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Förderung als Beratung für Sonstiges

Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Sonstiges. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.

49 Programme gefunden

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LandBeratung

Beratung zu kommunalen Wind- und Solarparks der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen

Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen unterstützt Kommunen und Energiegenossenschaften dabei, Wind- und Solarparks in kommunaler Hand oder in Bürgerhand zu entwickeln, statt Flächen ausschließlich an externe Projektierer zu vergeben. Sie erklärt außerdem die Pflichten aus dem Niedersächsischen Beteiligungsgesetz für Wind und Photovoltaik und stellt die Regelungen zur Akzeptanzabgabe und zur weiteren Beteiligung übersichtlich dar. Für Investitionen selbst ist die NBank als Investitions- und Förderbank des Landes zentrale Ansprechpartnerin für Bundes-, Landes- und EU-Förderprogramme.

Höhe je nach Vorhaben
Niedersachsen
Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen GmbH
LandBeratung

Beratung zur Windenergie durch die Energieagentur Rheinland-Pfalz

Die Energieagentur Rheinland-Pfalz berät Kommunen, Bürgerinnen und Bürger sowie Projektträger zur Windenergie. Sie informiert zu Planung, Genehmigung, Beteiligungsmodellen und regionaler Wertschöpfung und begleitet Gemeinden bei der Ausweisung von Flächen. Ende 2025 standen in Rheinland-Pfalz 1.785 Windkraftanlagen mit 4.321 Megawatt installierter Leistung, davon rund 30 Prozent im Wald. Ergänzend unterstützt das Landesnetzwerk BürgerEnergieGenossenschaften Energiegenossenschaften im Land. Konkrete Landeszuschüsse für Windenergieprojekte sind mit dem Beratungsangebot nicht verbunden.

Höhe je nach Vorhaben
Rheinland-Pfalz
Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH
LandBeratung

Beratungen für den Mittelstand Baden-Württemberg

Baden-Württemberg fördert konzeptionelle Beratung bestehender Unternehmen in wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und organisatorischen Problemfeldern. Für Industrie-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe werden Kurzberatungen von bis zu zwei Tagewerken bezuschusst. Handwerksbetriebe erhalten bis zu vier Tagewerke überwiegend kostenfreie Beratung durch Kammer- und Innungsberater. Auch Sonderthemen wie Unternehmensnachfolge und Außenwirtschaft sind abgedeckt. Die Abwicklung läuft über die jeweiligen Branchenorganisationen, für die Industrie über das RKW, für den Handel über die Handelsverbände und für das Handwerk über die Handwerkskammern.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
LandBeratung

Beratungsförderung im Handwerk Nordrhein-Westfalen

Das Land Nordrhein-Westfalen finanziert rund 110 Beratungsfachkräfte bei den Handwerkskammern und Innungen. Beraten wird zu Betriebswirtschaft, Digitalisierung und Innovation. Handwerksbetriebe und Gründungswillige erhalten die Beratung über ihre zuständige Kammer oder Innung. Konkrete Fördersätze oder Zuschussbeträge für die Betriebe werden auf der Landesseite nicht ausgewiesen, da das Land die Beratungsstellen und nicht die einzelnen Beratungen finanziert.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
LandBeratung

Beratungsrichtlinie Thüringen - Betriebsberatung im Handwerk

Die Beratungsrichtlinie Thüringen fördert außerdem die betriebsinterne Beratung durch Beraterinnen und Berater der Handwerkskammern und Fachverbände. Der Zuschuss beträgt 350 Euro je Tagewerk von acht Stunden ohne Bundeskofinanzierung und 150 Euro je Tagewerk mit Bundeskofinanzierung. Jährlich sind maximal 120 Tagewerke förderfähig. Zuwendungsempfänger sind die Handwerkskammern und Wirtschaftsverbände, die die Beratung anschließend an die Betriebe erbringen.

Höhe je nach Vorhaben
Thüringen
Thüringer Aufbaubank (TAB)
LandBeratung

Betriebsberatung der Handwerkskammer Hamburg

Die Handwerkskammer Hamburg bietet Mitgliedsbetrieben und Existenzgründerinnen und Existenzgründern kostenfreie betriebswirtschaftliche Beratung an. Beraten wird unter anderem zu Betriebserweiterung, Nachfolge, Krisenprävention und organisatorischen Veränderungen. Die Beratung ist vertraulich und wird individuell auf den Betrieb zugeschnitten. Finanziert wird das Angebot auf Grundlage eines Beschlusses des Deutschen Bundestages durch das zuständige Bundeswirtschaftsministerium. Ein eigener Zuschussbetrag wird nicht ausgezahlt, die Beratungsleistung selbst ist die Förderung.

Höhe je nach Vorhaben
Hamburg
Handwerkskammer Hamburg, gefördert vom Bund
LandBeratung

Betriebsberatung der Handwerkskammer des Saarlandes

Die Handwerkskammer des Saarlandes berät ihre Mitgliedsbetriebe in betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und technischen Fragen sowie zur Außenwirtschaft und zu Bau- und Immobilienthemen. Weitere Schwerpunkte sind Energie-, Umwelt- und Nachhaltigkeitsberatung, Innovations- und Technologieberatung über das Angebot DIGI-BIT sowie Denkmalpflege und Gestaltung. Konkrete Fördersätze oder Zuschusshöhen für die Betriebe sind auf der Beratungsseite nicht ausgewiesen. Die Beratung wird als Kammerleistung erbracht.

Höhe je nach Vorhaben
Saarland
Handwerkskammer des Saarlandes
LandBeratung

Betriebsberatung der Handwerkskammer für München und Oberbayern

Die Handwerkskammer für München und Oberbayern bietet Mitgliedsbetrieben und Existenzgründerinnen und Existenzgründern im Handwerk kostenlose Betriebsberatung an. Beraten wird vor Ort, online oder telefonisch, ergänzt um kostenlose Kurzseminare für Gründende und regelmäßige Sprechtage in 18 Außenstellen. Schwerpunkte sind Existenzgründung, Unternehmensführung, Betriebsnachfolge, Kassenführung und betriebliches Gesundheitsmanagement. Das Angebot wird durch EU-, Bundes- und Landesprogramme finanziert. Ein direkter Zuschuss an den Betrieb wird nicht ausgezahlt.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Handwerkskammer für München und Oberbayern
LandBeratung

Energiecoaching_Plus

Geförderte projektbezogene Beratung für kleine und mittelgroße Gemeinden bei der Umsetzung der Energiewende. Die Beratung leistet ein von der jeweiligen Bezirksregierung beauftragter Energiecoach. Anträge sind laufend möglich.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
LandBeratung

Forum Energiedialog Baden-Württemberg

Das Forum Energiedialog unterstützt baden-württembergische Kommunen bei der Konfliktbearbeitung rund um Windenergie- und andere Energiewendevorhaben. Es begleitet Gemeinden, in denen ein Windenergieprojekt auf Widerstand stößt, mit Moderation, Dialogformaten und neutraler Information. Das Angebot ergänzt die Beratungsangebote der KEA-BW und richtet sich an Gemeinden, die vor Ort in eine festgefahrene Debatte geraten sind. Es handelt sich um eine vom Land finanzierte Prozessbegleitung, nicht um eine Investitionsförderung.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Land Baden-Württemberg
BundBeratung

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Bundesprogramm, das kleinen und mittleren Unternehmen Zuschüsse zu den Kosten qualifizierter Unternehmensberatungen gewährt. Ziel ist es, Erfolgsaussichten, Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von KMU zu stärken. Beraten werden kann zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fuenf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Das Programm wird aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundBeratung

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (BAFA-Beratungsförderung)

Nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen. Themen wie Nachfolge und Übergabe sind erfasst. Jedes Unternehmen kann in der Geltungsdauer maximal fünf Beratungen abrechnen, davon höchstens zwei pro Jahr.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Europäischer Sozialfonds Plus
BundBeratung

HyLand – HyStarter

Einstiegskategorie des Wettbewerbs HyLand für Regionen ohne Wasserstoff-Vorerfahrung. Die Gewinnerregionen erhalten ausdrücklich keine finanzielle Förderung, sondern ein Jahr lang fachliche und organisatorische Begleitung durch ein Expertenkonsortium (Spilett, Choice, Becker-Büttner-Held Consulting, EE ENERGY ENGINEERS, Reiner-Lemoine-Institut). In sechs aufeinander aufbauenden Fachdialogen wird mit regionalen Stakeholdern ein individuelles Wasserstoffkonzept für Verkehr, Wärme, Strom und Speicher entwickelt. HyLand I: 9 Regionen aus 138 Bewerbungen, HyLand II: 15 Regionen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), koordiniert durch die NOW GmbH
LandBeratung

IB.SH Förderlotsen für Unternehmen und Gründungen

Kostenlose und neutrale Beratung der IB.SH zu Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten für Gründungen, bestehende Unternehmen und Nachfolgen. Die Förderlotsen geben Hinweise zum Businessplan und unterstützen bei Verhandlungen mit Kreditgebern. Beratung erfolgt telefonisch oder persönlich.

Höhe je nach Vorhaben
Schleswig-Holstein
IB.SH Investitionsbank Schleswig-Holstein
BundBeratung

Kommunale Wärmeplanung nach dem Wärmeplanungsgesetz

Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze verpflichtet Kommunen, die Wärmeversorgung bis spätestens 2045 auf erneuerbare Energien umzustellen und dafuer einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Der Prozess gliedert sich in Vorbereitung, Bestandsanalyse, Potenzialanalyse, Zielszenario und Umsetzungsstrategie und wird von einem regelmäßigen Monitoring begleitet. Je nach Größe und Lage stehen die verkuerzte Wärmeplanung, die kleine Wärmeplanung und das vereinfachte Verfahren offen. Das vom Bund finanzierte Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende bietet Kommunen dazu Leitfaeden, Musterdokumente und Beratung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) der dena im Auftrag des BMWE
LandBeratung

Landesnetzwerk Bürgerenergie Sachsen-Anhalt

Das Landesnetzwerk Bürgerenergie Sachsen-Anhalt wurde gegründet, um die Gründung von kommunalen und bürgerschaftlichen Energiegesellschaften zu erleichtern, ausdrücklich als Hilfe zur Selbsthilfe. Angeboten werden der Energieatlas Sachsen-Anhalt mit Anbieterübersicht, Online-Tools zur Berechnung der regionalen Wertschöpfung, Leitfäden sowie eine Beratungskompetenz für Energiegenossenschaften. Das Netzwerk hat eine Leitlinie für faire Wind- und Freiflächen-Photovoltaikprojekte entwickelt, die Bürgerbeteiligung, transparente Projektbegleitung und lokale Wertschöpfung sichern soll. Koordiniert wird das Angebot von der Landesenergieagentur LENA mit Fachleuten für Windenergie und Photovoltaik.

Höhe je nach Vorhaben
Sachsen-Anhalt
Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt (LENA)
LandBeratung

OEKOPROFIT NRW

Modular aufgebautes Beratungs- und Qualifizierungsprogramm zur Senkung von Betriebskosten durch Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen. Antragsteller sind die durchführenden Kommunen, teilnahmeberechtigt sind Betriebe aller Branchen und Größen von Handwerksbetrieben bis Kliniken.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
LandBeratung

Servicestelle Akzeptanz und Bürgerenergie Baden-Württemberg

Die Servicestelle Akzeptanz und Bürgerenergie der landeseigenen KEA-BW bietet Bürgerenergiegenossenschaften, Kommunen und Projektinitiativen eine neutrale, kostenfreie und unabhängige Unterstützung. Dazu gehören eine individuelle Initialberatung rund um Akzeptanz und Bürgerenergie, Handreichungen und Leitfäden, Informationsveranstaltungen und Webinare, die Vernetzung mit landesweiten Verbänden sowie die Begleitung von Kommunen durch Workshops. Ein eigenes Landesförderprogramm für Bürgerenergie mit Zuschusszahlungen ist damit nicht verbunden; die Servicestelle verweist auf die Förderprogrammsuche und weitere Angebote der KEA-BW.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH im Auftrag des Landes
LandBeratung

Servicestelle Windenergie Baden-Württemberg

Die Servicestelle Windenergie bei der landeseigenen KEA-BW begleitet Kommunen und Projektträger in Baden-Württemberg bei der Entwicklung von Windenergiestandorten. Ein konkretes Einzelangebot ist die Ersteinschätzung von Ausbaupotenzialen für Windenergie: Kommunen erhalten eine fachliche Vorabbewertung, welche Flächen auf ihrem Gebiet grundsätzlich für Windenergie in Frage kommen, bevor sie in kostenpflichtige Gutachten einsteigen. Die Angebote der Servicestelle sind für die Zielgruppen kostenfrei und werden vom Land finanziert.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH im Auftrag des Landes
LandBeratung

Servicestelle Windenergie Thüringen

Die Servicestelle Windenergie ist im Auftrag der Thüringer Landesregierung bei der Landesenergieagentur ThEGA eingerichtet. Sie bietet fachliche Unterstützung für Stadt- und Gemeinderäte, Beratung von Bürgerinnen und Bürgern zu Bürgerbeteiligungsmodellen und zur Gründung von Eigentümerinteressengemeinschaften, Moderation regionaler Dialogveranstaltungen sowie Mediation bei Konflikten. Sie vergibt außerdem das Siegel Faire Windenergie. Die Beratung ist kostenfrei; eine offene Sprechstunde findet jeden Donnerstag von 10 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 0361 560 32 20 statt.

Höhe je nach Vorhaben
Thüringen
Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (ThEGA) im Auftrag der Thüringer Landesregierung
BundBeratung

Stromspar-Check

Der Stromspar-Check ist eine kostenlose Energieberatung für Haushalte mit geringem Einkommen, getragen von Caritas und den Energie- und Klimaschutzagenturen und finanziert vom Bundesumweltministerium. Geschulte Stromsparhelfer kommen ins Haus, analysieren Strom-, Wasser- und Heizverbrauch und bauen kostenlos Soforthilfen wie LED-Lampen, Sparduschkoepfe, abschaltbare Steckerleisten und Thermostate ein. Alternativ gibt es eine Online-Beratung von 60 Minuten oder eine Telefonberatung von 30 Minuten. Anmeldung online, telefonisch unter 0800 4443322 oder per WhatsApp.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Caritas und Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen, gefördert vom Bundesumweltministerium
SonstigeBeratung

Vereins-Schutzbrief der Stiftung Deutsches Ehrenamt

Die Stiftung Deutsches Ehrenamt bietet mit dem Vereins-Schutzbrief ein Paket aus notwendigen Vereinsversicherungen und Rechtsberatung im Vereinsrecht durch Fachanwaelte. Die Kosten beginnen bei 299 Euro pro Jahr. Zusätzlich gibt es kostenfreie Fachinformationen, einen Online-Ratgeber, das monatliche E-Magazin Benedetto und einen Newsletter. Die Angebote richten sich an eingetragene Vereine, Verbände, Stiftungen, gGmbHs, gUGs und Vereine in Gründung. Es handelt sich nicht um eine Geldförderung, sondern um ein kostenpflichtiges Beratungs- und Versicherungsangebot.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Stiftung Deutsches Ehrenamt
BundBeratung

nexxt-change Unternehmensnachfolgebörse

Kostenlose und anonyme Nachfolgebörse des Bundes für Betriebsinhaber, die einen Nachfolger suchen, und für Übernahmeinteressierte. Seit 2006 wurden nach Angaben der Plattform 22.300 Vermittlungen erreicht, 431 regionale Partner wie Kammern und Banken begleiten die Inserate kostenfrei.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundeswirtschaftsministerium gemeinsam mit ZDH, DIHK, Volksbanken und Sparkassen
LandBeratungausgelaufen

Beratungsprogramm für den Mittelstand (Programm 136)

Zuschuss zu Beratungskosten mittelständischer Unternehmen zu strategischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen sowie zu Produkt- und Kommunikationsdesign. Bis zu 500 Euro je Tagewerk und höchstens 15 Tagewerke in 3 Jahren. Das Programm ist Ende 2025 ausgelaufen und ging im Betriebsberatungsprogramm RLP auf.

bis 500 Euro
Rheinland-Pfalz
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

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