Förderung als Bürgschaft auf Ebene Land
Alle Programme der Art Bürgschaft. Achte auf die Antragsreihenfolge, oft musst du vor der Beauftragung beantragen.
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Bürgschaftsprogramme für Gründung und Nachfolge Baden-Württemberg
Verbürgung von Krediten und Garantien für kleine und mittlere Unternehmen bei Existenzgründung und Unternehmensnachfolge, wenn bankübliche Sicherheiten fehlen. Für bestehende Betriebe sind auch volkswirtschaftlich förderwürdige Investitionen wie Rationalisierung, Modernisierung, Erweiterung, Umstellung oder Betriebserrichtung erfasst.
Landesbürgschaften Sachsen-Anhalt
Ausfallbürgschaften des Landes für Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkredite, in der Regel für 80 Prozent der verbürgten Kreditsumme oder des Ausfalls. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler und natürliche Personen, die sich an einem Unternehmen beteiligen wollen, etwa bei einer Nachfolge.
Landesbürgschaften Bremen
Im Auftrag der Freien Hansestadt Bremen buergt die BAB im eigenen Namen für Kredite an vertrauenswuerdige Kreditnehmer. Voraussetzung sind tragfähige Vorhaben, die im besonderen Interesse des Landes Bremen liegen. Es handelt sich um Ausfallbürgschaften mit Begrenzung auf einen Höchstbetrag, für Wirtschaftsunternehmen werden maximal 80 Prozent verbuergt. Die Laufzeit richtet sich nach dem Finanzierungszweck und beträgt maximal 15 Jahre. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sonstige Einrichtungen der Wirtschaft, freiberuflich Taetige, Idealvereine und nicht gewerblich taetige Einrichtungen mit Sitz im Land Bremen.
Landesbürgschaften Sachsen-Anhalt
Mit Landesbürgschaften unterstützt Sachsen-Anhalt Unternehmen bei der Finanzierung volkswirtschaftlich förderungswuerdiger und betriebswirtschaftlich vertretbarer Maßnahmen, die im Interesse des Landes liegen. Verbuergt werden Investitionskredite sowie ausdrücklich auch Betriebsmittel- und Avalkredite. Bürgschaften werden grundsaetzlich nur übernommen, wenn die Maßnahme sonst nicht durchgeführt werden könnte, insbesondere weil keine ausreichenden Sicherheiten vorhanden sind und andere Bürgschaften nicht erreichbar sind. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehoerige freier Berufe, Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen sowie natürliche Personen, die sich mithilfe eines landesverbuergten Kredits an einem Unternehmen beteiligen wollen.
Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Saarland
Ausfallbürgschaften für Kredite kleiner und mittlerer Unternehmen im Saarland, mit einer Quote von bis zu 80 Prozent. Abgesichert werden Betriebsmittel- und Investitionsfinanzierungen, außerdem gibt es Beteiligungsgarantien von bis zu 70 Prozent für stille Beteiligungen der Kapitalbeteiligungsgesellschaft. Für Existenzgründungen ohne Bankverbindung besteht das Angebot Bürgschaft ohne Bank, bei dem die Bürgschaftsbank die Bankanbindung herstellt. Ergänzend gibt es eine Leasing-Bürgschaft. Konkrete Höchstbeträge nennt die Übersichtsseite nicht.
Ausfallbürgschaften der ISB Rheinland-Pfalz
Ausfallbürgschaften der ISB zur Absicherung betrieblicher Kredite in Rheinland-Pfalz. Die ISB übernimmt Bürgschaften grundsaetzlich ab 2,0 Mio. Euro, kleinere Volumina deckt die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz ab. Das Instrument richtet sich an Unternehmen, denen für eine an sich tragfähige Finanzierung die banklichen Sicherheiten fehlen, und wird auch bei Gründung und Nachfolge eingesetzt. Der Antrag läuft über das finanzierende Kreditinstitut.
Bürgschaftsprogramme für Gründung und Nachfolge Baden-Württemberg
Bürgschaften für die Finanzierung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen in Baden-Württemberg sowie für Investitionen bestehender Betriebe in Rationalisierung, Modernisierung, Erweiterung und Neuerrichtung. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition. Die Förderung erfolgt nicht als Zuschuss, sondern über die Übernahme von Kreditrisiken. Ansprechpartner sind die L-Bank für bestehende Vorhaben und die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg. Konkrete Höchstbeträge nennt die Programmseite nicht.
Ausfallbürgschaften der LfA Förderbank Bayern
Die LfA übernimmt Ausfallbürgschaften für Kredite gewerblicher Unternehmen und Freiberufler in Bayern. Die Bürgschaftshöhe reicht bis 5 Mio. Euro, die Quote beträgt maximal 50 Prozent bei Betriebsmitteln und bis zu 80 Prozent bei Investitionen. Ergänzend bietet die LfA Auftragsgarantien für Aufträge im In- und Ausland. Der Antrag läuft über das finanzierende Kreditinstitut.
Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern
Bürgschaften für mittelständische Betriebe in Bayern, denen für eine Kreditfinanzierung die banklichen Sicherheiten fehlen. Zielgruppen sind Handel, Handwerk, Hotellerie und Gastronomie sowie Gartenbau. Die Bürgschaft beträgt maximal 2 Mio. Euro, die konkrete Quote haengt von Bonität und Finanzierungszweck ab. Für Beträge oberhalb von 5 Mio. Euro kommen Staatsbürgschaften des Freistaats in Betracht.
Bürgschaft ohne Bank (BoB) der Bürgschaftsbank NRW
Die Bürgschaftsbank NRW übernimmt für Existenzgründerinnen und Existenzgründer, KMU und Freiberufler Ausfallbürgschaften von bis zu 250.000 Euro und bis zu 80 Prozent des Kreditbetrags. Der Antrag wird direkt bei der Bürgschaftsbank gestellt, also ohne vorherige Zusage der Hausbank. Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre. Voraussetzung ist der Nachweis, dass sonstige Sicherheiten nicht oder nicht in ausreichendem Umfang vorhanden sind.
Bürgschaften der Bürgschaftsbanken (Standardprogramm)
Die Bürgschaftsbanken übernehmen Ausfallbürgschaften von 50 bis 80 Prozent für Hausbank- und Förderdarlehen, wenn die eigenen Sicherheiten nicht ausreichen. Die Bürgschaftsobergrenze liegt im Standardprogramm bei bis zu 2,0 Millionen Euro. Gefördert werden alle mit Gründung, Nachfolge oder Beteiligung verbundenen Kosten wie Investitionen, Warenerstausstattung, Übernahmepreis und Betriebsmittel.
TAB-Bürgschaft
Ausfallbürgschaft zur Besicherung von Krediten und Avalen für Investitionen und Betriebsmittel, wenn die banküblichen Sicherheiten nicht ausreichen. Verbuergt werden bis zu 80 Prozent des Kredit- oder Avalbetrags, maximal 3 Millionen Euro. Bei Leasing- und Mietkaufverträgen sowie Anteilserwerben ausserhalb Thüringens beträgt die Quote maximal 60 Prozent.
Landesbürgschaften Sachsen-Anhalt
Ausfallbürgschaft des Landes für Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkredite, wenn Vorhaben an fehlenden Sicherheiten scheitern wuerden. Verbuergt werden in der Regel bis zu 80 Prozent der verbuergten Kreditsumme beziehungsweise des Ausfalls. Investitionskredite laufen maximal 15 Jahre, bei baulichen Vorhaben bis zu 23 Jahre, Betriebsmittel- und Avalkredite maximal 8 Jahre.
Bürgschaften und Garantien der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt
Ausfallbürgschaft für bis zu 80 Prozent des Finanzierungsbetrags, wenn Sicherheiten für einen Bankkredit fehlen. Die Hausbank trägt die restlichen 20 Prozent des Risikos. Für einzelne Unternehmen sind Bürgschaften bis 2 Millionen Euro möglich, womit ein Kreditvolumen von bis zu 2,5 Millionen Euro besichert werden kann.
SIKB Partnerprogramm kommunalnahe Unternehmen
Risikoübernahme von bis zu 50 Prozent an Bankkrediten jeglicher Art, auch Förderdarlehen, sowie an Leasingfinanzierungen für kommunale und kommunalnahe Unternehmen im Saarland. Der Risikoanteil der SIKB liegt zwischen 500.000 und 3 Millionen Euro.
SIKB Partnerprogramm Zukunftsunternehmen
Variante des SIKB-Partnerprogramms für Unternehmen, die sich temporär in einer finanziell schwierigen Lage befinden, deren Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit auf Sicht aber nachhaltig gegeben ist. Die SIKB übernimmt bis zu 50 Prozent des Risikos, der Risikobetrag wird individuell festgelegt.
SIKB Partnerprogramm Standard (Risikopartnerschaft)
Die SIKB übernimmt gegenüber Hausbanken und Leasinggesellschaften bis zu 50 Prozent des Risikos an Krediten und Leasingfinanzierungen für Unternehmen im Saarland. Der Risikoanteil der SIKB liegt zwischen 100.000 und 500.000 Euro. Damit werden Finanzierungen ermöglicht, die eine Bank allein nicht darstellen könnte.
Leasing-Bürgschaft CIP der Bürgschaftsbank Saarland
Bürgschaften zur Absicherung von Leasingfinanzierungen saarländischer Unternehmen. Die Leasinggesellschaft erhält eine Risikoabsicherung, wenn die übliche Bonität oder Sicherheitenlage nicht ausreicht. Antragstellung erfolgt über die Leasinggesellschaft.
Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Saarland
Garantieübernahme von bis zu 70 Prozent für stille Beteiligungen der Saarländischen Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG). Damit sollen innovative Vorhaben nicht an fehlendem Eigenkapital scheitern. Das Beteiligungsprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen im Saarland.
Bürgschaft ohne Bank der Bürgschaftsbank Saarland
Die Bürgschaftsbank Saarland sagt Gründern und Unternehmen eine Ausfallbürgschaft zu, bevor die Hausbank feststeht. Mit dieser befristeten Zusage lässt sich anschließend eine finanzierende Bank finden. Verbürgt werden bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages, die Förderhöhe beträgt laut Merkblatt maximal 150.000 Euro. Kosten sind 1 Prozent einmalige Bearbeitungsgebühr (mindestens 200 Euro) und 1,5 Prozent Provision pro Jahr.
Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Saarland (BBS)
Ausfallbürgschaften von bis zu 80 Prozent der Kreditsumme, maximal 1,25 Millionen Euro, wenn die banküblichen Sicherheiten für eine Finanzierung nicht ausreichen. Verbürgt werden Investitions- und Förderkredite, Betriebsmittelkredite, Avalkredite und Auftragsfinanzierungen. Kosten sind 1 Prozent einmaliges Bearbeitungsentgelt und 1,5 Prozent Avalprovision pro Jahr.
IB.SH Agrargarantie
Ausfallgarantie der IB.SH von bis zu 80 Prozent für Kreditengagements landwirtschaftlicher Vollerwerbsbetriebe, maximal 1 Million Euro Garantiebetrag. Abgesichert werden Investitionen in Vorräte, Tiervermögen, Forderungen und Anlagevermögen. Auch KMU mit privilegierten Biomasseanlagen sind antragsberechtigt.
Bürgschaften des Landes Rheinland-Pfalz und der ISB (Programm 900)
Ausfallbürgschaften zur Absicherung betrieblicher Kredite, wenn dem Unternehmen bankübliche Sicherheiten fehlen. ISB-Bürgschaften liegen im Regelfall zwischen 2,0 und 3,5 Millionen Euro, darüber greift das Landesbürgschaftsprogramm. Die Bürgschaftsquote beträgt bis zu 80 Prozent bei Investitionskrediten, 70 Prozent bei Avalkrediten und 60 Prozent bei Betriebsmitteln.
NRW Sonderbürgschaftsprogramm Grüne Transformation
Landesbürgschaft über maximal 80 Prozent der Kreditsumme für Kredite von 2,5 bis 25 Millionen Euro. Gefördert werden Maßnahmen zum Übergang in eine klimaneutrale Wirtschaft, etwa Kapazitäten und Infrastruktur für klimaneutrale Energieträger wie Grünstrom und Wasserstoff.
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