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Förderung als Sonstiges für Energie in Hamburg

Diese Programme fördern Energie und sind in Hamburg beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

56 Programme gefunden

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BundSonstiges

Masterplan Ladeinfrastruktur 2030

Der Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 wurde im November 2025 vom Bundeskabinett beschlossen und loeste den Masterplan Ladeinfrastruktur II ab. Er ist selbst kein Förderprogramm, sondern der Rahmen, aus dem die einzelnen Bundesprogramme abgeleitet werden. Aus ihm stammen unter anderem Maßnahme 3 'Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern', umgesetzt seit April 2026, und das Programm für Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge mit einer Milliarde Euro. Wer nach konkretem Geld sucht, sollte direkt in diese Einzelprogramme schauen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesregierung, Bundesministerium für Verkehr, Umsetzung durch die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur
BundSonstiges

Wasserstoff aus biogenen Quellen für Straßenfahrzeuge als Erfüllungsoption

Grundsätzlich ist Wasserstoff aus biogenen Quellen nach Paragraf 37b Absatz 8 Nummer 8 BImSchG von der Anrechnung ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt jedoch ausdrücklich nicht für Wasserstoff, der in Straßenfahrzeugen eingesetzt wird und aus den biogenen Quellen der Anlagen 1 und 4 der 38. BImSchV stammt, also etwa aus Gülle, Klärschlamm, Stroh oder Bioabfall. Nähere Bestimmungen soll eine Rechtsverordnung regeln.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
BundSonstigesausgelaufen

Anrechnung von Biokraftstoffen aus Palmöl auf die THG-Quote

Biokraftstoffe aus Palmöl sind nach Paragraf 37b Absatz 8 Nummer 1 BImSchG von der Anrechnung auf die THG-Quote ausgeschlossen. Der Ausschluss erfasst auch Reststoffe, Abfallstoffe und Nebenprodukte des Ölpalmenanbaus wie Abwasser aus Palmölmühlen, leere Palmfruchtbündel, Palmwedel, Palmschlammöl und destillierte Palmfettsäure. Für Rohstoffe mit hohem Risiko indirekter Landnutzungsänderung liegt die Obergrenze seit 2023 bei 0 Prozent.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
BundSonstigesgeplant

Kohlenstoffarmer Wasserstoff aus Elektrolyse als Erfüllungsoption ab 2031

Ab dem Verpflichtungsjahr 2031 kann mittels Elektrolyse erzeugter kohlenstoffarmer Wasserstoff auf die Quote angerechnet werden, wenn er als Zwischenprodukt zur Produktion konventioneller Kraftstoffe verwendet wird und eine Rechtsverordnung der Bundesregierung nach Paragraf 37d Absatz 2 Satz 1 Nummer 13 BImSchG dies zulässt. Damit öffnet sich der Raffineriewasserstoff jenseits der strengen RFNBO-Kriterien für die Quotenerfüllung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesgesetzgeber, Paragraf 37a Absatz 5 Nummer 8 BImSchG
BundSonstigesausgelaufen

Upstream-Emissionsminderungen (UER) als Erfüllungsoption der THG-Quote

Upstream-Emissionsminderungen aus Projekten in der Öl- und Gasförderkette waren von 2020 bis zum Ablauf des Verpflichtungsjahres 2024 anrechenbar, begrenzt auf 1,2 Prozent des Referenzwerts. Im Verpflichtungsjahr 2025 zählten nur noch Projekte, die bis zum Ablauf des 1. Juli 2024 eine Zustimmung erhalten oder einen vollständigen Antrag gestellt hatten. Der Anrechnungszeitraum endete spätestens am 1. September 2025. Neue UER-Projekte sind ausgeschlossen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt (Zustimmung und UER-Register), Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
BundSonstigesausgelaufen

Versteigerung nicht gemeldeter Strommengen durch die Bundesregierung

Paragraf 37d Absatz 2 Satz 1 Nummer 11 Buchstabe c BImSchG ermächtigt die Bundesregierung, Treibhausgasminderungsmengen aus Strom, den kein Dritter gemeldet hat, zu versteigern. Von dieser Möglichkeit wurde bis heute kein Gebrauch gemacht, eine entsprechende Rechtsverordnung existiert nicht. Es gibt also keine staatliche Versteigerung und keinen staatlichen Verkauf nicht beantragter Strommengen, die Anrechnung bleibt vollständig freiwillig.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesregierung
BundSonstigesgeplant

Wiederverwertete kohlenstoffhaltige Kraftstoffe (RCF) als Erfüllungsoption ab 2027

Ab dem Verpflichtungsjahr 2027 sind wiederverwertete kohlenstoffhaltige Kraftstoffe eine Erfüllungsoption der THG-Quote, soweit eine Rechtsverordnung der Bundesregierung nach Paragraf 37d Absatz 2 Satz 1 Nummer 13 BImSchG dies zulässt. Gemeint sind Kraftstoffe aus nicht erneuerbaren Abfallströmen und Restgasen, etwa aus der Stahlindustrie oder aus nicht recycelbaren Kunststoffabfällen. Die Ausgestaltung steht noch aus.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesgesetzgeber, Paragraf 37a Absatz 5 Nummer 9 BImSchG
BundSonstigesausgelaufen

Landstrom für Schiffe als Erfüllungsoption der THG-Quote

Landstrom für Seeschiffe und Binnenschiffe ist keine Erfüllungsoption der deutschen THG-Quote. Der abschließende Katalog in Paragraf 37a Absatz 5 BImSchG nennt Biokraftstoffe, Strom für Straßenfahrzeuge, bis 2026 Upstream-Emissionsminderungen, erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs, ab 2031 kohlenstoffarmen Wasserstoff und ab 2027 wiederverwertete kohlenstoffhaltige Kraftstoffe. Schiffsstrom kommt darin nicht vor, die 38. BImSchV beschränkt die Stromanrechnung ausdrücklich auf Straßenfahrzeuge.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesgesetzgeber

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