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Förderprogramme für Sozialleistung in Baden-Württemberg

Diese Programme fördern Sozialleistung und sind in Baden-Württemberg beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

478 Programme gefunden

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BundKredit

Mietschuldenübernahme nach Paragraf 22 Absatz 8 SGB II

Wenn Mietschulden oder Energieschulden die Wohnung gefaehrden, kann das Jobcenter diese Schulden übernehmen. Die Übernahme soll erfolgen, wenn ohne sie Wohnungslosigkeit droht und der Erhalt der Wohnung gerechtfertigt ist. Geleistet wird vorrangig als Darlehen, das später zurückgezahlt oder mit dem Regelbedarf verrechnet wird. Der Träger zahlt in solchen Faellen die laufende Miete oft direkt an den Vermieter. Wichtig ist, sich sofort zu melden, sobald eine Kuendigung oder Raeumungsklage im Raum steht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter beziehungsweise kommunaler Träger
BundPrämie

Mittelbare Riester-Zulageberechtigung für Ehegatten

Ehegatten und Lebenspartner, die selbst nicht zum förderberechtigten Personenkreis gehören, können nach Paragraph 79 EStG eine eigene Altersvorsorgezulage erhalten, wenn der andere Partner unmittelbar zulageberechtigt ist. Voraussetzung ist ein eigener, auf den Namen des Ehegatten laufender Altersvorsorgevertrag und ein Eigenbeitrag von mindestens 60 Euro im Jahr. Die Partner dürfen nicht dauernd getrennt leben und müssen ihren Wohnsitz in einem EU- oder EWR-Staat haben. Beantragt wird die Zulage über den Anbieter des Vertrags.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen bei der Deutschen Rentenversicherung
BundZuschuss

Mobilitätszuschuss für Auszubildende

Der Mobilitätszuschuss unterstützt junge Menschen, die für eine Ausbildung in eine andere Region ziehen. Bezuschusst werden im ersten Ausbildungsjahr monatlich zwei Familienheimfahrten, unabhängig davon, ob die Fahrten tatsächlich stattgefunden haben. Wichtig: Auf den Mobilitätszuschuss besteht kein gesetzlicher Anspruch, es ist eine Ermessensleistung. Beantragt wird online nach einem Beratungsgespräch.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Agentur für Arbeit oder Jobcenter
BundSonstiges

Mutter-Kind-Kur und Vater-Kind-Kur

Mütter und Väter in Erziehungsverantwortung haben nach Paragraf 24 und Paragraf 41 SGB V einen Anspruch auf medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen als Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kur. Es handelt sich um eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Die Kuren dauern in der Regel drei Wochen und sind bei medizinischer Notwendigkeit alle vier Jahre möglich. Notwendig sind eine ärztliche Verordnung und ein Antrag bei der Krankenkasse, Beratung gibt es kostenlos bei den Beratungsstellen des Müttergenesungswerks.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Gesetzliche Krankenkasse, Beratung über die Beratungsstellen des Müttergenesungswerks
BundZuschuss

Mutter-Kind-Kur und Vater-Kind-Kur als medizinische Vorsorge

Muetter und Vaeter mit gesundheitlicher Belastung können eine stationaere Vorsorgemaßnahme in einer Einrichtung des Muettergenesungswerks oder einer gleichartigen Einrichtung erhalten. Die Maßnahme kann als Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Maßnahme durchgeführt werden, das Kind wird dann mitbehandelt oder mitbetreut. Die Krankenkasse trägt die Kosten, Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 Euro je Kalendertag zu. Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob ambulante Maßnahmen zuvor ausgeschöpft wurden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Gesetzliche Krankenkassen
BundZuschuss

Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse

Während der Mutterschutzfristen zahlt die gesetzliche Krankenkasse Mutterschaftsgeld von höchstens 13 Euro je Kalendertag. Berechnungsgrundlage ist der durchschnittliche Nettolohn der letzten drei Monate vor Beginn der Schutzfrist. Die Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und endet in der Regel acht Wochen nach der Geburt. Den Unterschied zum bisherigen Nettolohn zahlt der Arbeitgeber als Zuschuss.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Gesetzliche Krankenkassen
BundZuschuss

Onkologische Nachsorgeleistungen der Rentenversicherung

Die Rentenversicherung erbringt Leistungen zur onkologischen Nachsorge nach einer Krebserkrankung. Anspruchsberechtigt sind Versicherte, Rentenbezieherinnen und Rentenbezieher sowie deren Angehoerige. Für Versicherte reicht die Erfuellung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, die persönlichen Voraussetzungen der medizinischen Reha müssen nicht vorliegen. Näheres regeln Richtlinien der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung
BundSonstiges

Onkologische Rehabilitation

Nach einer Krebserkrankung erbringt die Deutsche Rentenversicherung eine onkologische Rehabilitation von in der Regel drei Wochen. Sie steht ausdrücklich auch Rentnerinnen und Rentnern sowie nichtversicherten Ehe- und Lebenspartnern, Hinterbliebenen und Kindern von Versicherten offen. Die Zuzahlung beträgt höchstens 10 Euro pro Tag für laengstens 42 Tage im Kalenderjahr, bei einer Anschlussrehabilitation nur für 14 Tage. Antrag online oder über den Sozialdienst der Klinik.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung
BundSonstiges

Patientenschulung für chronisch Kranke

Die Krankenkasse kann nach Paragraf 43 SGB V wirksame und effiziente Patientenschulungsmaßnahmen für chronisch Kranke erbringen oder fördern. Bei medizinischer Notwendigkeit werden auch Angehoerige und ständige Betreuungspersonen einbezogen. Die Leistung dient dazu, das Rehabilitationsziel zu erreichen oder zu sichern. Es handelt sich um eine Ermessensleistung, nicht um einen festen Rechtsanspruch, beantragt wird bei der eigenen Krankenkasse.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Gesetzliche Krankenkasse
BundSonstiges

Persönliches Budget (Paragraf 29 SGB IX)

Statt Sachleistungen können Menschen mit Behinderungen ihre Teilhabeleistungen als Geldleistung erhalten und damit selbst Assistenz, Dienste oder Hilfen einkaufen. Das Persönliche Budget wird in der Regel monatlich ausgezahlt, ausnahmsweise auch als Gutschein. Es kann trägeruebergreifend als Komplexleistung mehrerer Leistungsträger erbracht werden. Grundlage ist eine Zielvereinbarung über Förderziele, Nachweise, Qualitätssicherung und Höhe. Der Antrag wird bei einem der beteiligten Leistungsträger gestellt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Rehabilitationsträger, Pflegekassen, Integrationsaemter, Träger der Eingliederungshilfe
BundZuschuss

Persönliches Budget für Teilhabeleistungen

Statt Sachleistungen können Leistungsberechtigte ein Persönliches Budget beantragen und die benoetigten Hilfen selbst einkaufen. Das Budget wird in der Regel als monatliche Geldleistung ausgezahlt und trägeruebergreifend als Komplexleistung erbracht. Budgetfähig sind neben Teilhabeleistungen auch bestimmte Leistungen der Kranken- und Pflegekassen sowie die Hilfe zur Pflege. Die Höhe bemisst sich nach dem individuell festgestellten Bedarf, an die Entscheidung ist man sechs Monate gebunden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Rehabilitationsträger, Pflegekassen und Integrationsaemter, trägeruebergreifend
BundBeratung

Pflegeberatung (Paragraf 7a SGB XI)

Wer Leistungen der Pflegeversicherung erhält oder beantragt hat, hat einen Rechtsanspruch auf individuelle Pflegeberatung durch eine benannte Pflegeberaterin oder einen Pflegeberater. Die Beratung erfasst den Hilfebedarf, erstellt einen individuellen Versorgungsplan, unterstützt bei der Beantragung und Umsetzung von Leistungen und überwacht den Plan bei veraenderter Lage. Die Pflegekasse muss vor der ersten Beratung unverzueglich eine zuständige Person benennen. Die Beratung ist kostenfrei.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Pflegekasse, Pflegestützpunkte
BundBeratung

Pflegeberatung nach Paragraf 7a SGB XI

Wer Leistungen der Pflegeversicherung erhält, hat Anspruch auf eine individuelle, kostenlose Pflegeberatung. Beraterinnen und Berater analysieren den Hilfebedarf, erstellen einen Versorgungsplan, beantragen die noetigen Leistungen und begleiten die Umsetzung. Die Beratung kann auch in der eigenen Wohnung stattfinden. Die Pflegekasse muss vor der ersten Beratung eine zuständige Ansprechperson benennen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Pflegekassen, Pflegestützpunkte und beauftragte Beratungsstellen
BundZuschuss

Pflegegeld in der Hilfe zur Pflege (Paragraph 64a SGB XII)

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben bei häuslicher Pflege im Rahmen der Hilfe zur Pflege Anspruch auf Pflegegeld, wenn sie die erforderliche Pflege damit selbst sicherstellen. Die Höhe entspricht den Beträgen des Paragraphen 37 Absatz 1 SGB XI und richtet sich nach dem Pflegegrad; die Sätze werden regelmäßig angepasst. Bei unvollständigen Kalendermonaten wird anteilig gekürzt, gerechnet mit 30 Tagen je Monat. Die Leistung wird bis zum Ende des Sterbemonats erbracht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Sozialamt beziehungsweise überörtlicher Träger der Sozialhilfe
BundBeratung

Pflegekurse für Angehoerige und ehrenamtliche Pflegepersonen (Paragraf 45 SGB XI)

Die Pflegekassen bieten unentgeltliche Schulungskurse an, in denen Angehoerige und ehrenamtlich Interessierte lernen, die Pflege selbst durchzuführen und koerperliche wie seelische Belastungen zu mindern. Die Kurse können vor Ort, digital oder als individuelle Schulung in der haeuslichen Umgebung stattfinden. Es entstehen keine Eigenanteile. Anmeldung über die Pflegekasse oder die von ihr beauftragten Einrichtungen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Pflegekasse
BundZuschuss

Pflegeunterstützungsgeld (Paragraf 44a SGB XI)

Beschäftigte, die wegen einer akut aufgetretenen Pflegesituation kurzfristig der Arbeit fernbleiben, erhalten Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz für bis zu zehn Arbeitstage je Kalenderjahr. Voraussetzung ist die kurzzeitige Arbeitsverhinderung nach Paragraf 2 Pflegezeitgesetz und dass der Arbeitgeber das Entgelt nicht fortzahlt. Die Höhe richtet sich nach Paragraf 45 Absatz 2 SGB V und ersetzt das entgangene Nettoarbeitsentgelt. Der Antrag ist unverzueglich mit aerztlicher Bescheinigung bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person zu stellen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Pflegekasse der pflegebedürftigen Person
BundSonstiges

Pflegezeit (Paragraf 3 Pflegezeitgesetz)

Beschäftigte haben Anspruch darauf, bis zu sechs Monate vollständig oder teilweise von der Arbeit freigestellt zu werden, um einen pflegebedürftigen nahen Angehoerigen in haeuslicher Umgebung zu pflegen. Der Anspruch besteht nicht gegenueber Arbeitgebern mit in der Regel 15 oder weniger Beschäftigten; dort kann eine freiwillige Vereinbarung getroffen werden. Die Freistellung ist dem Arbeitgeber spätestens zehn Arbeitstage vor Beginn in Textform anzukuendigen. Während der Pflegezeit wird kein Entgelt gezahlt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Arbeitgeber, Beratung durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
BundSonstiges

Pflegezeit: Freistellung von der Arbeit für bis zu sechs Monate

Beschäftigte können sich vollständig oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen, um einen pflegebedürftigen nahen Angehoerigen zu Hause zu pflegen. Der Anspruch besteht nicht gegenueber Arbeitgebern mit in der Regel 15 oder weniger Beschäftigten. Die Freistellung ist spätestens zehn Arbeitstage vor Beginn in Textform anzukuendigen. Während der Freistellung wird kein Lohn gezahlt, es kann aber ein zinsloses Darlehen des Bundes beantragt werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Arbeitgeber auf gesetzlicher Grundlage, Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben für das Darlehen
BundZuschuss

Praeventionskurse der Krankenkassen

Krankenkassen bezuschussen zertifizierte Kurse zu Bewegung, Ernaehrung, Stressbewaeltigung und Suchtmittelkonsum. Die Handlungsfelder und die Zertifizierung legt der GKV-Spitzenverband einheitlich fest, die konkrete Zuschusshöhe und die Zahl der geförderten Kurse pro Jahr regelt die Satzung der jeweiligen Kasse. Neben Kursen für Einzelne fördern die Kassen auch Praevention in Lebenswelten und betriebliche Gesundheitsförderung. Die genauen Konditionen sind bei der eigenen Kasse zu erfragen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Gesetzliche Krankenkassen
BundZuschuss

Praeventionskurse und Primaerpraevention der Krankenkassen

Krankenkassen erbringen nach Paragraf 20 SGB V Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung des selbstbestimmten gesundheitsorientierten Handelns, in der Praxis vor allem Praeventionskurse zu Bewegung, Ernaehrung, Stressbewaeltigung und Suchtmittelkonsum. Die Kurse müssen nach einheitlichen Kriterien des GKV-Spitzenverbandes zertifiziert sein. Insgesamt sollen die Kassen ab 2019 je Versichertem 7,52 Euro für Praevention aufwenden. Erstattungshöhe und Anzahl der Kurse je Jahr regelt jede Kasse in ihrer Satzung, der Antrag läuft über die eigene Krankenkasse.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Gesetzliche Krankenkasse
BundZuschuss

Praeventionsleistungen der Rentenversicherung (RV Fit)

Die Rentenversicherung erbringt medizinische Leistungen zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit für Versicherte, die erste gesundheitliche Beeintraechtigungen haben und deren Beschäftigung dadurch gefaehrdet ist. Das Programm setzt früher an als eine klassische Reha und läuft berufsbegleitend über mehrere Monate. Wird ein Reha-Antrag abgelehnt, muss der Träger über Praeventionsleistungen beraten. Näheres regeln gemeinsame Richtlinien der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung
BundZuschuss

Projekt URA - Rückkehr und Reintegration im Kosovo

Das von Bund und Ländern finanzierte Projekt URA unterstützt kosovarische Rückkehrerinnen und Rückkehrer bei der Wiedereingliederung im Herkunftsland. Zum Angebot gehören Empfangnahme und Erstbetreuung am Flughafen, Sozialberatung, psychologische Betreuung sowie Arbeitsberatung und Arbeitsvermittlung. Finanziell wird unter anderem ein einmaliges Überbrückungsgeld in bar gezahlt, dazu kommen Teilerstattung der Fahrtkosten zum Rückkehrzentrum in Pristina, ein Medizinkostenzuschuss, ein einmaliger Einrichtungszuschuss, ein monatlicher Mietkostenzuschuss und die Übernahme von Sprachkurskosten. Die konkreten Leistungen werden im persönlichen Beratungsgespräch festgelegt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, umgesetzt durch die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
BundSonstiges

Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe übernimmt Gerichts- und Anwaltskosten für Menschen, die die Kosten eines Verfahrens nicht, nur teilweise oder nur in Raten aufbringen können. Voraussetzung ist, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Je nach Einkommen wird die Hilfe ohne eigene Zahlungen oder gegen Ratenzahlung bewilligt. In Familiensachen heißt die Leistung Verfahrenskostenhilfe, für grenzueberschreitende Faelle in der EU gelten ergänzende Regeln.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Zuständige Gerichte
BundZuschuss

Qualifizierungsgeld bei Strukturwandel

Das Qualifizierungsgeld sichert während einer laengeren Weiterbildung das Einkommen von Beschäftigten in Betrieben mit strukturwandelbedingtem Qualifizierungsbedarf. Der Betrieb muss die Weiterbildung finanzieren und der Qualifizierungsbedarf mindestens 20 Prozent der Belegschaft betreffen. Die Maßnahme muss mehr als 120 Stunden dauern, von einem zugelassenen Träger durchgeführt werden und über kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Grundlage ist eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit

Mehr zu Sozialleistung

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