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Förderung als Kredit für Energie in Rheinland-Pfalz

Diese Programme fördern Energie und sind in Rheinland-Pfalz beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

81 Programme gefunden

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BundKredit

Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (KfW 268, 269)

Förderkredit für Investitionen in klimafreundliche Mobilität mit bis zu 50 Millionen Euro je Vorhaben und einem Finanzierungsanteil bis zu 100 Prozent der Kosten. Gefördert werden unter anderem Pkw, Krafträder, Elektro-Motorroller, leichte und schwere Nutzfahrzeuge, Lastenfahrräder und E-Bikes sowie öffentliche und nicht öffentliche Ladeinfrastruktur inklusive Netzanschluss und Wasserstofftankstellen.

bis 100 Prozent, maximal 50 Mio. Euro
bundesweit
KfW
BundKredit

Jung kauft Alt (Wohneigentum für Familien im Bestand)

Zinsverbilligte Darlehen für Familien, die sanierungsbedürftigen Bestandswohnraum kaufen und anschließend energetisch sanieren. Das Programm läuft seit dem 3. September 2024. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 140.000 Euro mit einem Kind, 160.000 Euro mit zwei Kindern und 180.000 Euro ab drei Kindern. Förderfähig sind Bestandsgebäude der Energieeffizienzklassen F, G oder H, der jeweils gültige Endkundenzins ist bei der KfW abzufragen.

140.000 Euro bis 180.000 Euro
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
LandKredit

Junges Wohnen - Modernisierung von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen (Programm 558)

Zinsgünstiges Darlehen für die Modernisierung von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen. Je Bewohnerplatz sind bis zu 60.000 Euro möglich, bei klimagerechter Modernisierung auf EH 85 bis zu 100.000 Euro. Der Tilgungszuschuss reicht von 25 Prozent ohne Effizienzstandard bis 45 Prozent bei EH 55.

bis 45 Prozent, maximal 100.000 Euro je Monat
Rheinland-Pfalz
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
BundKredit

KfW 261 Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude Kredit

Der KfW-Kredit 261 finanziert die Sanierung eines Wohngebäudes zum Effizienzhaus mit bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit, bis zu 30 Jahren Laufzeit und bis zu 10 Jahren Zinsbindung. Je nach erreichter Effizienzhaus-Stufe wird ein Tilgungszuschuss zwischen 5 und 20 Prozent gewährt. Für die Sanierung eines Worst Performing Building kommen 10 Prozentpunkte hinzu, für eine serielle Sanierung 15 Prozentpunkte, sodass insgesamt bis zu 40 Prozent Ersparnis möglich sind. Eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz ist zwingend erforderlich. Zum 21.07.2026 wurden die Förderbedingungen angepasst.

bis 40 Prozent, maximal 150.000 Euro
bundesweit
KfW Bankengruppe im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
BundKredit

KfW 261 Bundesförderung für effiziente Gebäude, Wohngebäude Kredit

Mit dem Wohngebäude-Kredit finanziert die KfW die Sanierung eines Bestandsgebäudes zum Effizienzhaus, auch für vermietete Objekte. Der Kredit beträgt bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit, die Laufzeit reicht von 4 bis 30 Jahren mit bis zu 10 Jahren Zinsbindung. Der Tilgungszuschuss haengt von der erreichten Stufe ab und liegt laut KfW bei 10 Prozent (bis 15.000 Euro) für Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse, 15 Prozent (bis 22.500 Euro) für EH 40 Nachhaltigkeits-Klasse, 5 Prozent für EH 55 EE, 10 Prozent für EH 55 NH sowie 5 Prozent für EH 70/85 NH und EH Denkmal EE. Für ein Worst Performing Building kommen 10 Prozent, für serielle Sanierung 15 Prozent Extra-Tilgungszuschuss hinzu. Das Gebäude muss mindestens fuenf Jahre alt sein und ein Energieeffizienz-Experte ist Pflicht.

bis 150.000 Euro
bundesweit
KfW
BundKredit

KfW 261 Effizienzhaus Denkmal - Bundesförderung für effiziente Gebäude

Förderkredit mit Tilgungszuschuss für die energetische Sanierung von Baudenkmalen und Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz zum Effizienzhaus Denkmal. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 150.000 Euro je Wohneinheit. Der Tilgungszuschuss beträgt 5 Prozent und maximal 7.500 Euro je Wohneinheit für die Erneuerbare-Energien-Klasse sowie 10 Prozent und maximal 15.000 Euro je Wohneinheit für die Nachhaltigkeits-Klasse. Zusätzlich sind ein Bonus für Worst Performing Buildings von 10 Prozent sowie ein Bonus für serielle Sanierung möglich. Der Bauantrag muss zum Antragszeitpunkt mindestens fuenf Jahre zurückliegen.

bis 10 Prozent, maximal 150.000 Euro
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundes
BundKredit

KfW 261 Wohngebäude - Kredit (BEG Komplettsanierung zum Effizienzhaus)

Zinsverbilligter Kredit von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für die Komplettsanierung eines Wohngebäudes zum Effizienzhaus. Der Tilgungszuschuss haengt von der erreichten Effizienzhaus-Stufe ab und liegt laut KfW zwischen 5 und 15 Prozent, maximal 22.500 Euro. Für besonders schlechte Bestandsgebäude (Worst Performing Building) nennt die KfW einen zusätzlichen Bonus von 10 Prozent, für serielle Sanierung 15 Prozent. Das Gebäude muss mindestens fuenf Jahre alt sein, gefördert werden die Stufen Effizienzhaus 40 bis 85 sowie Effizienzhaus Denkmal. Ein Energieeffizienz-Experte muss das Vorhaben von Anfang an begleiten.

bis 150.000 Euro
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundes, Bundesförderung für effiziente Gebäude
BundKredit

KfW 263 Bundesförderung für effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude Kredit

Der KfW-Kredit 263 finanziert die Sanierung zum oder den Kauf eines Effizienzgebäudes im Nichtwohnbereich. Je nach erreichter Stufe wird ein Tilgungszuschuss zwischen 5 und 25 Prozent gewährt. Zusätzlich sind Förderungen für Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung möglich. Die Laufzeit beträgt bis zu 30 Jahre bei bis zu 10 Jahren Zinsbindung. Die Förderbedingungen wurden zum 21.07.2026 an die neuen BEG-Eckpunkte angepasst, bereits zugesagte Anträge sind davon nicht betroffen.

bis 25 Prozent der Kosten
bundesweit
KfW Bankengruppe im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
BundKredit

KfW 270 Erneuerbare Energien Standard

Zinsguenstiger Förderkredit der KfW für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien. Gefördert werden Photovoltaikanlagen einschließlich Freiflächenanlagen, Batteriespeicher, Solarthermie, Wärmepumpen, Wind- und Wasserkraft sowie Wärme- und Kältenetze. Finanzierbar sind bis zu 100 Prozent der Investitionskosten, der Kreditbetrag liegt bei bis zu 150 Millionen Euro je Vorhaben. Die Laufzeit beträgt bis zu 30 Jahre mit bis zu fuenf tilgungsfreien Anlaufjahren. Der Antrag läuft über die Hausbank.

bis 150 Mio. Euro
bundesweit
KfW Bankengruppe
BundKredit

KfW 295 Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz - Prozesswärme aus erneuerbaren Energien

Modul 2 des KfW-Kredits 295 fördert die Beschaffung und Errichtung von Wärmeerzeugern zur Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien. Dazu zählen Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen, Anlagen zur Nutzung von Geothermie sowie Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auf Basis von Biomasse, Sonnenstrahlung oder Geothermie. Der Tilgungszuschuss beträgt bis zu 60 Prozent für kleine, 50 Prozent für mittlere und 40 Prozent für große Unternehmen, maximal 20 Millionen Euro. Bei Biomasse-Feuerungsanlagen liegen die Sätze bei 40, 30 und 20 Prozent.

bis 60 Prozent, maximal 20 Mio. Euro
bundesweit
KfW Bankengruppe im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
BundKredit

KfW 296 - Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment

Kredit von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit für klimafreundliche und zugleich flächensparende Neubauten. Gefördert werden Gebäude, die mindestens Effizienzhaus 55 erreichen, die Anforderung an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus erfuellen und den Grenzwert ausgewählter gebäudebezogener Kosten im Gebäudelebenszyklus unterschreiten. Einen Kostengrenzwert je Quadratmeter nennt die KfW auf der Produktseite nicht, die Zahlenwerte stehen in den technischen Mindestanforderungen. Zusätzlich gilt eine Mindestanzahl an Aufenthaltsräumen in Abhängigkeit von der Wohnfläche. Heizungen mit fossilen Energieträgern oder Biomasse sind ausgeschlossen. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

bis 100.000 Euro
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
BundKredit

KfW 296 Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment

Zinsverbilligter Kredit von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit für Neubauten, die zugleich klimafreundlich, flächeneffizient und guenstig sind. Das Gebäude muss mindestens die Effizienzhaus-Stufe 55 erreichen, Grenzwerte für CO2-Emissionen im Lebenszyklus einhalten und darf nicht mit fossilen Brennstoffen oder Biomasse beheizt werden. Zusätzlich gelten eine Mindestzahl an Wohnräumen bezogen auf die Fläche und eine Obergrenze für die Lebenszykluskosten, die ein Energieeffizienz-Experte nachweist. Antragsberechtigt sind unter anderem Privatpersonen, Wohnungsgenossenschaften, Unternehmen, Kommunen und Kirchen. Einen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt es nicht.

bis 100.000 Euro
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundes
BundKredit

KfW 297/298 - Klimafreundlicher Neubau, Wohngebäude

Zinsverbilligter Kredit für den Neubau oder Ersterwerb besonders klimafreundlicher Wohngebäude. Je Wohneinheit sind bis zu 100.000 Euro möglich, mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM) bis zu 150.000 Euro. Es gibt drei Stufen: Effizienzhaus 55 ohne Öl- und Gasheizung, Klimafreundliches Wohngebäude auf Effizienzhaus-40-Niveau mit Lebenszyklus-CO2-Bilanz sowie Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, die Förderung haengt an verfügbaren Bundesmitteln. Speziell für die Stufe Effizienzhaus 55 stehen laut KfW für die Jahre 2025 und 2026 insgesamt 800 Millionen Euro Bundesmittel zur Zinsverbilligung zur Verfuegung; diese Summe gilt nicht für das gesamte Programm.

bis 150.000 Euro
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
BundKredit

KfW 297/298 Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude

Zinsverbilligter Kredit für den Neubau oder Ersterwerb von Wohngebäuden, die einen hohen Effizienzstandard erreichen. Für die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude gibt es bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit, mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM) bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Das Gebäude darf nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden und muss den Effizienzhaus-40-Standard einschließlich Lebenszyklusanalyse erfuellen. Für die Variante Effizienzhaus 55 gilt eine Obergrenze von 100.000 Euro je Wohneinheit, hier ist keine Lebenszyklusanalyse noetig, das Gebäude darf aber nicht mit Öl oder Gas beheizt werden. Ein Energieeffizienz-Experte muss vor dem Antrag eine Bestätigung zum Antrag ausstellen.

bis 150.000 Euro
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundes
BundKredit

KfW 300 Wohneigentum für Familien - Neubau

Zinsverbilligter Kredit für Familien und Alleinerziehende, die klimafreundliches Wohneigentum neu bauen oder als Ersterwerb kaufen. Die Kredithöhe haengt von der Kinderzahl und vom Standard ab: bei einem Kind bis zu 170.000 Euro, mit QNG-Zertifizierung bis zu 220.000 Euro, ab fuenf Kindern bis zu 220.000 beziehungsweise 270.000 Euro. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf bei einem Kind 90.000 Euro nicht überschreiten, ab fuenf Kindern liegt die Grenze bei 130.000 Euro plus 10.000 Euro je weiterem Kind. Mindestens ein Kind unter 18 Jahren muss im Haushalt leben, die Familie darf kein weiteres Wohneigentum in Deutschland besitzen und muss mindestens die Haelfte des Objekts selbst halten und bewohnen. Wer bereits Baukindergeld erhalten hat, ist ausgeschlossen.

170.000 Euro bis 270.000 Euro
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
BundKredit

KfW 358 Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit Plus - Wohngebäude

Der Ergänzungskredit Plus finanziert Einzelmaßnahmen, für die bereits ein Zuschuss der KfW oder des BAFA zugesagt, aber noch nicht ausgezahlt wurde. Der Kreditbetrag beträgt bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit bei bis zu 35 Jahren Laufzeit und bis zu 10 Jahren Zinsbindung. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der Kosten der bezuschussten Maßnahme. Für die erste Zinsbindungsfrist gewährt die KfW einen zusätzlichen Zinsvorteil, wenn das Haushaltsjahreseinkommen 90.000 Euro nicht übersteigt.

bis 120.000 Euro
bundesweit
KfW Bankengruppe im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
BundKredit

KfW 358/359 Ergänzungskredit Einzelmaßnahmen Wohngebäude

Kredit von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit für alle, denen ein Zuschuss der KfW oder des BAFA für energetische Einzelmaßnahmen bereits zugesagt, aber noch nicht ausgezahlt wurde. Der Kredit schließt die Luecke zwischen Zuschuss und Gesamtkosten. Die Variante 358 (Plus) mit zusätzlicher Zinsverbilligung setzt ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von höchstens 90.000 Euro und Selbstnutzung voraus, die Variante 359 steht auch Vermietern, Unternehmen, Genossenschaften und gemeinnützigen Organisationen offen. Die Zuschusszusage darf nicht aelter als zwölf Monate sein. Anders als sonst darf das Vorhaben hier bereits begonnen haben, wenn die Zuschusszusage vorliegt.

bis 120.000 Euro
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundes
BundKredit

KfW 359 Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit - Wohngebäude

Der Ergänzungskredit 359 richtet sich an alle Investierenden mit einer Zuschusszusage der KfW oder einem Zuwendungsbescheid des BAFA nach der BEG Einzelmaßnahmen, ohne Einkommensgrenze und ohne Selbstnutzungspflicht. Antragsberechtigt sind unter anderem Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Einzelunternehmen, freiberuflich Tätige, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen sowie Unternehmen und Wohnungsbaugenossenschaften. Der Kreditbetrag beträgt bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit.

bis 120.000 Euro
bundesweit
KfW Bankengruppe im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
BundKredit

KfW 523 Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit - Nichtwohngebäude

Der Ergänzungskredit 523 ist ein Förderkredit für Unternehmen, Contractoren und andere Investoren, die bereits eine Zuschussförderung für eine energetische Einzelmaßnahme an einem Nichtwohngebäude erhalten haben. Der Zuschuss muss zugesagt oder bewilligt, aber noch nicht ausgezahlt und darf nicht älter als zwölf Monate sein. Der Kredit dient damit der Zwischen- und Restfinanzierung des Eigenanteils. Grundlage sind die Förderrichtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW Bankengruppe im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
BundKredit

KfW 572 Förderkredit Geothermie

Der Förderkredit Geothermie finanziert Projekte kommunaler und privater Unternehmen zur Erschließung von Wärme aus tiefer und mitteltiefer Geothermie mit bis zu 25 Millionen Euro pro Bohrprojekt. Gefördert werden Bohrungen ab 400 Metern, große Erdwärmesonden und Maßnahmen zur Sicherung des Bohrerfolgs. Die KfW finanziert bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten bei einer Laufzeit von bis zu fünf Jahren. Das Produkt richtet sich an Wärmenetzbetreiber und Stadtwerke, die ihre Fernwärme auf erneuerbare Quellen umstellen wollen.

bis 25 Mio. Euro
bundesweit
KfW Bankengruppe
BundKredit

KfW-Förderkredit Geothermie (572)

Förderkredit von bis zu 25 Millionen Euro je Bohrvorhaben für Tiefengeothermie, kombiniert mit einer Absicherung des Fündigkeitsrisikos. Munich Re sichert mindestens 30 und höchstens 70 Prozent des förderfähigen Kreditbetrags ab, den verbleibenden Anteil deckt eine Bundesgarantie. Die Finanzierung der Bohrungen ist damit bis zu 100 Prozent abgesichert, der Kredit muss nur bei erfolgreicher Bohrung zurückgezahlt werden.

bis 25 Mio. Euro
bundesweit
KfW
BundKredit

KfW-Förderkredit Geothermie (572) mit Absicherung des Fündigkeitsrisikos

Das zentrale Bundesinstrument gegen das Fündigkeitsrisiko der Tiefengeothermie. Finanziert werden Tiefbohrungen ab 400 Metern, große Erdwärmesonden und Maßnahmen zur Sicherung des Bohrerfolgs wie Säuerungen oder Reservoir-Stimulationen, mit bis zu 25 Millionen Euro je Bohrprojekt und bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Munich Re versichert 30 bis 70 Prozent des Kreditbetrags, der Rest wird über eine Bundesgarantie abgesichert. Bleibt die Bohrung hinter dem Ziel zurück, greift ein Teilschulderlass, der Kreditnehmer und Institut anteilig von der Rückzahlung befreit.

bis 25 Mio. Euro
bundesweit
KfW Bankengruppe im Auftrag des Bundes, Rückversicherung durch Munich Re und Bundesgarantie
BundKredit

KfW-Investitionskredit Energieversorgung (548)

Kredit für Investitionen in die leitungsgebundene Wärme- und Kälteversorgung sowie den Ausbau der Stromverteilnetze, mit bis zu 100 Millionen Euro je Projekt bei einem Mindestvolumen von über 3 Millionen Euro. Förderfähig sind Bau und Erweiterung von Wärme- und Kältenetzen, Erzeugungsanlagen auf Basis von Geothermie, Biomasse, Solarthermie, Wärmepumpen, Abwärmenutzung und KWK sowie Wärmespeicher. Die Laufzeit beträgt bis zu 25 Jahren mit bis zu zehn Jahren Zinsbindung und ein bis fünf tilgungsfreien Anlaufjahren; die KfW übernimmt 50 Prozent des Kreditrisikos.

3 Mio. Euro bis 100 Mio. Euro
bundesweit
KfW Bankengruppe
BundKredit

KfW-Konsortialkredit Nachhaltige Transformation (291)

Konsortialfinanzierung für Vorhaben, die den EU-Taxonomie-Kriterien entsprechen, unter anderem Windkraft und Photovoltaik, Wasserstoff, Batteriespeicher, Stromnetzausbau und klimafreundliche Produktionsverfahren. Die KfW übernimmt einen Risikoanteil von 7,5 Millionen bis 100 Millionen Euro je Vorhaben und höchstens 50 Prozent der Gesamtfinanzierung; die Gesamtobergrenze aus Risikoübernahme und Refinanzierung liegt bei 100 Millionen Euro. Antragsberechtigt sind in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in mehrheitlich privatem Eigentum sowie Auslandsvorhaben deutscher Unternehmen. Der Antrag läuft nicht direkt bei der KfW, sondern über eine Bank oder Sparkasse als Konsortialpartner.

bis 50 Prozent, maximal 100 Mio. Euro
bundesweit
KfW Bankengruppe

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