Antragio

Förderung als Zuschuss für Energie in Bremen

Diese Programme fördern Energie und sind in Bremen beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

270 Programme gefunden

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BundZuschuss

Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft Modul 6: Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen

Zuschuss von 33 Prozent der förderfähigen Investitionskosten für kleine Unternehmen, die vorhandene Produktionsanlagen mit Erdgas-, Kohle- oder Mineraloelbetrieb durch elektrisch oder mit erneuerbaren Energien betriebene Neuanlagen ersetzen. Förderfähig ist nicht nur der Austausch, sondern auch die Umruestung von Bestandsanlagen auf elektrischen Betrieb. Das Investitionsvolumen muss mindestens 2.000 Euro betragen. Für technisch, wirtschaftlich und administrativ zusammenhaengende Maßnahmen darf über Modul 6 insgesamt maximal ein Zuschuss von 200.000 Euro beantragt werden.

bis 33 Prozent, maximal 200.000 Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

Energieberatung für Wohngebäude (Bundesförderung, individueller Sanierungsfahrplan)

Der Bund bezuschusst 50 Prozent des Honorars für eine qualifizierte Energieberatung an Wohngebäuden. Für Ein- und Zweifamilienhäuser sind maximal 650 Euro möglich, für Gebäude ab drei Wohneinheiten maximal 850 Euro. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten einmalig 250 Euro zusätzlich, wenn die Ergebnisse in der Eigentümerversammlung vorgestellt werden. Ergebnis ist in der Regel ein individueller Sanierungsfahrplan mit schrittweisen Sanierungsempfehlungen. Der Antrag muss vor Beginn der Beratung über das BAFA-Portal gestellt werden.

bis 50 Prozent, maximal 850 Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
EUZuschuss

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung stärkt den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der EU. Die fuenf politischen Ziele sind ein wettbewerbsfähigeres und intelligenteres Europa, ein grünerer und CO2-armer Wandel, bessere Vernetzung, ein sozialeres Europa sowie bürgernahe Entwicklung. Stärker entwickelte Regionen müssen mindestens 85 Prozent der Mittel auf die ersten beiden Ziele konzentrieren, alle Regionen mindestens 30 Prozent auf Klimaziele und 8 Prozent auf Stadtentwicklung. In Deutschland wird der EFRE in geteilter Mittelverwaltung über die Programme der Bundesländer umgesetzt, dort werden auch die Anträge gestellt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäische Kommission und Landesbehörden
KommuneZuschuss

Förderfonds der Metropolregion Nordwest

Der Förderfonds der Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten unterstützt innovative regionale Kooperationsprojekte mit bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Der Fonds wird jährlich mit mindestens 520.000 Euro gespeist, je zur Hälfte von Bremen und Niedersachsen. Aktueller Schwerpunkt ist die Energietransformation mit Wärmewende, Sektorkopplung, Wasserstoff und Fachkräftesicherung. Einzelbetriebliche Förderungen sind ausgeschlossen, eine frühe Beratung durch die Geschäftsstelle wird empfohlen.

bis 75 Prozent der Kosten
Bremen, Niedersachsen
Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten e.V.
LandZuschuss

Förderprogramm Pilotprojekte Anergienetze

Vollfinanzierung vorbereitender Untersuchungen für Pilotprojekte gemeinschaftlich getragener Anergienetze im Bremer Gebäudebestand. Förderfähig sind die Lokalisierung bestehender Versorgungsleitungen, Probebohrungen und geothermische Tests sowie technische und wirtschaftliche Machbarkeitsstudien. Bis zu drei Pilotprojekte werden unterstützt und die Ergebnisse öffentlich zugänglich gemacht.

bis 100 Prozent der Kosten
Bremen
Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
BundZuschuss

Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw (LIS e-Lkw)

Gefördert wird die Errichtung von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge. Förderfähig sind sowohl Ladepunkte für den eigenen Betrieb auf Betriebshoefen und in Depots als auch öffentlich zugängliche Standorte an Logistikzentren, Umschlagpunkten, Ladehubs oder Rastanlagen. Die Richtlinie datiert vom 27. April 2026 und wurde vom Projektträger Juelich am 15. Mai 2026 veröffentlicht. Sie setzt einen zentralen Baustein des im November 2025 vom Bundeskabinett beschlossenen Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 um und ist der wichtigste Nachfolger der ausgelaufenen KsNI-Richtlinie im Infrastrukturbereich. Über vier Jahre steht laut NOW GmbH insgesamt eine Milliarde Euro bereit. Die Förderung läuft über zeitlich befristete Förderaufrufe, nicht laufend.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Abwicklung über Projektträger Juelich
BundZuschuss

Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern

Gefördert werden Anschaffung und Errichtung privater Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern, zum Beispiel Wallboxen samt technischer Ausruestung, Netzanschluss und notwendige Baumaßnahmen. Das Programm setzt Maßnahme 3 des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 um. Es besteht aus drei zeitgleich laufenden Förderaufrufen für Wohnungseigentümergemeinschaften, für KMU und private Vermieter sowie für Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit größerem Bestand. Für Betriebe ist vor allem der zweite Aufruf relevant, wenn sie vermietetes Wohneigentum halten.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Umsetzung über PricewaterhouseCoopers, Betreuung Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur
BundZuschuss

Förderrichtlinie Wirtschaftsdünger (Vergärung von Gülle und Mist)

Seit dem 25. März 2026 fördert der Bund Investitionen, die die Vergärung von Wirtschaftsdüngern steigern und Emissionen mindern. Förderfähig sind Gärrestlagerabdeckungen, die Umrüstung von Bestandsanlagen, einzelne Spezialkomponenten von Biogasanlagen (keine kompletten Neubauten), die Rohstoffbereitstellung für Gemeinschaftsanlagen sowie weitere Emissionsminderungsmaßnahmen. Gärrestlagerabdeckungen werden mit bis zu 40 Prozent gefördert, andere Maßnahmen mit bis zu 40 Prozent für Klein- und Kleinstunternehmen, 25 Prozent für mittlere und 10 Prozent für große Unternehmen. Maximal 300.000 Euro je Unternehmen und Vorhaben.

bis 40 Prozent, maximal 300.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Projektträger Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR)
BundZuschuss

Förderrichtlinie zur nachhaltigen Modernisierung von Küstenschiffen (NaMKü)

Gefördert werden die Modernisierung bestehender Küstenschiffe und innovative Ausrüstung von Neubauten: Antriebssystemmodernisierung, Schadstoffminderung, Energieeffizienz und Windunterstützungssysteme. Die Förderquoten liegen je nach Unternehmensgröße bei 70 bis 80 Prozent für emissionsfreie Antriebe, 50 bis 60 Prozent für saubere Antriebe, 40 bis 60 Prozent für Schadstoffminderung und 30 bis 50 Prozent für Energieeffizienz. Im sechsten Aufruf standen 18,16 Millionen Euro bereit.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Projektträger TÜV Rheinland Consulting GmbH
BundZuschuss

Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr

Gefördert werden die Anschaffung oder Umruestung von Bussen mit alternativen Antrieben im Personenverkehr sowie die dafuer erforderliche Lade- und Tankinfrastruktur. Förderfähig sind Batteriebusse einschließlich Batterie-Oberleitungsbussen, Brennstoffzellenbusse sowie die Umruestung konventioneller Busse. Die neue Richtlinie wurde am 6. Mai 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht, der zugehoerige Förderaufruf startete am 21. Mai 2026, Förderskizzen waren ab dem 26. Mai 2026 einzureichen. Neben dem bisherigen Aktivierungsprogramm gibt es erstmals ein Skalierungsprogramm für Unternehmen, die bereits einen nennenswerten Teil ihrer Busflotte elektrifiziert haben. Die Frist dieses Aufrufs ist am 21.07.2026 abgelaufen, die Richtlinie läuft aber bis 30.06.2027 weiter, sodass mit weiteren Aufrufen zu rechnen ist.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Abwicklung über Projektträger Juelich und NOW GmbH
BundZuschuss

Förderung für Bürgerenergiegesellschaften (Windenergie an Land)

Bürgerenergiegesellschaften erhalten bis zu 70 Prozent ihrer Planungs- und Genehmigungskosten für Windenergieanlagen an Land erstattet, höchstens 300.000 Euro je Projekt im Rahmen der De-minimis-Höchstgrenze. Förderfähig sind Vorplanungskosten, Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, erforderliche Gutachten sowie Rechts- und Steuerberatung. Investitionen in Bau und Betrieb, behördliche Gebühren und Gründungskosten sind ausgeschlossen.

bis 70 Prozent, maximal 300.000 Euro
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

Förderung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhaengern

Gefördert wird die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhaengern mit 25 Prozent der Anschaffungsausgaben, maximal 3.500 Euro pro Fahrzeug. Der Zuschuss wird nicht zurückgezahlt. Antragsberechtigt sind private Unternehmen aller Rechtsformen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Hochschulen.

bis 25 Prozent, maximal 3.500 Euro
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

Förderung von Kälte- und Klimaanlagen (Kälte-Klima-Richtlinie)

Gefördert werden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz an stationaeren Kälte- und Klimaanlagen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden. Dazu zählen Kälteerzeugungseinheiten, Rückkühlsysteme, Wärmepumpen zur Abwärmenutzung, die Nachruestung von Trockenkühlern sowie Speicher, Rohrleitungen und Regelungstechnik. Die genaue Förderhöhe ermittelt der Förderrechner des BAFA.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
BAFA
LandZuschuss

Förderung von Projekten der Angewandten Umweltforschung (AUF)

Nicht rückzahlbare Zuschüsse für anwendungsorientierte Forschungsvorhaben mit Umweltschutzfokus an Bremer Forschungseinrichtungen. Gefördert werden auch vorlaufende Forschungsstudien für umfangreichere Projekte und ausgewählte Informationsveranstaltungen zur Vermittlung von Forschungsergebnissen. Einzelprojekte bis 200.000 Euro, Verbundprojekte bis 250.000 Euro.

bis 250.000 Euro
Bremen
BAB Bremer Aufbau-Bank / Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
BundZuschuss

Gewerbe zu Wohnen (266)

Zuschuss für die Umwandlung von Nichtwohngebäuden und Gewerbeflächen in Wohnraum. Bis zu 30.000 Euro je neu geschaffener Wohneinheit, maximal 300.000 Euro je Vorhaben. Förderfähig sind auch Planung und Baubegleitung im Rahmen der Umbaumaßnahmen.

bis 300.000 Euro
bundesweit
KfW
BundZuschuss

Heizungsförderung für Kommunen (422)

Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten für den Einbau effizienter Heizungen in kommunalen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Bei Wohngebäuden 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für Einheit 2 bis 6 und 8.000 Euro für weitere. Bei Nichtwohngebäuden 28.000 Euro pauschal bis 150 Quadratmeter, danach gestaffelt nach Nettogrundfläche.

bis 30 Prozent der Kosten
bundesweit
KfW
BundZuschuss

Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude (KfW 422)

Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten für Kommunen, die in bestehenden Gebäuden Solarthermie, Biomasseheizungen, elektrische Wärmepumpen einschließlich Erdwärmenutzung, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Gasheizungen oder einen Wärmenetzanschluss realisieren. Bei Nichtwohngebäuden gelten förderfähige Höchstkosten von 28.000 Euro bis 150 Quadratmeter Nettogrundfläche zuzüglich 197, 118 beziehungsweise 79 Euro je Quadratmeter in den höheren Flächenklassen; bei Wohngebäuden 28.000 Euro für die erste, 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro je weiterer Wohneinheit.

bis 30 Prozent der Kosten
bundesweit
KfW Bankengruppe im Auftrag des Bundes
BundZuschuss

Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude (Zuschuss 458)

Zuschuss für den Einbau einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien im Bestandsgebäude, etwa Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse, Brennstoffzelle oder Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent, mit Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent (bis 31.01.2027) und Einkommensbonus von 10 bis 40 Prozent sind maximal 80 Prozent möglich. Förderfähig sind Kosten bis 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten.

bis 80 Prozent, maximal 22.400 Euro
bundesweit
KfW
BundZuschuss

Heizungsförderung für Privatpersonen Wohngebäude (KfW 458)

Zuschuss für den Einbau klimafreundlicher Heizungen: Solarthermie, Biomasseheizungen, elektrische Wärmepumpen, Brennstoffzellen, wasserstofffähige Heizungen, innovative Heiztechnik sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent. Dazu kommt bis zum 31. Januar 2027 ein Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent und ein einkommensabhängiger Bonus von 10 bis 40 Prozent. Förderfähig sind Kosten bis 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro ab der siebten. Für selbstnutzende Eigentümer ist der Gesamtfördersatz auf 70 Prozent gedeckelt.

bis 30 Prozent der Kosten
bundesweit
KfW
BundZuschuss

Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (KfW 458)

Zuschuss für den Austausch der Heizung gegen Biomasseheizung, Wärmepumpe einschließlich Erdwärmesonde, Solarthermie oder Wärmenetzanschluss. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent. Der Klimageschwindigkeitsbonus liegt bei 16 Prozent, sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt ab dem 1. August 2028. Der Einkommensbonus beträgt 40 Prozent bis 30.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro. Maximal sind 80 Prozent Förderquote möglich. Förderfähige Höchstkosten: 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste, 8.000 Euro ab der siebten.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
KfW Bankengruppe im Auftrag des Bundes
BundZuschuss

Heizungsförderung für Unternehmen - Nichtwohngebäude (522)

Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten für eine effiziente Heizungsanlage in bestehenden Nichtwohngebäuden. Förderhöchstbetrag gestaffelt nach beheizter Nettogrundfläche: 28.000 Euro pauschal bis 150 Quadratmeter, danach 197 Euro je Quadratmeter bis 400 Quadratmeter, 118 Euro je Quadratmeter bis 1.000 Quadratmeter und 79 Euro je Quadratmeter darüber.

bis 30 Prozent der Kosten
bundesweit
KfW
BundZuschuss

Heizungsförderung für Unternehmen - Wohngebäude (459)

Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten für den Einbau klimafreundlicher Heizungen in bestehenden Wohngebäuden durch Unternehmen, Vermieter und Contractoren. Förderfähige Kosten 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für Wohneinheit 2 bis 6 und 8.000 Euro ab Wohneinheit 7. Gefördert werden Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpe, Brennstoffzelle, wasserstofffähige Heizung und Wärmenetzanschluss.

bis 30 Prozent der Kosten
bundesweit
KfW
BundZuschuss

Heizungsförderung für Unternehmen Nichtwohngebäude (KfW 522)

Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten für Unternehmen, Contractoren und andere Investoren, die in bestehenden Nichtwohngebäuden in Deutschland eine neue klimafreundliche Heizung einbauen oder den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz herstellen. Die Förderbedingungen wurden im Zuge der Anpassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude zum 21. Juli 2026 geaendert. Anträge, die bis zum 20. Juli 2026 vollständig mit korrekter Bestätigung zum Antrag eingegangen sind, werden noch nach den alten Bedingungen beschieden.

bis 30 Prozent der Kosten
bundesweit
KfW
BundZuschuss

Heizungsförderung für Unternehmen Wohngebäude (KfW 459)

Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten für Unternehmen, juristische Personen und Contractoren, die in bestehenden Wohngebäuden eine effiziente Heizungsanlage einbauen oder einen Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz herstellen. Auch Privatpersonen, die eine Wohnimmobilie als Gesellschaft bürgerlichen Rechts besitzen, stellen ihren Antrag über dieses Produkt. Die Förderbedingungen wurden zum 21. Juli 2026 angepasst. Boni wie Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus stehen dieser Antragstellergruppe nicht zu.

bis 30 Prozent der Kosten
bundesweit
KfW

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