Förderung als Sonstiges für Wohnen und Miete auf Ebene Land
Alle Programme für Wohnen und Miete auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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Arbeitsraumprogramm des Landes Berlin (Atelierförderung)
Zentrales Raumsicherungsprogramm Berlins, 1993 als Atelieranmietprogramm gestartet. Das Land mietet Räume zentral an und untervermietet sie zu bezahlbaren Mieten an professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler, die Differenz zwischen realen Raumkosten und Miete trägt das Land als Förderdelta. Gefördert werden Ateliers und Studios der bildenden Kunst, Proberäume aller Musikrichtungen, Räume der darstellenden Kuenste und des Tanzes, Schreibplätze und Projekträume. Spartenspezifische Vergabebeiraete entscheiden über die Vergabe.
Wohnberechtigungsschein (WBS)
Der Wohnberechtigungsschein ist die Eintrittskarte in eine belegungsgebundene Sozialwohnung. Er wird von der zuständigen kommunalen Stelle auf Antrag ausgestellt und gilt für die Dauer eines Jahres. Voraussetzung ist, dass das Einkommen des Haushalts die Grenze nach Paragraf 9 Absatz 2 WoFG nicht überschreitet; im Bundesrecht sind das 12.000 Euro Jahreseinkommen für einen Einpersonenhaushalt, 18.000 Euro für zwei Personen, 4.100 Euro je weiterer Person und 500 Euro je Kind. Die Länder dürfen diese Grenzen per Verordnung an ihren Wohnungsmarkt anpassen, deshalb weichen die tatsaechlichen Werte je Bundesland ab. Im Schein steht auch, wie groß die Wohnung sein darf.
Wohnberechtigungsschein Bayern
In Bayern darf gebundener, also staatlich geförderter Wohnraum grundsaetzlich nur an Personen mit Wohnberechtigungsschein vermietet werden. Der Antrag wird beim Landratsamt, der kreisfreien Stadt oder der großen Kreisstadt am Wohnort mit dem Formblatt WBS I oder online über das Bayernportal gestellt. Massstab sind die Einkommensgrenzen des Bayerischen Wohnungsbindungsgesetzes und des Wohnraumförderungsgesetzes. In Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf gilt statt des allgemeinen WBS häufig ein Benennungsverfahren, bei dem die Behörde passende Haushalte vermittelt.
Wohnberechtigungsschein Berlin
In Berlin wird der Wohnberechtigungsschein kostenlos vom bezirklichen Wohnungsamt oder Bürgeramt ausgestellt und ist in der Regel ein Jahr gültig. Voraussetzung sind unter anderem Volljährigkeit, deutsche oder EU-Staatsangehoerigkeit oder eine mindestens ein Jahr gültige Aufenthaltserlaubnis sowie mindestens elf Monate Aufenthalt in Berlin mit Lebensmittelpunkt dort. Es gibt zusätzlich einen WBS mit besonderem Wohnbedarf, etwa bei Schwerbehinderung ab 50 Prozent, Unterbringung in einer Notunterkunft, unverschuldetem Wohnungsverlust, Alter ab 65 Jahren oder Bezug von Leistungen nach SGB II oder SGB XII. Antrag online oder schriftlich.
Wohnberechtigungsschein Berlin (WBS 100 bis WBS 220)
Berlin staffelt den Wohnberechtigungsschein in mehrere Stufen, die sich an der bundesrechtlichen Einkommensgrenze orientieren. WBS 100 entspricht der Bundesgrenze, WBS 140 liegt 40 Prozent darueber, WBS 160 sechzig Prozent, WBS 180 achtzig Prozent und WBS 220 hundertzwanzig Prozent. Für einen Zweipersonenhaushalt nennt die Senatsverwaltung 25.200 Euro bei WBS 140, 28.800 Euro bei WBS 160, 32.400 Euro bei WBS 180 und 39.600 Euro bei WBS 220. Im Schein steht außerdem die maßgebliche Wohnungsgröße nach Raumzahl oder Wohnfläche. Der Antrag läuft über das Bürger- oder Wohnungsamt des Wohnbezirks oder online; der erteilte Schein gilt dann für ganz Berlin.
Was Landesförderung bei Wohnen und Miete bedeutet
Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.
- Wo der Antrag landet
- Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
- Der häufigste Irrtum
- Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.
Häufige Fragen zu Wohnen und Miete auf Ebene Land
- Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
- In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
- Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
- Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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