Förderprogramme für Energie in Schleswig-Holstein
Diese Programme fördern Energie und sind in Schleswig-Holstein beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
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Anzeigepflicht für Ladepunkte bei der Bundesnetzagentur als Voraussetzung der THG-Vermarktung
Nach Paragraf 4 der Ladesäulenverordnung vom 23. Dezember 2025 muss jeder Betreiber der Bundesnetzagentur die Inbetriebnahme spätestens zwei Wochen danach, die Außerbetriebnahme und jeden Betreiberwechsel unverzüglich elektronisch anzeigen. Ohne diese Anzeige und ohne Veröffentlichung beziehungsweise Zustimmung zur Veröffentlichung ist der Ladestrom nicht auf die THG-Quote anrechenbar. Öffentlich zugänglich ist ein Ladepunkt an einem der Allgemeinheit zugänglichen Standort.
Vortrag von Übererfüllung auf das Folgejahr (Paragraf 37a Absatz 8 BImSchG)
Treibhausgasminderungsmengen über dem vorgeschriebenen Prozentsatz werden auf Antrag auf das Folgejahr angerechnet. Für die Jahre 2024 bis 2026 gilt eine Ausnahme: Übererfüllungen aus 2024 dürfen nicht auf 2025 und Übererfüllungen aus 2025 nicht auf 2026 vorgetragen werden. Stattdessen können sie auf Antrag bis zum 15. April 2028 auf das Verpflichtungsjahr 2027 angerechnet werden. Dasselbe gilt für fortschrittliche Biokraftstoffe.
Übertragung der Quotenerfüllung auf Dritte (Quotenhandel nach Paragraf 37a Absatz 6 und 7 BImSchG)
Die Quotenerfüllung kann durch schriftlichen Vertrag auf Dritte übertragen werden, entweder auf Nichtverpflichtete nach Absatz 6 oder auf andere Verpflichtete nach Absatz 7. Der Vertrag braucht Mengenangaben, die betroffenen Erfüllungsoptionen und die Treibhausgasemissionen in Kilogramm CO2-Äquivalent. Dieselbe Menge darf nur einmal verwendet werden. Das ist die rechtliche Grundlage des gesamten gewerblichen Quotenhandels.
Wasserstoff aus biogenen Quellen für Straßenfahrzeuge als Erfüllungsoption
Grundsätzlich ist Wasserstoff aus biogenen Quellen nach Paragraf 37b Absatz 8 Nummer 8 BImSchG von der Anrechnung ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt jedoch ausdrücklich nicht für Wasserstoff, der in Straßenfahrzeugen eingesetzt wird und aus den biogenen Quellen der Anlagen 1 und 4 der 38. BImSchV stammt, also etwa aus Gülle, Klärschlamm, Stroh oder Bioabfall. Nähere Bestimmungen soll eine Rechtsverordnung regeln.
Obergrenze für Biokraftstoffe aus tierischen Fetten der Kategorie 3
Paragraf 13c der 38. BImSchV begrenzt die Anrechenbarkeit von Biokraftstoffen, die vollständig oder teilweise aus tierischen Fetten und Ölen der Kategorie 3 nach Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 hergestellt wurden, auf einen energetischen Anteil von 0,3 Prozent. Für die übersteigende Menge wird der Basiswert zugrunde gelegt. Damit soll die Konkurrenz zur stofflichen Verwertung in der Futtermittel- und Oleochemie begrenzt werden.
Obergrenze für Biokraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen
Biokraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen wie Raps, Weizen oder Mais sind nur bis zu einem energetischen Anteil von 4,4 Prozent ab 2022 anrechenbar. Ab 2026 steigt die Grenze auf 4,9 Prozent, sinkt 2028 auf 4,6 Prozent und steigt danach schrittweise auf 5,8 Prozent ab 2033. Übersteigende Mengen werden mit dem Basiswert angesetzt und bringen keine Minderung mehr. Das ist die zentrale Bremse für klassischen Biodiesel und Bioethanol.
Abfallbasierte Biokraftstoffe nach Anlage 4 der 38. BImSchV mit Obergrenze
Biokraftstoffe aus gebrauchtem Speiseöl, tierischen Fetten der Kategorien 1 und 2, geschädigten Pflanzen, kommunalem Abwasser oder Zwischenfrüchten nach Anlage 4 sind nur bis zu einem energetischen Anteil von 1,9 Prozent ab 2022 voll anrechenbar, ab 2031 sind es 2 Prozent, ab 2033 2,3 Prozent, ab 2035 2,4 Prozent, ab 2037 2,6 Prozent und ab 2039 2,8 Prozent. Für die übersteigende Menge wird der Basiswert angesetzt, die Minderung entfällt also.
Hydrierte biogene Öle (HVO) als Erfüllungsoption der THG-Quote
Hydrierte biogene Öle, an der Tankstelle als HVO bekannt, sind nach Paragraf 37b Absatz 5 BImSchG nur dann Biokraftstoffe, wenn sie aus biogenen Ölen oder Fetten gewonnen wurden, die selbst Biomasse sind, und wenn die Hydrierung nicht gemeinsam mit mineralölstämmigen Ölen in einem raffinerietechnischen Verfahren erfolgt ist. Unter diesen Bedingungen zählen sie in vollem Umfang als Biokraftstoff und damit voll auf die Quote.
Biogenes Flüssiggas (Bio-LPG) als Erfüllungsoption
Nach Paragraf 12 der 38. BImSchV kann die Quote auch durch versteuerte Flüssiggase erfüllt werden, die ganz oder anteilig aus Biomasse hergestellt wurden und mindestens die Anforderungen an Flüssiggaskraftstoff nach Paragraf 7 der Kraftstoffqualitätsverordnung erfüllen. Anteilig biogenes Autogas gilt in Höhe des biogenen Anteils als Biokraftstoff und damit als anrechenbare Erfüllungsoption.
Verflüssigtes Biomethan (Bio-LNG) als Erfüllungsoption
Paragraf 12a der 38. BImSchV erlaubt die Erfüllung der Quote durch Inverkehrbringen von versteuertem verflüssigtem Biomethan, das ganz oder anteilig aus Biomasse im Sinne der Biomasseverordnung hergestellt wurde und die Anforderungen an Erdgas und Biogas als Kraftstoff erfüllt. Anteilig aus Biomasse hergestelltes Bio-LNG gilt in Höhe dieses Anteils als Biokraftstoff. Für den Schwerlastverkehr ist das die wichtigste gasförmige Option.
Biomethan als Erfüllungsoption der THG-Quote
Biomethan gilt als Biokraftstoff, wenn es die Erdgasanforderungen der Kraftstoffqualitätsverordnung erfüllt. Für die Anrechnung gilt aus dem Leitungsnetz entnommenes Erdgas im Wärmeäquivalent als Biomethan, soweit an anderer Stelle im Verbrauchsteuergebiet der EU oder in einem physisch verbundenen Drittstaat Biomethan eingespeist wurde und alle Transaktionen in die Unionsdatenbank eingetragen sind. Das ist die Grundlage des Bio-CNG-Geschäfts an Tankstellen.
Mindestanteil fortschrittlicher Biokraftstoffe nach Anlage 1 der 38. BImSchV
Verpflichtete müssen einen Mindestanteil an fortschrittlichen Biokraftstoffen aus den Rohstoffen der Anlage 1 in Verkehr bringen: 0,4 Prozent ab 2024 für größere Unternehmen, 0,7 Prozent ab 2025, 2 Prozent ab 2026, 3 Prozent ab 2027 und ansteigend bis 9 Prozent ab 2040. Zulässige Rohstoffe sind unter anderem Stroh, Gülle, Klärschlamm, Bioabfall, Tallölpech, Rohglyzerin, Bagasse und lignozellulosehaltiges Material. Die Abgabe bei Fehlmenge beträgt 45 Euro je Gigajoule.
Mindestanteil an erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs (RFNBO-Unterquote)
Zusätzlich zur allgemeinen THG-Quote müssen Verpflichtete einen eigenen Mindestanteil an erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs in Verkehr bringen: 0,1 Prozent ab 2026, 0,5 Prozent ab 2028, 1,5 Prozent ab 2030, 3,0 Prozent ab 2032 und ansteigend bis 10 Prozent ab 2040. Wird der Anteil verfehlt, beträgt die Abgabe 120 Euro je Gigajoule Fehlmenge. Das schafft eine garantierte Nachfrage nach grünem Wasserstoff im Verkehr.
Erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (RFNBO, grüner Wasserstoff und E-Fuels) als Erfüllungsoption
Grüner Wasserstoff und strombasierte E-Fuels werden über die 37. BImSchV auf die THG-Quote angerechnet, wenn der eingesetzte Strom über Direktanschluss oder nach den Netzbezugsregeln der Paragrafen 5 bis 9 stammt und die Mindesteinsparung erreicht wird. Bei der Berechnung des Referenzwerts wird die energetische Menge ab 2024 mit dem Faktor 3 multipliziert, ab 2037 mit 2,5, ab 2038 mit 2, ab 2039 mit 1,5 und ab 2040 mit 1.
Dreifachanrechnung von Ladestrom auf die THG-Quote (Paragraf 5 Absatz 3 der 38. BImSchV)
Strom für Straßenfahrzeuge mit Elektroantrieb wird mit dem dreifachen Energiegehalt auf die Quote angerechnet: Faktor 3 ab 2024, Faktor 2 ab 2035 und Faktor 1 ab 2036. Zusätzlich greift der Anpassungsfaktor für die Antriebseffizienz von 0,4 für batteriegestützte Antriebe nach Anlage 3. Diese Mehrfachanrechnung ist der eigentliche Hebel, aus dem die Höhe der THG-Prämie entsteht.
Niedrigerer THG-Wert für direkt eingespeisten Wind- und Solarstrom an Ladepunkten (Paragraf 5 Absatz 5 der 38. BImSchV)
Wird ein öffentlicher Ladepunkt ausschließlich mit Strom aus Wind oder Sonne beliefert, der nicht aus dem Netz stammt, sondern direkt von einer Erzeugungsanlage hinter demselben Netzverknüpfungspunkt, rechnet das UBA mit deutlich niedrigeren Emissionswerten: für 2026 sind das 15,7 kg CO2-Äquivalent je Gigajoule bei Photovoltaik, 4,9 bei Wind an Land und 2,7 bei Wind auf See statt 119 kg beim deutschen Strommix. Das erhöht die anrechenbare Minderung um ein Vielfaches.
THG-Quote für öffentlich zugängliche Ladepunkte (Paragraf 6 der 38. BImSchV)
Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte lassen sich die tatsächlich abgegebene Strommenge in Megawattstunden bescheinigen und verkaufen sie an Quotenverpflichtete. Angerechnet wird mit dem Faktor 3. Für das Verpflichtungsjahr 2025 hat das UBA rund 2.049 GWh aus öffentlichen Ladepunkten bescheinigt. Gemeldet wird je Ladepunkt einmal jährlich bis zum 28. Februar des Folgejahres.
Pönale bei Nichterfüllung der THG-Quote (Abgabe nach Paragraf 37c Absatz 2 BImSchG)
Erfüllt ein Inverkehrbringer die Quote nicht, setzt das Hauptzollamt eine Abgabe fest: 0,60 Euro je Kilogramm CO2-Äquivalent Fehlmenge, 45 Euro je Gigajoule bei verfehltem Mindestanteil bestimmter Biokraftstoffe und 120 Euro je Gigajoule bei verfehltem Mindestanteil an erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs. Diese 600 Euro je Tonne CO2 sind die Preisobergrenze, an der sich der gesamte Quotenhandel orientiert.
Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) nach Paragraf 37a BImSchG
Wer Otto- oder Dieselkraftstoff in Verkehr bringt, muss die Treibhausgasemissionen gegenüber einem Referenzwert mindern. Der Pfad: 10,6 Prozent ab 2025, 12 Prozent ab 2026, 17,5 Prozent ab 2027, 19,5 Prozent 2028, 22,5 Prozent 2029, 26,5 Prozent 2030, 30 Prozent 2031 und weiter bis 65 Prozent ab 2040. Basiswert ist 94,1 kg CO2-Äquivalent je Gigajoule bis 2025 und 94 kg ab 2026. Aus dieser Pflicht entsteht der gesamte Markt für THG-Prämien.
Connecting Europe Facility (CEF) Verkehr
Die Fazilität Connecting Europe finanziert Investitionen in neue Verkehrsinfrastruktur in Europa sowie die Sanierung und Modernisierung bestehender Infrastruktur entlang des transeuropäischen Verkehrsnetzes. Gefördert werden unter anderem Schienenstrecken, Häfen, Binnenwasserstraßen und Infrastruktur für alternative Kraftstoffe. Es laufen die Förderperioden CEF 2014 bis 2020 und CEF 2021 bis 2027, Anträge sind über die Aufrufe (Calls for Proposals) der CINEA zu stellen.
Luftfahrtforschungsprogramm des Bundes (LuFo Klima), aktuelle Phase LuFo VII-2
Das nationale zivile Luftfahrtforschungsprogramm fördert Forschung und Technologieentwicklung für klimaneutrale, umweltfreundliche, leisere, effizientere und sicherere Luftfahrt an deutschen Standorten. Der Aufruf LuFo VII-2 wurde am 13. Mai 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht und setzt Schwerpunkte auf innovative Basistechnologien für die nächste Generation von Kurz- und Mittelstreckenflugzeugen sowie auf Technologien für dekarbonisierte Energieträger. Gefördert wird mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen.
MarLEN – Maritime Low Emission Network, transnationaler Aufruf der CSA ZEWT unter Horizont Europa
MarLEN ist ein transnationaler Förderaufruf für emissionsfreien Wasserverkehr in sechs Themenfeldern: nachhaltige alternative Kraftstoffe, Elektrifizierung, Energieeffizienz, Design und Retrofitting, digitale grüne Lösungen sowie Häfen. Gefördert werden Vorhaben von der industriellen Forschung über die experimentelle Entwicklung und Demonstration bis zur Umsetzung. Am Aufruf 2026 beteiligen sich unter anderem Belgien, Deutschland, Norwegen, Rumänien und die Türkei.
Maritimes Forschungsprogramm
Das Maritime Forschungsprogramm fördert Forschung und Entwicklung in Schiffstechnik, Schifffahrt, Meerestechnik und maritimer Produktion. Die fünf Schwerpunkte sind MARITIME.zeroGHG für klimaneutrale Schiffe, MARITIME.green für maritimen Umweltschutz, MARITIME.smart für Digitalisierung, MARITIME.safe für maritime Sicherheit und MARITIME.value für maritime Ressourcen. Projektskizzen können jederzeit ohne Frist eingereicht werden.
Umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromversorgung von See- und Binnenschiffen
Gefördert werden investive Maßnahmen zur Marktaktivierung alternativer Technologien für die Bordstrom- und mobile Landstromversorgung von See- und Binnenschiffen. Damit sollen Dieselgeneratoren während der Hafenliegezeit ersetzt und Luftschadstoffemissionen gesenkt werden. Anträge werden seit dem 1. Januar 2023 über das Portal easy-Online entgegengenommen.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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