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Förderung als Beratung für Sonstiges auf Ebene Land

Alle Programme für Sonstiges auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.

29 Programme gefunden

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LandBeratung

Beratung zu kommunalen Wind- und Solarparks der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen

Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen unterstützt Kommunen und Energiegenossenschaften dabei, Wind- und Solarparks in kommunaler Hand oder in Bürgerhand zu entwickeln, statt Flächen ausschließlich an externe Projektierer zu vergeben. Sie erklärt außerdem die Pflichten aus dem Niedersächsischen Beteiligungsgesetz für Wind und Photovoltaik und stellt die Regelungen zur Akzeptanzabgabe und zur weiteren Beteiligung übersichtlich dar. Für Investitionen selbst ist die NBank als Investitions- und Förderbank des Landes zentrale Ansprechpartnerin für Bundes-, Landes- und EU-Förderprogramme.

Höhe je nach Vorhaben
Niedersachsen
Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen GmbH
LandBeratung

Beratung zur Windenergie durch die Energieagentur Rheinland-Pfalz

Die Energieagentur Rheinland-Pfalz berät Kommunen, Bürgerinnen und Bürger sowie Projektträger zur Windenergie. Sie informiert zu Planung, Genehmigung, Beteiligungsmodellen und regionaler Wertschöpfung und begleitet Gemeinden bei der Ausweisung von Flächen. Ende 2025 standen in Rheinland-Pfalz 1.785 Windkraftanlagen mit 4.321 Megawatt installierter Leistung, davon rund 30 Prozent im Wald. Ergänzend unterstützt das Landesnetzwerk BürgerEnergieGenossenschaften Energiegenossenschaften im Land. Konkrete Landeszuschüsse für Windenergieprojekte sind mit dem Beratungsangebot nicht verbunden.

Höhe je nach Vorhaben
Rheinland-Pfalz
Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH
LandBeratung

Landesnetzwerk Bürgerenergie Sachsen-Anhalt

Das Landesnetzwerk Bürgerenergie Sachsen-Anhalt wurde gegründet, um die Gründung von kommunalen und bürgerschaftlichen Energiegesellschaften zu erleichtern, ausdrücklich als Hilfe zur Selbsthilfe. Angeboten werden der Energieatlas Sachsen-Anhalt mit Anbieterübersicht, Online-Tools zur Berechnung der regionalen Wertschöpfung, Leitfäden sowie eine Beratungskompetenz für Energiegenossenschaften. Das Netzwerk hat eine Leitlinie für faire Wind- und Freiflächen-Photovoltaikprojekte entwickelt, die Bürgerbeteiligung, transparente Projektbegleitung und lokale Wertschöpfung sichern soll. Koordiniert wird das Angebot von der Landesenergieagentur LENA mit Fachleuten für Windenergie und Photovoltaik.

Höhe je nach Vorhaben
Sachsen-Anhalt
Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt (LENA)
LandBeratung

Servicestelle Windenergie Thüringen

Die Servicestelle Windenergie ist im Auftrag der Thüringer Landesregierung bei der Landesenergieagentur ThEGA eingerichtet. Sie bietet fachliche Unterstützung für Stadt- und Gemeinderäte, Beratung von Bürgerinnen und Bürgern zu Bürgerbeteiligungsmodellen und zur Gründung von Eigentümerinteressengemeinschaften, Moderation regionaler Dialogveranstaltungen sowie Mediation bei Konflikten. Sie vergibt außerdem das Siegel Faire Windenergie. Die Beratung ist kostenfrei; eine offene Sprechstunde findet jeden Donnerstag von 10 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 0361 560 32 20 statt.

Höhe je nach Vorhaben
Thüringen
Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (ThEGA) im Auftrag der Thüringer Landesregierung
LandBeratung

Forum Energiedialog Baden-Württemberg

Das Forum Energiedialog unterstützt baden-württembergische Kommunen bei der Konfliktbearbeitung rund um Windenergie- und andere Energiewendevorhaben. Es begleitet Gemeinden, in denen ein Windenergieprojekt auf Widerstand stößt, mit Moderation, Dialogformaten und neutraler Information. Das Angebot ergänzt die Beratungsangebote der KEA-BW und richtet sich an Gemeinden, die vor Ort in eine festgefahrene Debatte geraten sind. Es handelt sich um eine vom Land finanzierte Prozessbegleitung, nicht um eine Investitionsförderung.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Land Baden-Württemberg
LandBeratung

Servicestelle Windenergie Baden-Württemberg

Die Servicestelle Windenergie bei der landeseigenen KEA-BW begleitet Kommunen und Projektträger in Baden-Württemberg bei der Entwicklung von Windenergiestandorten. Ein konkretes Einzelangebot ist die Ersteinschätzung von Ausbaupotenzialen für Windenergie: Kommunen erhalten eine fachliche Vorabbewertung, welche Flächen auf ihrem Gebiet grundsätzlich für Windenergie in Frage kommen, bevor sie in kostenpflichtige Gutachten einsteigen. Die Angebote der Servicestelle sind für die Zielgruppen kostenfrei und werden vom Land finanziert.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH im Auftrag des Landes
LandBeratung

Servicestelle Akzeptanz und Bürgerenergie Baden-Württemberg

Die Servicestelle Akzeptanz und Bürgerenergie der landeseigenen KEA-BW bietet Bürgerenergiegenossenschaften, Kommunen und Projektinitiativen eine neutrale, kostenfreie und unabhängige Unterstützung. Dazu gehören eine individuelle Initialberatung rund um Akzeptanz und Bürgerenergie, Handreichungen und Leitfäden, Informationsveranstaltungen und Webinare, die Vernetzung mit landesweiten Verbänden sowie die Begleitung von Kommunen durch Workshops. Ein eigenes Landesförderprogramm für Bürgerenergie mit Zuschusszahlungen ist damit nicht verbunden; die Servicestelle verweist auf die Förderprogrammsuche und weitere Angebote der KEA-BW.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH im Auftrag des Landes
LandBeratung

AUFWIND und Windkümmerer Bayern

AUFWIND ist die bayerische Windenergieoffensive mit drei Zielen: Akzeptanz für Windenergieanlagen erhöhen, Ausbauhemmnisse abbauen und die Rahmenbedingungen verbessern. Kernstück der operativen Unterstützung sind die Windkümmerer, externe Fachleute, die Kommunen und Landkreise beraten, geeignete Flächen identifizieren, die örtliche Akzeptanz erhöhen, bei Konflikten vermitteln und die Projekte fachlich begleiten. Interessierte Kommunen können sich über die Landesagentur für Energie und Klimaschutz LENK bewerben. Es handelt sich nicht um eine Investitionsförderung, sondern um eine vom Land finanzierte Beratungsleistung für Gemeinden und Landkreise.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Energie, Umsetzung durch die Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK)
LandBeratung

Beratungsförderung zur betrieblichen Klimaanpassung Nordrhein-Westfalen (BbK NRW)

Zuschuss von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für kooperative Beratungsprojekte, die Kommunen für die in ihrem Gebiet ansässigen Unternehmen durchführen. Qualifizierte Beraterinnen und Berater identifizieren Klimarisiken der Betriebe und erarbeiten passende Anpassungsmaßnahmen.

bis 80 Prozent der Kosten
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Abwicklung über die NRW.BANK
LandBeratung

EffCheck – PIUS-Analysen in Rheinland-Pfalz

Der EffCheck fördert Ressourceneffizienzanalysen nach dem Prinzip des produktionsintegrierten Umweltschutzes (PIUS) in rheinland-pfälzischen Unternehmen mit bis zu 8.000 Euro je Analyse. Ein externer Fachberater untersucht Energie, Material, Wasser, Abfall und Abwasser entlang der Produktionsprozesse und zeigt konkrete Einsparpotenziale auf. Nach Angaben des Landes sparen teilnehmende Betriebe im Schnitt rund 55.000 Euro und etwa 200 Tonnen CO2 pro Jahr bei einer Amortisationszeit von etwa drei Jahren. Einstieg ist ein unverbindliches Erstgespräch, die aktuelle Förderrichtlinie steht im Landesrechtsportal landesrecht.rlp.de.

bis 8.000 Euro je Jahr
Rheinland-Pfalz
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz
LandBeratung

Geförderte Ressourcenschonungsberatung der Effizienz-Agentur NRW

Die Effizienz-Agentur NRW bietet Unternehmen aus produzierendem Gewerbe, Handwerk und Handel eine kostenlose Erstberatung mit Relevanzanalyse und anschließend eine geförderte Beratung, bei der nach Erfüllung der Voraussetzungen bis zu 50 Prozent der Beratungskosten übernommen werden. Die Beratung setzt an Produktion und Auftragsabwicklung, Kalkulation, Vertrieb und Beschaffung an und behandelt Treibhausgasbilanzierung und Dekarbonisierung, Produktdesign, zirkuläre Geschäftsmodelle sowie Ressourceneffizienz und Digitalisierung. Ergänzend gibt es die Werkzeuge ecocockpit und Verpackungsmatrix sowie den CIRCO-Hub für zirkuläres Design.

bis 50 Prozent der Kosten
Nordrhein-Westfalen
Effizienz-Agentur NRW im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen
LandBeratung

Allgemeine Beratungsförderung Bremen

Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Beratungskosten für kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Bremen. Der anrechenbare Tagessatz beträgt höchstens 700 Euro für einen Acht-Stunden-Tag, der Gesamtzuschuss höchstens 7.000 Euro je Antragsteller. Gefördert werden externe Beratungen zu wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen, etwa zum Aufbau von Managementsystemen, zur Betriebserweiterung, zur Umstrukturierung, zur Neupositionierung am Markt und zur Kostenstrukturanalyse.

bis 50 Prozent, maximal 7.000 Euro
Bremen
BAB Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven / Starthaus Bremen
LandBeratung

Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)

Das Land NRW bezuschusst Beratungen für Existenzgründungen und Betriebsübernahmen mit 50 Prozent des Tagewerksatzes, höchstens 510 Euro je Beratertag. Bürgergeldempfänger erhalten bis zu 80 Prozent (maximal 816 Euro), bei Zirkelberatungen bis zu 90 Prozent (maximal 918 Euro). Gefördert werden je nach Vorhaben sechs bis acht Beratertage. Vor der Antragstellung ist ein Kontaktgespraech mit einer zugelassenen Anlaufstelle Pflicht, die Beratung muss vor der Gründung abgeschlossen sein.

bis 50 Prozent der Kosten
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen / LGH und IHK Beratungs- und Projektgesellschaft (IBP)
LandBeratung

Betriebsberatung der Handwerkskammer für München und Oberbayern

Die Handwerkskammer für München und Oberbayern bietet Mitgliedsbetrieben und Existenzgründerinnen und Existenzgründern im Handwerk kostenlose Betriebsberatung an. Beraten wird vor Ort, online oder telefonisch, ergänzt um kostenlose Kurzseminare für Gründende und regelmäßige Sprechtage in 18 Außenstellen. Schwerpunkte sind Existenzgründung, Unternehmensführung, Betriebsnachfolge, Kassenführung und betriebliches Gesundheitsmanagement. Das Angebot wird durch EU-, Bundes- und Landesprogramme finanziert. Ein direkter Zuschuss an den Betrieb wird nicht ausgezahlt.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Handwerkskammer für München und Oberbayern
LandBeratung

Betriebsberatung der Handwerkskammer des Saarlandes

Die Handwerkskammer des Saarlandes berät ihre Mitgliedsbetriebe in betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und technischen Fragen sowie zur Außenwirtschaft und zu Bau- und Immobilienthemen. Weitere Schwerpunkte sind Energie-, Umwelt- und Nachhaltigkeitsberatung, Innovations- und Technologieberatung über das Angebot DIGI-BIT sowie Denkmalpflege und Gestaltung. Konkrete Fördersätze oder Zuschusshöhen für die Betriebe sind auf der Beratungsseite nicht ausgewiesen. Die Beratung wird als Kammerleistung erbracht.

Höhe je nach Vorhaben
Saarland
Handwerkskammer des Saarlandes
LandBeratung

Betriebsberatung der Handwerkskammer Hamburg

Die Handwerkskammer Hamburg bietet Mitgliedsbetrieben und Existenzgründerinnen und Existenzgründern kostenfreie betriebswirtschaftliche Beratung an. Beraten wird unter anderem zu Betriebserweiterung, Nachfolge, Krisenprävention und organisatorischen Veränderungen. Die Beratung ist vertraulich und wird individuell auf den Betrieb zugeschnitten. Finanziert wird das Angebot auf Grundlage eines Beschlusses des Deutschen Bundestages durch das zuständige Bundeswirtschaftsministerium. Ein eigener Zuschussbetrag wird nicht ausgezahlt, die Beratungsleistung selbst ist die Förderung.

Höhe je nach Vorhaben
Hamburg
Handwerkskammer Hamburg, gefördert vom Bund
LandBeratung

Beratungsförderung im Handwerk Nordrhein-Westfalen

Das Land Nordrhein-Westfalen finanziert rund 110 Beratungsfachkräfte bei den Handwerkskammern und Innungen. Beraten wird zu Betriebswirtschaft, Digitalisierung und Innovation. Handwerksbetriebe und Gründungswillige erhalten die Beratung über ihre zuständige Kammer oder Innung. Konkrete Fördersätze oder Zuschussbeträge für die Betriebe werden auf der Landesseite nicht ausgewiesen, da das Land die Beratungsstellen und nicht die einzelnen Beratungen finanziert.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
LandBeratung

Beratungen für den Mittelstand Baden-Württemberg

Baden-Württemberg fördert konzeptionelle Beratung bestehender Unternehmen in wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und organisatorischen Problemfeldern. Für Industrie-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe werden Kurzberatungen von bis zu zwei Tagewerken bezuschusst. Handwerksbetriebe erhalten bis zu vier Tagewerke überwiegend kostenfreie Beratung durch Kammer- und Innungsberater. Auch Sonderthemen wie Unternehmensnachfolge und Außenwirtschaft sind abgedeckt. Die Abwicklung läuft über die jeweiligen Branchenorganisationen, für die Industrie über das RKW, für den Handel über die Handelsverbände und für das Handwerk über die Handwerkskammern.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
LandBeratung

Beratungsrichtlinie Thüringen - Betriebsberatung im Handwerk

Die Beratungsrichtlinie Thüringen fördert außerdem die betriebsinterne Beratung durch Beraterinnen und Berater der Handwerkskammern und Fachverbände. Der Zuschuss beträgt 350 Euro je Tagewerk von acht Stunden ohne Bundeskofinanzierung und 150 Euro je Tagewerk mit Bundeskofinanzierung. Jährlich sind maximal 120 Tagewerke förderfähig. Zuwendungsempfänger sind die Handwerkskammern und Wirtschaftsverbände, die die Beratung anschließend an die Betriebe erbringen.

Höhe je nach Vorhaben
Thüringen
Thüringer Aufbaubank (TAB)
LandBeratung

WELMO - Potenzial- und Realisierungsberatung Elektromobilität

Zuschuss von 80 Prozent der Netto-Beratungskosten bei einem maximalen Netto-Tagessatz von 1.000 Euro. Die eintägige Potenzialberatung analysiert Fahrzeuge, Ladeinfrastruktur und Mobilitätsbedarf, die zwei- bis viertägige Realisierungsberatung deckt Fuhrparkintegration, Netzanschluss, Sektorenkopplung und Versorgungssicherheit ab.

bis 80 Prozent, maximal 4.000 Euro
Berlin
IBB Business Team GmbH im Auftrag des Landes Berlin
LandBeratung

IB.SH Förderlotsen für Unternehmen und Gründungen

Kostenlose und neutrale Beratung der IB.SH zu Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten für Gründungen, bestehende Unternehmen und Nachfolgen. Die Förderlotsen geben Hinweise zum Businessplan und unterstützen bei Verhandlungen mit Kreditgebern. Beratung erfolgt telefonisch oder persönlich.

Höhe je nach Vorhaben
Schleswig-Holstein
IB.SH Investitionsbank Schleswig-Holstein
LandBeratung

Betriebsberatungsprogramm Rheinland-Pfalz (Programm 158)

Nachfolgeprogramm der bisherigen Beratungsprogramme 134, 136 und 138. Gefördert werden betriebliche Beratungen für KMU, Existenzgründungen und Unternehmensübernahmen mit bis zu 50 Prozent der Kosten und höchstens 500 Euro je Tagewerk. Themen sind unter anderem Betriebswirtschaft, Digitalisierung, künstliche Intelligenz, Design sowie Wissens- und Technologietransfer.

bis 50 Prozent, maximal 500 Euro
Rheinland-Pfalz
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
LandBeratung

Beratungsförderung zur betrieblichen Klimaanpassung (BbK.NRW)

Zuschuss von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für kooperative Beratungsprojekte von Kommunen zugunsten der in ihrer Gebietskörperschaft ansässigen Unternehmen. Die Beratung zur betrieblichen Klimaanpassung muss durch qualifizierte Beratende nach einem vom Umweltministerium anerkannten Prozess erfolgen.

bis 80 Prozent der Kosten
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, NRW.BANK
LandBeratung

OEKOPROFIT NRW

Modular aufgebautes Beratungs- und Qualifizierungsprogramm zur Senkung von Betriebskosten durch Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen. Antragsteller sind die durchführenden Kommunen, teilnahmeberechtigt sind Betriebe aller Branchen und Größen von Handwerksbetrieben bis Kliniken.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr

Was Landesförderung bei Sonstiges bedeutet

Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.

Wo der Antrag landet
Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
Woran du sie erkennst
Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
Der häufigste Irrtum
Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.

Häufige Fragen zu Sonstiges auf Ebene Land

Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.

Mehr zu Sonstiges

Eine Liste zeigt alles zu Sonstiges. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.