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Förderung als Bürgschaft für Sonstiges in Bayern

Diese Programme fördern Sonstiges und sind in Bayern beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

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BundBürgschaft

Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbanken

Klassische Ausfallbürgschaft der regionalen Bürgschaftsbanken für Unternehmen, denen bankübliche Sicherheiten fehlen. Die Bürgschaft wird gemeinsam mit der Hausbank beantragt und deckt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrags ab, die Bürgschaftshöhe reicht bis 2 Millionen Euro. Verbuergt werden Investitionskredite, Betriebsmittelkredite, Avalkredite und Kredite für Existenzgründungen sowie Unternehmensnachfolgen. Jedes Bundesland hat eine eigene Bürgschaftsbank, die Konditionen sind weitgehend vergleichbar.

bis 80 Prozent, maximal 2 Mio. Euro
bundesweit
Bürgschaftsbanken der Länder
BundBürgschaft

Bürgschaft ohne Bank (BoB) der Bürgschaftsbanken

Ausfallbürgschaft, die Unternehmen direkt bei der Bürgschaftsbank beantragen können, bevor sie mit einer Hausbank sprechen. Mit der verbindlichen Bürgschaftszusage in der Hand verbessern sich die Chancen in den Kreditverhandlungen deutlich. Verbuergt werden Existenzgründungen, Investitionen für Geschäfts- und Betriebserweiterungen, Betriebsverlagerungen, Gewährleistungen und ausdrücklich auch Betriebsmittelfinanzierungen. Die Bürgschaft deckt maximal 80 Prozent des Kreditbetrags bei einer Bürgschaftshöhe bis 250.000 Euro. Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre, bei Programmkrediten der öffentlichen Hand und gewerblichen Baufinanzierungen laenger.

bis 80 Prozent, maximal 250.000 Euro
bundesweit
Bürgschaftsbanken der Länder
LandBürgschaft

Auftragsgarantien der LfA

Die LfA übernimmt bis zu 50 Prozent des Risikos für Avale und Vorfinanzierungen bei In- und Auslandsaufträgen, maximal 5 Mio. Euro je Garantie. Damit lassen sich Anzahlungs-, Gewährleistungs- und Vertragserfuellungsbürgschaften darstellen. Offen für Unternehmen bis 500 Mio. Euro Jahresumsatz.

bis 50 Prozent, maximal 5 Mio. Euro
Bayern
LfA Förderbank Bayern
LandBürgschaft

Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern

Ausfallbürgschaften bis 80 Prozent der Darlehenssumme für Handwerk, Handel, Gartenbau sowie Hotel- und Gaststättengewerbe. Abgesichert werden Investitions- und Betriebsmittelkredite. Die Bürgschaftsprovision beträgt 1 Prozent bei Investitionsanteil und 1,25 bis 2 Prozent bei Betriebsmitteln oder Konsolidierung.

bis 80 Prozent der Kosten
Bayern
Bürgschaftsbank Bayern GmbH (vermittelt über LfA)
LandBürgschaft

Haftungsfreistellung HaftungPlus

Die LfA übernimmt einen großen Teil des Ausfallrisikos aus einem Förderdarlehen, damit die Hausbank auch ohne ausreichende Sicherheiten finanzieren kann. HaftungPlus wird zusammen mit LfA-Förderkrediten beantragt und ist auch Bestandteil der Stabilisierungshilfen.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
LfA Förderbank Bayern
LandBürgschaft

LfA-Bürgschaften

Bürgschaft der LfA für Freiberufler und Unternehmen, die keine Bürgschaft der Bürgschaftsbank Bayern erhalten können. Verbuergt werden bis zu 80 Prozent der Darlehenssumme für Investitions- und Konsolidierungskredite, ausnahmsweise auch Betriebsmittel. Antragsentgelt 0,5 Prozent, mindestens 250 und höchstens 25.000 Euro, Bürgschaftsprovision 1 bis 2 Prozent.

bis 80 Prozent der Kosten
Bayern
LfA Förderbank Bayern
EUBürgschaftausgelaufen

COSME - Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und KMU

COSME war das EU-Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und KMU von 2014 bis 2020 mit einem Budget von 2,3 Milliarden Euro. Gefördert wurden der Finanzierungszugang über Garantien, Darlehen und Eigenkapital, der Marktzugang über das Enterprise Europe Network und IPR-Helpdesks, Unternehmertum sowie bessere Rahmenbedingungen. Das Programm erhält keine weiteren EU-Mittel, Nachfolger ist im Finanzierungsbereich InvestEU.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäische Kommission

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