Förderprogramme für Energie in Baden-Württemberg
Diese Programme fördern Energie und sind in Baden-Württemberg beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
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Bundesförderung Energieberatung Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme - Modul 1 Energieaudit DIN EN 16247
Gefördert wird ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 mit 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars. Bei jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro netto beträgt der Zuschuss maximal 3.000 Euro, darunter maximal 600 Euro. Zielgruppe sind Kommunen, gemeinnützige Organisationen, KMU und Freiberufler sowie Nicht-KMU mit geringem Energieverbrauch.
Bundesförderung Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme - Modul 1 Energieaudit DIN EN 16247
Zuschuss zu Energieaudits nach DIN EN 16247 im Sinne von Paragraf 8a EDL-G. Bei jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro netto beträgt die Förderung 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 3.000 Euro. Liegen die jährlichen Energiekosten bei höchstens 10.000 Euro netto, beträgt der Zuschuss 50 Prozent, maximal 600 Euro.
Energieberatung Nichtwohngebäude Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247
Zuschuss von 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars für ein Energieaudit nach DIN EN 16247 und Paragraf 8a EDL-G. Übersteigen die jährlichen Energiekosten 10.000 Euro netto, beträgt der Zuschuss maximal 3.000 Euro; bei Energiekosten bis 10.000 Euro netto maximal 600 Euro. Das Audit erfasst systematisch das Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes, eines Betriebsablaufs oder einer Anlage und quantifiziert wirtschaftliche Einsparmöglichkeiten. Ansatzpunkte sind Produktionsprozesse, Querschnittstechnologien, Transport und Nutzerverhalten.
Charge@BW - Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Baden-Württemberg fördert mit Charge@BW öffentlich zugängliche Ladestationen einschließlich Netzanschluss. Der Zuschuss beträgt 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 2.500 Euro je öffentlich zugänglichem Ladepunkt. Die Mindestbewilligungssumme liegt bei 5.500 Euro, gefördert werden maximal 250 Ladepunkte je Antragsteller über die Programmlaufzeit. Der Ladepunkt muss mindestens drei Jahre ab Fertigstellung betrieben und werktags mindestens zwölf Stunden zugänglich sein, der Ladestrom muss aus erneuerbaren Energien oder aus regenerativer Erzeugung vor Ort stammen. Antragsberechtigt sind unter anderem Einzelunternehmen, Freiberufler, Gesellschaften, Vereine, Genossenschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts und Stiftungen.
Charge@BW - Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg bezuschusst die Anschaffung und Installation neuer öffentlich zugänglicher Ladestationen inklusive Netzanschluss mit 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 2.500 Euro je Ladepunkt. Förderfähig sind auch Leasing, Miete und Contracting mit anschließendem Betrieb, etwa im Einzelhandel, in Parkhäusern, auf öffentlichen Parkplätzen und bei Freizeiteinrichtungen. Die Haelfte der geförderten Ladepunkte darf durchgaengig exklusiv für E-Taxis und E-Carsharing reserviert werden. Das Programm ist laut L-Bank ab sofort wieder geoeffnet, gefördert wird jetzt ausschließlich öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur. Vorbereitende Elektroinstallationen für Wohnungseigentümergemeinschaften sind nicht mehr förderfähig, dafuer ist das Bundesprogramm Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern zuständig.
Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge Charge@BW
Zuschuss für öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge inklusive Netzanschluss. Gefördert werden 40 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro je Ladepunkt. Der Ladestrom muss aus erneuerbaren Energien oder vor Ort erzeugtem Grünstrom stammen.
BEG Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen
Bei der Errichtung oder Erweiterung von Heizungsanlagen mit Biomasse gibt es einen pauschalen Zuschlag von 2.500 Euro, wenn die Anlage nachweislich den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 Milligramm je Kubikmeter einhaelt, bezogen auf 13 Prozent Sauerstoff im Abgas im Normzustand. Der Zuschlag wird unabhängig von der Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben gewährt und kommt damit zusätzlich zur Grundförderung und den Boni der Heizungsförderung. Grundlage ist das BEG-Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen in der Fassung 10.1 vom Juli 2026.
Charge@BW – Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Zuschuss von bis zu 2.500 Euro je Ladepunkt für Anschaffung und Installation öffentlich zugänglicher Ladestationen inklusive Netzanschluss in Baden-Württemberg, etwa im Einzelhandel, in Parkhäusern oder an Freizeiteinrichtungen. Auch Leasing, Miete und Contracting sind förderfähig, bei mindestens drei Jahren Vertragslaufzeit. Die Bewilligungssumme muss mindestens 5.500 Euro betragen, maximal 250 Ladepunkte je Antragsteller sind möglich. Das Programm wurde nach einer Unterbrechung wieder geoeffnet, gefördert wird seitdem ausschließlich öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur. Vorbereitende Elektroinstallationen für Wohnungseigentümergemeinschaften sind nicht mehr förderfähig, dafuer verweist das Land auf das Bundesprogramm für Mehrparteienhäuser.
Bundesförderung Laden im Mehrparteienhaus
Seit dem 15. April 2026 fördert der Bund den Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an bestehenden Mehrparteienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten. Gefördert werden Vorverkabelung, an die Vorverkabelung angeschlossene Ladepunkte, Netzanschlüsse, Bauarbeiten und technische Ausruestung mit bis zu 2.000 Euro je elektrifiziertem Stellplatz inklusive Ladepunkt. Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften und ihre Mitglieder, private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Stellplatzeigentümer, kleine und mittlere Unternehmen sowie Wohnungsunternehmen. Für das Programm stehen rund 500 Millionen Euro bereit. Eine Kernbedingung ist die Vorverkabelung von mindestens 20 Prozent der Wohnstellplätze.
Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern
Zuschuss von bis zu 2.000 Euro je zu elektrifizierendem Stellplatz für Anschaffung und Errichtung von Ladeinfrastruktur in und an bestehenden Mehrparteienhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten. Förderfähig sind Vorverkabelung, Ladepunkte in Verbindung mit der Vorverkabelung, Netzanschluss, Baumaßnahmen und technische Ausruestung. Das Programm setzt Maßnahme 3 des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 um und ist der faktische Nachfolger des 2023 ausgelaufenen KfW 440. Es läuft in drei parallelen Förderaufrufen für Wohnungseigentümergemeinschaften, für KMU und private Eigentümer sowie für Wohnungsbaugesellschaften. Anträge sind seit dem 15.04.2026 möglich.
Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
Das BAFA bezuschusst die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 Prozent des Beratungshonorars. Der Zuschuss beträgt maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Für die Erläuterung des Berichts in einer Eigentümerversammlung einer WEG kommen einmalig 250 Euro hinzu. Ergebnis ist ein individueller Sanierungsfahrplan oder ein Bericht zur Komplettsanierung.
Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
Zuschuss von 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars für eine Energieberatung durch zugelassene Expertinnen und Experten. Der Höchstbetrag liegt bei 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und bei 850 Euro für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten zusätzlich einmalig 250 Euro, wenn die Ergebnisse in einer Eigentümerversammlung erläutert werden. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Mieter, Paechter und Niessbrauchsberechtigte. Ein in der EBW geförderter individueller Sanierungsfahrplan ist Voraussetzung für den iSFP-Bonus in der BEG.
Energieberatung für Wohngebäude (Bundesförderung, individueller Sanierungsfahrplan)
Der Bund bezuschusst 50 Prozent des Honorars für eine qualifizierte Energieberatung an Wohngebäuden. Für Ein- und Zweifamilienhäuser sind maximal 650 Euro möglich, für Gebäude ab drei Wohneinheiten maximal 850 Euro. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten einmalig 250 Euro zusätzlich, wenn die Ergebnisse in der Eigentümerversammlung vorgestellt werden. Ergebnis ist in der Regel ein individueller Sanierungsfahrplan mit schrittweisen Sanierungsempfehlungen. Der Antrag muss vor Beginn der Beratung über das BAFA-Portal gestellt werden.
Energieberatung für Wohngebäude mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP)
Zuschuss von 50 Prozent zum Honorar einer qualifizierten Energieberatung für Wohngebäude, maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 850 Euro bei Gebäuden ab drei Wohneinheiten. Der Berater erstellt einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der später den iSFP-Bonus von 5 Prozent bei BEG-Einzelmaßnahmen auslöst. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten einmalig 250 Euro zusätzlich für die Ergebnispräsentation in der Eigentümerversammlung.
Förderrichtlinie zur nachhaltigen Modernisierung von Küstenschiffen (NaMKü)
Gefördert werden die Modernisierung bestehender Küstenschiffe und innovative Ausrüstung von Neubauten: Antriebssystemmodernisierung, Schadstoffminderung, Energieeffizienz und Windunterstützungssysteme. Die Förderquoten liegen je nach Unternehmensgröße bei 70 bis 80 Prozent für emissionsfreie Antriebe, 50 bis 60 Prozent für saubere Antriebe, 40 bis 60 Prozent für Schadstoffminderung und 30 bis 50 Prozent für Energieeffizienz. Im sechsten Aufruf standen 18,16 Millionen Euro bereit.
Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (KfW 458)
Zuschuss für den Austausch der Heizung gegen Biomasseheizung, Wärmepumpe einschließlich Erdwärmesonde, Solarthermie oder Wärmenetzanschluss. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent. Der Klimageschwindigkeitsbonus liegt bei 16 Prozent, sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt ab dem 1. August 2028. Der Einkommensbonus beträgt 40 Prozent bis 30.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro. Maximal sind 80 Prozent Förderquote möglich. Förderfähige Höchstkosten: 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste, 8.000 Euro ab der siebten.
KfW 458 Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude
Der Zuschuss fördert den Einbau einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien, etwa Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse, Brennstoffzelle oder den Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent; dazu kommen laut KfW ein Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent und ein Einkommensbonus von 10 bis 40 Prozent je nach Haushaltseinkommen. Der Gesamtfördersatz ist auf maximal 80 Prozent der förderfähigen Kosten je Wohneinheit gedeckelt; die Boni gibt es nur für die selbst genutzte Wohneinheit. Die Saetze gelten seit der BEG-Anpassung vom 21. Juli 2026: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt erstmals zum 1. Februar 2027 und entfällt für Anträge ab dem 1. August 2028, der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt ab 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 Euro. Förderfähig sind 28.000 Euro für ein Einfamilienhaus, im Mehrfamilienhaus 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten. Vor dem Antrag braucht es eine Bestätigung zum Antrag von einem Energieeffizienz-Experten und einen Liefervertrag mit aufschiebender Bedingung.
Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (444)
Zuschuss von 50 Prozent der förderfähigen Kosten, bei finanzschwachen Kommunen 80 Prozent, mindestens 15.000 Euro je Antrag. Vier Module: naturnahe Grünflächenpflege inklusive Geräten und Schulungen, Baumpflanzungen und Baumkonzepte, Naturoasen wie Pikoparks, Naturerfahrungsräume und Renaturierung kleiner Gewässer sowie Entsiegelung und Wiederherstellung natürlicher Bodenfunktionen.
Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Kredit (295)
Kreditvariante der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft mit Tilgungszuschuss. Finanziert werden Maßnahmen, die Energie- und Ressourceneffizienz erhöhen, von hocheffizienten Standardkomponenten bis zu komplexen Systemlösungen. Die Module entsprechen inhaltlich der Zuschussvariante des BAFA, darunter Querschnittstechnologien, Prozesswärme aus erneuerbaren Energien sowie Mess-, Steuer- und Regelungstechnik. Für besonders klimafreundliche Vorhaben beträgt der Tilgungszuschuss bis zu 60 Prozent. Die Laufzeit reicht bis zu 20 Jahre bei bis zu 3 tilgungsfreien Anlaufjahren.
KfW-Kredit 295 – Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Kreditvariante)
Zinsgünstiger Förderkredit mit bis zu 60 Prozent Tilgungszuschuss für besonders klimafreundliche Vorhaben, Laufzeit bis zu 20 Jahre mit bis zu drei tilgungsfreien Anlaufjahren und zehn Jahren Zinsbindung. Finanziert werden dieselben sechs Module wie in der BAFA-Zuschussvariante, darunter Prozesswärme aus erneuerbaren Energien mit Wärmepumpen und Geothermie sowie die energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen. Mit einem genehmigten Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn kann vor der endgültigen Kreditzusage gestartet werden. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
BEG Einzelmaßnahmen - Emissionsminderung bei Biomasseheizungen
Für Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen von Feuerungsanlagen für feste Biomasse beträgt der Fördersatz 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Gefördert werden elektrostatische Staubabscheidung, katalytische Nachverbrennung und Systeme zur vollautomatischen Verbrennungsregelung sowie die Staubemissionsmessungen vor und nach der Maßnahme. Die Anlage muss eine Nennwärmeleistung von mindestens 4 Kilowatt haben und älter als zwei Jahre sein. Einzelraumfeuerungsanlagen sind ausgenommen. Es muss eine Staubminderung von mindestens 80 Prozent erreicht werden.
BEG Einzelmaßnahmen: Emissionsminderung von Biomasseheizungen
Zuschuss von 50 Prozent für Maßnahmen, die die Staubemissionen von Feuerungsanlagen für feste Biomasse ab 4 Kilowatt Nennwärmeleistung um mindestens 80 Prozent senken. Gefördert werden elektrostatische Staubabscheidung, katalytische Nachverbrennung und Systeme vollautomatischer Verbrennungsregelung sowie die Staubemissionsmessungen vor und nach der Maßnahme. Die Anlage muss aelter als zwei Jahre sein, Einzelraumfeuerungsanlagen sind ausgenommen. Die Maßnahme läuft förderrechtlich unter dem Baustein Heizungsoptimierung der BEG EM.
EIB-Darlehen für Investitionsvorhaben
Die Europäische Investitionsbank vergibt langfristige Darlehen an öffentliche und private Träger von Investitionsvorhaben. In der Regel deckt die EIB bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten eines Projekts, die Darlehen beginnen bei rund 25 Millionen Euro, in Einzelfaellen auch darunter. Die Konditionen spiegeln die guenstigen Refinanzierungsbedingungen der Bank am Kapitalmarkt wider. Für Investitionsprogramme aus mehreren kleineren Vorhaben gibt es Rahmendarlehen mit vorab definierten Zielen.
Einkommensbonus und Familienzuschlag der Heizungsförderung
Selbstnutzende Eigentümer erhalten für ihre Hauptwohneinheit einen gestaffelten Einkommensbonus: 40 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro. Lebt mindestens ein minderjähriges kindergeldberechtigtes Kind im Haushalt, erhöht sich die Bemessungsgrenze einmalig und pauschal um 10.000 Euro. Mit diesem Familienzuschlag gibt es bis 60.000 Euro Einkommen noch 10 Prozent. Der Bonus wurde zum 21. Juli 2026 neu gestaffelt und ersetzt die früheren technologiespezifischen Boni.
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