Antragio

Förderung als Zuschuss für Wohnen und Miete in Berlin auf Ebene Land

Alle Programme für Wohnen und Miete auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.

6 Programme gefunden

6 auf dieser Seite

LandZuschuss

SolarPLUS L – Photovoltaik- und Stromspeicherförderung für Mehrfamilienhäuser und Gewerbe Berlin

Berliner Zuschussprogramm für Verfügungsberechtigte von Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien und sonstigen Nichtwohngebäuden, darunter Eigentümergemeinschaften, Energieversorger und Unternehmen. Für die Installation einer Photovoltaikanlage mit Stromspeichersystem gibt es je nach Unternehmensgrösse maximal 30.000 Euro; derselbe Höchstbetrag gilt für Fassaden-Photovoltaik und die Kombination aus Gründach und PV. Für Gutachten, Studien und Konzepte sowie für Zähler- und Messkonzepte sind maximal 15.000 Euro vorgesehen, für Maßnahmen an der Hauselektrik in Mieterstromprojekten maximal 10.000 Euro.

bis 30.000 Euro
Berlin
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin, umgesetzt durch die IBB Business Team GmbH
LandZuschuss

GrünDachPLUS Berlin - Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung

GrünDachPLUS fördert die Begrünung von Bestandsgebäuden in innerstädtischen Berliner Gebieten mit schlechter Freiraumversorgung. Gefördert werden Dachbegrünungen ab 100 Quadratmetern je Gebäude, bodengebundene Fassadenbegrünungen ab 50 Quadratmetern und wandgebundene Fassadenbegrünungen ab 10 Quadratmetern. Förderfähig sind Wohngebäude, Buero- und Gewerbegebäude sowie Garagen- und Carportdaecher. Antragsberechtigt sind Grundeigentümer, Verfuegungsberechtigte und Erbbauberechtigte, mit Genehmigung auch Vereine, Initiativgruppen und Seniorenheime. Der Antrag wird postalisch beim IBB Business Team eingereicht, die aktuelle Förderrichtlinie trägt die Jahreszahl 2026.

Höhe je nach Vorhaben
Berlin
Land Berlin, Abwicklung durch das IBB Business Team
LandZuschuss

SolarPLUS L Berlin: Photovoltaik-Förderung für Mehrfamilienhäuser und Gewerbe

Berlin fördert Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien und sonstigen Nichtwohngebäuden. Bezuschusst werden Dachgutachten, Machbarkeitsstudien sowie Zähler- und Messkonzepte mit jeweils maximal 15.000 Euro, außerdem Messplätze, das Zusammenlegen von Netzanschlüssen, PV-Anlagen mit Stromspeichern, denkmalgerechte und Fassaden-Photovoltaik sowie die Kombination von Gründach und Solaranlage. Der Fördersatz richtet sich nach der Unternehmensgröße: 65 Prozent für natürliche Personen, kleine Unternehmen und Wohnungseigentümergemeinschaften, 55 Prozent für mittlere und 45 Prozent für große Unternehmen.

bis 65 Prozent, maximal 15.000 Euro
Berlin
IBB Business Team GmbH im Auftrag der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
LandZuschuss

Mietzuschuss in Sozialwohnungen Berlin

Berlin zahlt Mieterinnen und Mietern in Sozialwohnungen des ersten Förderwegs einen Zuschuss, wenn die Bruttowarmmiete mehr als 30 Prozent des anrechenbaren Einkommens verschlingt. Der Zuschuss ist nach Einkommen gestaffelt und beträgt bis zu 6,43 Euro je Quadratmeter und Monat an der Einkommensgrenze, 4,80 Euro bei bis zu 20 Prozent Überschreitung und 3,21 Euro bei bis zu 55 Prozent Überschreitung. Er darf höchstens die Haelfte der Bruttowarmmiete abdecken. Die Zahlung beginnt im Monat der Antragstellung und läuft in der Regel zwei Jahre, danach ist ein neuer Einkommensnachweis noetig. Wer Grundsicherungsgeld nach dem SGB II oder Grundsicherung nach dem SGB XII bezieht, kann nach einer Prüfung der Kostensenkung ebenfalls antragsberechtigt sein.

Höhe je nach Vorhaben
Berlin
Land Berlin, Bearbeitung durch die Investitionsbank Berlin
LandZuschuss

WELMO – Ladeinfrastruktur für Wohnungsunternehmen

Eigener Baustein von WELMO für Berliner Wohnungsunternehmen, Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsgenossenschaften, die geteilt genutzte Ladestationen an Stellplätzen von Wohngebäuden in Berlin errichten. Voraussetzung ist die gemeinsame Nutzung der Ladestation durch mindestens zwei Parteien. Die Förderung ist nach Kostenbestandteilen gestaffelt: Ladestation 50 Prozent, höchstens 2.500 Euro je Normalladepunkt und 30.000 Euro je Schnellladepunkt; Grundinstallation 40 Prozent, höchstens 50.000 Euro; Netzanschluss 50 Prozent, höchstens 5.500 Euro im Niederspannungs- und 55.000 Euro im Mittelspannungsnetz. In beihilferechtlich relevanten Faellen gelten 50 Prozent für kleine, 40 Prozent für mittlere und 20 Prozent für große Unternehmen. Damit deckt Berlin den Fall ab, den das Bundesprogramm für Mehrparteienhäuser erst seit April 2026 bundesweit fördert. Eine Doppelförderung derselben Kosten aus beiden Toepfen ist nicht möglich.

bis 50 Prozent, maximal 55.000 Euro
Berlin
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin, Abwicklung über die IBB Business Team GmbH
LandZuschuss

Eingliederungshilfe: Leistungen zur Sozialen Teilhabe (Paragrafen 99 und 113 SGB IX)

Die Eingliederungshilfe unterstützt Menschen mit Behinderungen, die wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschraenkt sind, sowie Menschen, bei denen eine solche Behinderung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Die Leistungen zur Sozialen Teilhabe umfassen Leistungen für Wohnraum, Assistenz, heilpaedagogische Leistungen, Betreuung in einer Pflegefamilie, Erwerb praktischer Kenntnisse, Förderung der Verständigung, Mobilität, Hilfsmittel und Besuchsbeihilfen. Der Antrag wird beim zuständigen Träger der Eingliederungshilfe gestellt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Träger der Eingliederungshilfe, meist Bezirk, Landkreis oder kreisfreie Stadt

Was Landesförderung bei Wohnen und Miete bedeutet

Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.

Wo der Antrag landet
Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
Woran du sie erkennst
Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
Der häufigste Irrtum
Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.

Häufige Fragen zu Wohnen und Miete auf Ebene Land

Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.

Mehr zu Wohnen und Miete

Eine Liste zeigt alles zu Wohnen und Miete. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.