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Förderprogramme für Sozialleistung in Sachsen-Anhalt auf Ebene Bund

Alle Programme für Sozialleistung auf Ebene Bund. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.

446 Programme gefunden

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BundZuschuss

Partnerschaftsbonus beim Elterngeld

Der Partnerschaftsbonus belohnt Eltern, die sich Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung parallel teilen. Wenn beide Elternteile gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten, bekommen sie 2, 3 oder 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus je Elternteil. Alleinerziehende erhalten den gesamten Bonus allein. Beantragt wird er über die Elterngeldstelle des Bundeslandes.

150 Euro bis 900 Euro
bundesweit
Elterngeldstelle des Bundeslandes
BundZuschuss

Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld)

Zum 1. Juli 2026 hat das Grundsicherungsgeld das Bürgergeld abgelöst. Es ist ein Rechtsanspruch für erwerbsfähige hilfebedürftige Personen ab 15 Jahren bis zur Regelaltersgrenze und deckt Regelbedarf, Mehrbedarfe sowie Unterkunft und Heizung (Paragraf 19 SGB II). Die genannten Beträge sind die Regelbedarfsstufen nach der Anlage zu Paragraf 28 SGB XII, Stand ab 1. Januar 2025 und für 2026 unverändert: 563 Euro für Alleinstehende bis 357 Euro für Kinder bis 6 Jahre. Der Antrag läuft online oder schriftlich beim örtlichen Jobcenter.

357 Euro bis 563 Euro
bundesweit
Jobcenter
BundZuschuss

Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) - Regelbedarf

Das Grundsicherungsgeld sichert den Lebensunterhalt erwerbsfähiger hilfebedürftiger Menschen zwischen 15 Jahren und der Regelaltersgrenze. Es hat zum 1. Juli 2026 das Bürgergeld abgeloest, die Regelbedarfsstufen selbst bleiben unveraendert. Der monatliche Regelbedarf beträgt 2026 563 Euro für Alleinstehende, 506 Euro je Partner, 471 Euro für Jugendliche von 15 bis 17 Jahren, 390 Euro für Kinder von 7 bis 14 Jahren und 357 Euro für Kinder bis 6 Jahre. Voraussetzung ist Hilfebedürftigkeit, also dass Einkommen und Vermögen den Bedarf nicht decken.

357 Euro bis 563 Euro je Monat
bundesweit
Jobcenter (Bundesagentur für Arbeit und kommunale Träger)
BundZuschuss

Unterhaltsvorschuss

Zahlt der andere Elternteil keinen, unregelmäßigen oder zu geringen Unterhalt, springt der Staat mit dem Unterhaltsvorschuss ein. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt er bis zu 227 Euro für Kinder von null bis fuenf Jahren, 299 Euro von sechs bis elf Jahren und 394 Euro von zwölf bis siebzehn Jahren. Für Kinder ab zwölf gilt die Einschränkung, dass sie nicht auf Grundsicherung angewiesen sein dürfen oder der betreuende Elternteil mindestens 600 Euro brutto verdient. Das Jugendamt holt sich das Geld beim unterhaltspflichtigen Elternteil zurück.

227 Euro bis 394 Euro
bundesweit
Jugendaemter der Kommunen
BundZuschuss

Unterhaltsvorschuss

Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden, wenn der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt. Er beträgt monatlich 227 Euro für Kinder bis 5 Jahre, 299 Euro für Kinder von 6 bis 11 Jahren und 394 Euro für Kinder von 12 bis 17 Jahren. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025 und bleiben 2026 unverändert, weil sich der Unterhaltsvorschuss aus dem Mindestunterhalt abzüglich des vollen Kindergeldes ergibt und beide zum 1. Januar 2026 gleichmäßig gestiegen sind (Mindestunterhalt 486, 558 und 653 Euro abzüglich 259 Euro Kindergeld, Stand 01.01.2026). Beantragt wird er bei der Unterhaltsvorschussstelle des Jugendamts am Wohnort.

227 Euro bis 394 Euro je Monat
bundesweit
Unterhaltsvorschussstelle beim Jugendamt der Kommune
BundPrämie

Riester-Kinderzulage

Zusätzliche Zulage zum Riester-Vertrag für jedes Kind, für das Kindergeld festgesetzt wird. Nach Paragraph 85 EStG beträgt sie 185 Euro jährlich, für nach dem 31. Dezember 2007 geborene Kinder 300 Euro jährlich (Stand des Gesetzestextes, Abruf August 2026). Bei verheirateten Eltern wird die Zulage grundsätzlich der Mutter zugeordnet, kann aber auf gemeinsamen Antrag dem Vater übertragen werden. Beantragt wird sie zusammen mit der Grundzulage über den Anbieter.

185 Euro bis 300 Euro je Jahr
bundesweit
Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen bei der Deutschen Rentenversicherung
BundZuschuss

Kinderzuschlag (KiZ)

Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Eltern, deren Einkommen für sich selbst reicht, aber nicht für die ganze Familie. Laut Familienportal, abgerufen im August 2026, beträgt er seit 1. Januar 2025 bis zu 297 Euro im Monat je Kind, darin enthalten ist ein Sofortzuschlag von 25 Euro je Kind. Der Höchstbetrag hängt am sächlichen Existenzminimum und wird jährlich überprüft, er ist deshalb vor Antragstellung neu zu kontrollieren. Er ist besonders wichtig, weil der Bezug automatisch den Zugang zu allen Leistungen für Bildung und Teilhabe eröffnet, einschließlich kostenlosem Mittagessen und Schulbedarfspaket. Beantragt wird online oder schriftlich bei der Familienkasse.

bis 297 Euro je Monat
bundesweit
Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit
BundSteuervorteil

Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung für Geringverdiener

Arbeitgeber, die für Beschäftigte mit geringem Einkommen zusätzlich zum Lohn in eine kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung einzahlen, erhalten 30 Prozent dieses Beitrags vom Staat zurück, höchstens 288 Euro im Kalenderjahr. Der Förderbetrag wird direkt bei der Lohnsteuer-Anmeldung von der abzuführenden Lohnsteuer abgezogen. Voraussetzung ist ein erstes Dienstverhältnis und ein zusätzlicher Arbeitgeberbeitrag. Die Einkommensgrenze ist inzwischen dynamisiert und an die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung gekoppelt.

bis 30 Prozent, maximal 288 Euro
bundesweit
Finanzaemter der Länder über die Lohnsteuer-Anmeldung
BundZuschuss

Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung für Geringverdiener

Arbeitgeber erhalten nach Paragraph 100 EStG einen staatlichen Förderbetrag, wenn sie für Beschäftigte mit geringem Einkommen zusätzlich in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds einzahlen. Der Förderbetrag beträgt 30 Prozent des zusätzlichen Arbeitgeberbeitrags, höchstens 288 Euro im Jahr; der Beitrag muss mindestens 240 Euro jährlich betragen. Die Einkommensgrenze liegt bei 2.575 Euro im monatlichen Lohnzahlungszeitraum (Stand des Gesetzestextes, Abruf August 2026). Der Arbeitgeberbeitrag ist zudem bis 960 Euro im Kalenderjahr steuerfrei. Geltend gemacht wird der Betrag über die nächste Lohnsteuer-Anmeldung.

bis 30 Prozent, maximal 288 Euro je Monat
bundesweit
Finanzamt (über die Lohnsteuer-Anmeldung des Arbeitgebers)
BundZuschuss

Einstiegsqualifizierung (EQ)

Die Einstiegsqualifizierung ist ein betriebliches Langzeitpraktikum von vier bis zwölf Monaten, das den Übergang in eine Ausbildung vorbereitet. Die Agentur für Arbeit übernimmt laut arbeitsagentur.de eine Praktikumsvergütung von 276 Euro monatlich, die der Betrieb aufstocken kann, dazu die Sozialversicherungsbeiträge und gegebenenfalls Fahrtkosten. Am Ende gibt es ein betriebliches Zeugnis und ein Kammerzertifikat. Eine Altersgrenze gibt es nicht.

276 Euro bis 276 Euro je Monat
bundesweit
Agentur für Arbeit oder Jobcenter
BundZuschuss

Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (§ 3, § 3a AsylbLG)

Asylsuchende, Geduldete und bestimmte Ausländerinnen und Ausländer ohne verfestigten Aufenthalt erhalten in den ersten 36 Monaten Grundleistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernaehrung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchsguetern sowie einen Geldbetrag für den notwendigen persönlichen Bedarf. Die Leistung kann als Sachleistung, Bezahlkarte, Wertgutschein oder Geldleistung erbracht werden. Massgeblich sind nicht die im Gesetzestext von § 3a AsylbLG abgedruckten Ausgangsbeträge von 2019, sondern die jährliche Fortschreibung, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach § 3a Absatz 4 AsylbLG im Bundesgesetzblatt bekannt gibt. Ab 1. Januar 2026 gelten laut Bekanntmachung vom 23. Oktober 2025 für den notwendigen persönlichen Bedarf je nach Bedarfsstufe 130 bis 202 Euro monatlich und für den notwendigen Bedarf 179 bis 267 Euro monatlich. Für eine alleinstehende erwachsene Person in einer Wohnung sind das 202 Euro persönlicher Bedarf und 253 Euro notwendiger Bedarf, für erwachsene Personen in einer Gemeinschaftsunterkunft 182 Euro und 227 Euro. Es besteht ein Rechtsanspruch, beantragt wird beim oertlichen Sozialamt.

130 Euro bis 267 Euro je Monat
bundesweit
Sozialamt bzw. zuständige Leistungsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt
BundZuschuss

Kindergeld

Das Kindergeld ist die zentrale Familienleistung des Bundes und beträgt seit Januar 2026 einheitlich 259 Euro je Kind und Monat, unabhängig von der Zahl der Kinder. Es wird vom Einkommen der Eltern unabhängig gezahlt, solange das Kind im Haushalt lebt oder unterhalten wird. Bis zum 18. Geburtstag besteht der Anspruch ohne weitere Bedingungen, danach nur bei Ausbildung, Studium, Freiwilligendienst oder Arbeitsuche. Wer bereits Kindergeld bezieht, muss für die Erhöhung keinen neuen Antrag stellen.

259 Euro bis 259 Euro
bundesweit
Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Heizkostenentlastung im Wohngeld (dauerhafte Heizkostenkomponente)

Seit der Reform Wohngeld-Plus enthält das Wohngeld eine dauerhafte Heizkostenkomponente. Nach Paragraf 12 Absatz 6 WoGG erhöht sie die Höchstbeträge für Miete und Belastung monatlich um 110,40 Euro bei einem Haushaltsmitglied, 142,60 Euro bei zwei, 170,20 Euro bei drei, 197,80 Euro bei vier und 225,40 Euro bei fuenf Haushaltsmitgliedern, je weiterer Person zusätzlich 27,60 Euro (Stand des abgerufenen Gesetzestextes, August 2026). Die Beträge erhöhen die anrechenbaren Höchstbeträge, sie werden nicht eins zu eins ausgezahlt. Eine eigene Antragstellung ist nicht noetig, die Komponente wird im Wohngeldantrag automatisch berücksichtigt.

110 Euro bis 225 Euro je Monat
bundesweit
Wohngeldstelle der Kommune
BundZuschuss

Wohngruppenzuschlag für ambulant betreute Wohngruppen

Pflegebedürftige in einer ambulant betreuten Wohngruppe erhalten monatlich pauschal 224 Euro zusätzlich. Das Geld ist für eine gemeinschaftlich beauftragte Person gedacht, die organisatorische, verwaltende oder das Gemeinschaftsleben fördernde Aufgaben übernimmt. Die Wohngruppe muss aus mindestens drei und höchstens zwölf Personen bestehen, davon mindestens drei pflegebedürftig. Die Regelung findet sich seit der Neunummerierung in Paragraf 45f SGB XI.

bis 224 Euro je Monat
bundesweit
Pflegekassen bei den gesetzlichen Krankenkassen, private Pflege-Pflichtversicherung
BundZuschuss

Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Asylsuchende, Geduldete und weitere Personen nach Paragraf 1 AsylbLG erhalten Leistungen für Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Haushaltsgüter sowie zusätzlich einen Geldbetrag für den notwendigen persönlichen Bedarf. In Aufnahmeeinrichtungen wird der Bedarf vorrangig durch Sachleistungen gedeckt, außerhalb durch Geldleistungen, Sachleistungen oder eine Bezahlkarte. Paragraf 3a AsylbLG nennt monatliche Bedarfssätze von 104 Euro für Kinder bis sechs Jahre bis 213 Euro für Jugendliche von 15 bis 18 Jahren. Die Beträge werden jährlich zum 1. Januar fortgeschrieben, für 2026 durch die Bekanntmachung vom 23. Oktober 2025.

104 Euro bis 213 Euro je Monat
bundesweit
Zuständige Leistungsbehörden der Länder und Kommunen (Sozialämter)
BundZuschuss

Mutterschaftsgeld des Bundesamts für Soziale Sicherung

Frauen, die privat oder über die Familienversicherung krankenversichert sind und in einem Arbeitsverhältnis stehen, erhalten kein Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Für sie zahlt das Bundesamt für Soziale Sicherung einmalig höchstens 210 Euro für die gesamte Schutzfrist. Der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld bleibt davon unberuehrt und gleicht die Luecke zum Nettolohn aus. Der Antrag wird direkt beim Bundesamt gestellt.

bis 210 Euro
bundesweit
Bundesamt für Soziale Sicherung
BundZuschuss

Gutschein für ein energieeffizientes Kühlgeraet im Stromspar-Check

Im Rahmen des Stromspar-Checks gibt es einen Gutschein von bis zu 200 Euro für einen neuen, sparsamen Kühlschrank (Stand der abgerufenen Projektseite 2026). Voraussetzung ist, dass das alte Geraet mindestens zehn Jahre alt ist und viel Strom verbraucht. Die Höhe des Gutscheins haengt von der Haushaltsgröße ab. Beantragt wird er über die Stromsparhelfer im Rahmen der kostenlosen Beratung.

bis 200 Euro
bundesweit
Caritas und Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen, gefördert vom Bundesumweltministerium
BundPrämie

Riester-Berufseinsteigerbonus

Einmalige Erhöhung der Riester-Grundzulage um 200 Euro für junge Zulageberechtigte. Voraussetzung nach Paragraph 84 Satz 2 EStG ist, dass die Person zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Der Bonus wird nur einmal gewährt, und zwar für das erste Beitragsjahr nach dem 31. Dezember 2007, für das eine Altersvorsorgezulage beantragt wird. Beantragt wird er zusammen mit der Grundzulage über den Anbieter des Riester-Vertrags.

bis 200 Euro
bundesweit
Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen bei der Deutschen Rentenversicherung
BundZuschuss

Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf (Schulbedarfspaket)

Schülerinnen und Schüler aus Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen erhalten eine Pauschale für Schulranzen, Hefte, Stifte und Sportzeug. Laut Familienportal, abgerufen im August 2026, beträgt sie 130 Euro zum ersten und 65 Euro zum zweiten Schulhalbjahr, zusammen 195 Euro im Schuljahr. Der gesetzliche Ausgangsbetrag in Paragraf 34 Absatz 3 SGB XII liegt bei 100 und 50 Euro, er wird nach Absatz 3a kalenderjährlich mit den Prozentsätzen der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung angepasst. Der aktuelle Betrag ist also jedes Schuljahr neu zu prüfen. Es besteht ein Rechtsanspruch.

195 Euro bis 195 Euro
bundesweit
Jobcenter, Sozialamt bzw. BuT-Stelle der Kommune
BundZuschuss

Bildung und Teilhabe: Persönlicher Schulbedarf

Schuelerinnen und Schueler aus Familien mit geringem Einkommen erhalten laut Familienportal des Bundes 195 Euro pro Schuljahr für Schulranzen, Hefte, Stifte und Sportsachen, aufgeteilt in 130 Euro zum ersten und 65 Euro zum zweiten Halbjahr (Stand der abgerufenen Seite). Anspruch besteht, wenn die Eltern oder das Kind Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen beziehen. Antrag beim Jobcenter oder bei der Kommune.

195 Euro bis 195 Euro
bundesweit
Jobcenter bei Bürgergeldbezug, sonst Stadt, Gemeinde oder Landkreis
BundZuschuss

Schulbedarfspaket aus dem Bildungspaket

Für Schulranzen, Hefte, Stifte und Sportzeug erhalten Schuelerinnen und Schueler aus einkommensschwachen Familien 195 Euro im Kalenderjahr. Das Geld wird in zwei Raten ausgezahlt, 130 Euro zum Beginn des Schuljahres im Sommer und 65 Euro zum zweiten Schulhalbjahr im Frühjahr. Anspruch haben Kinder, deren Familien Grundsicherung, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen beziehen. Bei laufendem Grundsicherungsbezug ist kein gesonderter Antrag noetig.

bis 195 Euro
bundesweit
Jobcenter, Sozialaemter und Familienkassen
BundZuschuss

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Vereinsbeitrag, Musikschule, Freizeiten)

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten pauschal 15 Euro im Monat für Mitgliedsbeiträge in Sport-, Musik- und Kulturvereinen, für Musikunterricht, künstlerische Bildung und Freizeiten. Das sind 180 Euro im Jahr. Das Budget kann in vielen Kommunen angespart und gebündelt eingesetzt werden, in begründeten Fällen können weitere Aufwendungen übernommen werden. Anspruch besteht bei Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen.

180 Euro bis 180 Euro je Monat
bundesweit
Jobcenter, Sozialamt bzw. BuT-Stelle der Kommune
BundPrämie

Riester-Grundzulage (Altersvorsorgezulage)

Staatliche Zulage zu einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag. Die Grundzulage beträgt nach Paragraph 84 EStG ab dem Beitragsjahr 2018 jährlich 175 Euro (Stand des Gesetzestextes, Abruf August 2026). Zulageberechtigt sind vor allem Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte, Richter, Soldaten und Landwirte nach dem ALG. Die volle Zulage gibt es nur, wenn der Mindesteigenbeitrag von vier Prozent der beitragspflichtigen Vorjahreseinnahmen abzüglich der Zulagen, mindestens aber der Sockelbetrag von 60 Euro, eingezahlt wird; sonst wird die Zulage anteilig gekürzt. Der Antrag läuft über den Anbieter des Vertrags.

bis 175 Euro je Jahr
bundesweit
Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen bei der Deutschen Rentenversicherung
BundZuschuss

Kinderbetreuungszuschlag nach Paragraf 14b BAföG

Auszubildende und Studierende, die mit mindestens einem eigenen Kind unter 14 Jahren in einem Haushalt leben, erhalten zusätzlich 160 Euro im Monat je Kind. Der Zuschlag ist ein voller Zuschuss und wird nicht als Darlehen geleistet, muss also nicht zurückgezahlt werden. Er wird für denselben Zeitraum nur einem Elternteil gewährt. Beantragt wird zusammen mit dem BAföG-Antrag.

160 Euro bis 160 Euro je Monat
bundesweit
Amt für Ausbildungsförderung beim Studierendenwerk oder der Kommune

Was Bundesförderung bei Sozialleistung bedeutet

Der Bund fördert überall gleich. Ein Bundesprogramm gilt in Flensburg wie in Garmisch, ohne Rücksicht auf Bundesland oder Gemeinde. Das macht diese Ebene zur verlässlichsten von allen: die Bedingungen ändern sich nicht, wenn du umziehst, und die Richtlinien laufen meist über Jahre statt über Monate.

Wo der Antrag landet
Über eine Bundesstelle, in der Regel eine Förderbank oder ein Bundesamt. Die Anträge laufen fast immer über ein eigenes Onlineportal, und die Bearbeitung ist standardisiert.
Woran du sie erkennst
Am Träger: steht dort ein Bundesamt, ein Bundesministerium oder eine bundesweite Förderbank, ist es diese Ebene. Im Feld Region steht dann meist nur Deutschland.
Der häufigste Irrtum
Zu glauben, der Bund sei die einzige Ebene. Er ist die größte, aber Land und Kommune legen regelmäßig etwas obendrauf, und genau das bleibt am häufigsten liegen.

Häufige Fragen zu Sozialleistung auf Ebene Bund

Gilt ein Bundesprogramm in jedem Bundesland?
Ja. Bundesprogramme kennen keine Landesgrenze. Sie können aber an andere Bedingungen geknüpft sein, etwa an das Baujahr eines Gebäudes, an eine Betriebsgröße oder an einen technischen Standard.
Kann ich Bundes- und Landesförderung zusammen bekommen?
Häufig ja, aber nicht beliebig. Dieselben Kosten dürfen nicht zweimal gefördert werden, und viele Richtlinien nennen eine Obergrenze für die Summe aller öffentlichen Mittel. Was zusammengeht, steht in der Richtlinie unter Kumulierung.

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Eine Liste zeigt alles zu Sozialleistung. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.