Förderung als Zuschuss für Zuwanderung und Integration in Hessen
Diese Programme fördern Zuwanderung und Integration und sind in Hessen beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
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Sonstige Leistungen nach Paragraf 6 AsylbLG
Über die Grundleistungen hinaus können sonstige Leistungen gewährt werden, wenn sie im Einzelfall zur Sicherung des Lebensunterhalts oder der Gesundheit unerlässlich sind, zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern geboten sind oder zur Erfüllung einer verwaltungsrechtlichen Mitwirkungspflicht erforderlich sind. Darunter fallen etwa Hilfsmittel, Dolmetscherkosten in medizinischen Zusammenhängen oder Leistungen für Menschen mit Behinderung. Die Leistung kann als Sach- oder Geldleistung erbracht werden. Sie steht im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde.
Sonstige Leistungen nach § 6 AsylbLG
Über die Grundleistungen hinaus können im Einzelfall sonstige Leistungen gewährt werden, wenn sie zur Sicherung des Lebensunterhalts oder der Gesundheit unerlaesslich sind, zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern geboten sind oder zur Erfuellung verwaltungsrechtlicher Mitwirkungspflichten erforderlich sind. Sie werden grundsaetzlich als Sachleistung, bei besonderen Umständen als Geldleistung erbracht. Für Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG wird die erforderliche medizinische oder sonstige Hilfe gewährt, insbesondere für unbegleitete Minderjährige und Gewaltopfer.
Sozialhilfe für Deutsche im Ausland (Paragraph 24 SGB XII)
Deutsche mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland erhalten grundsätzlich keine Sozialhilfe. Nur in Ausnahmefällen wird geleistet, wenn eine außerordentliche Notlage unabweisbar besteht und die Rückkehr ins Inland nicht möglich ist, etwa wegen Pflege und Erziehung eines Kindes, das aus rechtlichen Gründen im Ausland bleiben muss, wegen längerfristiger stationärer Betreuung oder schwerer Pflegebedürftigkeit oder wegen hoheitlicher Gewalt. Art und Umfang der Leistung richten sich nach den Verhältnissen im Aufenthaltsland.
Sprachkurse im Garantiefonds Hochschule
Über den Garantiefonds Hochschule werden bundesweit Sprachkurse für junge Zugewanderte finanziert, die ein Studium in Deutschland anstreben. Deutschkurse mit Abschluss C1 dauern fünf bis acht Monate und setzen Deutschkenntnisse auf Niveau B1 voraus. Prüfungsvorbereitungskurse für TestDaF, telc C1 Hochschule oder DSH dauern ein bis zwei Monate und setzen Niveau C1 voraus. Englischkurse mit Zielniveau B2 dauern fünf bis acht Monate und setzen Deutsch auf C1 sowie Englisch auf A2 voraus. Die Kurse finden bei verschiedenen Sprachschulen im gesamten Bundesgebiet statt.
StarthilfePlus - Reintegrationsunterstützung im Zielland
StarthilfePlus ergänzt seit 2017 das Programm REAG/GARP und gewährt Rückkehrenden in über 40 Zielländern eine Reintegrationsunterstützung. Neben der finanziellen zweiten Starthilfe im Zielland gibt es in Aserbaidschan, Iran und Libanon eine Unterstützung im Bereich Wohnen. Personen mit einer Duldung von mindestens zwei Jahren können in Bosnien-Herzegowina und Montenegro zusätzlich eine einmalige finanzielle Unterstützung sowie Sachleistungen für Wohnen und medizinische Kosten erhalten. In Zielländern mit EU Reintegration Programme fallen die Förderhöhen geringer aus. Ein Anspruch auf Unterstützung besteht nicht.
Strukturförderung von Migrantenorganisationen des BAMF
Das Strukturförderprogramm unterstützt seit 2013 bundesweit agierende Migrantenorganisationen beim Ausbau ihrer Dachstrukturen und bei der Professionalisierung. Die Verbände können eigene Geschäftsstellen einrichten und ihre Rolle als Ansprechpartner auf Bundesebene stärken. Die Förderung gliedert sich in eine dreijährige Phase des Strukturaufbaus und eine anschließende dreijährige Stabilisierungsphase, jeweils mit Zielvereinbarungen. Besonderheit ist die fachlich-wissenschaftliche Begleitung mit Coachings, Schulungen und Beratung. Seit 2013 haben insgesamt 21 Migrantenorganisationen eine Strukturförderung erhalten. Das Bundesamt plant, in jeder Legislaturperiode ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen.
Vorbereitungskurse auf Studienkolleg oder Fachstudium im Garantiefonds Hochschule
Neben Sprachkursen fördert der Garantiefonds Hochschule fachliche Vorbereitungskurse für ein Studienkolleg oder ein Fachstudium. Angeboten werden Schwerpunkte in Mathematik, MINT, Medizin und Informatik. Die Kurse dauern ein bis zwei Monate und finden an verschiedenen Schulen im Bundesgebiet statt. Voraussetzung sind Deutschkenntnisse auf Niveau C1. Ziel ist der Erwerb und die Auffrischung des Wissens, das für den Besuch des Studienkollegs oder den Studieneinstieg nötig ist.
WIR-Vielfaltszentren in Hessen
Die 32 WIR-Vielfaltszentren sind eine zentrale Säule des hessischen Landesprogramms WIR. Sie sind in die kommunalen Verwaltungen eingebunden, koordinieren und vernetzen die Integrationsarbeit vor Ort und fördern die Zusammenarbeit von Haupt- und Ehrenamt. Mit der Novellierung der Förderrichtlinie Ende 2025 wurde die Fortführung bis Ende 2030 gesichert. Den Kommunen stehen Personalmittel für zwei WIR-Stellen in Höhe von jeweils 60.000 Euro pro Jahr zur Verfügung, zusätzlich können 20.000 Euro jährlich für eine unterstützende WIR-Mitarbeit beantragt werden. Alle zwei Jahre werden Zielvereinbarungen zwischen Land und Kommunen geschlossen.
Wegweiserkurse (WWK)
Der Wegweiserkurs vermittelt Schutzsuchenden in der eigenen Herkunftssprache Informationen für den Alltag und das Zusammenleben in Deutschland. Deutschkenntnisse sind für die Teilnahme nicht erforderlich. Ein Kurs umfasst 15 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenfrei. Die Projekte werden aus Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der Europäischen Union gefördert, die Kofinanzierung teilen sich Bund und Länder; die Kurse finden in mehreren Bundesländern statt.
Wiederholung von bis zu 300 Unterrichtseinheiten im Integrationskurs
Wer das persönliche Stundenkontingent im Integrationskurs ausgeschöpft hat und das Sprachziel nicht erreicht, kann auf Antrag einmalig bis zu 300 zusätzliche Unterrichtseinheiten im Sprachkurs wiederholen. Das gilt insbesondere für Teilnehmende an Alphabetisierungskursen und Kursen für gering Literalisierte. Für die Wiederholungsstunden fällt erneut der Kostenbeitrag von 2,29 Euro je Unterrichtseinheit an, sofern keine Befreiung vorliegt. Der Antrag wird beim BAMF gestellt.
Wohngeld für Ausländerinnen und Ausländer (§ 3 WoGG)
Wohngeld als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss erhalten auch Ausländerinnen und Ausländer, wenn sie sich im Bundesgebiet aufhalten und ein Aufenthaltsrecht nach dem Freizuegigkeitsgesetz EU, einen Aufenthaltstitel oder eine Duldung nach dem Aufenthaltsgesetz, ein Aufenthaltsrecht nach voelkerrechtlichem Abkommen, eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz oder den Status heimatloser Ausländer besitzen. In der Regel nicht wohngeldberechtigt sind Personen mit einem Aufenthaltstitel zur Ausbildungsplatzsuche nach § 17 AufenthG, zur Arbeitsplatzsuche nach § 20 AufenthG, mit Chancenkarte nach § 20a AufenthG, für ein studienbezogenes Praktikum nach § 16e AufenthG oder für den europäischen Freiwilligendienst nach § 19e AufenthG. Der Antrag wird bei der Wohngeldstelle der Kommune gestellt.
Kofinanzierung von AMIF-Projekten durch das BAMF
Das Bundesamt kofinanziert seit 2015 Projekte, die aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der Europäischen Union gefördert werden. Die Förderquote für AMIF-Projekte liegt in der Förderperiode 2021 bis 2027 zwischen 75 und 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Eine nationale Kofinanzierung ist grundsätzlich möglich für Projekte, die dem spezifischen Ziel 2 des AMIF zuzuordnen sind, also der Integration und sozialen Inklusion von Drittstaatsangehörigen sowie der Vorintegration. Nicht förderfähig sind unter anderem Maßnahmen in Landes- oder Kommunalzuständigkeit, Sprachförderung, sozialpädagogische Begleitung und Baumaßnahmen. Kofinanzierungen können nur gebunden an eine Ausschreibung beantragt werden; derzeit ist keine Ausschreibung geplant.
EHRENAMT HILFT GEMEINSAM
Das Programm unterstützte gemeinnützige Organisationen, die Gefluechtete aus der Ukraine mit ehrenamtlichem Engagement begleiteten. Einzelinitiativen konnten bis zu 50.000 Euro erhalten, Organisationen mit Weiterleitungsfunktion bis zu 250.000 Euro. Das Gesamtvolumen lag bei 15 Millionen Euro. Gefördert wurden der Aufbau ehrenamtlicher Strukturen, soziale Innovationen sowie multilaterale Hilfsnetzwerke. Anträge waren bis zum 1. September 2022 möglich, seitdem ist das Programm abgeschlossen.
Studienvorbereitendes Seminarprogramm der Otto Benecke Stiftung
Seit mehr als 20 Jahren bot die Otto Benecke Stiftung studienvorbereitende Seminare an, die jungen zugewanderten Menschen den Einstieg in ein Studium in Deutschland erleichtern sollten. Es gab elf Formate, überwiegend zu fächerübergreifenden Schlüsselqualifikationen, ergänzt um fachspezifische Seminare, jeweils in Präsenz und online. Nach Angaben der Stiftung wird das Seminarprogramm im Jahr 2026 vorerst nicht angeboten. Interessierte werden an die zuständige Ansprechperson der Stiftung verwiesen.
Sprachförderung MitSprache - Deutsch4U (Hessen)
Mit dem Sprachförderprogramm Deutsch4U fördert Hessen Deutschkurse für Zugewanderte und Geflüchtete, ergänzt um Kinderbetreuung während der Kurszeiten. Grundlage waren die Förderrichtlinie sowie eine eigene Kurskonzeption. Die Landesförderrichtlinie ist nach Angaben des Landes nur bis zum 31. August 2025 gültig; Förderanträge konnten nur für Sprachfördermaßnahmen bis zu diesem Datum gestellt werden. Für Deutsch4U-Kurse ab dem 1. September 2025 erfolgt die Förderung über einen Förderaufruf im Rahmen eines Vorhabens aus Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der Europäischen Union.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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