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Förderprogramme für Energie in Baden-Württemberg

Diese Programme fördern Energie und sind in Baden-Württemberg beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

508 Programme gefunden

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LandZuschuss

Klimaschutz-Plus 2025 Teil I - investive Gebäudesanierung für Kommunen

Zuschuss für die energetische Sanierung kommunaler Gebäude in Baden-Württemberg. Für Verwaltungsgebäude gibt es 25 Prozent der laut BEG-EM-Zuwendungsbescheid förderfähigen Ausgaben. Für Schulgebäude gibt es fünf Prozent der förderfähigen Baukosten bis 500.000 Euro beim Effizienzstandard 70 und 15 Prozent bis 1,5 Millionen Euro beim Standard 55.

bis 25 Prozent, maximal 1,5 Mio. Euro
Baden-Württemberg
L-Bank im Auftrag des Umweltministeriums Baden-Württemberg
LandKredit

Landwirtschaft - Nachhaltigkeit

Zinsgünstiges Darlehen von 5.000 Euro bis 25 Millionen Euro für umweltfreundliche Investitionen in der Landwirtschaft. Gefördert werden Energieeffizienz, Emissionsminderung, verbesserte Tierhaltung, ökologischer Landbau, Agri-Photovoltaik zur Eigenversorgung sowie effiziente Bewässerung und Wasserspeicher. Ein Zinsbonus Klimabilanz ist bei dokumentierter Treibhausgasbilanz möglich.

5.000 Euro bis 25 Mio. Euro
Baden-Württemberg
L-Bank gemeinsam mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank
LandKredit

Energie vom Land - Sonne, Wind, Wasser

Zinsgünstiges Darlehen von 5.000 Euro bis 25 Millionen Euro für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie, darunter Aufdach-, Freiflächen- und schwimmende Photovoltaik sowie Windkraftanlagen auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen. Förderfähig sind Planungskosten, Baumaßnahmen, technische Anlagen und notwendige Infrastruktur wie Wegebau und Netzanschluss.

5.000 Euro bis 25 Mio. Euro
Baden-Württemberg
L-Bank gemeinsam mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank
LandKredit

Energiefinanzierung

Zinsgünstiges Darlehen von 25.000 Euro bis fünf Millionen Euro für Errichtung, Erweiterung oder Erwerb von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien aus Sonne, Wind, Wasser, Biomasse, Biogas und Geothermie sowie für Speicher und Netzinfrastruktur. Förderfähig sind auch Planung, Montage und notwendige Infrastruktur.

25.000 Euro bis 5 Mio. Euro
Baden-Württemberg
L-Bank
LandKredit

Umweltfinanzierung

Zinsgünstiges Darlehen von 10.000 Euro bis fünf Millionen Euro (in Kombivarianten bis 25 Millionen Euro) für betrieblichen Umweltschutz und Ressourceneffizienz. Schwerpunkt eins umfasst Luftreinhaltung, Lärm- und Erschütterungsminderung sowie technische Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen, Schwerpunkt zwei Materialeinsparung, Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung und Wassereinsparung.

10.000 Euro bis 25 Mio. Euro
Baden-Württemberg
L-Bank
LandKredit

Investitionsfinanzierung

Zinsgünstiges Darlehen von 5.000 Euro bis zehn Millionen Euro für Betriebserweiterungen, Modernisierungen, Übernahmen, Verlagerungen sowie Investitionen in Immobilien, Gebäude, Maschinen, Einrichtungen, Fahrzeuge und IT im ländlichen Raum von Baden-Württemberg. Ein Nachhaltigkeitsbonus ist bei dokumentierter Klimaschutzstrategie möglich.

5.000 Euro bis 10 Mio. Euro
Baden-Württemberg
L-Bank
LandZuschuss

Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge Charge@BW

Zuschuss für öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge inklusive Netzanschluss. Gefördert werden 40 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro je Ladepunkt. Der Ladestrom muss aus erneuerbaren Energien oder vor Ort erzeugtem Grünstrom stammen.

bis 40 Prozent, maximal 2.500 Euro
Baden-Württemberg
L-Bank im Auftrag des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg
LandKredit

Wohnen mit Zukunft - Photovoltaik

Zinsgünstiges Darlehen ab 5.000 Euro für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher auf selbstgenutzten Wohngebäuden. Förderfähig sind die technischen Anlagen, Planung, Bauarbeiten, Montage und Zubehör wie Ladestationen. Laufzeiten von 5, 10, 20 oder 30 Jahren mit ein bis fünf tilgungsfreien Anlaufjahren.

ab 5.000 Euro
Baden-Württemberg
L-Bank
LandKredit

Zusatzförderung bei Bau oder Erwerb neuen Wohnraums

Ergänzende Förderung zum Z15-Darlehen für neuen Wohnraum, der besonders energieeffizient (Neubaustandard Plus oder Energiesparhaus), barrierefrei nach DIN 18040-2 oder in innovativer Bauweise errichtet wird. Für energieeffiziente Gebäude gibt es bis zu 50.000 Euro Darlehensaufstockung plus einen Zuschuss von 4.000 bis 20.000 Euro, für barrierefreies Bauen bis zu 60.000 Euro Aufstockung.

4.000 Euro bis 60.000 Euro
Baden-Württemberg
L-Bank
LandKredit

Eigentumsfinanzierung BW - Zusatzfinanzierung Energieeffizientes Sanieren

Zusatzdarlehen zu 1,00 Prozent Zins für die energetische Sanierung älterer Wohngebäude. Bis zu 120.000 Euro für eine Komplettsanierung auf Standard Sanierung Plus oder Denkmal, bis zu 50.000 Euro für Einzelmaßnahmen wie Wand- und Dachdämmung, Fenstertausch, Heizungserneuerung oder Lüftungsanlage. Zusätzlich gibt es einen Tilgungszuschuss von drei Prozent, also bis zu 3.600 Euro bei Sanierung Plus und bis zu 1.500 Euro bei Einzelmaßnahmen.

bis 120.000 Euro
Baden-Württemberg
L-Bank
LandPrämiegeplant

Verpflichtende Umsetzung des Paragrafen 6 EEG in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg hat bislang kein eigenes Beteiligungsgesetz für Windenergie. Der Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2026 bis 2031 kündigt an, Kommunen verbindlich an den Erträgen von Erneuerbare-Energien-Anlagen wie Windkraftanlagen und Freiflächen-Photovoltaik zu beteiligen und dazu Paragraf 6 EEG im Land verpflichtend umzusetzen. Bis zur Verabschiedung eines Landesgesetzes gilt in Baden-Württemberg weiterhin nur die freiwillige Bundesregelung mit 0,2 Cent je Kilowattstunde. Wer heute plant, sollte die Beteiligung vertraglich regeln und die kommende Landesregelung im Blick behalten.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Land Baden-Württemberg
BundPrämieausgelaufen

Gemeinsame Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen (GemAV)

Die technologieübergreifenden gemeinsamen Ausschreibungen von Windenergie an Land und Solaranlagen nach der Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen (GemAV) wurden als Pilotverfahren durchgeführt. Die Bundesnetzagentur stellt dazu ausdrücklich fest, dass die Verfahren abgeschlossen sind; es finden keine neuen gemeinsamen Ausschreibungen mehr statt. Wer heute eine Förderung für Windenergie an Land sucht, muss den regulären Ausschreibungsweg nach den Paragrafen 28 bis 36j EEG gehen oder die Ausnahme für Bürgerenergiegesellschaften nach Paragraf 22b EEG nutzen. Die Ergebnisse der abgeschlossenen Runden sind bei der Bundesnetzagentur weiterhin als Statistik einsehbar.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesnetzagentur
BundPrämieausgelaufen

Südquote in den Ausschreibungen für Windenergie an Land (Paragraf 36d EEG, weggefallen)

Die als Südquote bekannte Mindestzuschlagsmenge für Windenergieanlagen im Süden Deutschlands stand in Paragraf 36d EEG. Diese Vorschrift ist weggefallen und im geltenden EEG 2023 nur noch als Leerstelle enthalten. Die Standortsteuerung nach Süden läuft heute nicht mehr über eine Mengenquote in der Ausschreibung, sondern über das Referenzertragsmodell in Paragraf 36h EEG: Für Anlagen in der Südregion nach Anlage 5 EEG gelten günstigere Korrekturfaktoren, unter anderem 1,55 unterhalb eines Gütefaktors von 50 Prozent, und Gütefaktoren unter 60 Prozent sind ausschließlich für Anlagen in der Südregion anwendbar.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesnetzagentur (frühere Rechtslage)
BundPrämieausgelaufen

Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften in den EEG-Ausschreibungen (Paragraf 36g EEG, weggefallen)

Das EEG 2017 enthielt in Paragraf 36g besondere Privilegien für Bürgerenergiegesellschaften in den Ausschreibungen für Windenergie an Land. Diese Vorschrift ist weggefallen und steht im aktuellen EEG 2023 nur noch als Leerstelle im Gesetzestext. Wer heute nach den früheren Bürgerenergie-Sonderregeln der Ausschreibung sucht, findet sie nicht mehr. An ihre Stelle ist der heutige Paragraf 22b EEG getreten, der Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land bis 18 Megawatt und bei Solaranlagen bis 6 Megawatt vollständig von der Ausschreibungspflicht befreit, statt ihnen nur Erleichterungen innerhalb der Ausschreibung zu geben.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesnetzagentur (frühere Rechtslage)
BundZuschussausgelaufen

KfW-Zuschuss 442 – Solarstrom für Elektroautos

Der Zuschuss förderte selbstnutzende Wohneigentümer beim Kauf eines Gesamtpakets aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher, sofern ein Elektroauto vorhanden oder bestellt war. Die Rechnung musste die Spitzenleistung der PV-Anlage in kWp und die nutzbare Kapazität des Solarstromspeichers in kWh ausweisen. Neuanträge sind nicht mehr möglich, das Programm ist geschlossen; bereits zugesagte Mittel wurden fest reserviert und werden nach Nachweisprüfung ausgezahlt. Nachweise und Identifizierung sind spätestens 24 Monate nach Zusage und innerhalb von sechs Monaten nach der letzten Rechnung einzureichen. Ein direkter Nachfolger für private Speicherzuschüsse auf Bundesebene existiert nicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW Bankengruppe im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
BundKreditausgelaufen

KfW-Kredit 275 – Erneuerbare Energien Speicher

Das frühere Speicherprogramm der KfW förderte stationäre Batteriespeicher in Verbindung mit Photovoltaikanlagen über einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss aus Bundesmitteln. Das Programm wurde Ende 2018 eingestellt, neue Anträge sind nicht mehr möglich. Die Produktnummer 275 leitet auf der KfW-Website heute direkt auf das Nachfolgeprodukt Erneuerbare Energien Standard (KfW 270) weiter, in dem Batteriespeicher und Stromspeicheranlagen weiterhin kreditfinanziert werden, allerdings ohne den früheren Tilgungszuschuss.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW Bankengruppe im Auftrag des Bundes
BundZuschussgeplant

Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP II) – Förderrichtlinie Forschung, Entwicklung und Innovation

Forschungs- und Entwicklungssäule des NIP II (Regierungsprogramm 2016 bis 2026). Gefördert werden F&E-Vorhaben und seit Juli 2020 auch Durchführbarkeitsstudien zu Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien in Straßenverkehr, Schiene, Schiff- und Luftfahrt sowie Intralogistik, mit Fokus auf Schlüsselkomponenten wie Brennstoffzellen-Stacks und Tanksysteme. Die erste NIP-Phase ab 2006 hatte ein Volumen von 1,4 Milliarden Euro. Stand 26.01.2026 ist keine Einreichung von Förderskizzen möglich, ein zielgerichteter Förderaufruf wird geprüft.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV) und BMWE, koordiniert durch die NOW GmbH
BundZuschussausgelaufen

Förderprogramm Dekarbonisierung in der Industrie

Bis Ende 2023 wurden Projekte in energieintensiven Industrien mit prozessbedingten Emissionen gefördert: industrielle Forschung ab Technologiereifegrad 4, Erprobung in Versuchs- und Pilotanlagen sowie Investitionen in Anlagen im industriellen Massstab, etwa Umstellung auf strombasierte oder wasserstoffbasierte Verfahren. Antragsberechtigt waren Unternehmen aus Branchen des EU-Emissionshandels. Die Förderrichtlinie vom 16.12.2020 ist zum 31.12.2023 ausgelaufen (Ausschlussfrist) und geht in überarbeiteter Form im Modul 1 der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) auf.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Kompetenzzentrum KEI
BundZuschussausgelaufen

Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) – Modul 1, Teilmodul 2: Investitionsvorhaben (TCTF)

Großzügigster Ast der BIK auf Basis des Temporary Crisis and Transition Framework: bis zu 200 Millionen Euro pro Zuwendungsempfänger für Elektrifizierung, Umstellung auf erneuerbaren Wasserstoff oder auf aus Wasserstoff gewonnene Brennstoffe. Förderintensität bis 30 Prozent bei Elektrifizierung, bis 60 Prozent bei Wasserstoffumstellung, jeweils bei mindestens 40 Prozent Emissionsminderung. Bewilligungen waren nur bis zum 31. Dezember 2025 möglich; das Teilmodul ist damit geschlossen. Weiter offen sind die Teilmodule 1 (AGVO-Investitionen) und 3 (Forschung).

bis 60 Prozent, maximal 200 Mio. Euro
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Projektträger KEI
BundSonstigesausgelaufen

Versteigerung nicht gemeldeter Strommengen durch die Bundesregierung

Paragraf 37d Absatz 2 Satz 1 Nummer 11 Buchstabe c BImSchG ermächtigt die Bundesregierung, Treibhausgasminderungsmengen aus Strom, den kein Dritter gemeldet hat, zu versteigern. Von dieser Möglichkeit wurde bis heute kein Gebrauch gemacht, eine entsprechende Rechtsverordnung existiert nicht. Es gibt also keine staatliche Versteigerung und keinen staatlichen Verkauf nicht beantragter Strommengen, die Anrechnung bleibt vollständig freiwillig.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesregierung
BundSonstigesgeplant

Wiederverwertete kohlenstoffhaltige Kraftstoffe (RCF) als Erfüllungsoption ab 2027

Ab dem Verpflichtungsjahr 2027 sind wiederverwertete kohlenstoffhaltige Kraftstoffe eine Erfüllungsoption der THG-Quote, soweit eine Rechtsverordnung der Bundesregierung nach Paragraf 37d Absatz 2 Satz 1 Nummer 13 BImSchG dies zulässt. Gemeint sind Kraftstoffe aus nicht erneuerbaren Abfallströmen und Restgasen, etwa aus der Stahlindustrie oder aus nicht recycelbaren Kunststoffabfällen. Die Ausgestaltung steht noch aus.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesgesetzgeber, Paragraf 37a Absatz 5 Nummer 9 BImSchG
BundSonstigesgeplant

Kohlenstoffarmer Wasserstoff aus Elektrolyse als Erfüllungsoption ab 2031

Ab dem Verpflichtungsjahr 2031 kann mittels Elektrolyse erzeugter kohlenstoffarmer Wasserstoff auf die Quote angerechnet werden, wenn er als Zwischenprodukt zur Produktion konventioneller Kraftstoffe verwendet wird und eine Rechtsverordnung der Bundesregierung nach Paragraf 37d Absatz 2 Satz 1 Nummer 13 BImSchG dies zulässt. Damit öffnet sich der Raffineriewasserstoff jenseits der strengen RFNBO-Kriterien für die Quotenerfüllung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesgesetzgeber, Paragraf 37a Absatz 5 Nummer 8 BImSchG
BundSonstigesausgelaufen

Anrechnung von Biokraftstoffen aus Palmöl auf die THG-Quote

Biokraftstoffe aus Palmöl sind nach Paragraf 37b Absatz 8 Nummer 1 BImSchG von der Anrechnung auf die THG-Quote ausgeschlossen. Der Ausschluss erfasst auch Reststoffe, Abfallstoffe und Nebenprodukte des Ölpalmenanbaus wie Abwasser aus Palmölmühlen, leere Palmfruchtbündel, Palmwedel, Palmschlammöl und destillierte Palmfettsäure. Für Rohstoffe mit hohem Risiko indirekter Landnutzungsänderung liegt die Obergrenze seit 2023 bei 0 Prozent.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
BundSonstigesausgelaufen

Upstream-Emissionsminderungen (UER) als Erfüllungsoption der THG-Quote

Upstream-Emissionsminderungen aus Projekten in der Öl- und Gasförderkette waren von 2020 bis zum Ablauf des Verpflichtungsjahres 2024 anrechenbar, begrenzt auf 1,2 Prozent des Referenzwerts. Im Verpflichtungsjahr 2025 zählten nur noch Projekte, die bis zum Ablauf des 1. Juli 2024 eine Zustimmung erhalten oder einen vollständigen Antrag gestellt hatten. Der Anrechnungszeitraum endete spätestens am 1. September 2025. Neue UER-Projekte sind ausgeschlossen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt (Zustimmung und UER-Register), Hauptzollamt Frankfurt (Oder)

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