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Förderung als Prämie in Mecklenburg-Vorpommern auf Ebene Land

Was du in Mecklenburg-Vorpommern beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.

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LandPrämie

Meisterprämie M-V

Prämie für Existenzgründungen im Handwerk durch Betriebsübernahme, Neugründung oder tätige Beteiligung in Vollexistenz. Stufe 1 zahlt 7.500 Euro als einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss zum Lebensunterhalt. Stufe 2 gewährt weitere 2.500 Euro, wenn mindestens ein neuer sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz geschaffen wird.

7.500 Euro bis 10.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
LandPrämie

Meisterprämie Mecklenburg-Vorpommern

Zuschuss des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die erstmalige Gründung eines Handwerksbetriebs durch Unternehmensnachfolge, Neugründung oder taetige Beteiligung. Stufe eins ist ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss zum Lebensunterhalt von 7.500 Euro. Stufe zwei bringt weitere 2.500 Euro, wenn innerhalb von zwölf Monaten nach der Gründung mindestens eine zusätzliche Vollzeitstelle geschaffen und besetzt wird. Der Antrag ist schriftlich und vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit beim LFI M-V zu stellen.

2.500 Euro bis 7.500 Euro
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
LandPrämie

Meisterprämie Mecklenburg-Vorpommern

Zweistufiger nicht rückzahlbarer Zuschuss für die erstmalige Existenzgründung von Handwerks- und Industriemeistern in Mecklenburg-Vorpommern. Stufe 1 als Basisförderung beträgt 7.500 Euro, Stufe 2 als Arbeitsplatzförderung weitere 2.500 Euro, wenn innerhalb von zwölf Monaten ein sozialversicherungspflichtiger Vollzeitarbeitsplatz entsteht.

bis 10.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommern
Land Mecklenburg-Vorpommern, Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)

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