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Förderung als Zuschuss für Sonstiges in Bayern auf Ebene Land

Alle Programme für Sonstiges auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.

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LandZuschuss

Förderung des nichtstaatlichen Wasserbaus in Bayern (Förder-UMS 2025)

Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen von öffentlichem Interesse an Gewässern dritter Ordnung: Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzepte, Hochwasserrückhaltebecken, Gewässerentwicklung und Renaturierung, überregionale Bewässerungskonzepte für die Landwirtschaft sowie die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie über Gewässerberatungsorganisationen.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Freistaat Bayern, Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Bewilligung durch die Wasserwirtschaftsämter
LandZuschuss

Sonderprogramm Kommunale Trinkbrunnen (Bayern)

Zuschuss von 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben und höchstens 10.000 Euro je Trinkbrunnen für Planung, Errichtung, Installation sowie Zu- und geregelte Ableitung neuer Trinkbrunnen im öffentlichen Außenraum. Je Kommune sind maximal zwei Brunnen förderfähig, einschließlich der aus dem Programm von 2021 geförderten. Wichtiger Baustein der Hitzevorsorge.

bis 90 Prozent, maximal 10.000 Euro
Bayern
Freistaat Bayern, Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Bewilligung durch die Wasserwirtschaftsämter
LandZuschuss

Förderprogramm Kommunales Sturzflut-Risikomanagement (Bayern)

Zuschuss von 75 Prozent der förderfähigen Kosten für Konzepte zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement, mit denen bayerische Kommunen die Gefahren durch Starkregen und wild abfließendes Wasser analysieren und Vorsorgemaßnahmen planen. Das Programm besteht seit 2017. Die kostenlose Hinweiskarte Oberflächenabfluss und Sturzflut unterstützt die Analyse.

bis 75 Prozent der Kosten
Bayern
Freistaat Bayern, Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Beratung und Bewilligung durch die Wasserwirtschaftsämter
LandZuschuss

Härtefallförderung Wasserversorgung und Abwasserentsorgung nach RZWas 2025 (Bayern)

Zuschuss von 40 bis 90 Prozent und höchstens 5 Millionen Euro je Vorhaben für die Sanierung öffentlicher Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen, wenn die Pro-Kopf-Belastung die Härteschwellen überschreitet. Pauschalen: 120 Euro je Meter Leitungssanierung, 150 Euro je Meter Kanalsanierung, 300 Euro je Meter Kanalerneuerung. Ab Schwelle 2 steigen die Sätze um 50 Prozent, die Mindestförderung liegt dann bei 70 Prozent.

bis 90 Prozent, maximal 5 Mio. Euro
Bayern
Freistaat Bayern, Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Bewilligung durch die Wasserwirtschaftsämter
LandZuschuss

Förderung von Reparaturinitiativen in Bayern

Bayern fördert nichtkommerzielle Reparaturinitiativen und Repair-Cafés mit Festbeträgen, gestaffelt nach Öffnungsumfang: 1.000 Euro bei mindestens einem Öffnungstag pro Monat, 2.000 Euro bei mindestens vier und 3.000 Euro bei mindestens sechs Öffnungstagen pro Monat, jeweils mit mindestens vier Stunden je Tag und Betrieb in mindestens zehn Kalendermonaten im Jahr. Erforderlich ist ein Eigenanteil von 10 Prozent. Förderfähig sind Werkstattausstattung, Schulungen, Öffentlichkeitsarbeit, Abholdienste, Miete, Nebenkosten, Versicherungen und Arbeitsschutz. Nicht förderfähig sind Löhne und Aufwandsentschädigungen, ausgenommen eine Kilometerpauschale von 0,25 Euro.

1.000 Euro bis 3.000 Euro je Monat
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
LandZuschuss

Regionalbudget Bayern für Kleinprojekte in ILE-Regionen

Bayern stellt Zusammenschlüssen von Gemeinden im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung ein jährliches Regionalbudget bereit. Aus diesem können Kleinprojekte mit förderfähigen Gesamtausgaben zwischen 500 und 20.000 Euro mit bis zu 80 Prozent bezuschusst werden, höchstens 10.000 Euro je Projekt. Je nach Größe der ILE erhält der Zusammenschluss 50.000 bis 100.000 Euro pro Jahr. Antragsteller wenden sich nach dem örtlichen Projektaufruf an ihre ILE, Rechtsgrundlage sind die FinR-LE und die GAK-Maßnahme 9.0.

bis 80 Prozent, maximal 10.000 Euro je Jahr
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus, Ämter für Ländliche Entwicklung
LandZuschuss

LEADER 2023-2027 Bayern

Regionalentwicklung nach dem LEADER-Ansatz mit Bürgerbeteiligung, Vernetzung und regionaler Wertschöpfung. Für 2023 bis 2027 wurden 70 Lokale Aktionsgruppen anerkannt, das bayerische LEADER-Gebiet umfasst 89 Prozent der Landesfläche. Rund 89 Millionen Euro EU-Mittel stehen zur Verfuegung.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft und Forsten, Umsetzung über die Lokalen Aktionsgruppen
LandZuschuss

Dorferneuerung im Bayerischen Dorfentwicklungsprogramm

Förderung von Dorferneuerungs- und Infrastrukturprojekten wie der Sanierung von Wegen, Ortsstraßen oder Dorfplätzen. Die Fördersaetze haengen von der Finanzkraft der Gemeinde ab und liegen zwischen 25 und 70 Prozent, im Schnitt bei rund 50 Prozent. Für die ELER-kofinanzierte Auswahlrunde standen zuletzt bayernweit rund 25 Mio. Euro bereit.

bis 50 Prozent der Kosten
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus / Aemter für Ländliche Entwicklung
LandZuschuss

Städtebauförderung Bayern - Lebendige Zentren

Bund-Länder-Programm zur Erhaltung und Entwicklung von Stadt- und Ortsmitten als attraktive Standorte für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur. Zielgebiete sind Innenstädte, Stadtteilzentren und Ortskerne mit Funktionsverlusten und Leerständen. Die Förderung läuft über die Regierungen im Rahmen des jährlichen Städtebauförderungsprogramms.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr / Regierungen
LandZuschuss

Förderung von Energienutzungsplänen und Energiekonzepten (inklusive Kurz-ENP)

Zuschuss für kommunale Energienutzungspläne und Energiekonzepte für Gemeinden, Kommunen und Unternehmen. Seit 2. Juni 2024 gibt es zusätzlich die Variante Kurz-ENP im Vorfeld der Wärmeplanung. Projektträger ist die Bayern Innovativ GmbH, Anträge sind laufend möglich.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie / Bayern Innovativ GmbH
LandZuschuss

Bayerisches Regionales Förderungsprogramm für die gewerbliche Wirtschaft (BRF) und GRW-Förderung

Investitionszuschüsse für Industrie, Handwerk, Dienstleistung und Tourismus in ländlichen und strukturschwachen Regionen Bayerns. Über 80 Prozent der Mittel fliessen in den ländlichen Raum. Die Mindestinvestition liegt je nach Gebiet und Branche bei 200.000 bis 500.000 Euro, im Tourismus bei 50.000 bis 100.000 Euro. Sonderprogramme 2026 sind unter anderem Transformation@Bayern ab 200.000 Euro, Energieeffizienz, Premiumoffensive Tourismus, barrierefreie Gastronomie ab 30.000 Euro und die Kleinunternehmerinitiative für Betriebe bis 10 Beschäftigte ab 100.000 Euro.

ab 30.000 Euro
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie / Regierungen
LandZuschussausgelaufen

Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

Reine Landesförderung für den Gigabitausbau in bayerischen Gemeinden. Das Bayerische Breitbandzentrum stellt ausdrücklich fest: Die Bayerische Gigabitrichtlinie ist mit Ablauf des 31. Dezember 2025 ausser Kraft getreten, eine Förderantragstellung ist daher nicht mehr möglich. Die Seite führt sie unter den bisherigen Förderprogrammen. Für neue Vorhaben kommt die Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie zur Bundesförderung in Betracht.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat / Bayerisches Breitbandzentrum
LandZuschussausgelaufen

Mobilfunkförderprogramm Bayern (Mobilfunkinitiative Bayern)

Das bayerische Mobilfunkförderprogramm unterstützte Kommunen beim Bau von Mobilfunkmasten in Gebieten, die marktwirtschaftlich nicht erschlossen werden. Das Programm ist zum 31. Dezember 2022 ausgelaufen. Eine Neuauflage scheiterte im Juli 2024 an Auflagen der EU-Kommission zum Infrastructure Sharing, seither konzentriert sich Bayern auf Messkampagnen zur Netzqualität.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Was Landesförderung bei Sonstiges bedeutet

Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.

Wo der Antrag landet
Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
Woran du sie erkennst
Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
Der häufigste Irrtum
Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.

Häufige Fragen zu Sonstiges auf Ebene Land

Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.

Mehr zu Sonstiges

Eine Liste zeigt alles zu Sonstiges. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.