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Förderung als Zuschuss für Zuwanderung und Integration in Sachsen-Anhalt auf Ebene Bund

Alle Programme für Zuwanderung und Integration auf Ebene Bund. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.

57 Programme gefunden

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BundZuschuss

StarthilfePlus - Reintegrationsunterstützung im Zielland

StarthilfePlus ergänzt seit 2017 das Programm REAG/GARP und gewährt Rückkehrenden in über 40 Zielländern eine Reintegrationsunterstützung. Neben der finanziellen zweiten Starthilfe im Zielland gibt es in Aserbaidschan, Iran und Libanon eine Unterstützung im Bereich Wohnen. Personen mit einer Duldung von mindestens zwei Jahren können in Bosnien-Herzegowina und Montenegro zusätzlich eine einmalige finanzielle Unterstützung sowie Sachleistungen für Wohnen und medizinische Kosten erhalten. In Zielländern mit EU Reintegration Programme fallen die Förderhöhen geringer aus. Ein Anspruch auf Unterstützung besteht nicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, umgesetzt durch die Internationale Organisation für Migration (IOM)
BundZuschuss

Strukturförderung von Migrantenorganisationen des BAMF

Das Strukturförderprogramm unterstützt seit 2013 bundesweit agierende Migrantenorganisationen beim Ausbau ihrer Dachstrukturen und bei der Professionalisierung. Die Verbände können eigene Geschäftsstellen einrichten und ihre Rolle als Ansprechpartner auf Bundesebene stärken. Die Förderung gliedert sich in eine dreijährige Phase des Strukturaufbaus und eine anschließende dreijährige Stabilisierungsphase, jeweils mit Zielvereinbarungen. Besonderheit ist die fachlich-wissenschaftliche Begleitung mit Coachings, Schulungen und Beratung. Seit 2013 haben insgesamt 21 Migrantenorganisationen eine Strukturförderung erhalten. Das Bundesamt plant, in jeder Legislaturperiode ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
BundZuschuss

Vorbereitungskurse auf Studienkolleg oder Fachstudium im Garantiefonds Hochschule

Neben Sprachkursen fördert der Garantiefonds Hochschule fachliche Vorbereitungskurse für ein Studienkolleg oder ein Fachstudium. Angeboten werden Schwerpunkte in Mathematik, MINT, Medizin und Informatik. Die Kurse dauern ein bis zwei Monate und finden an verschiedenen Schulen im Bundesgebiet statt. Voraussetzung sind Deutschkenntnisse auf Niveau C1. Ziel ist der Erwerb und die Auffrischung des Wissens, das für den Besuch des Studienkollegs oder den Studieneinstieg nötig ist.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Otto Benecke Stiftung e.V. im Auftrag des Bundes
BundZuschuss

Wegweiserkurse (WWK)

Der Wegweiserkurs vermittelt Schutzsuchenden in der eigenen Herkunftssprache Informationen für den Alltag und das Zusammenleben in Deutschland. Deutschkenntnisse sind für die Teilnahme nicht erforderlich. Ein Kurs umfasst 15 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenfrei. Die Projekte werden aus Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der Europäischen Union gefördert, die Kofinanzierung teilen sich Bund und Länder; die Kurse finden in mehreren Bundesländern statt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), kofinanziert aus dem AMIF der Europäischen Union
BundZuschuss

Wiederholung von bis zu 300 Unterrichtseinheiten im Integrationskurs

Wer das persönliche Stundenkontingent im Integrationskurs ausgeschöpft hat und das Sprachziel nicht erreicht, kann auf Antrag einmalig bis zu 300 zusätzliche Unterrichtseinheiten im Sprachkurs wiederholen. Das gilt insbesondere für Teilnehmende an Alphabetisierungskursen und Kursen für gering Literalisierte. Für die Wiederholungsstunden fällt erneut der Kostenbeitrag von 2,29 Euro je Unterrichtseinheit an, sofern keine Befreiung vorliegt. Der Antrag wird beim BAMF gestellt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
BundZuschuss

Wohngeld für Ausländerinnen und Ausländer (§ 3 WoGG)

Wohngeld als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss erhalten auch Ausländerinnen und Ausländer, wenn sie sich im Bundesgebiet aufhalten und ein Aufenthaltsrecht nach dem Freizuegigkeitsgesetz EU, einen Aufenthaltstitel oder eine Duldung nach dem Aufenthaltsgesetz, ein Aufenthaltsrecht nach voelkerrechtlichem Abkommen, eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz oder den Status heimatloser Ausländer besitzen. In der Regel nicht wohngeldberechtigt sind Personen mit einem Aufenthaltstitel zur Ausbildungsplatzsuche nach § 17 AufenthG, zur Arbeitsplatzsuche nach § 20 AufenthG, mit Chancenkarte nach § 20a AufenthG, für ein studienbezogenes Praktikum nach § 16e AufenthG oder für den europäischen Freiwilligendienst nach § 19e AufenthG. Der Antrag wird bei der Wohngeldstelle der Kommune gestellt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Wohngeldstelle der Kommune bzw. des Landkreises
BundZuschuss

Kofinanzierung von AMIF-Projekten durch das BAMF

Das Bundesamt kofinanziert seit 2015 Projekte, die aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der Europäischen Union gefördert werden. Die Förderquote für AMIF-Projekte liegt in der Förderperiode 2021 bis 2027 zwischen 75 und 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Eine nationale Kofinanzierung ist grundsätzlich möglich für Projekte, die dem spezifischen Ziel 2 des AMIF zuzuordnen sind, also der Integration und sozialen Inklusion von Drittstaatsangehörigen sowie der Vorintegration. Nicht förderfähig sind unter anderem Maßnahmen in Landes- oder Kommunalzuständigkeit, Sprachförderung, sozialpädagogische Begleitung und Baumaßnahmen. Kofinanzierungen können nur gebunden an eine Ausschreibung beantragt werden; derzeit ist keine Ausschreibung geplant.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
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EHRENAMT HILFT GEMEINSAM

Das Programm unterstützte gemeinnützige Organisationen, die Gefluechtete aus der Ukraine mit ehrenamtlichem Engagement begleiteten. Einzelinitiativen konnten bis zu 50.000 Euro erhalten, Organisationen mit Weiterleitungsfunktion bis zu 250.000 Euro. Das Gesamtvolumen lag bei 15 Millionen Euro. Gefördert wurden der Aufbau ehrenamtlicher Strukturen, soziale Innovationen sowie multilaterale Hilfsnetzwerke. Anträge waren bis zum 1. September 2022 möglich, seitdem ist das Programm abgeschlossen.

bis 250.000 Euro
bundesweit
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)
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Studienvorbereitendes Seminarprogramm der Otto Benecke Stiftung

Seit mehr als 20 Jahren bot die Otto Benecke Stiftung studienvorbereitende Seminare an, die jungen zugewanderten Menschen den Einstieg in ein Studium in Deutschland erleichtern sollten. Es gab elf Formate, überwiegend zu fächerübergreifenden Schlüsselqualifikationen, ergänzt um fachspezifische Seminare, jeweils in Präsenz und online. Nach Angaben der Stiftung wird das Seminarprogramm im Jahr 2026 vorerst nicht angeboten. Interessierte werden an die zuständige Ansprechperson der Stiftung verwiesen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Otto Benecke Stiftung e.V.

Was Bundesförderung bei Zuwanderung und Integration bedeutet

Der Bund fördert überall gleich. Ein Bundesprogramm gilt in Flensburg wie in Garmisch, ohne Rücksicht auf Bundesland oder Gemeinde. Das macht diese Ebene zur verlässlichsten von allen: die Bedingungen ändern sich nicht, wenn du umziehst, und die Richtlinien laufen meist über Jahre statt über Monate.

Wo der Antrag landet
Über eine Bundesstelle, in der Regel eine Förderbank oder ein Bundesamt. Die Anträge laufen fast immer über ein eigenes Onlineportal, und die Bearbeitung ist standardisiert.
Woran du sie erkennst
Am Träger: steht dort ein Bundesamt, ein Bundesministerium oder eine bundesweite Förderbank, ist es diese Ebene. Im Feld Region steht dann meist nur Deutschland.
Der häufigste Irrtum
Zu glauben, der Bund sei die einzige Ebene. Er ist die größte, aber Land und Kommune legen regelmäßig etwas obendrauf, und genau das bleibt am häufigsten liegen.

Häufige Fragen zu Zuwanderung und Integration auf Ebene Bund

Gilt ein Bundesprogramm in jedem Bundesland?
Ja. Bundesprogramme kennen keine Landesgrenze. Sie können aber an andere Bedingungen geknüpft sein, etwa an das Baujahr eines Gebäudes, an eine Betriebsgröße oder an einen technischen Standard.
Kann ich Bundes- und Landesförderung zusammen bekommen?
Häufig ja, aber nicht beliebig. Dieselben Kosten dürfen nicht zweimal gefördert werden, und viele Richtlinien nennen eine Obergrenze für die Summe aller öffentlichen Mittel. Was zusammengeht, steht in der Richtlinie unter Kumulierung.

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