Förderprogramme für Sonstiges in Rheinland-Pfalz
Diese Programme fördern Sonstiges und sind in Rheinland-Pfalz beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
231 Programme gefunden
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- Energie986
- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität551
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- Gründung458
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- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Kredit (295)
Kreditvariante der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft mit Tilgungszuschuss. Finanziert werden Maßnahmen, die Energie- und Ressourceneffizienz erhöhen, von hocheffizienten Standardkomponenten bis zu komplexen Systemlösungen. Die Module entsprechen inhaltlich der Zuschussvariante des BAFA, darunter Querschnittstechnologien, Prozesswärme aus erneuerbaren Energien sowie Mess-, Steuer- und Regelungstechnik. Für besonders klimafreundliche Vorhaben beträgt der Tilgungszuschuss bis zu 60 Prozent. Die Laufzeit reicht bis zu 20 Jahre bei bis zu 3 tilgungsfreien Anlaufjahren.
Kommunalrichtlinie - Fokuskonzept Mobilität
Förderung der Erstellung eines kommunalen Fokuskonzepts Mobilität durch fachkundige externe Dienstleister mit 60 Prozent der Ausgaben. Für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren beträgt die Förderquote 80 Prozent.
Beratungsnetzwerk im Handwerk
Der Bund finanziert das kostenfreie und neutrale Beratungsangebot der Handwerksorganisationen mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Pro Vollzeitstelle sind es 24.100 Euro jährlich für Betriebsberatung und Fachberatung sowie 30.100 Euro für Beratungsstellen für Innovation und Technologie. Endbegünstigte sind Handwerksbetriebe und Menschen vor Gründung oder Übernahme.
DBU-Projektförderung
Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt fördert innovative, umweltentlastende Modellvorhaben in elf Themenfeldern, darunter ausdrücklich Ressourcen und Nachhaltige Produkte, was Kreislaufwirtschaft, Reparaturfähigkeit und Materialeffizienz einschließt. Unternehmen erhalten in der Regel 50 Prozent der Projektkosten, Hochschulen und staatlich finanzierte Einrichtungen bis zu 100 Prozent, die genaue Höhe wird je Projekt individuell festgelegt. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Personengesellschaften, Vereine, Stiftungen, Privatpersonen, Hochschulen und staatlich finanzierte Einrichtungen. Das Verfahren ist zweistufig: erst eine Projektskizze von 3 bis 10 Seiten, danach ein Antrag von rund 20 Seiten. Skizzen und Anträge können jederzeit eingereicht werden.
Umweltinnovationsprogramm (230)
Förderung innovativer großtechnischer Pilotvorhaben, die die Umwelt nachhaltig entlasten. Themen sind Abwasserbehandlung, Abfallvermeidung, Kreislaufwirtschaft, Luftreinhaltung, Klimaschutz, Energieeffizienz, erneuerbare Energien sowie Ressourcen- und Materialeffizienz. Wahlweise Investitionszuschuss von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten oder zinsverbilligter Kredit über maximal 70 Prozent der Kosten.
Landesförderprogramm Stärkung strukturschwacher Regionen (REGIO, Programm 154)
Investitionszuschuss des Landes für kleine und mittlere Produktions-, Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe in strukturschwachen Regionen von Rheinland-Pfalz. Der Fördersatz beträgt je nach Unternehmensgröße 10 bis 20 Prozent, über 10 Millionen Euro Investitionsvolumen 5 Prozent für den übersteigenden Teil.
Spendenabzug für Zuwendungen an gemeinnützige Vereine nach Paragraf 10b EStG
Zuwendungen an steuerbegünstigte Körperschaften können als Sonderausgaben abgezogen werden, begrenzt auf 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkuenfte oder alternativ 4 Promille der Summe aus Umsaetzen sowie Loehnen und Gehaeltern. Mitgliedsbeiträge für Sport, Freizeit und Heimatpflege sind nicht abziehbar, Spenden dagegen schon. Für Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung gilt zusätzlich ein Sonderbetrag von bis zu 1 Million Euro, bei zusammen veranlagten Ehegatten bis 2 Millionen Euro, verteilbar auf zehn Jahre. Für Vereine ist das der zentrale Hebel, um Spenden einzuwerben.
Ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7 Prozent für Zweckbetriebe nach Paragraf 12 Absatz 2 Nummer 8 UStG
Leistungen von Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtaetige oder kirchliche Zwecke verfolgen, unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent statt 19 Prozent. Die Begünstigung entfällt für Leistungen aus einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Bei Zweckbetrieben nach den Paragrafen 66 bis 68 AO gilt der ermäßigte Satz nur, wenn der Zweckbetrieb nicht in erster Linie zusätzliche Einnahmen im Wettbewerb mit regelbesteuerten Leistungen erzielt oder wenn die Körperschaft damit ihre steuerbegünstigten Zwecke selbst verwirklicht.
Deutschlandticket Jobticket
Beschäftigte bekommen das Deutschlandticket als Jobticket 5 Prozent guenstiger, wenn der Arbeitgeber mindestens 25 Prozent des Ticketpreises zuschiesst. Bei einem Regulaerpreis von 63 Euro ab 1. Januar 2026 sinkt der Preis laut Bahn auf 59,85 Euro, der Eigenanteil der Beschäftigten beträgt höchstens 44,10 Euro. Voraussetzung ist ein Rahmenvertrag des Arbeitgebers. Das Ticket wird digital im DB Navigator ausgegeben und gilt nur mit amtlichem Lichtbildausweis.
Lineare Gebäudeabschreibung für Vermieter (§ 7 Absatz 4 EStG)
Wer eine Immobilie vermietet, setzt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes jährlich als Werbungskosten ab. Für Wohngebäude, die ab dem 1. Januar 2023 fertiggestellt wurden, beträgt der Satz 3 Prozent pro Jahr. Für ältere Gebäude gelten 2 Prozent, für Gebäude aus der Zeit vor 1925 gelten 2,5 Prozent. Der Haken: Der Grund und Boden wird nicht abgeschrieben, der Kaufpreis muss also in Gebäude- und Bodenanteil aufgeteilt werden, und das Finanzamt prüft diese Aufteilung genau. Für selbst genutzte Immobilien gibt es die Abschreibung nicht.
0,25-Prozent-Regel für elektrische Dienstwagen (Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 Nummer 3 EStG)
Bei einem rein elektrischen Dienstwagen ohne CO2-Ausstoß wird für die Privatnutzung nur ein Viertel des Bruttolistenpreises angesetzt, aus der 1-Prozent-Regel wird damit faktisch eine 0,25-Prozent-Regel. Die Preisgrenze wurde mehrfach angehoben: Sie liegt bei 100.000 Euro Bruttolistenpreis für Fahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 angeschafft werden, bei 70.000 Euro für Anschaffungen ab 2024 und davor bei 60.000 Euro. Die Regelung gilt für Anschaffungen bis zum 31. Dezember 2030.
Abschlagszahlungen auf die staatliche Parteienfinanzierung
Damit Parteien nicht bis zur endgültigen Festsetzung im Februar des Folgejahres auf Geld warten müssen, zahlt der Bundestagspraesident nach Paragraf 20 Parteiengesetz vier Abschlaege im Jahr aus. Die Termine sind der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Jeder Abschlag beträgt höchstens 25 Prozent der für das Vorjahr festgesetzten Summe. Überzahlte Beträge sind unverzueglich zurückzuerstatten, notfalls wird eine Sicherheitsleistung verlangt.
Arbeitnehmer-Sparzulage auf vermögenswirksame Leistungen
Staatliche Zulage auf vermögenswirksame Leistungen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in begünstigte Anlagen einzahlen, etwa in Bausparverträge oder Beteiligungen am Produktivkapital. Die Zulage wird mit der Einkommensteuererklärung beantragt und erst nach Ablauf der Sperrfrist ausgezahlt. Bei geförderten Bausparverträgen, die nach dem 31. Oktober 1984 abgeschlossen wurden, beträgt die Sperrfrist sieben Jahre.
Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration (§ 25b AufenthG)
Geduldete Personen und Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG können eine Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration erhalten. Voraussetzung sind mindestens sechs Jahre ununterbrochener geduldeter, gestatteter oder erlaubter Aufenthalt, bei Zusammenleben mit einem minderjährigen ledigen Kind mindestens vier Jahre. Der Lebensunterhalt muss überwiegend durch Erwerbstätigkeit gesichert sein oder dies zu erwarten sein, wobei bei Studierenden, Familien mit Kindern, Alleinerziehenden und Pflegenden voruebergehender Sozialleistungsbezug unschaedlich ist. Erforderlich sind außerdem mündliche Deutschkenntnisse auf Niveau A2, der Schulbesuch schulpflichtiger Kinder sowie ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und Grundkenntnisse der Rechtsordnung.
Aufenthaltserlaubnis zum voruebergehenden Schutz (§ 24 AufenthG) für Gefluechtete aus der Ukraine
Personen, denen durch einen Beschluss des Rates der Europäischen Union nach der Richtlinie 2001/55/EG voruebergehender Schutz gewährt wurde und die ihre Aufnahmebereitschaft erklaert haben, erhalten eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG. Sie gilt für die nach der Richtlinie bemessene Dauer des voruebergehenden Schutzes. Ein Anspruch auf Aufenthalt in einem bestimmten Land oder Ort besteht nicht, der Wohnsitz ist am zugewiesenen Ort zu nehmen, die Verteilung auf die Bundesländer nimmt das BAMF vor. Auf dem Portal germany4ukraine.de des Bundes finden sich Informationen zu Aufenthalt, Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohnen, Arbeit, Integrationskursen und Gesundheit.
Aufteilung der Kohlendioxidkosten zwischen Vermieter und Mieter
Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz verteilt die CO2-Kosten für Heizung und Warmwasser zwischen Vermieter und Mieter. Nach Paragraf 5 ermittelt der Vermieter jährlich den Kohlendioxidausstoss des Gebäudes in Kilogramm je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr und ordnet den Wert in die Stufentabelle der Anlage ein; daraus ergibt sich der prozentuale Anteil beider Seiten. Je schlechter der energetische Zustand des Gebäudes, desto höher der Anteil des Vermieters. Paragraf 6 begrenzt die Umlagefähigkeit und gibt Mietern einen Erstattungsanspruch, wenn der Vermieter die Aufteilung nicht vornimmt. Für Nichtwohngebäude gilt Paragraf 8, für Mieter mit eigener Energieversorgung übernimmt der Mieter die Berechnung.
Auslandsmesseprogramm des Bundes
Das BMWE beteiligt sich weltweit an internationalen Messen und bietet deutschen Unternehmen über Firmengemeinschaftspräsentationen die Möglichkeit, sich unter dem Dach made in Germany zu präsentieren. Teilnehmende Unternehmen entrichten einen vergünstigten Beteiligungspreis für Standfläche, Standbau und Betreuung, den Rest trägt der Bund.
Auslandsmesseprogramm des Bundes
Das Programm unterstützt deutsche Unternehmen bei der Teilnahme an internationalen Messen durch German Pavilions, also Gemeinschaftsstände unter der Marke made in Germany. Die Förderung wirkt indirekt: Teilnehmende Unternehmen zahlen nur einen reduzierten Beteiligungspreis für Standfläche, Standbau und Betreuung, direkte Zahlungen an Aussteller gibt es nicht.
Befreiung und Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag
Empfängerinnen und Empfänger bestimmter Sozialleistungen können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen, Menschen mit bestimmten Behinderungen erhalten eine Ermäßigung auf ein Drittel des Beitrags. Rechtsgrundlage ist Paragraf 4 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags. Weder Befreiung noch Ermäßigung werden automatisch gewährt, es braucht immer einen Antrag mit Nachweis, etwa dem Leistungsbescheid oder dem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen RF. Wer bereits angemeldet ist, benoetigt für den Antrag seine Beitragsnummer.
Befreiung vom Rundfunkbeitrag für die Nebenwohnung
Wer mit Haupt- und Nebenwohnung gemeldet ist, muss den Rundfunkbeitrag nur einmal zahlen. Auf Antrag wird die Nebenwohnung vom Beitrag befreit, sofern beide Wohnungen beim Beitragsservice auf den eigenen Namen angemeldet sind. Wichtig für Pendler, Studierende mit Zweitwohnung und Wochenendheimfahrer. Der Antrag läuft über ein eigenes Online-Formular des Beitragsservice.
Beratung zur Windenergie durch die Energieagentur Rheinland-Pfalz
Die Energieagentur Rheinland-Pfalz berät Kommunen, Bürgerinnen und Bürger sowie Projektträger zur Windenergie. Sie informiert zu Planung, Genehmigung, Beteiligungsmodellen und regionaler Wertschöpfung und begleitet Gemeinden bei der Ausweisung von Flächen. Ende 2025 standen in Rheinland-Pfalz 1.785 Windkraftanlagen mit 4.321 Megawatt installierter Leistung, davon rund 30 Prozent im Wald. Ergänzend unterstützt das Landesnetzwerk BürgerEnergieGenossenschaften Energiegenossenschaften im Land. Konkrete Landeszuschüsse für Windenergieprojekte sind mit dem Beratungsangebot nicht verbunden.
Beschäftigungsduldung (§ 60d AufenthG)
Ausreisepflichtige Personen und ihre Ehe- oder Lebenspartner erhalten in der Regel eine Duldung für 30 Monate, wenn sie seit mindestens zwölf Monaten sozialversicherungspflichtig mit mindestens 20 Wochenstunden beschäftigt sind und ihren Lebensunterhalt sowohl in den letzten zwölf Monaten als auch bei Antragstellung durch diese Beschäftigung sichern. Erforderlich sind außerdem hinreichende mündliche Deutschkenntnisse, eine geklaerte Identität, eine Mindestdauer der vorherigen Duldung, keine einschlaegigen Verurteilungen und die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs. Zuständig ist die oertliche Ausländerbehörde.
Beschäftigungserlaubnis für Asylsuchende und Geduldete (§ 61 AsylG)
Während der Unterbringung in einer Aufnahmeeinrichtung dürfen Asylsuchende nicht erwerbstaetig sein. Danach kann die Erwerbstätigkeit in der Regel drei Monate nach Registrierung des Asylantrags erlaubt werden, wenn das Verfahren läuft und die Bundesagentur für Arbeit zustimmt. In Dublin-Faellen und bei bereits in einem anderen EU-Staat gewährtem Schutz beträgt die Wartezeit sechs Monate. Geduldeten soll nach mindestens sechs Monaten Duldung die Erwerbstätigkeit erlaubt werden, sofern keine konkreten Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen. Personen aus sicheren Herkunftsstaaten nach § 29a und § 29b AsylG dürfen während des Verfahrens nicht arbeiten.
Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) nach EnFG
Die Besondere Ausgleichsregelung begrenzt auf Antrag die Umlagen für Strom, den stromkostenintensive Unternehmen selbst verbrauchen. Grundlage ist das Energiefinanzierungsgesetz. Neben stromkostenintensiven Unternehmen können auch Wasserstoffhersteller, Schienenbahnen, elektrische Busverkehrsunternehmen im Linienverkehr und Betreiber von Landstromanlagen für Seeschiffe die Begrenzung nutzen.
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