
Gefördertes Berufsorientierungspraktikum (Paragraf 48a SGB III)
Junge Menschen ohne Berufsabschluss werden zu kurzen, auch überregionalen Praktika beraten und bekommen die entstehenden Fahrt- und Unterkunftskosten übernommen. Das Instrument ist Bestandteil der Ausbildungsgarantie und gilt seit dem 1. April 2024.
Geld- und Sachleistungen an die Fraktionen des Deutschen Bundestages
Fraktionen des Bundestages haben nach Paragraf 58 Abgeordnetengesetz Anspruch auf Geld- und Sachleistungen aus dem Bundeshaushalt. Die Geldleistungen bestehen aus einem Grundbetrag je Fraktion, einem Betrag je Mitglied und einem Oppositionszuschlag für Fraktionen, die die Bundesregierung nicht tragen. Die Höhe legt der Bundestag jährlich fest, der Praesident berichtet dazu bis zum 30. September. Die Mittel dürfen ausschließlich für parlamentarische Aufgaben verwendet werden, eine Verwendung für Parteiaufgaben ist unzulässig.
Gemeinsam unterwegs: Identität, Anerkennung, Begegnung (Paragraf 9 Abs. 4 BVFG)
Das Bundesamt fördert das ergänzende Integrationsförderangebot Gemeinsam unterwegs: Identität, Anerkennung, Begegnung nach Paragraf 9 Abs. 4 Bundesvertriebenengesetz. Seit dem 21. Januar 2020 wird das Angebot nach einem neuen Konzept umgesetzt. Es richtet sich an Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie ihre Familienangehörigen und ergänzt den Integrationskurs. Informationen zu Zielgruppe, Formaten und Inhalten sowie zum Antragsverfahren stellt das Bundesamt für interessierte Träger bereit.
Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Seit dem 1. Juli 2025 gibt es für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ein gemeinsames Jahresbudget von bis zu 3.539 Euro. Die früher getrennten Toepfe und die Übertragungsregeln entfallen damit. Pflegebedürftige können frei entscheiden, wie viel davon sie für Ersatzpflege zu Hause und wie viel für eine voruebergehende Heimunterbringung einsetzen. Pflegeeinrichtungen müssen der Pflegekasse die erbrachten Leistungen zeitnah anzeigen.
Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schule und Kita
Das gemeinsame Mittagessen in Schule, Kita und Kindertagespflege wird für Kinder aus einkommensschwachen Familien vollständig übernommen. Einen Eigenanteil müssen die Familien nicht mehr tragen. Die Abrechnung läuft in der Regel direkt zwischen dem Träger der Einrichtung und der bewilligenden Stelle. Anspruchsberechtigt sind Familien mit Grundsicherung, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen.
Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schule, Kita und Hort
Die gesamten Aufwendungen für das gemeinschaftliche Mittagessen in Schule, Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege werden übernommen. Der früher übliche Eigenanteil von einem Euro je Mittagessen ist entfallen. Voraussetzung ist, dass das Essen in schulischer Verantwortung oder auf Grundlage einer Kooperationsvereinbarung angeboten wird. Beantragt wird beim Jobcenter oder der BuT-Stelle der Kommune, die Abrechnung läuft meist direkt mit dem Caterer.
Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Kuestenschutzes (GAK)
Die GAK ist das wichtigste nationale Förderinstrument für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und ländliche Räume sowie für Kuesten- und Hochwasserschutz. Sie ist kein Programm, bei dem man direkt Anträge stellt, sondern ein Rahmen, aus dem die Bundesländer ihre eigenen Förderrichtlinien ableiten. Darunter fallen unter anderem das Agrarinvestitionsförderungsprogramm, die Junglandwirteförderung, der Vertragsnaturschutz und der Waldumbau. Für 2026 stehen rund 1,067 Milliarden Euro Bundesmittel bereit, der Bund trägt 60 Prozent der Ausgaben, im Kuestenschutz 70 Prozent.
German Motion Picture Fund (GMPF)
Förderung für hochwertige Serien und Filme, die nicht im Kino ausgewertet werden: bis zu 30 Prozent der anerkennungsfähigen deutschen Herstellungskosten, maximal 5 Mio. Euro pro Film und 20 Mio. Euro pro Serienstaffel. Seit Februar 2025 sind die Zuwendungen nicht rückzahlbar. Bei Bewilligung müssen 65 Prozent der Finanzierung gesichert sein, die Finanzierung ist binnen fuenf Monaten zu schließen, der Dreh binnen sechs Monaten zu beginnen. Ein Beratungsgespraech vor Antragstellung ist Pflicht.
Gesundheitsversorgung nach Paragraf 4 AsylbLG
Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG erhalten bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen die erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich Arznei- und Verbandmitteln. Werdende Mütter und Wöchnerinnen bekommen ärztliche und pflegerische Hilfe sowie Hebammenhilfe. Schutzimpfungen und medizinisch gebotene Vorsorgeuntersuchungen sind ebenfalls abgedeckt. Zahnersatz wird nur geleistet, wenn er im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist. Die Abrechnung läuft je nach Land über Behandlungsscheine oder eine elektronische Gesundheitskarte.
Gewerbe zu Wohnen (266)
Zuschuss für die Umwandlung von Nichtwohngebäuden und Gewerbeflächen in Wohnraum. Bis zu 30.000 Euro je neu geschaffener Wohneinheit, maximal 300.000 Euro je Vorhaben. Förderfähig sind auch Planung und Baubegleitung im Rahmen der Umbaumaßnahmen.
Gigabitförderung des Bundes 2.0 (Gigabit-Richtlinie 2.0)
Die Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 fördert den Ausbau gigabitfähiger Netze dort, wo kein eigenwirtschaftlicher Ausbau stattfindet. Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften, also Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände und kommunale Unternehmen, nicht Privatpersonen oder Betriebe. Gefördert werden 50 Prozent der förderfähigen Kosten, in strukturschwachen Regionen bis zu 70 Prozent, maximal 100 Millionen Euro je Projekt; Beratungsleistungen bis 200.000 Euro. Voraussetzung sind Markterkundungsverfahren und eine wesentliche Verbesserung der Versorgung. Website, Onlineshop und Onlinemarketing sind ausdrücklich kein Fördergegenstand, es geht ausschließlich um Netzinfrastruktur.
Globalzuschüsse für gesellschaftspolitische und demokratische Bildungsarbeit politischer Stiftungen
Die anerkannten politischen Stiftungen erhalten Globalzuschüsse für ihre gesellschaftspolitische und demokratische Bildungsarbeit. Die Höhe der jährlich verfügbaren Mittel ergibt sich aus dem Haushaltsgesetz. Verteilt wird nach dem Durchschnitt der Ergebnisse der jeweils nahestehenden Partei bei den letzten vier Bundestagswahlen. Jede förderberechtigte Stiftung erhält zusätzlich ein Prozent des Gesamtbetrags als Sockelförderung, damit auch kleinere Stiftungen arbeitsfähig bleiben.
Goldener Plan Brandenburg
Mit dem Goldenen Plan Brandenburg fördert das Land Investitionen in die Sportstätteninfrastruktur. Bis 2029 stehen insgesamt 30 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Zukunftspaket Brandenburg bereit. In der vorangegangenen Förderperiode 2021 bis 2024 wurden 178 Investitionsprojekte von Sportvereinen mit insgesamt 25 Millionen Euro unterstützt. Der Fokus liegt auf Modernisierungen, Grundinstandsetzungen und der Verbesserung der Energieeffizienz bestehender Vereinssportanlagen sowie auf Neu- und Erweiterungsbauten.
Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Asylsuchende, Geduldete und weitere Personen nach Paragraf 1 AsylbLG erhalten Leistungen für Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Haushaltsgüter sowie zusätzlich einen Geldbetrag für den notwendigen persönlichen Bedarf. In Aufnahmeeinrichtungen wird der Bedarf vorrangig durch Sachleistungen gedeckt, außerhalb durch Geldleistungen, Sachleistungen oder eine Bezahlkarte. Paragraf 3a AsylbLG nennt monatliche Bedarfssätze von 104 Euro für Kinder bis sechs Jahre bis 213 Euro für Jugendliche von 15 bis 18 Jahren. Die Beträge werden jährlich zum 1. Januar fortgeschrieben, für 2026 durch die Bekanntmachung vom 23. Oktober 2025.
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