Förderung als Zuschuss für Sozialleistung auf Ebene Bund
Alle Programme für Sozialleistung auf Ebene Bund. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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Wohngruppenzuschlag für ambulant betreute Wohngruppen
Pflegebedürftige in einer ambulant betreuten Wohngruppe erhalten monatlich pauschal 224 Euro zusätzlich. Das Geld ist für eine gemeinschaftlich beauftragte Person gedacht, die organisatorische, verwaltende oder das Gemeinschaftsleben fördernde Aufgaben übernimmt. Die Wohngruppe muss aus mindestens drei und höchstens zwölf Personen bestehen, davon mindestens drei pflegebedürftig. Die Regelung findet sich seit der Neunummerierung in Paragraf 45f SGB XI.
Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Asylsuchende, Geduldete und weitere Personen nach Paragraf 1 AsylbLG erhalten Leistungen für Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Haushaltsgüter sowie zusätzlich einen Geldbetrag für den notwendigen persönlichen Bedarf. In Aufnahmeeinrichtungen wird der Bedarf vorrangig durch Sachleistungen gedeckt, außerhalb durch Geldleistungen, Sachleistungen oder eine Bezahlkarte. Paragraf 3a AsylbLG nennt monatliche Bedarfssätze von 104 Euro für Kinder bis sechs Jahre bis 213 Euro für Jugendliche von 15 bis 18 Jahren. Die Beträge werden jährlich zum 1. Januar fortgeschrieben, für 2026 durch die Bekanntmachung vom 23. Oktober 2025.
Mutterschaftsgeld des Bundesamts für Soziale Sicherung
Frauen, die privat oder über die Familienversicherung krankenversichert sind und in einem Arbeitsverhältnis stehen, erhalten kein Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Für sie zahlt das Bundesamt für Soziale Sicherung einmalig höchstens 210 Euro für die gesamte Schutzfrist. Der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld bleibt davon unberuehrt und gleicht die Luecke zum Nettolohn aus. Der Antrag wird direkt beim Bundesamt gestellt.
Gutschein für ein energieeffizientes Kühlgeraet im Stromspar-Check
Im Rahmen des Stromspar-Checks gibt es einen Gutschein von bis zu 200 Euro für einen neuen, sparsamen Kühlschrank (Stand der abgerufenen Projektseite 2026). Voraussetzung ist, dass das alte Geraet mindestens zehn Jahre alt ist und viel Strom verbraucht. Die Höhe des Gutscheins haengt von der Haushaltsgröße ab. Beantragt wird er über die Stromsparhelfer im Rahmen der kostenlosen Beratung.
Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf (Schulbedarfspaket)
Schülerinnen und Schüler aus Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen erhalten eine Pauschale für Schulranzen, Hefte, Stifte und Sportzeug. Laut Familienportal, abgerufen im August 2026, beträgt sie 130 Euro zum ersten und 65 Euro zum zweiten Schulhalbjahr, zusammen 195 Euro im Schuljahr. Der gesetzliche Ausgangsbetrag in Paragraf 34 Absatz 3 SGB XII liegt bei 100 und 50 Euro, er wird nach Absatz 3a kalenderjährlich mit den Prozentsätzen der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung angepasst. Der aktuelle Betrag ist also jedes Schuljahr neu zu prüfen. Es besteht ein Rechtsanspruch.
Bildung und Teilhabe: Persönlicher Schulbedarf
Schuelerinnen und Schueler aus Familien mit geringem Einkommen erhalten laut Familienportal des Bundes 195 Euro pro Schuljahr für Schulranzen, Hefte, Stifte und Sportsachen, aufgeteilt in 130 Euro zum ersten und 65 Euro zum zweiten Halbjahr (Stand der abgerufenen Seite). Anspruch besteht, wenn die Eltern oder das Kind Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen beziehen. Antrag beim Jobcenter oder bei der Kommune.
Schulbedarfspaket aus dem Bildungspaket
Für Schulranzen, Hefte, Stifte und Sportzeug erhalten Schuelerinnen und Schueler aus einkommensschwachen Familien 195 Euro im Kalenderjahr. Das Geld wird in zwei Raten ausgezahlt, 130 Euro zum Beginn des Schuljahres im Sommer und 65 Euro zum zweiten Schulhalbjahr im Frühjahr. Anspruch haben Kinder, deren Familien Grundsicherung, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen beziehen. Bei laufendem Grundsicherungsbezug ist kein gesonderter Antrag noetig.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Vereinsbeitrag, Musikschule, Freizeiten)
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten pauschal 15 Euro im Monat für Mitgliedsbeiträge in Sport-, Musik- und Kulturvereinen, für Musikunterricht, künstlerische Bildung und Freizeiten. Das sind 180 Euro im Jahr. Das Budget kann in vielen Kommunen angespart und gebündelt eingesetzt werden, in begründeten Fällen können weitere Aufwendungen übernommen werden. Anspruch besteht bei Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen.
Kinderbetreuungszuschlag nach Paragraf 14b BAföG
Auszubildende und Studierende, die mit mindestens einem eigenen Kind unter 14 Jahren in einem Haushalt leben, erhalten zusätzlich 160 Euro im Monat je Kind. Der Zuschlag ist ein voller Zuschuss und wird nicht als Darlehen geleistet, muss also nicht zurückgezahlt werden. Er wird für denselben Zeitraum nur einem Elternteil gewährt. Beantragt wird zusammen mit dem BAföG-Antrag.
Weiterbildungsgeld
Wer eine abschlussorientierte Weiterbildung macht, also eine Umschulung, eine qualifizierende Teilqualifikation oder eine Vorbereitung auf eine Externenprüfung, erhält zusätzlich zum Arbeitslosengeld ein monatliches Weiterbildungsgeld von 150 Euro. Der Betrag wird für jeden Monat der Teilnahme gezahlt und ist an die Förderung über den Bildungsgutschein gekoppelt. Es handelt sich um einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Weiterbildungsgeld
Wer an einer von der Agentur für Arbeit geförderten abschlussorientierten Weiterbildung teilnimmt, erhält nach Paragraf 87a Absatz 2 SGB III ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro monatlich zusätzlich zur laufenden Leistung. Der Betrag steht so im Gesetz und in der Information der Bundesagentur für Arbeit. Auch Menschen im Grundsicherungsbezug können das Weiterbildungsgeld erhalten, sogar während einer Beschäftigung, wenn die Weiterbildung auf einen Abschluss mit mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer zielt. Es wird zusammen mit der Weiterbildungsförderung bei der Agentur für Arbeit beantragt.
Weiterbildungsgeld bei abschlussorientierter Weiterbildung
Wer an einer von der Agentur für Arbeit geförderten abschlussorientierten Weiterbildung teilnimmt, erhält zusätzlich einen monatlichen Zuschuss von 150 Euro, das Weiterbildungsgeld. Als abschlussorientiert gelten zum Beispiel eine Umschulung, eine berufsanschlussfähige Teilqualifikation oder ein Vorbereitungslehrgang auf die Externenprüfung. Ob die geplante Weiterbildung die Kriterien erfuellt, wird im Beratungsgespraech geklaert. Das Weiterbildungsgeld kommt zusätzlich zum Arbeitslosengeld oder Bürgergeld.
Ausbildungsgeld im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen
Wer am Eingangsverfahren oder im Berufsbildungsbereich einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter nach Paragraf 60 SGB IX teilnimmt, erhält nach Paragraf 125 SGB III ein Ausbildungsgeld in Höhe von 133 Euro monatlich. Der Betrag steht direkt im Gesetz. Zuständig ist das Reha-Team der Agentur für Arbeit, das auch die Maßnahme selbst bewilligt.
Entlastungsbetrag (Paragraf 45b SGB XI)
Der Entlastungsbetrag ist ein zweckgebundener monatlicher Betrag von bis zu 131 Euro nach der abgerufenen Gesetzesfassung, den alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 in haeuslicher Pflege erhalten. Er wird nicht ausgezahlt, sondern erstattet Kosten für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, ambulante Pflegedienste und anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Der Anspruch entsteht ohne vorherige Antragstellung; die Belege werden bei der Pflegekasse eingereicht.
Entlastungsbetrag nach Paragraf 45b SGB XI
Alle Pflegebedürftigen zu Hause, auch mit Pflegegrad 1, erhalten monatlich bis zu 131 Euro zweckgebunden für Entlastungsangebote. Damit lassen sich Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Betreuungsleistungen ambulanter Dienste und nach Landesrecht anerkannte Alltagshilfen bezahlen. Die Auszahlung erfolgt als Kostenerstattung gegen Belege, ein vorheriger Antrag ist nicht noetig. Nicht verbrauchte Beträge lassen sich in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen.
Digitale Pflegeanwendungen und ergänzende Unterstützungsleistungen (Paragrafen 40a und 40b SGB XI)
Pflegebedürftige können digitale Pflegeanwendungen nutzen, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in ein amtliches Verzeichnis aufgenommen wurden. Nach der abgerufenen Gesetzesfassung erstattet die Pflegekasse dafuer bis zu 40 Euro im Kalendermonat sowie zusätzlich bis zu 30 Euro monatlich für ergänzende Unterstützungsleistungen durch ambulante Pflegeeinrichtungen. Die erste Bewilligung ist auf höchstens sechs Monate befristet und wird danach überprüft. Antrag bei der Pflegekasse.
Pflegevorsorgezulage für private Pflege-Zusatzversicherungen (Pflege-Bahr)
Wer monatlich mindestens 10 Euro in eine förderfähige private Pflege-Zusatzversicherung einzahlt, erhält eine staatliche Zulage von 5 Euro im Monat, also 60 Euro im Jahr. Der geförderte Tarif darf keine Gesundheitsprüfung und keine Risikozuschlaege vorsehen und muss für Pflegegrad 5 mindestens 600 Euro monatlich leisten. Die Zulage wird über das Versicherungsunternehmen abgewickelt, ein eigener Antrag beim Amt ist nicht noetig. Je Person wird nur ein Vertrag gefördert.
Pflegehilfsmittel und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (Paragraf 40 SGB XI)
Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel, die die Pflege erleichtern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen übernimmt die Pflegekasse nach der abgerufenen Gesetzesfassung bis zu 42 Euro monatlich. Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten werden meist leihweise gestellt; Versicherte ab 18 Jahren tragen dabei 10 Prozent der Kosten, höchstens 25 Euro je Hilfsmittel. Antrag bei der Pflegekasse.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, erhalten monatlich bis zu 42 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Dazu zählen unter anderem Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und Schutzschuerzen. Die Leistung kann als Sachlieferung oder als Kostenerstattung erbracht werden. Eine Zuzahlung fällt bei diesen Produkten nicht an.
Klimakomponente im Wohngeld
Die Klimakomponente federt höhere Mieten in energetisch sanierten Gebäuden ab. Nach Paragraf 12 Absatz 7 WoGG erhöht sie die Höchstbeträge monatlich um 19,20 Euro bei einem Haushaltsmitglied, 24,80 Euro bei zwei, 29,60 Euro bei drei, 34,40 Euro bei vier und 39,20 Euro bei fuenf Haushaltsmitgliedern, je weiterer Person zusätzlich 4,80 Euro (Stand des abgerufenen Gesetzestextes, August 2026). Das BMWSB beziffert die Wirkung mit rund 0,40 Euro je Quadratmeter. Sie wird im Wohngeldverfahren automatisch berücksichtigt.
Ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten
Die Krankenkasse kann ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten erbringen, wenn allgemeine Maßnahmen nicht ausreichen oder wegen beruflicher oder familiaerer Umstände nicht durchführbar sind. Behandlung, Arznei- und Heilmittel werden übernommen. Zu den übrigen Kosten kann die Satzung der Kasse einen Zuschuss von bis zu 16 Euro je Tag vorsehen, bei chronisch kranken Kleinkindern bis zu 25 Euro je Tag. Die konkrete Höhe steht in der Satzung der jeweiligen Kasse.
Sofortzuschlag für Kinder und Jugendliche in der Sozialhilfe (Paragraph 145 SGB XII)
Monatlicher Sofortzuschlag von 25 Euro für minderjährige Leistungsberechtigte nach dem Dritten Kapitel SGB XII, denen ein Regelsatz der Stufen 4, 5 oder 6 zugrunde liegt. Er wird zusätzlich zum Regelbedarf gezahlt und seit Juli 2022 erstmals ausgezahlt. Der Zuschlag wird vom Sozialamt automatisch mit der laufenden Leistung ausgezahlt, ein gesonderter Antrag ist in der Regel nicht nötig.
Zuschuss zu ambulanten Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten
Reicht die ambulante Behandlung am Wohnort nicht aus, erbringt die Krankenkasse nach Paragraf 23 Absatz 2 SGB V ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten. Die Vorsorgeleistung selbst ist eine Pflichtleistung. Für die übrigen Kosten wie Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe kann die Satzung der Krankenkasse zusätzlich einen Zuschuss von bis zu 16 Euro taeglich vorsehen, bei chronisch kranken Kleinkindern bis zu 25 Euro taeglich. Das sind gesetzliche Höchstbeträge, kein garantierter Betrag; ob und in welcher Höhe gezahlt wird, regelt jede Kasse in ihrer Satzung. Beantragt wird mit aerztlicher Verordnung bei der eigenen Krankenkasse.
Bildung und Teilhabe: Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre aus Familien mit geringem Einkommen bekommen laut Familienportal 15 Euro monatlich für Sportverein, Musikunterricht, Ferienfreizeiten oder Museumsbesuche (Stand der abgerufenen Seite). Berechtigt sind Familien mit Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen. Der Antrag läuft über das Jobcenter oder die Kommune, oft wird direkt an den Verein gezahlt.
Was Bundesförderung bei Sozialleistung bedeutet
Der Bund fördert überall gleich. Ein Bundesprogramm gilt in Flensburg wie in Garmisch, ohne Rücksicht auf Bundesland oder Gemeinde. Das macht diese Ebene zur verlässlichsten von allen: die Bedingungen ändern sich nicht, wenn du umziehst, und die Richtlinien laufen meist über Jahre statt über Monate.
- Wo der Antrag landet
- Über eine Bundesstelle, in der Regel eine Förderbank oder ein Bundesamt. Die Anträge laufen fast immer über ein eigenes Onlineportal, und die Bearbeitung ist standardisiert.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger: steht dort ein Bundesamt, ein Bundesministerium oder eine bundesweite Förderbank, ist es diese Ebene. Im Feld Region steht dann meist nur Deutschland.
- Der häufigste Irrtum
- Zu glauben, der Bund sei die einzige Ebene. Er ist die größte, aber Land und Kommune legen regelmäßig etwas obendrauf, und genau das bleibt am häufigsten liegen.
Häufige Fragen zu Sozialleistung auf Ebene Bund
- Gilt ein Bundesprogramm in jedem Bundesland?
- Ja. Bundesprogramme kennen keine Landesgrenze. Sie können aber an andere Bedingungen geknüpft sein, etwa an das Baujahr eines Gebäudes, an eine Betriebsgröße oder an einen technischen Standard.
- Kann ich Bundes- und Landesförderung zusammen bekommen?
- Häufig ja, aber nicht beliebig. Dieselben Kosten dürfen nicht zweimal gefördert werden, und viele Richtlinien nennen eine Obergrenze für die Summe aller öffentlichen Mittel. Was zusammengeht, steht in der Richtlinie unter Kumulierung.
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