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Förderprogramme für Sonstiges in Rheinland-Pfalz

Diese Programme fördern Sonstiges und sind in Rheinland-Pfalz beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

231 Programme gefunden

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BundZuschuss

Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (DAS-Förderrichtlinie)

Bundesweite Förderung der Anpassung an Klimafolgen: kommunale Anpassungskonzepte zur strategischen Steuerung, innovative Klimaanpassungsprojekte mit Nachhaltigkeitssynergien sowie naturbasierte Lösungen und natürlicher Klimaschutz. Antragstellung nur innerhalb befristeter Förderfenster über die ZUG.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), Projektträger Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
BundBeratung

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Bundesprogramm, das kleinen und mittleren Unternehmen Zuschüsse zu den Kosten qualifizierter Unternehmensberatungen gewährt. Ziel ist es, Erfolgsaussichten, Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von KMU zu stärken. Beraten werden kann zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fuenf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Das Programm wird aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundBeratung

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (BAFA-Beratungsförderung)

Nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen. Themen wie Nachfolge und Übergabe sind erfasst. Jedes Unternehmen kann in der Geltungsdauer maximal fünf Beratungen abrechnen, davon höchstens zwei pro Jahr.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Europäischer Sozialfonds Plus
BundZuschuss

Geld- und Sachleistungen an die Fraktionen des Deutschen Bundestages

Fraktionen des Bundestages haben nach Paragraf 58 Abgeordnetengesetz Anspruch auf Geld- und Sachleistungen aus dem Bundeshaushalt. Die Geldleistungen bestehen aus einem Grundbetrag je Fraktion, einem Betrag je Mitglied und einem Oppositionszuschlag für Fraktionen, die die Bundesregierung nicht tragen. Die Höhe legt der Bundestag jährlich fest, der Praesident berichtet dazu bis zum 30. September. Die Mittel dürfen ausschließlich für parlamentarische Aufgaben verwendet werden, eine Verwendung für Parteiaufgaben ist unzulässig.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutscher Bundestag
BundSonstiges

Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen, Wärmeleitungen und Wärmespeichern (Geothermiebeschleunigungsgesetz, GeoBG)

Kein Geldprogramm, sondern der rechtliche Hebel für Geothermieprojekte: Das GeoBG erklärt Geothermieanlagen, Wärmepumpen, Wärmeleitungen und Wärmespeicher zu Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse (§ 4), erlaubt den vorzeitigen Beginn (§ 5), enthält Erleichterungen beim Artenschutz gegenüber § 39 und § 44 Bundesnaturschutzgesetz (§ 6), Duldungspflichten für Grundstückseigentümer (§ 7) sowie eigene Regeln zu Planfeststellung, Plangenehmigung und Enteignungsverfahren für Wärmeleitungen (§ 8). Rechtsbehelfe gehen erstinstanzlich an die Oberverwaltungsgerichte (§ 10).

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesgesetzgeber, Vollzug durch die zuständigen Landesbehörden
BundSteuervorteil

Gewerbesteuerzerlegung zugunsten der Standortgemeinden von Windenergieanlagen (Paragraf 29 Absatz 1 Nummer 2 GewStG)

Bei Betrieben, die ausschließlich Anlagen zur Erzeugung von Strom, anderen Energieträgern und Wärme aus Windenergie und solarer Strahlungsenergie betreiben, wird der Gewerbesteuermessbetrag nicht nach der üblichen Arbeitslohnsumme zerlegt, sondern zu neun Zehnteln nach dem Verhältnis der installierten Leistung in den einzelnen Betriebsstätten und nur zu einem Zehntel nach den Arbeitslöhnen. Damit fließt der weit überwiegende Teil des Gewerbesteueraufkommens an die Standortgemeinden der Windenergieanlagen und nicht an den Sitz der Betreibergesellschaft. Für reine Energiespeicheranlagenbetriebe gilt seit einer späteren Ergänzung dieselbe Neun-Zehntel-Regel.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Finanzämter / Gemeinden auf Grundlage des Gewerbesteuergesetzes
BundSteuervorteil

Grunderwerbsteuerbefreiung bei Erwerb von Ehegatten und Verwandten in gerader Linie (Paragraf 3 GrEStG)

Beim Kauf einer Immobilie fällt in bestimmten Konstellationen keine Grunderwerbsteuer an. Steuerfrei sind unter anderem der Erwerb vom Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner, der Erwerb von Personen, die mit dem Veraeusserer in gerader Linie verwandt sind, also Eltern, Großeltern und Kinder, sowie deren Ehegatten und Stiefkinder. Ebenfalls befreit sind Erwerbe von Todes wegen und Schenkungen, die Aufteilung eines Nachlasses unter Miterben und Übertragungen im Rahmen einer Scheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft. Zusätzlich gilt eine Freigrenze: Erwerbe, bei denen der für die Steuerberechnung massgebende Wert 2.500 Euro nicht übersteigt, bleiben steuerfrei. Der gesetzliche Regelsteuersatz liegt bei 3,5 Prozent, die Bundesländer können davon abweichen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund, Vollzug durch die Finanzaemter der Länder
BundSteuervorteil

Grunderwerbsteuerbefreiung bei Umstrukturierungen im Konzern (§ 6a GrEStG)

Werden bei einer Umwandlung, Einbringung oder einem anderen Erwerbsvorgang auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage Grundstücke innerhalb eines Konzerns verschoben, wird die Grunderwerbsteuer nicht erhoben. Beteiligt sein dürfen nur ein herrschendes Unternehmen und von ihm abhängige Gesellschaften. Der Haken sind die Fristen: Das herrschende Unternehmen muss fünf Jahre vor und fünf Jahre nach dem Vorgang ununterbrochen zu mindestens 95 Prozent beteiligt sein. Wird die Beteiligung innerhalb der Nachbehaltensfrist unterschritten, entfällt die Begünstigung rückwirkend.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund, Erhebung durch die Länder und Finanzämter
BundSteuervorteil

Grundsteuererlass bei wesentlicher Ertragsminderung (§§ 34 und 35 GrStG)

Wenn bei einem bebauten Grundstück der normale Rohertrag um mehr als 50 Prozent sinkt und der Eigentümer das nicht zu vertreten hat, werden 25 Prozent der Grundsteuer erlassen. Fällt der Ertrag vollständig aus, sind es 50 Prozent. Typische Fälle sind langer struktureller Leerstand, Mietausfall oder unverschuldete Nutzungseinschränkungen. Der Haken ist die Frist: Der Antrag muss bis zum 31. März des auf den Erlasszeitraum folgenden Jahres bei der Gemeinde gestellt werden, danach ist der Anspruch verloren. Außerdem muss der Eigentümer nachweisen, dass er sich ernsthaft um Vermietung bemüht hat.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund als Gesetzgeber, Entscheidung durch die hebeberechtigte Gemeinde
BundSteuervorteil

Halbe Bemessungsgrundlage für Plug-in-Hybride als Dienstwagen (Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 Nummer 5 EStG)

Für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die nicht unter die 0,25-Prozent-Regel fallen, wird bei der Privatnutzung nur der halbe Bruttolistenpreis angesetzt. Für Anschaffungen nach dem 31. Dezember 2024 verlangt das Gesetz höchstens 50 Gramm CO2 je Kilometer oder mindestens 80 Kilometer rein elektrische Reichweite. Für Anschaffungen zwischen 2022 und 2024 genügten noch 60 Kilometer Reichweite. Die Regelung gilt für Anschaffungen bis zum 31. Dezember 2030.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund, Finanzverwaltung der Länder
EUZuschuss

Horizont Europa (Horizon Europe) - Rahmenprogramm für Forschung und Innovation

Horizont Europa ist das EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation und gliedert sich in vier Säulen: Wissenschaftsexzellenz, Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit, Innovatives Europa sowie Ausweitung der Beteiligung und Stärkung des Europäischen Forschungsraums. Gefördert werden unter anderem Gesundheit, Kultur, zivile Sicherheit, Digitalisierung, Industrie, Weltraum, Klima, Energie, Mobilität und Bioökonomie. In Deutschland beraten die Nationalen Kontaktstellen kostenlos zur Antragstellung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäische Kommission, deutsche Beratung über die Nationalen Kontaktstellen (NKS)
EUZuschuss

Horizont Europa Cluster 3 Zivile Sicherheit für die Gesellschaft

Cluster 3 von Horizont Europa fördert Forschung zur zivilen Sicherheit. Dazu gehoeren Katastrophenschutz, Schutz kritischer Infrastruktur, Grenzsicherheit, Cybersicherheit und die Bekaempfung von Kriminalität und Terrorismus. Beteiligt sind typischerweise Behörden, Sicherheitsorganisationen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen in europäischen Verbünden. Viele Ausschreibungen verlangen die Einbindung von Endanwendern wie Polizei, Feuerwehr oder Zoll.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission
BundBeratung

HyLand – HyStarter

Einstiegskategorie des Wettbewerbs HyLand für Regionen ohne Wasserstoff-Vorerfahrung. Die Gewinnerregionen erhalten ausdrücklich keine finanzielle Förderung, sondern ein Jahr lang fachliche und organisatorische Begleitung durch ein Expertenkonsortium (Spilett, Choice, Becker-Büttner-Held Consulting, EE ENERGY ENGINEERS, Reiner-Lemoine-Institut). In sechs aufeinander aufbauenden Fachdialogen wird mit regionalen Stakeholdern ein individuelles Wasserstoffkonzept für Verkehr, Wärme, Strom und Speicher entwickelt. HyLand I: 9 Regionen aus 138 Bewerbungen, HyLand II: 15 Regionen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), koordiniert durch die NOW GmbH
LandKredit

ISB Kommunaldarlehen (Programm 202)

Langfristige und zinsgünstige Darlehen sowie Liquiditätskredite für Kommunen und kommunale Zweckverbände in Rheinland-Pfalz. Finanziert werden kommunale Investitionen als Neuaufnahme sowie Umschuldungen, mit Zinsbindungen von bis zu 30 Jahren als Festzins- oder Roll-over-Darlehen.

Höhe je nach Vorhaben
Rheinland-Pfalz
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
BundZuschuss

Industriestrompreis

Der Industriestrompreis ist eine befristete Strompreisentlastung für stromkostenintensive Unternehmen. Die Billigkeitsleistung errechnet sich aus dem anrechenbaren Stromverbrauch multipliziert mit einem jahresspezifischen Differenzpreis, für 2026 sind das 3,744 Cent pro Kilowattstunde bei 50 Prozent anrechenbarem Verbrauch. Ein Flexibilitätsbonus von 10 Prozent ist zusätzlich möglich.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
BAFA
EUZuschuss

Interreg B - transnationale Zusammenarbeit mit deutscher Beteiligung

Deutschland beteiligt sich an sechs transnationalen Interreg-Programmräumen: Alpenraum, Donauraum, Mitteleuropa, Nordseeraum, Nordwesteuropa und Ostseeraum. Gefördert werden Projekte in den Themenbereichen Wirtschaft, Arbeit und Leben, Energie und Klimawandel, Umwelt und natürliche Ressourcen, Mobilität und Verkehr sowie Raumentwicklung und Governance. Für deutsche Partner steht ergänzend eine zusätzliche Bundesförderung bereit.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäische Kommission und Programmpartner, deutsche Begleitung über das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
EUZuschuss

Interreg Nordwesteuropa (North-West Europe)

Interreg Nordwesteuropa fördert transnationale Projekte in einem Raum, der von Irland über die Benelux-Staaten und Frankreich bis nach West- und Sueddeutschland reicht. Schwerpunkte sind Klimaanpassung, Energiewende, Kreislaufwirtschaft, Innovation und inklusive Gesellschaften. Gefördert werden Vorhaben, die konkrete Lösungen entwickeln und in mehreren Regionen erproben. Antragsberechtigt sind öffentliche Stellen, Forschungseinrichtungen, Verbände und Unternehmen aus dem Programmgebiet.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen
Gemeinsames Sekretariat des Programms, kofinanziert aus dem EFRE
EUZuschuss

Interreg Oberrhein 2021 bis 2027 (grenzüberschreitende Zusammenarbeit)

Interreg Oberrhein fördert grenzüberschreitende Projekte in der Region zwischen der französischen Region Grand Est, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und den Schweizer Kantonen (unter anderem Basel-Stadt und Solothurn). Das Programm wird aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung kofinanziert. Projektaufrufe erfolgen zeitlich gestaffelt, zum Beispiel der Aufruf Wissenschaftsoffensive.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz
Interreg-Programm Oberrhein, kofinanziert aus dem EFRE
BundZuschuss

KMU-innovativ: Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft

Technologiefeld der Förderinitiative KMU-innovativ für risikoreiche Forschungs- und Entwicklungsprojekte kleiner und mittlerer Unternehmen zu Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft, etwa Materialsubstitution, Rezyklateinsatz, Sortier- und Recyclingtechnik. Das Verfahren ist zweistufig mit verbindlichen Fristen, ein Ergebnis liegt in der Regel drei Monate nach Einreichung der Skizze vor. KMU können allein oder im Verbund mit Forschungseinrichtungen antragen, die Koordination muss in der Regel bei einem KMU liegen. Eine kostenlose Lotsenstelle berät unter 0800 26 23 009.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
BundKredit

KfW-Kredit 293 – Klimaschutzoffensive für Unternehmen

Zinsgünstiges Darlehen für Investitionen zur Verringerung, Vermeidung und zum Abbau von Treibhausgasemissionen in Anlehnung an die EU-Taxonomie. Modul A finanziert Anlagen zur Herstellung klimafreundlicher Technologien, ausdrücklich einschließlich Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff und von Batterien, inklusive Betriebsmitteln und Warenlager. Modul B fördert klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien sowie die Herstellung von Wasserstoff und Biobrennstoffen. Modul C finanziert Infrastruktur, darunter Strom-, Wärme- und Kältenetze einschließlich Erzeugung und Speicherung sowie Infrastruktur für Wasserstoff und erneuerbare Gase.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit, EU-weit
KfW Bankengruppe
BundKredit

Klimaschutzoffensive für Unternehmen (293)

Zinsguenstiges Darlehen für Investitionen zur Verringerung, Vermeidung und zum Abbau von Treibhausgasemissionen, orientiert an den technischen Kriterien der EU-Taxonomie. Modul A fördert Anlagen zur Herstellung klimafreundlicher Technologien wie Erneuerbare-Energien-Anlagen, Wasserstofferzeugung, CO2-arme Verkehrstechnologien, effiziente Gebäudetechnik und Batterien, hier sind auch Betriebsmittel und Warenlager finanzierbar. Modul B fördert klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien wie Zement, Aluminium, Eisen und Stahl. Modul C fördert Infrastruktur, etwa den Ausbau der Stromübertragung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW
BundSonstiges

Klimaschutzverträge, CO2-Differenzverträge für die Industrie

Mit CO2-Differenzverträgen, auch Klimaschutzverträge genannt, unterstützt der Bund energieintensive Industrieunternehmen dabei, CO2-arme Produktionsanlagen zu errichten und zu betreiben, die sich sonst noch nicht rechnen wuerden. Die Bundesregierung gleicht über die Vertragslaufzeit die Differenz zwischen den Kosten der klimafreundlichen Produktion und der konventionellen Referenz aus und schafft damit Planungssicherheit. Die Vergabe erfolgt in Gebotsrunden; nach der ersten Runde 2024 läuft aktuell die Gebotsrunde 2026 mit vorbereitendem Verfahren und anschließendem Gebotsverfahren.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
BundBeratung

Kommunale Wärmeplanung nach dem Wärmeplanungsgesetz

Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze verpflichtet Kommunen, die Wärmeversorgung bis spätestens 2045 auf erneuerbare Energien umzustellen und dafuer einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Der Prozess gliedert sich in Vorbereitung, Bestandsanalyse, Potenzialanalyse, Zielszenario und Umsetzungsstrategie und wird von einem regelmäßigen Monitoring begleitet. Je nach Größe und Lage stehen die verkuerzte Wärmeplanung, die kleine Wärmeplanung und das vereinfachte Verfahren offen. Das vom Bund finanzierte Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende bietet Kommunen dazu Leitfaeden, Musterdokumente und Beratung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) der dena im Auftrag des BMWE
BundZuschuss

Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative

Zentrales Bundesprogramm für kommunalen Klimaschutz, das strategische Maßnahmen wie Klimaschutzkonzepte, Klimaschutzkoordination, Machbarkeitsstudien und Beratungsleistungen sowie investive Maßnahmen fördert. Zu den investiven Fördertatbeständen gehört ausdrücklich die Abfallwirtschaft, also etwa Anlagen und Technik auf Wertstoffhöfen und in der kommunalen Entsorgung, daneben Abwasser, Trinkwasserversorgung, Innen- und Außenbeleuchtung sowie klimafreundliche Mobilität. Die einzelnen Förderquoten stehen in Nummer 7.3 der Richtlinie, finanzschwache Kommunen und Braunkohlereviere erhalten erhöhte Sätze.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Nationale Klimaschutzinitiative

Mehr zu Sonstiges

Eine Liste zeigt alles zu Sonstiges. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.