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Förderprogramme für Energie in Baden-Württemberg

Diese Programme fördern Energie und sind in Baden-Württemberg beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

508 Programme gefunden

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BundZuschussausgelaufen

KfW 458 Heizungsförderung - Emissionsminderungszuschlag Biomasse (ausgelaufen)

Der Emissionsminderungszuschlag war ein pauschaler Aufschlag auf die KfW-Heizungsförderung für Biomasseheizungen, die einen besonders niedrigen Staubemissionswert einhalten. In der ab dem 21.07.2026 geltenden Bonusübersicht des Produkts 458 wird er nicht mehr geführt. Maßnahmen zur Emissionsminderung an bestehenden Biomasseheizungen fördert stattdessen das BAFA im Baustein Heizungsoptimierung der BEG Einzelmaßnahmen mit 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW Bankengruppe im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
BundZuschussausgelaufen

KfW 458 Heizungsförderung - Effizienzbonus (ausgelaufen)

Der Effizienzbonus war ein Aufschlag auf die KfW-Heizungsförderung für besonders effiziente Wärmepumpen, die Erdreich, Wasser oder Abwasser als Wärmequelle nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen. Mit der Anpassung der Förderbedingungen zum 21.07.2026 führt die KfW im Produkt 458 nur noch Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus auf. Ein Effizienzbonus wird in der aktuellen Bonusübersicht nicht mehr genannt. Bereits zugesagte Anträge sind von der Änderung nicht betroffen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW Bankengruppe im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
BundZuschussausgelaufen

Ergänzungshilfen für stationaere Pflegeeinrichtungen bei Energiekosten

Zugelassene voll- und teilstationaere Pflegeeinrichtungen erhielten von Oktober 2022 bis April 2024 eine Erstattung der gestiegenen Kosten für leitungsgebundenes Erdgas, Fernwärme und Strom. Erstattet wurde die Differenz zwischen der Abschlagszahlung für Maerz 2022 und der jeweils laufenden monatlichen Abschlagszahlung. Andere öffentliche Zuschüsse mit gleicher Zielsetzung wurden abgezogen. Der Förderzeitraum ist seit April 2024 beendet.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Pflegekassen, Bundesamt für Soziale Sicherung
BundZuschussausgelaufen

Bundesförderung Serielles Sanieren

Das Programm förderte die energetische Sanierung bestehender Gebäude mit abseits der Baustelle vorgefertigten Fassaden- und Dachelementen einschließlich der zugehoerigen Anlagentechnik, aufgeteilt in Durchführbarkeitsstudien, Entwicklung und Erprobung serieller Sanierungskomponenten sowie Markteinführung. Die ursprüngliche Förderrichtlinie vom 23. April 2021 ist am 31. Dezember 2023 ausgelaufen, eine Antragstellung ist seither nicht mehr möglich. Dem BAFA liegen nach eigener Aussage keine Informationen vor, ob und wann die Richtlinie fortgesetzt wird. Serielle Sanierung wird weiterhin über die Tilgungszuschuss-Boni der Bundesförderung für effiziente Gebäude berücksichtigt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschussausgelaufen

Energieeffizient Bauen und Sanieren Zuschuss Brennstoffzelle (KfW 433)

Der Zuschuss für den Einbau von Brennstoffzellenheizungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden kann nicht mehr beantragt werden. Die KfW weist auf der Produktseite ausdrücklich darauf hin, dass keine Antragstellung mehr möglich ist. Brennstoffzellenheizungen sind heute stattdessen über die Heizungsförderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude förderfähig, bei Privatpersonen über das Produkt 458 mit einer Grundförderung von 30 Prozent.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW
BundZuschussausgelaufen

Bundesförderung für effiziente Gebäude Wohngebäude Zuschuss (KfW 461)

Der direkte Zuschuss für die Sanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus kann nicht mehr beantragt werden. Die KfW weist auf der Produktseite ausdrücklich darauf hin, dass keine Antragstellung mehr möglich ist. Wer heute zum Effizienzhaus sanieren will, nutzt stattdessen den Förderkredit Wohngebäude Kredit 261 mit Tilgungszuschuss. Für bereits bewilligte Vorhaben stehen weiterhin das Infoblatt zur Antragstellung und die Vollmacht zur Antragstellung im Zuschussportal bereit.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW
BundZuschussausgelaufen

BEG Effizienzbonus für Wärmepumpen

Der Effizienzbonus für Wärmepumpen, die Erdreich, Wasser oder Abwasser als Wärmequelle nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, ist seit dem 21. Juli 2026 entfallen. Mit der Neufassung der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude vom 17. Juli 2026 wurden technologiespezifische Boni gestrichen; stattdessen wurde der Einkommensbonus gestaffelt und ein Familienzuschlag eingeführt. Anträge, die bis zum 20. Juli 2026 gestellt und zugesagt wurden, sind von der Änderung nicht betroffen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW
BundZuschussgeplant

BEG Bonus für Worst Performing Buildings bei Dämmmaßnahmen

Voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2027 gibt es für Dämmmaßnahmen an der Gebäudehuelle einen zusätzlichen Bonus für besonders schlechte Bestandsgebäude, sogenannte Worst Performing Buildings. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme Bestandteil eines im Programm Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplans oder einer seit dem 1. Januar 2021 geförderten Energieberatung für Nichtwohngebäude nach Modul 2 ist. Ein Mindestinvestitionsvolumen ist nicht zu beachten. Der Bonus wird für maximal drei Anträge gewährt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
LandZuschussausgelaufen

TruckCharge@BW - Ladeinfrastruktur für Elektronutzfahrzeuge

Baden-Württemberg förderte mit TruckCharge@BW ab dem 1. November 2024 den Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektro-Lkw der Klassen N2 und N3 an öffentlichen und nicht öffentlichen Standorten. Der Fördersatz lag bei 50 Prozent für kleine, 40 Prozent für mittlere und 20 Prozent für große Unternehmen, mit maximal 50.000 Euro je Ladepunkt und maximal 150.000 Euro für den Netzanschluss. Die Mindestprojektgröße betrug 25.000 Euro, die Inbetriebnahme musste innerhalb von 18 Monaten nach Bewilligung erfolgen und die Anlage mindestens drei Jahre am angegebenen Standort betrieben werden. Das Programm wurde zum 5. Mai 2026 eingestellt, Antragsteller werden auf das vergleichbare Bundesprogramm verwiesen.

bis 50 Prozent, maximal 150.000 Euro
Baden-Württemberg
L-Bank / Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
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Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Unternehmen und Kommunen

Mit diesem Programm förderte der Bund 2022 nicht öffentlich zugängliche Ladestationen an Unternehmensstandorten und in Kommunen. Insgesamt wurden 229 Millionen Euro für rund 255.000 Ladepunkte gebunden. Die Antragsfrist endete Ende 2022, neue Anträge sind nicht mehr möglich. Die Abwicklung erfolgte über die KfW als Programm 441. Als Nachfolger dienen die Bundesförderung Laden im Mehrparteienhaus und die Richtlinie für Elektro-Lkw-Ladeinfrastruktur.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
BundZuschussausgelaufen

Bundesförderung öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Mit dieser Förderrichtlinie unterstützte der Bund den Aufbau und die Modernisierung öffentlich zugänglicher Ladepunkte einschließlich Netzanschluss und Batteriespeicher. Gefördert wurden Normalladepunkte bis 22 Kilowatt und Schnellladepunkte über 22 Kilowatt in Gleichstromtechnik. Für die Förderperiode 2021 bis 2025 standen 500 Millionen Euro aus der europäischen Aufbau- und Resilienzfazilität bereit. Aus den Vorlaeuferprogrammen 2017 bis 2021 mit 300 Millionen Euro wurden rund 30.000 Ladepunkte bewilligt, darunter knapp 10.000 Schnellladepunkte. Neue Förderaufrufe unter dieser Richtlinie werden derzeit nicht veröffentlicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV) / Bundesamt für Logistik und Mobilität
BundZuschussausgelaufen

Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur (KsNI)

Mit der KsNI-Richtlinie förderte der Bund die Anschaffung klimaschonender schwerer Nutzfahrzeuge sowie die dazugehoerige Tank- und Ladeinfrastruktur. Es gab zwei Förderaufrufe: vom 16. August bis 27. September 2021 sowie einen zweiten Aufruf mit Sonderaufruf vom 29. Juni bis 24. August 2022. Neue Anträge sind nicht mehr möglich; die bewilligten Vorhaben werden auf Grundlage des Haushalts 2024 ausfinanziert, Mittel für einen neuen Förderaufruf stehen nicht zur Verfuegung. Als Nachfolger dient die Richtlinie Ladeinfrastruktur für Elektro-Lkw.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
BundZuschussausgelaufen

KfW 442 Solarstrom für Elektroautos

Das Programm 442 förderte für selbstnutzende Wohneigentümer die Kombination aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher, wenn bereits ein Elektroauto vorhanden oder bestellt war. Die KfW hat das Programm eingestellt: Anträge können nicht mehr gestellt werden. Begründet wurde das mit der Haushaltskonsolidierung und der Schwerpunktsetzung im Bundeshaushalt 2024. Wer bereits eine Zusage erhalten hatte, behaelt seinen Zuschuss.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW
BundZuschussausgelaufen

KfW 440 Ladestationen für Elektroautos - Wohngebäude

Mit dem Programm 440 förderte die KfW im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums die Errichtung nicht öffentlich zugänglicher Ladestationen an Stellplätzen bestehender Wohngebäude. Der Zuschuss betrug pauschal 900 Euro pro Ladepunkt; lagen die Gesamtkosten des Vorhabens unter diesem Betrag, entfiel die Förderung ganz. Antragsberechtigt waren Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger, nicht jedoch Kommunen und Kirchen. Die Ladepunkte mussten genau 11 Kilowatt Ladeleistung haben und der Ladestrom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen. Das Programm nimmt keine neuen Anträge mehr an.

900 Euro bis 900 Euro
bundesweit
KfW
BundZuschussausgelaufen

KfW 441 Ladestationen für Elektrofahrzeuge - Unternehmen

Die KfW förderte mit dem Programm 441 nicht öffentlich zugängliche Ladestationen an Unternehmensstandorten mit einem Zuschuss von bis zu 900 Euro je Ladepunkt und bis zu 45.000 Euro je Standort. Antragsberechtigt waren Unternehmen, Soloselbständige, freiberuflich Taetige, öffentliche Körperschaften und gemeinnützige Verbände. Der Ladestrom musste zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen, die Ladestation mindestens sechs Jahre betrieben und die Umsetzung innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen werden. Das Programm nimmt keine neuen Anträge mehr an; bereits zugesagte Vorhaben werden weiter abgewickelt.

bis 900 Euro
bundesweit
KfW
BundKreditausgelaufen

KfW 262 Wohngebäude - Kredit (Vorgaengerprogramm)

Der Kredit 262 kann nicht mehr beantragt werden. Die KfW verweist auf der Produktseite ausdrücklich auf den Nachfolger, den Wohngebäude-Kredit 261, sowie auf die Heizungsförderung für Einzelmaßnahmen. Die Seite dient nur noch als Archiv für Bestandskunden mit laufender Zusage. Beträge und Tilgungszuschüsse werden dort nicht mehr ausgewiesen. Ein genaues Datum der Einstellung nennt die KfW auf der Seite nicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundes
LandZuschussausgelaufen

BW-e-Solar-Gutschein

Zuschuss von bis zu 500 Euro je Wallbox für Halter, die ein Elektrofahrzeug der Klassen M1, N1, L6e oder L7e in Baden-Württemberg zulassen und den Ladestrom aus einer eigenen Photovoltaikanlage beziehen. Die Wallbox wurde ausdrücklich nur zusammen mit dem Fahrzeug bezuschusst, nicht unabhängig davon. Stichtag für die Fahrzeugbestellung war der 01.12.2021. Das Verkehrsministerium hat die Förderung zum 31.12.2023 eingestellt, Anträge sind nicht mehr möglich. Für die Kombination aus Photovoltaik, Speicher und Wallbox gibt es derzeit kein Nachfolgeprogramm des Landes.

bis 500 Euro
Baden-Württemberg
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Abwicklung über die L-Bank
BundZuschussausgelaufen

Förderaufruf Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur für Unternehmen, Verbände und Vereine

Förderung der Investitionsmehrkosten beim Kauf batterieelektrischer Pkw der Klasse M1 und von Leichtfahrzeugen sowie der für deren Betrieb notwendigen Ladeinfrastruktur als Serienprodukt. Antragsberechtigt waren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen und gemeinnützige Institutionen. Der Aufruf lief vom 10. Maerz bis 08. Mai 2023, die Antragsfrist ist abgelaufen. Die übergeordnete Förderrichtlinie Elektromobilität lief zum 31.12.2025 aus. Ein Nachfolgeaufruf des Bundes besteht seitdem nicht; betriebliche Ladepunkte fördern weiterhin Landesprogramme wie progres.nrw für Beschäftigte und WELMO in Berlin.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Förderrichtlinie Elektromobilität
BundZuschussausgelaufen

Förderaufruf Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur für Kommunen

Förderung der Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der dafuer noetigen Ladeinfrastruktur in Kommunen. Gefördert wurden Fahrzeuge der Klasse M1 und Leichtfahrzeuge sowie die zum Betrieb notwendige Ladeinfrastruktur. Die Förderquote lag bei bis zu 90 Prozent der Investitionsmehrkosten, Vorhaben zwischen 25.000 und 500.000 Euro brutto je Kommune waren förderfähig. Die Antragsfrist endete am 28.07.2022, die Förderrichtlinie Elektromobilität lief zum 31.12.2025 aus. Für kommunale Ladepunkte gibt es seitdem kein Bundesprogramm mehr; einschlaegig sind progres.nrw für Kommunen in Nordrhein-Westfalen und die bayerische Ladeinfrastrukturrichtlinie.

bis 90 Prozent, maximal 500.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Förderrichtlinie Elektromobilität
BundZuschussausgelaufen

Öffentliche Ladeinfrastruktur, Förderaufruf 2019

Förderaufruf des Bundes aus dem August 2019 für den Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur. Die Antragsfrist endete am 30.10.2019 und ist abgelaufen, neue Anträge sind nicht möglich. Der Aufruf ist ein Vorlaeufer der spaeteren Richtlinie 'Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland' von 2021. Zu Förderhöhe und Fördersatz macht die offizielle Übersicht keine Angaben mehr.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr
BundZuschussausgelaufen

Nachruestung öffentlicher Ladeinfrastruktur

Zweiter Förderaufruf der Richtlinie für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur, ausgestattet mit 90 Millionen Euro speziell für die Nachruestung bestehender öffentlicher Ladeinfrastruktur. Die Kontingentverteilung erfolgte bedarfsgerecht auf Basis des StandortTOOL, das den Ladeinfrastrukturbedarf bis 2030 berechnet. Die Antragsfrist endete am 27.01.2022, die übergeordnete Förderrichtlinie lief zum 31.12.2025 aus. Ein Nachfolgeaufruf für die Nachruestung besteht seitdem nicht; für neue öffentliche Ladepunkte bleiben die Landesprogramme wie Charge@BW und progres.nrw.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr
BundZuschussausgelaufen

Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland

Erster Förderaufruf der Richtlinie für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur mit insgesamt 500 Millionen Euro bis Ende 2025. Gefördert wurden Normalladepunkte bis 22 kW und Gleichstrom-Schnellladepunkte über 22 kW, das Ziel waren mindestens 50.000 Ladepunkte davon 20.000 Schnellladepunkte. Antragsberechtigt waren Unternehmen, Städte und Gemeinden, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen. Die Antragsfrist dieses Aufrufs endete am 01.02.2022, die Förderrichtlinie lief zum 31.12.2025 aus. Ein Nachfolgeaufruf des Bundes für öffentliche Ladepunkte besteht seitdem nicht; der Aufbau läuft über das Deutschlandnetz sowie über Landesprogramme wie Charge@BW, progres.nrw und die bayerische Ladeinfrastrukturrichtlinie.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr
BundZuschussausgelaufen

Ladeinfrastruktur vor Ort

Förderung des Aufbaus öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit bis zu 80 Prozent der Investitionskosten, ausgestattet mit 300 Millionen Euro. Antragsberechtigt waren natürliche Personen, kleine und mittlere Unternehmen sowie Gebietskörperschaften. Das Programm richtete sich besonders an Einzelhandel, Hotel- und Gastgewerbe im ländlichen Raum und wurde im Windhundverfahren nach Antragseingang vergeben. Anträge waren vom 12. April bis 31. Dezember 2021 möglich, die Richtlinie lief zum 31.12.2023 aus. Ein Nachfolgeprogramm des Bundes für öffentlich zugängliche Ladepunkte im ländlichen Raum gibt es nicht mehr; heute fördern das Landesprogramme wie Charge@BW oder progres.nrw, außerdem baut der Bund über das Deutschlandnetz selbst Schnellladestandorte auf.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr
BundZuschussausgelaufen

Nicht öffentlich zugängliche Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen

Förderung von Kauf und Installation nicht öffentlich zugänglicher Schnellladepunkte ab 50 kW Nennladeleistung, samt stationaerem Stromspeicher und Netzanschluss. Der Fördersatz betrug 40 Prozent für kleine und mittlere Unternehmen und 20 Prozent für Großunternehmen, die förderfähigen Ausgaben je Ladepunkt waren abhängig von der Ladeleistung gedeckelt. Zielgruppe waren Flottenbetreiber mit hoher Laufleistung wie Handwerks- und Gewerbebetriebe, Logistiker, Paketdienste, Taxi-, Mietwagen- und Carsharing-Anbieter. Die Antragsfrist endete am 01.11.2024, neue Anträge sind nicht mehr möglich. Für schwere Nutzfahrzeuge ist das Programm 'Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge' der Nachfolger.

bis 40 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Projektträger Juelich

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