Förderprogramme für Sonstiges in Schleswig-Holstein
Diese Programme fördern Sonstiges und sind in Schleswig-Holstein beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
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- Neubau181
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- Zuwanderung und Integration112
- Sonstiges603
Energieberatung Nichtwohngebäude Modul 2: Energieberatung DIN V 18599
Zuschuss von 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars für eine Energieberatung für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, maximal 4.000 Euro. Die Höhe haengt von der beheizten oder gekühlten Nettogrundfläche ab: bis 200 Quadratmeter maximal 850 Euro, zwischen 200 und 500 Quadratmeter maximal 2.500 Euro und über 500 Quadratmeter maximal 4.000 Euro. Die Beratung zeigt, wie durch eine umfassende Sanierung der Standard eines bundesgeförderten Effizienzgebäudes zu erreichen ist. Eine Neubauberatung wird nur gefördert, wenn sie ein bundesgefördertes Effizienzhaus zum Ziel hat.
Sonderausgabenabzug für Parteispenden (Paragraf 10b Absatz 2 EStG)
Zuwendungen an politische Parteien können bis 3.300 Euro im Kalenderjahr als Sonderausgaben abgezogen werden, bei Zusammenveranlagung von Ehegatten bis 6.600 Euro. Der Abzug greift erst für den Teil der Spende, für den keine Steuerermäßigung nach Paragraf 34g EStG gewährt wurde. Eine doppelte Berücksichtigung desselben Betrags ist damit ausgeschlossen. Praktisch bedeutet das: die ersten 3.300 Euro laufen über Paragraf 34g, der Rest über den Sonderausgabenabzug.
Energieberatung Nichtwohngebäude Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247
Zuschuss von 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars für ein Energieaudit nach DIN EN 16247 und Paragraf 8a EDL-G. Übersteigen die jährlichen Energiekosten 10.000 Euro netto, beträgt der Zuschuss maximal 3.000 Euro; bei Energiekosten bis 10.000 Euro netto maximal 600 Euro. Das Audit erfasst systematisch das Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes, eines Betriebsablaufs oder einer Anlage und quantifiziert wirtschaftliche Einsparmöglichkeiten. Ansatzpunkte sind Produktionsprozesse, Querschnittstechnologien, Transport und Nutzerverhalten.
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. In den neuen Bundesländern ohne Land Berlin und Region Leipzig sowie in den Regionen Lueneburg und Trier beträgt der Fördersatz 80 Prozent bei maximal 2.800 Euro Zuschuss, in den alten Bundesländern einschließlich Berlin und Region Leipzig 50 Prozent bei maximal 1.750 Euro. Seminare und Workshops werden nicht gefördert.
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (Förderung unternehmerisches Know-how)
Kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler erhalten einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Der Fördersatz beträgt 80 Prozent mit maximal 2.800 Euro Zuschuss in den neuen Bundesländern ohne Berlin und ohne Region Leipzig sowie in den Regionen Lueneburg und Trier, und 50 Prozent mit maximal 1.750 Euro in den alten Bundesländern, in Berlin und in der Region Leipzig. Förderfähig sind Beratungskosten bis 3.500 Euro.
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (Förderung unternehmerischen Know-hows)
Kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe erhalten einen Zuschuss zum Honorar einer externen Unternehmensberatung. Förderfähig sind Beratungskosten von maximal 3.500 Euro je Beratung. In den neuen Bundesländern (mit den Regionen Lüneburg und Trier, ohne Berlin und die Region Leipzig) werden 80 Prozent bezuschusst, höchstens 2.800 Euro; in den alten Bundesländern (mit Berlin und der Region Leipzig, ohne Lüneburg und Trier) sind es 50 Prozent, höchstens 1.750 Euro. Mit der Beratung darf erst nach dem Informationsschreiben der Leitstelle begonnen werden.
Grunderwerbsteuer-Freigrenze für Kaufpreise bis 2.500 Euro (§ 3 Nummer 1 GrEStG)
Liegt der für die Steuerberechnung maßgebende Wert eines Grundstücks bei höchstens 2.500 Euro, fällt keine Grunderwerbsteuer an. Praktisch relevant ist das bei kleinen Arrondierungsflächen, Wegeanteilen, Garagengrundstücken oder Splitterparzellen. Der Haken: Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Wird der Wert auch nur um einen Euro überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.
Riester-Rente (Altersvorsorgezulage und Sonderausgabenabzug)
Staatlich geförderte private Altersvorsorge mit einer Grundzulage von 175 Euro und einer Kinderzulage von 185 Euro je Kind beziehungsweise 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder. Wer bis zum 25. Lebensjahr abschließt, erhält einmalig einen Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro. Zusätzlich können bis zu 2.100 Euro als Sonderausgaben geltend gemacht werden, das Finanzamt prüft, ob Zulage oder Steuervorteil günstiger ist.
Steuerermäßigung für Mitgliedsbeiträge und Spenden an Parteien (Paragraf 34g EStG)
Wer Mitgliedsbeiträge oder Spenden an eine politische Partei zahlt, bekommt die Haelfte davon direkt von der Einkommensteuer abgezogen. Die Ermäßigung beträgt 50 Prozent der Ausgaben, höchstens 1.650 Euro bei Einzelveranlagung und höchstens 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung von Ehegatten. Der Abzug erfolgt von der tariflichen Steuer und wirkt damit unabhängig vom persönlichen Steuersatz. Ausgeschlossen sind Parteien, die nach Paragraf 18 Absatz 7 Parteiengesetz von der staatlichen Teilfinanzierung ausgeschlossen sind.
Steuerermäßigung für Spenden an kommunale Wählervereinigungen (Paragraf 34g EStG)
Auch Beiträge und Spenden an Wählervereinigungen ohne Parteicharakter werden mit 50 Prozent von der Einkommensteuer abgezogen, höchstens 1.650 Euro bei Einzelveranlagung und 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung. Der Verein muss ausschließlich darauf gerichtet sein, mit eigenen Wahlvorschlaegen an Wahlen auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene teilzunehmen. Er muss bei der letzten Wahl mindestens ein Mandat errungen oder der Wahlbehörde die Teilnahme an der nächsten Wahl angezeigt haben. Nimmt der Verein an der nächsten Wahl nicht teil, gilt die Ermäßigung nur für Zahlungen bis zum Wahltag.
Häusliches Arbeitszimmer und Homeoffice-Tagespauschale (§ 4 Absatz 5 Nummer 6b und 6c EStG)
Wer in der eigenen Wohnung arbeitet, kann die Kosten steuerlich geltend machen. Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit, sind entweder die tatsächlichen anteiligen Kosten für Miete, Nebenkosten und Abschreibung abziehbar oder pauschal 1.260 Euro im Jahr. Ohne eigenes Arbeitszimmer greift die Tagespauschale von 6 Euro für jeden Tag überwiegender Arbeit zu Hause, höchstens 1.260 Euro im Jahr. Der Haken: Die Jahrespauschale verringert sich um ein Zwölftel für jeden Monat ohne Voraussetzungen, und Jahrespauschale und Tagespauschale dürfen für denselben Zeitraum nicht nebeneinander angesetzt werden. Ein Durchgangszimmer oder eine Arbeitsecke im Wohnzimmer reicht für das Arbeitszimmer nicht.
Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
Zuschuss von 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars für eine Energieberatung durch zugelassene Expertinnen und Experten. Der Höchstbetrag liegt bei 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und bei 850 Euro für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten zusätzlich einmalig 250 Euro, wenn die Ergebnisse in einer Eigentümerversammlung erläutert werden. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Mieter, Paechter und Niessbrauchsberechtigte. Ein in der EBW geförderter individueller Sanierungsfahrplan ist Voraussetzung für den iSFP-Bonus in der BEG.
action! Aktiv für eine globale Welt
Förderung von Bildungsaktionen zu globalen Themen und den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung. Gefördert werden Workshops, Ausstellungen, Filmabende oder Aktionstage mit bis zu 500 Euro und 100 Prozent Kostendeckung. Antragsberechtigt sind ausdrücklich auch Einzelpersonen, Gruppen und nicht eingetragene Initiativen.
Wohnungsbauprämie
Die Wohnungsbauprämie fördert das Sparen für selbst genutztes Wohneigentum. Nach Paragraf 3 Wohnungsbau-Prämiengesetz beträgt sie 10 Prozent der prämienbegünstigten Aufwendungen, höchstens 700 Euro Sparleistung im Kalenderjahr bei Alleinstehenden und 1.400 Euro bei Ehegatten oder Lebenspartnern zusammen. Damit ergeben sich höchstens 70 Euro beziehungsweise 140 Euro Prämie im Jahr. Nach Paragraf 2a WoPG liegt die Einkommensgrenze beim zu versteuernden Einkommen bei 35.000 Euro für Alleinstehende und 70.000 Euro bei Ehegatten. Der Antrag wird über die Bausparkasse gestellt.
Wohnungsbauprämie
Staatliche Prämie von 10 Prozent auf prämienbegünstigte Sparleistungen, vor allem Bausparbeiträge ab 50 Euro im Sparjahr. Begünstigt sind Aufwendungen bis 700 Euro je Kalenderjahr, bei Ehegatten bis 1.400 Euro, die maximale Prämie beträgt damit 70 beziehungsweise 140 Euro jährlich. Die Einkommensgrenze liegt bei 35.000 Euro zu versteuerndem Einkommen, bei Ehegatten bei 70.000 Euro.
IB.SH Kommunaldarlehen Wasserwirtschaft
Zinsgünstiges Darlehen mit einer Zinsbindung von bis zu 40 Jahren, mit dem bis zu 100 Prozent der Investitionskosten finanziert werden können. Förderfähig sind Neubau, Erneuerung und Instandhaltung flächendeckender öffentlicher Wasserversorgungs- und Abwassernetze sowie Wasserwerke und Kläranlagen.
INQA-Coaching
INQA-Coaching fördert externe Beratung für kleine und mittlere Unternehmen, die fehlende Fachkräfte, veraltete Prozesse oder eine verzögerte Digitalisierung angehen wollen. Die Coachingkosten werden zu 80 Prozent gefördert. Der Einstieg läuft über eine INQA-Beratungsstelle, die den Beratungsscheck ausstellt, danach wird ein autorisierter INQA-Coach ausgewählt.
INQA-Coaching
Kleine und mittlere Unternehmen erhalten 80 Prozent der Kosten für ein Coaching durch autorisierte INQA-Coaches erstattet. Gefördert werden bis zu zwölf Coaching-Tage über einen Zeitraum von bis zu sieben Monaten, etwa zu Fachkräftesicherung, Prozessen und Digitalisierung. Der Weg führt über eine kostenlose Erstberatung bei einer regionalen INQA-Beratungsstelle, die einen INQA-Coaching-Scheck ausstellt. Das Programm wird aus dem Europäischen Sozialfonds Plus und Bundesmitteln finanziert und läuft von 2023 bis 2028.
Interreg Europe
Interreg Europe ist das interregionale Programm der europäischen territorialen Zusammenarbeit und verfuegt über 394 Millionen Euro aus dem EFRE, knapp 90 Prozent davon für Kooperationsprojekte zwischen Regionen. Zielgruppe sind nationale, regionale und lokale Behörden, die ein regionalpolitisches Instrument verbessern wollen. Öffentliche Stellen erhalten bis zu 80 Prozent der Kosten erstattet, private gemeinnützige Organisationen 70 Prozent, norwegische Partner 50 Prozent. Neben Projekten steht die Policy Learning Platform mit Beratung, Matchmaking und Peer Reviews auch ohne Projektbeteiligung offen.
Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (444)
Zuschuss von 50 Prozent der förderfähigen Kosten, bei finanzschwachen Kommunen 80 Prozent, mindestens 15.000 Euro je Antrag. Vier Module: naturnahe Grünflächenpflege inklusive Geräten und Schulungen, Baumpflanzungen und Baumkonzepte, Naturoasen wie Pikoparks, Naturerfahrungsräume und Renaturierung kleiner Gewässer sowie Entsiegelung und Wiederherstellung natürlicher Bodenfunktionen.
Regionalbudget AktivRegion Alsterland
Die AktivRegion Alsterland in Schleswig-Holstein fördert Kleinprojekte mit bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Bruttogesamtkosten müssen zwischen 2.000 und 20.000 Euro liegen. Antragsberechtigt sind Kommunen, Vereine, Initiativen sowie Bürgerinnen und Bürger, deren Projekte zu den Zielen der AktivRegion passen. Für 2026 stehen rund 200.000 Euro bereit, seit 2019 wurden über 100 Projekte gefördert.
Finanzhilfen des Bundes für Radschnellwege
Der Bund beteiligt sich mit durchschnittlich 75 Prozent an den Kosten für Planung und Bau von Radschnellwegen der Länder und Kommunen. Förderfähig sind auch der Umbau von Kreuzungspunkten und die Sicherheitsausstattung einschließlich Beleuchtung. Interessierte Gemeinden stellen den Antrag beim jeweiligen Land, das dann die Bundesförderung beantragt. Für 2026 sind im Klima- und Transformationsfonds 58,487 Millionen Euro für Radschnellwege veranschlagt.
Sonderprogramm Stadt und Land, Finanzhilfen des Bundes für die Radverkehrsinfrastruktur
Der Bund stellt Ländern und Gemeinden Finanzhilfen für Radverkehrsinfrastruktur bereit: Radwege, Fahrradstraßen, Radwegebrücken und -unterführungen, Abstellanlagen und Fahrradparkhäuser, Ampelschaltungen für den Radverkehr sowie Radverkehrskonzepte. Der Bund trägt bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten, bei finanzschwachen Gemeinden und Gemeinden in strukturschwachen Regionen bis zu 90 Prozent. Von Programmbeginn 2021 bis 2030 stehen rund 1,9 Milliarden Euro bereit, bislang wurden über 3.500 Maßnahmen bestätigt.
Baulandfonds Schleswig-Holstein (Aktive Baulandentwicklung)
Zweistufiges Programm für Ämter und Gemeinden, die Flächen für überwiegende Wohnnutzung entwickeln wollen. Programmteil 1 fördert Potenzialanalysen mit 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, Programmteil 2 stellt Darlehen für Flächenankauf, Erschließung und Infrastruktur bereit. Der jährliche Verwaltungskostenbeitrag für das Darlehen beträgt 0,22 Prozent.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
Eine Liste zeigt alles zu Sonstiges. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.