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Förderprogramme für Sonstiges in Baden-Württemberg auf Ebene Land

Alle Programme für Sonstiges auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.

28 Programme gefunden

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LandKredit

Investitionsfinanzierung

Zinsgünstiges Darlehen von 5.000 Euro bis zehn Millionen Euro für Betriebserweiterungen, Modernisierungen, Übernahmen, Verlagerungen sowie Investitionen in Immobilien, Gebäude, Maschinen, Einrichtungen, Fahrzeuge und IT im ländlichen Raum von Baden-Württemberg. Ein Nachhaltigkeitsbonus ist bei dokumentierter Klimaschutzstrategie möglich.

5.000 Euro bis 10 Mio. Euro
Baden-Württemberg
L-Bank
LandKredit

Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW)

Zinsverbilligtes Darlehen von 10.000 bis fünf Millionen Euro für Gründung, Festigung und Wachstum kleiner und mittlerer Unternehmen. Finanziert werden Investitionen, Betriebsmittel, Betriebsübernahmen und Erweiterungen. Junge Unternehmen unter fünf Jahren erhalten eine höhere Zinsverbilligung, dazu kommen ein Nachhaltigkeitsbonus von bis zu 20 Basispunkten und eine Meisterprämie als Tilgungszuschuss bis 10.000 Euro.

10.000 Euro bis 5 Mio. Euro
Baden-Württemberg
L-Bank
LandKredit

Leben auf dem Land

Zinsgünstiges Darlehen bis zehn Millionen Euro für Investitionen, die die Lebensbedingungen im ländlichen Raum verbessern. Gefördert werden technische und soziale Infrastruktur, Nahversorgung, öffentliche Sicherheit, Landtourismus, Dorferneuerung, die Umnutzung ehemals landwirtschaftlicher Gebäude und ausserlandwirtschaftliche Erwerbszweige von Landwirten.

bis 10 Mio. Euro
Baden-Württemberg
L-Bank
LandPrämiegeplant

Verpflichtende Umsetzung des Paragrafen 6 EEG in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg hat bislang kein eigenes Beteiligungsgesetz für Windenergie. Der Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2026 bis 2031 kündigt an, Kommunen verbindlich an den Erträgen von Erneuerbare-Energien-Anlagen wie Windkraftanlagen und Freiflächen-Photovoltaik zu beteiligen und dazu Paragraf 6 EEG im Land verpflichtend umzusetzen. Bis zur Verabschiedung eines Landesgesetzes gilt in Baden-Württemberg weiterhin nur die freiwillige Bundesregelung mit 0,2 Cent je Kilowattstunde. Wer heute plant, sollte die Beteiligung vertraglich regeln und die kommende Landesregelung im Blick behalten.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Land Baden-Württemberg

Was Landesförderung bei Sonstiges bedeutet

Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.

Wo der Antrag landet
Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
Woran du sie erkennst
Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
Der häufigste Irrtum
Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.

Häufige Fragen zu Sonstiges auf Ebene Land

Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.

Mehr zu Sonstiges

Eine Liste zeigt alles zu Sonstiges. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.