Förderung als Zuschuss für Energie in Schleswig-Holstein
Diese Programme fördern Energie und sind in Schleswig-Holstein beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
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Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Modul 5: Transformationspläne
Modul 5 der EEW-Richtlinie fördert die Erstellung von Transformationsplänen, mit denen Unternehmen den eigenen Weg zur Treibhausgasneutralität planen und die dafür nötigen Energie-, Material- und Ressourcenmaßnahmen ableiten. Anders als die übrigen EEW-Module wird dieses Modul nicht vom BAFA, sondern vom Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH über die Plattform wettbewerb-energieeffizienz.de abgewickelt. Fördersatz und Höchstbetrag stehen dort und nicht auf der BAFA-Seite.
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) - Modul 4 Betriebskostenförderung
Modul 4 gewährt laufende Zuschüsse für die erneuerbare Wärmeerzeugung aus förderfähigen Solarthermieanlagen und Wärmepumpen, die in ein Wärmenetz einspeisen. Die Förderung wird je erzeugter Wärmemenge über mehrere Betriebsjahre gezahlt.
Bundesprogramm SKS Schwimmbäder
Eigener Programmzweig des Bundesprogramms Sanierung kommunaler Sportstätten für kommunale Schwimmbäder, ausgestattet mit 250 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Die Antragsfrist endete am 19. Juni 2026. Eingegangen sind rund 950 Projektskizzen mit einem Fördervolumen von etwa 3,2 Milliarden Euro; die Auswahlentscheidung wird für September 2026 erwartet. Im Vordergrund stehen energetische Sanierung und klimaneutrale Wärmeversorgung von Bädern in kommunalem Eigentum.
Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau
Das Bundesprogramm Energieeffizienz fördert Investitionen in Energieeffizienz und CO2-Einsparung in landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betrieben, unter anderem in Wärmeerzeugung aus Biomasse und Abwärmenutzung. Es wird aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert und von der FNR als Projektträger betreut. Die FNR nimmt Förderanträge nur noch bis zum 31. Mai 2026 entgegen, eine Wiederöffnung ist für das vierte Quartal 2026 vorgesehen. Seit dem 4. März 2026 gilt zudem ein vorläufiger Antragsstopp für Landmaschinen, Photovoltaikanlagen und Energiespeicher.
CEF Transport Alternative Fuels Infrastructure Facility (AFIF)
Über die Fazilität für alternative Kraftstoffinfrastruktur fördert die EU im Rahmen der Connecting Europe Facility den Aufbau von Lade- und Betankungsinfrastruktur entlang des transeuropäischen Verkehrsnetzes, auch für den Straßengueterverkehr, Häfen, Binnenschifffahrt und Flughäfen. Für den Aufruf 2026 stehen im Gesamtpaket der CEF-Transport-Aufrufe 1,1 Milliarden Euro bereit, davon 130 Millionen Euro für AFIR-relevante Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge. Antragsberechtigt sind öffentliche und private Stellen aus den EU-Mitgliedstaaten. Die Einreichfrist des Aufrufs 2026 ist der 6. Oktober 2026.
Clean Hydrogen Partnership (Horizont Europa)
Öffentlich-private Partnerschaft unter Horizont Europa für Forschung, Entwicklung und Demonstration sauberer Wasserstofftechnologien. Gefördert werden Elektrolyse, Wasserstoffproduktion, Speicherung und Verteilung, Brennstoffzellen für Verkehr und stationäre Anwendungen sowie Wasserstoff in der Industrie und in Wasserstofftälern (Hydrogen Valleys). Die Vergabe läuft über jährliche Calls des Clean Hydrogen Joint Undertaking mit transnationalen Konsortien.
Connecting Europe Facility (CEF) - Fazilität Connecting Europe
Die Connecting Europe Facility finanziert den Ausbau europäischer Infrastruktur in drei Bereichen: CEF Transport für die europäische Verkehrsinfrastrukturpolitik, CEF Energy für grenzüberschreitende Energieinfrastruktur und CEF Digital für digitale Konnektivitätsinfrastruktur. Begünstigt sind Mitgliedstaaten, öffentliche Verwaltungen, Unternehmen und mittelbar die Bürgerinnen und Bürger.
Connecting Europe Facility (CEF) Verkehr
Die Fazilität Connecting Europe finanziert Investitionen in neue Verkehrsinfrastruktur in Europa sowie die Sanierung und Modernisierung bestehender Infrastruktur entlang des transeuropäischen Verkehrsnetzes. Gefördert werden unter anderem Schienenstrecken, Häfen, Binnenwasserstraßen und Infrastruktur für alternative Kraftstoffe. Es laufen die Förderperioden CEF 2014 bis 2020 und CEF 2021 bis 2027, Anträge sind über die Aufrufe (Calls for Proposals) der CINEA zu stellen.
Connecting Europe Facility Energie (CEF Energy)
CEF Energie fördert den Ausbau der transeuropäischen Energienetze. Im Mittelpunkt stehen Vorhaben von gemeinsamem Interesse bei Strom, Wasserstoff und Kohlendioxidtransport sowie grenzueberschreitende Projekte im Bereich erneuerbarer Energien. Gefördert werden sowohl Studien als auch Bauarbeiten, die Förderung erfolgt als Zuschuss oder über Vergabeverfahren. Antragsberechtigt sind vor allem Netzbetreiber, Projektträger und öffentliche Stellen aus den Mitgliedstaaten.
EU-Innovationsfonds (Innovation Fund)
Der EU-Innovationsfonds ist nach eigener Darstellung eines der weltweit größten Förderprogramme für die Demonstration innovativer CO2-armer Technologien. Er wird aus den Einnahmen des EU-Emissionshandelssystems gespeist: Wer Treibhausgase ausstößt, zahlt über den Emissionshandel, und dieses Geld fließt in den Fonds zurück. Für großtechnische Demonstrationsvorhaben in den Bereichen erneuerbare Energien, Wärmenetze, Bioenergie und Geothermie kommen die regelmäßigen Calls for Proposals in Betracht. Als neue Teilinitiative nennt die Kommission die Battery Booster Facility für Batteriezellen.
Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft Modul 5: Transformationspläne
Gefördert wird die Erstellung von Transformationsplänen, mit denen Unternehmen ihren Weg zur Treibhausgasneutralität planen und umsetzen. Wesentlicher Bestandteil ist ein Katalog konkreter unternehmensspezifischer Maßnahmen, durch deren Umsetzung die Treibhausgasemissionen deutlich sinken. Anders als bei den Modulen 1 bis 4 und 6 läuft die Antragstellung nicht über das BAFA, sondern über den Projektträger des Förderwettbewerbs, die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH. Rechtsgrundlage ist die Richtlinie für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft vom 25. Januar 2024.
Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
Der Bund fördert Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme in drei Modulen. Modul 1 umfasst das Energieaudit nach DIN EN 16247 einschließlich der Anforderungen des Energiedienstleistungsgesetzes. Modul 2 ist die Energieberatung nach DIN V 18599 für bestehende und neue Nichtwohngebäude. Modul 3 ist die Contracting-Orientierungsberatung für Einsparmodelle mit vertraglicher Einspargarantie. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge sind auf der Übersichtsseite nicht ausgewiesen und stehen in den jeweiligen Modulunterseiten.
Exportinitiative Energie
Die Exportinitiative Energie unterstützt deutsche KMU der Energiebranche bei der Erschließung internationaler Maerkte. Angeboten werden stark vergünstigte Teilnahmen an Gemeinschaftsständen auf internationalen Messen, Geschäftsreisen der Auslandshandelskammern, Informationsreisen auslaendischer Entscheider nach Deutschland, Informationsveranstaltungen und Referenzprojekte deutscher Energietechnik.
Förderprogramm Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen
Nachfolger des Förderprogramms Nachwachsende Rohstoffe. Gefördert werden angewandte Forschung und Entwicklung einschließlich anwendungsorientierter Grundlagenforschung zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Ressourcen aus Land-, Forstwirtschaft und Abfallsektor. Schwerpunkte sind biobasierte Produkte, Holz und Forstwirtschaft, Bioenergie sowie Bodenschutz und Humusmanagement. Das Programm ist zugleich Grundlage für Maßnahmen zur Torfminderung und zum Moorbodenschutz. Anträge laufen über Projektskizzen und das elektronische System easy-Online.
Heizungsförderung für Wohngebäude (BEG, Zuständigkeit KfW)
Der Austausch der Heizung gegen Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie oder Wärmenetzanschluss wird innerhalb der Bundesförderung für effiziente Gebäude gefördert, ist aber nicht beim BAFA zu beantragen. Das BAFA weist ausdrücklich darauf hin, dass die KfW für die Heizungsförderung, die Kreditvariante und die Kommunalförderung zuständig ist. Beim BAFA laufen nur die übrigen Einzelmaßnahmen in der Zuschussvariante.
Horizont Europa Cluster 5 Klima, Energie und Mobilität
Cluster 5 von Horizont Europa fördert Forschung und Innovation für Klimaschutz, Energieversorgung und Verkehr. Dazu zählen Klimawissenschaft, erneuerbare Energien, Energiesysteme und Netze, Gebäude und Industrie in der Energiewende, Batterien, Wasserstoff sowie sauberer Straßen-, Schienen-, Luft- und Schiffsverkehr. Antragsteller sind europäische Verbünde aus Industrie, Forschung und öffentlicher Hand. Die konkreten Themen und Fristen stehen im jeweiligen Arbeitsprogramm.
IPCEI Wasserstoff (Important Projects of Common European Interest)
Beihilferechtlicher Sonderrahmen für grenzüberschreitende Wasserstoffvorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse. Die Wellen decken Technologieentwicklung, industrielle Anwendung, Infrastruktur und Mobilität ab. Gefördert werden Elektrolyseurproduktion, Wasserstoffnutzung in Stahl, Chemie und Raffinerien, Pipelines und Speicher sowie Brennstoffzellenanwendungen. Die Finanzierung erfolgt national, in Deutschland regelmässig als Kofinanzierung von Bund und Ländern. Das IPCEI-Hydrogen-Observatorium der EU dokumentiert Projekte, Kapazitäten und Kosten; für 2022 wies es europaweit 11,45 Mt Wasserstoffproduktionskapazität und 3,11 GW Elektrolyseur-Fertigungskapazität aus.
Just Transition Fund (JTF) - Fonds für einen gerechten Übergang
Der Just Transition Fund unterstützt die Regionen, die am stärksten vom Übergang zur Klimaneutralität betroffen sind. Er ist Teil des Mechanismus für einen gerechten Übergang im Rahmen des European Green Deal. In Deutschland fördert der JTF vor allem die Braunkohleregionen, die Umsetzung läuft über die Programme der Bundesländer.
KMU-innovativ: Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung
Der Förderschwerpunkt unterstützt FuE-Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen zu Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung. Die Richtlinie wurde im Bundesanzeiger vom 1. Maerz 2024 veröffentlicht, die Laufzeit reicht bis zum 15. April 2027. Stichtage für die Einreichung von Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober.
LIFE Teilprogramm Energiewende (Clean Energy Transition)
Der LIFE-Bereich Energiewende fördert keine Investitionen, sondern flankierende Maßnahmen: Politikberatung, Kapazitätsaufbau, Marktentwicklung, Energieberatungsstrukturen und Projekte zur Bekaempfung von Energiearmut. Zielgruppen sind Kommunen, Energieagenturen, Verbände, Genossenschaften und Unternehmen. Innerhalb dieses Bereichs gibt es zusätzlich einen marktnahen Zweig für KMU und Start-ups. Fristen und Budgets werden je Aufruf im Funding-and-Tenders-Portal veröffentlicht.
LIFE Teilprogramm Klimaschutz und Klimaanpassung
Das LIFE-Teilprogramm Klimaschutz und Klimaanpassung finanziert Projekte zur Minderung von Treibhausgasemissionen, zur Anpassung an Klimafolgen und zur Klimagovernance. Typische Vorhaben sind Anpassungsstrategien für Städte und Regionen, Moor- und Waldprojekte sowie Maßnahmen zur Emissionsminderung ausserhalb des Emissionshandels. Antragsberechtigt sind Kommunen, Länder, Verbände, Forschungseinrichtungen und Unternehmen. Die Aufrufe werden jährlich veröffentlicht.
LIFE-Programm – Teilprogramm Clean Energy Transition
Das LIFE-Programm der EU gliedert sich in die vier Bereiche Nature and Biodiversity, Circular Economy and Quality of Life, Climate Change Mitigation and Adaptation sowie Clean Energy Transition. Letzteres fördert marktnahe Vorhaben zur Energiewende, darunter Kapazitätsaufbau, Politikunterstützung und die Markteinführung erneuerbarer Wärmelösungen. Die Calls for Proposals für 2026 sind offen. Adressiert werden unter anderem KMU, Start-ups und andere Einrichtungen, insbesondere über den Programmteil LIFE Close-to-Market. Konkrete Förderquoten und Budgets stehen in den jeweiligen Call-Dokumenten.
Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge II Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein unterstützt den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge mit dem Förderprogramm Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge II. Gefördert werden unter anderem Ladepunkte, der Netzanschluss, die Installation und das Lastmanagement. Anträge sind vor Beginn der Maßnahme über das jeweilige Online-Antragsportal an die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH zu richten. Die Bekanntmachung stammt vom 13. August 2024, das Programm gilt bis zum 31. Dezember 2026. Die Landeskoordinierungsstelle E-Mobilität informiert über die aktuellen Aufrufe und Konditionen.
Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge
Förderung des Aufbaus von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge, sowohl im eigenen Depot als auch für Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte. Über vier Jahre steht insgesamt eine Milliarde Euro bereit. Das Programm setzt einen zentralen Baustein des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 um und ersetzt unter anderem das eingestellte Landesprogramm TruckCharge@BW. Die Umsetzung erfolgt über mehrere Förderaufrufe an unterschiedliche Zielgruppen. Wichtig: die Frist des ersten Förderaufrufs endete am 07.07.2026, die Förderrichtlinie läuft aber bis 30.06.2027 und weitere Aufrufe sind angekuendigt.
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- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
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- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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