Förderung als Zuschuss für Zuwanderung und Integration in Berlin auf Ebene Land
Alle Programme für Zuwanderung und Integration auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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Landesfinanzierte Deutschkurse für Geflüchtete an Berliner Volkshochschulen
Berlin finanziert seit 2014 eigene Deutschkurse für Geflüchtete, die keinen Anspruch auf bundesfinanzierte Integrations- oder Berufssprachkurse haben, etwa Menschen mit Duldung. Die Kurse finden an Volkshochschulen in allen Bezirken statt, sind kostenfrei und führen zu den Zielniveaus A1 bis B1. Der Umfang liegt bei 400 bis maximal 1.000 Unterrichtseinheiten, die Inhalte orientieren sich an den bundesfinanzierten Integrationskursen. Zusatzmodule gibt es für Alphabetisierung, Frauenkurse, E-Learning, Bewerbungstraining und Prüfungsvorbereitung. Besondere Angebote richten sich an vulnerable Gruppen wie Frauen, LSBTIQ-Personen und Menschen mit Behinderungen.
Landesrahmenprogramm Integrationslotsinnen und Integrationslotsen Berlin
Seit 2013 fördert Berlin im Landesrahmenprogramm den Einsatz von Integrationslotsinnen und Integrationslotsen. Inzwischen sind mehr als 200 Lotsinnen und Lotsen in über 40 Sprachen in der ganzen Stadt tätig. Sie unterstützen Neuzugewanderte, Geflüchtete und länger ansässige Menschen mit Migrationsgeschichte, begleiten bei Beratungen und Anträgen und vermitteln sprachlich und kulturell zwischen Ratsuchenden und Verwaltung. Die Lotsinnen und Lotsen erhalten eine sozialversicherungspflichtige Anstellung; formale Qualifikationen sind nicht erforderlich, entscheidend sind persönliche Eignung und Sprachkenntnisse. Das Programm wird von Trägern der Wohlfahrtspflege und Migrantenorganisationen in allen Bezirken umgesetzt und von einer Fachstelle koordiniert.
Strukturfonds für Dachverbände von Migrantenorganisationen (Berlin)
Der Strukturfonds stärkt Dachverbände von Migrantenorganisationen in Berlin und sichert deren Arbeit langfristig. Gefördert werden der Aufbau stabiler Organisationsstrukturen, Netzwerkarbeit, größere Sichtbarkeit und Qualifizierungsangebote, mit denen insbesondere kleine Migrantenorganisationen professionalisiert werden. In der Pilotphase seit dem 1. Januar 2025 werden vier Dachverbände gefördert: Club Dialog e.V., Migrationsrat Berlin e.V., TBB e.V. sowie VIA Regional Berlin/Brandenburg e.V. Die Förderung läuft bis 2027 und wird wissenschaftlich begleitet.
Integrationsfonds Berlin - bezirkliches Nachbarschaftsprogramm
Der Integrationsfonds fördert Projekte, die Partizipation, Integration und Migration im Sozialraum unterstützen. Die Projekte ermöglichen Begegnung, erleichtern das Ankommen im Bezirk und stärken das Empowerment von Initiativen und Organisationen von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte. Für das Jahr 2026 stehen berlinweit rund 11,12 Millionen Euro zur Verfügung. Grundlage ist Paragraf 16 Abs. 3 Nr. 6 und 7 des Berliner Partizipations- und Migrationsgesetzes. Die Mittel werden auftragsweise an die zwölf Bezirke verteilt, nach einem Schlüssel aus Sockelbetrag sowie Belegung der LAF-Unterkünfte, Zuwanderung aus dem Ausland und Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund. Die Bewerbung läuft über den jeweiligen Bezirk.
Partizipations- und Integrationsprogramm (PartIntP) Berlin
Das Partizipations- und Integrationsprogramm des Berliner Senats stärkt die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte. Gefördert werden Organisationen von Menschen mit Migrationsgeschichte, deren Vorstand mehrheitlich aus Personen mit Migrationsgeschichte im Sinne des Berliner Partizipationsgesetzes besteht. Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung mit Eigenmitteln, der Förderzeitraum beträgt in der Regel bis zu zwei Jahre. Das Bewerbungsverfahren ist zweistufig; Projekte müssen berlinweit wirken oder Modellcharakter haben. Die Bewerbungsfrist für die Förderperiode 2025 bis 2027 ist abgelaufen, derzeit ist keine Bewerbung möglich.
Was Landesförderung bei Zuwanderung und Integration bedeutet
Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.
- Wo der Antrag landet
- Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
- Der häufigste Irrtum
- Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.
Häufige Fragen zu Zuwanderung und Integration auf Ebene Land
- Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
- In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
- Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
- Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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