Förderprogramme für Sonstiges in Nordrhein-Westfalen
Diese Programme fördern Sonstiges und sind in Nordrhein-Westfalen beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
257 Programme gefunden
Thema wechseln
- Energie986
- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität551
- THG-Quote132
- Gründung458
- Digitalisierung379
- Forschung465
- Personal318
- Bildung695
- Familie269
- Natur und Umwelt423
- Landwirtschaft190
- Kultur278
- Sport166
- Soziales552
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Abschlagszahlungen auf die staatliche Parteienfinanzierung
Damit Parteien nicht bis zur endgültigen Festsetzung im Februar des Folgejahres auf Geld warten müssen, zahlt der Bundestagspraesident nach Paragraf 20 Parteiengesetz vier Abschlaege im Jahr aus. Die Termine sind der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Jeder Abschlag beträgt höchstens 25 Prozent der für das Vorjahr festgesetzten Summe. Überzahlte Beträge sind unverzueglich zurückzuerstatten, notfalls wird eine Sicherheitsleistung verlangt.
Staatliche Teilfinanzierung der Parteien - Zuwendungsanteil
Zusätzlich zum Wählerstimmenanteil erhalten Parteien 0,45 Euro für jeden Euro, den sie als Zuwendung eingenommen haben. Als Zuwendung zählen eingezahlte Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträge sowie rechtmäßig erlangte Spenden. Berücksichtigt werden nur Zuwendungen bis 3.300 Euro je natürlicher Person und Jahr. Damit belohnt der Staat die Verankerung einer Partei in der Gesellschaft und nicht Großspenden.
Staatliche Teilfinanzierung der Parteien - Wählerstimmenanteil
Parteien erhalten jährlich Mittel aus dem Bundeshaushalt als Teilfinanzierung ihrer Tätigkeit. Nach Paragraf 18 Absatz 3 Parteiengesetz werden 0,83 Euro für jede gültige Listenstimme bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen gezahlt, für die ersten vier Millionen Stimmen einer Partei 1 Euro je Stimme. Die Beträge werden seit 2017 jährlich an den Preisindex der parteitypischen Ausgaben angepasst. Anspruch besteht ab 0,5 Prozent der Listenstimmen bei Europa- oder Bundestagswahl beziehungsweise ab 1,0 Prozent bei einer Landtagswahl.
Regionalbudget für Kleinprojekte in den LEADER-Regionen Nordrhein-Westfalens
Nordrhein-Westfalen stellt jeder LEADER-Region jährlich ein Regionalbudget von höchstens 180.000 Euro bei einem Fördersatz von 90 Prozent bereit. Die Lokalen Aktionsgruppen geben das Geld nach eigenem Projektaufruf an Träger von Kleinprojekten weiter, dort beträgt der Fördersatz bis zu 80 Prozent. Antragsberechtigt sind Kommunen, kleine Unternehmen, Vereine, Privatpersonen und Personengesellschaften. Rechtsgrundlage ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Strukturentwicklung des ländlichen Raums.
Regionalbudget Kleinprojekte LEADER-Region Kulturlandschaft Westmünsterland
Die Lokale Aktionsgruppe Kulturlandschaft Westmünsterland vergibt jährlich ein Regionalbudget an Kleinprojekte im ländlichen Raum. Gefördert werden vor allem Vereine und gemeinnützige Organisationen mit bis zu 80 Prozent der Kosten, höchstens 16.000 Euro je Maßnahme. Der Gesamtkostenrahmen eines Projekts darf 20.000 Euro brutto nicht überschreiten, mindestens 20 Prozent Eigenmittel sind Pflicht. Pro Jahr stehen der Region maximal 200.000 Euro zur Verfügung.
GRW - Gewerbliche Wirtschaft Nordrhein-Westfalen
Investitionszuschuss aus der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur für gewerbliche Unternehmen einschließlich des Tourismusgewerbes in den strukturschwachen C- und D-Fördergebieten des Landes. Das Programm hiess bis zur neuen Förderrichtlinie Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP NRW). Gefördert werden Investitionen, durch die Dauerarbeitsplätze geschaffen oder gesichert werden, etwa die Errichtung einer neuen Betriebsstätte. Die Förderhöhe haengt von Vorhaben, Unternehmensgröße und Investitionsort ab, C-Fördergebiete werden stärker gefördert als D-Gebiete und kleine Unternehmen stärker als mittlere. Bei nicht investiven Vorhaben sind für Schulungen bis zu 40 Prozent in C-Gebieten und bis zu 35 Prozent in D-Gebieten bei maximal 50.000 Euro möglich, für die Markteinführung innovativer Produkte 50 Prozent bei maximal 400.000 Euro.
nexxt-change Unternehmensboerse
Bundesweite Unternehmensboerse für die Unternehmensnachfolge, getragen vom Bundeswirtschaftsministerium gemeinsam mit KfW, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern sowie Wirtschaftsverbänden. Übergabewillige Unternehmerinnen und Unternehmer können kostenfrei ein Verkaufsangebot einstellen, Übernahmeinteressierte ein Gesuch. Alle Inserate werden von regionalen Ansprechpartnern der Kammern und Verbände geprüft und begleitet. Die Boerse ist kein Förderprogramm mit Geldleistung, sondern die zentrale öffentliche Matching-Plattform für Betriebsübernahmen im Handwerk und Mittelstand.
Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbanken
Klassische Ausfallbürgschaft der regionalen Bürgschaftsbanken für Unternehmen, denen bankübliche Sicherheiten fehlen. Die Bürgschaft wird gemeinsam mit der Hausbank beantragt und deckt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrags ab, die Bürgschaftshöhe reicht bis 2 Millionen Euro. Verbuergt werden Investitionskredite, Betriebsmittelkredite, Avalkredite und Kredite für Existenzgründungen sowie Unternehmensnachfolgen. Jedes Bundesland hat eine eigene Bürgschaftsbank, die Konditionen sind weitgehend vergleichbar.
Bürgschaft ohne Bank (BoB) der Bürgschaftsbanken
Ausfallbürgschaft, die Unternehmen direkt bei der Bürgschaftsbank beantragen können, bevor sie mit einer Hausbank sprechen. Mit der verbindlichen Bürgschaftszusage in der Hand verbessern sich die Chancen in den Kreditverhandlungen deutlich. Verbuergt werden Existenzgründungen, Investitionen für Geschäfts- und Betriebserweiterungen, Betriebsverlagerungen, Gewährleistungen und ausdrücklich auch Betriebsmittelfinanzierungen. Die Bürgschaft deckt maximal 80 Prozent des Kreditbetrags bei einer Bürgschaftshöhe bis 250.000 Euro. Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre, bei Programmkrediten der öffentlichen Hand und gewerblichen Baufinanzierungen laenger.
Mikrokreditfonds Deutschland
Kleinkredit für natürliche Personen und kleine sowie mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die ihren Fremdkapitalbedarf nicht aus eigenen Mitteln decken können und bei Banken schwer an Kredite kommen. Finanziert werden Investitionen in Sachanlagen, in immaterielle Anlagegueter und in Betriebskapital. Die Kredithöhe reicht von 1.000 bis 25.000 Euro bei einer Laufzeit von bis zu 4 Jahren. Der Zinssatz beträgt 8,1 Prozent. Die Antragstellung erfolgt nicht über eine Hausbank, sondern direkt bei einem der teilnehmenden Mikrofinanzinstitute.
Mikromezzaninfonds Deutschland
Stille Beteiligung zur Stärkung der Eigenkapitalbasis kleiner und junger Unternehmen ohne Abgabe von Stimmrechten. Finanziert werden Existenzgründung, Investitionen, Betriebsmittel und die Finanzierung einer Unternehmensnachfolge. Die Beteiligung beträgt bis zu 100.000 Euro, für besondere Zielgruppen bis zu 150.000 Euro. Zu den besonderen Zielgruppen zählen Unternehmensleitungen mit Migrationshintergrund, Frauenbeteiligung in der Unternehmensleitung, Gründungen aus Arbeitslosigkeit sowie ökologisch nachhaltige und gemeinwohlorientierte Unternehmen. Die Laufzeit beträgt 10 Jahre, die Vergueting liegt bei 8 Prozent pro Jahr zuzueglich einer möglichen Gewinnbeteiligung von maximal 2 Prozent.
Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) - Modul 2 CCU und CCS
Zweites Modul der Förderrichtlinie Bundesförderung Industrie und Klimaschutz. Gefördert werden Anwendung und Umsetzung von Carbon Capture and Utilization (CCU) und Carbon Capture and Storage (CCS) einschließlich anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung. Das Modul besteht aus zwei Teilmodulen und richtet sich an Unternehmen, die CO2 abscheiden, nutzen oder speichern wollen. Projektträger ist der Projektträger Juelich. Die Themen Dekarbonisierung sowie Speicherung und Nutzung von CO2 sind in einer gemeinsamen Förderrichtlinie mit Modul 1 zusammengefasst.
Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) - Modul 1 Dekarbonisierung der Industrie
Förderung von Investitions- sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, die Treibhausgasemissionen im Industriesektor weitgehend und dauerhaft senken. Adressiert werden vor allem energieintensive Branchen wie Stahl, Zement, Kalk, Glas, Keramik, Papier, Nichteisenmetalle und Grundstoffchemie. Bei Investitionsvorhaben steht die Treibhausgasminderung in der Produktion im Vordergrund, bei Forschungs- und Innovationsvorhaben der Demonstrationscharakter und die Übertragbarkeit auf andere Unternehmen. Die Förderrichtlinie verfolgt das Ziel, bis 2045 rund 40 Millionen Tonnen CO2-Aequivalente einzusparen. Die Vorgaengerrichtlinie Dekarbonisierung in der Industrie ist zum 31.12.2023 ausgelaufen und in der BIK aufgegangen.
Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Modul 5 Transformationspläne
Zuschuss für die Erstellung von Transformationsplänen, mit denen Unternehmen ihren Weg zur Treibhausgasneutralität planen und umsetzen. Wesentlicher Bestandteil eines Transformationsplans ist ein Katalog konkreter unternehmensspezifischer Maßnahmen, durch deren Umsetzung die Treibhausgasemissionen deutlich gesenkt werden. Anders als bei den übrigen Modulen läuft die Antragstellung nicht über das BAFA, sondern über den Projektträger des Förderwettbewerbs Energieeffizienz. Konkrete Fördersaetze und Höchstbeträge sind auf der BAFA-Übersichtsseite nicht ausgewiesen.
Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Modul 4 Premiumförderung und Dekarbonisierungsbonus
Weitgehend technologieoffene Zuschussförderung für Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz industrieller und gewerblicher Prozesse. Voraussetzung ist ein Einsparkonzept, das Treibhausgaseinsparungen in bestimmter Höhe nachweist. Kleine Unternehmen erhalten bis zu 45 Prozent, mittlere Unternehmen bis zu 35 Prozent und Unternehmen ohne KMU-Status bis zu 25 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Für ausgewählte Maßnahmen in den Bereichen Abwärmenutzung, Elektrifizierung sowie Wasserstofferzeugung und -nutzung kommt ein Dekarbonisierungsbonus von bis zu 10 Prozentpunkten hinzu.
Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Kredit (295)
Kreditvariante der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft mit Tilgungszuschuss. Finanziert werden Maßnahmen, die Energie- und Ressourceneffizienz erhöhen, von hocheffizienten Standardkomponenten bis zu komplexen Systemlösungen. Die Module entsprechen inhaltlich der Zuschussvariante des BAFA, darunter Querschnittstechnologien, Prozesswärme aus erneuerbaren Energien sowie Mess-, Steuer- und Regelungstechnik. Für besonders klimafreundliche Vorhaben beträgt der Tilgungszuschuss bis zu 60 Prozent. Die Laufzeit reicht bis zu 20 Jahre bei bis zu 3 tilgungsfreien Anlaufjahren.
KfW-Umweltprogramm (240/241)
Zinsguenstiger Kredit für Investitionen, die Umweltsituation und Klimaschutz verbessern und Ressourcen schonen. Gefördert werden Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz, etwa ressourcensparende Produktionsverfahren, der Ersatz von Primaerrohstoffen durch Sekundaerrohstoffe, Abfallvermeidung und Recycling sowie Urban Mining. Ebenfalls förderfähig sind Abwasservermeidung, Abwasserbehandlung, Wasserkreislaufführung, Luftreinhaltung und Laermschutz. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der Investitionskosten, Vorhaben im In- und EU-Ausland sind möglich.
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Alleinerziehende können jährlich 4.260 Euro vom zu versteuernden Einkommen abziehen, für jedes weitere Kind kommen 240 Euro hinzu. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Kind mit Kindergeldanspruch zum Haushalt gehoert und keine andere volljährige Person mit im Haushalt lebt. Der Grundbetrag wird über die Steuerklasse II bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt, die Erhöhungsbeträge müssen beantragt werden. Bei Wegfall der Voraussetzungen ist das Finanzamt zu informieren.
Steuerlicher Abzug von Kinderbetreuungskosten
Eltern können Kosten für Kita, Tagesmutter, Hort oder Babysitter als Sonderausgaben absetzen. Seit dem Steuerjahr 2025 sind 80 Prozent der Aufwendungen abziehbar, höchstens 4.800 Euro je Kind und Jahr. Berücksichtigt werden Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sowie ohne Altersgrenze Kinder mit Behinderung, die sich nicht selbst unterhalten können. Verpflegungskosten und Nachhilfe zählen nicht dazu, und die Zahlung muss unbar erfolgt sein.
Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung
Der Kinderfreibetrag stellt das Existenzminimum des Kindes steuerfrei und beträgt 2026 zusammen 6.828 Euro je Kind, also 3.414 Euro je Elternteil. Hinzu kommt der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung von 2.928 Euro, so dass insgesamt 9.756 Euro das zu versteuernde Einkommen mindern. Das Finanzamt prüft automatisch, ob Kindergeld oder Freibetrag guenstiger ist. Ein zusätzlicher Antrag ist nicht noetig, die Anlage Kind in der Steuererklärung genuegt.
Interreg Nordwesteuropa (North-West Europe)
Interreg Nordwesteuropa fördert transnationale Projekte in einem Raum, der von Irland über die Benelux-Staaten und Frankreich bis nach West- und Sueddeutschland reicht. Schwerpunkte sind Klimaanpassung, Energiewende, Kreislaufwirtschaft, Innovation und inklusive Gesellschaften. Gefördert werden Vorhaben, die konkrete Lösungen entwickeln und in mehreren Regionen erproben. Antragsberechtigt sind öffentliche Stellen, Forschungseinrichtungen, Verbände und Unternehmen aus dem Programmgebiet.
Interreg Nordseeraum (North Sea Region)
Interreg Nordseeraum fördert die transnationale Zusammenarbeit der Anrainerregionen der Nordsee, an der aus Deutschland vor allem die norddeutschen Länder beteiligt sind. Themen sind robuste und intelligente Wirtschaftsstrukturen, grüne Energie und Kreislaufwirtschaft, Klimaanpassung an den Kuesten sowie eine bessere Governance der Zusammenarbeit. Gefördert werden gemeinsame Projekte von Behörden, Hochschulen, Verbänden und Unternehmen. Die Aufrufe werden vom gemeinsamen Sekretariat veröffentlicht.
URBACT IV
URBACT IV läuft von 2021 bis 2027 und hilft Städten, integrierte Handlungskonzepte für nachhaltigen Wandel zu entwickeln. Aktuell sind 65 Netzwerke mit 525 Partnerstädten aus 32 Ländern aktiv. Es gibt verschiedene Netzwerktypen, darunter Action Planning Networks, Innovation Transfer Networks, Transfer Networks und den URBACT Pioneers Accelerator. Ergänzend bietet das Programm Expertenunterstützung, Methoden aus der URBACT Toolbox, den Knowledge Hub sowie Schulungen und Kapazitätsaufbau.
Interreg Europe
Interreg Europe ist das interregionale Programm der europäischen territorialen Zusammenarbeit und verfuegt über 394 Millionen Euro aus dem EFRE, knapp 90 Prozent davon für Kooperationsprojekte zwischen Regionen. Zielgruppe sind nationale, regionale und lokale Behörden, die ein regionalpolitisches Instrument verbessern wollen. Öffentliche Stellen erhalten bis zu 80 Prozent der Kosten erstattet, private gemeinnützige Organisationen 70 Prozent, norwegische Partner 50 Prozent. Neben Projekten steht die Policy Learning Platform mit Beratung, Matchmaking und Peer Reviews auch ohne Projektbeteiligung offen.
Mehr zu Sonstiges
- ThemaFörderung für die neue HeizungWer eine alte Heizung ersetzt, kann dafür öffentliche Zuschüsse und zinsgünstige Kredite bekommen.
- ThemaFörderung für Photovoltaik und SpeicherSolarstrom vom eigenen Dach wird auf mehreren Wegen unterstützt: über die gesetzliche Vergütung für...
- ThemaFörderung für die energetische SanierungBei der Sanierung eines bestehenden Gebäudes gibt es zwei Wege: einzelne Maßnahmen wie Dämmung, Fenster oder...
- ThemaFörderung für WohneigentumWer eine Immobilie kauft oder baut, kann auf mehreren Ebenen Unterstützung bekommen: zinsgünstige Kredite...
- ThemaFörderung für die GründungFür Gründungen gibt es vier Arten von Unterstützung: Zuschüsse zum Lebensunterhalt oder zu Beratungskosten...
- ThemaFörderung für MobilitätRund um Mobilität fördern Bund, Länder und vor allem Kommunen sehr unterschiedliche Dinge: Lastenräder...
- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
Eine Liste zeigt alles zu Sonstiges. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.