Förderprogramme für Energie in Baden-Württemberg auf Ebene Land
Alle Programme für Energie auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
39 Programme gefunden
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- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Umweltfinanzierung
Zinsgünstiges Darlehen von 10.000 Euro bis fünf Millionen Euro (in Kombivarianten bis 25 Millionen Euro) für betrieblichen Umweltschutz und Ressourceneffizienz. Schwerpunkt eins umfasst Luftreinhaltung, Lärm- und Erschütterungsminderung sowie technische Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen, Schwerpunkt zwei Materialeinsparung, Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung und Wassereinsparung.
Investitionsfinanzierung
Zinsgünstiges Darlehen von 5.000 Euro bis zehn Millionen Euro für Betriebserweiterungen, Modernisierungen, Übernahmen, Verlagerungen sowie Investitionen in Immobilien, Gebäude, Maschinen, Einrichtungen, Fahrzeuge und IT im ländlichen Raum von Baden-Württemberg. Ein Nachhaltigkeitsbonus ist bei dokumentierter Klimaschutzstrategie möglich.
Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge Charge@BW
Zuschuss für öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge inklusive Netzanschluss. Gefördert werden 40 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro je Ladepunkt. Der Ladestrom muss aus erneuerbaren Energien oder vor Ort erzeugtem Grünstrom stammen.
Wohnen mit Zukunft - Photovoltaik
Zinsgünstiges Darlehen ab 5.000 Euro für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher auf selbstgenutzten Wohngebäuden. Förderfähig sind die technischen Anlagen, Planung, Bauarbeiten, Montage und Zubehör wie Ladestationen. Laufzeiten von 5, 10, 20 oder 30 Jahren mit ein bis fünf tilgungsfreien Anlaufjahren.
Zusatzförderung bei Bau oder Erwerb neuen Wohnraums
Ergänzende Förderung zum Z15-Darlehen für neuen Wohnraum, der besonders energieeffizient (Neubaustandard Plus oder Energiesparhaus), barrierefrei nach DIN 18040-2 oder in innovativer Bauweise errichtet wird. Für energieeffiziente Gebäude gibt es bis zu 50.000 Euro Darlehensaufstockung plus einen Zuschuss von 4.000 bis 20.000 Euro, für barrierefreies Bauen bis zu 60.000 Euro Aufstockung.
Eigentumsfinanzierung BW - Zusatzfinanzierung Energieeffizientes Sanieren
Zusatzdarlehen zu 1,00 Prozent Zins für die energetische Sanierung älterer Wohngebäude. Bis zu 120.000 Euro für eine Komplettsanierung auf Standard Sanierung Plus oder Denkmal, bis zu 50.000 Euro für Einzelmaßnahmen wie Wand- und Dachdämmung, Fenstertausch, Heizungserneuerung oder Lüftungsanlage. Zusätzlich gibt es einen Tilgungszuschuss von drei Prozent, also bis zu 3.600 Euro bei Sanierung Plus und bis zu 1.500 Euro bei Einzelmaßnahmen.
Verpflichtende Umsetzung des Paragrafen 6 EEG in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg hat bislang kein eigenes Beteiligungsgesetz für Windenergie. Der Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2026 bis 2031 kündigt an, Kommunen verbindlich an den Erträgen von Erneuerbare-Energien-Anlagen wie Windkraftanlagen und Freiflächen-Photovoltaik zu beteiligen und dazu Paragraf 6 EEG im Land verpflichtend umzusetzen. Bis zur Verabschiedung eines Landesgesetzes gilt in Baden-Württemberg weiterhin nur die freiwillige Bundesregelung mit 0,2 Cent je Kilowattstunde. Wer heute plant, sollte die Beteiligung vertraglich regeln und die kommende Landesregelung im Blick behalten.
Förderprogramm Elektrolastenräder Baden-Württemberg
Baden-Württemberg bezuschusste Kauf oder Leasing neuer Elektrolastenräder der EG-Fahrzeugklassen L1e bis L5e beziehungsweise mit höchstens 25 km/h sowie neuer Elektrolastenanhänger mit 25 Prozent der förderfähigen Anschaffungskosten, höchstens 2.500 Euro je Fahrzeug. Gefördert wurde nur gewerbliche, gemeinnützige, gemeinschaftliche oder kommunale Nutzung, maximal 100 Fahrzeuge in der Programmlaufzeit. Das Programm ist zum 31. Dezember 2024 ausgelaufen, Anträge sind nicht mehr möglich.
BW-e-Solar-Gutschein
Zuschuss für Betreiber einer Photovoltaikanlage, die ein neues vollelektrisches Fahrzeug anschaffen und es bilanziell mit eigenem Solarstrom laden. Je Fahrzeug wurden bis zu 1.000 Euro gezahlt, für eine zugehoerige und über die Photovoltaikanlage versorgte Wallbox zusätzlich bis zu 500 Euro. Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hat die Förderung zum 31. Dezember 2023 eingestellt, seitdem sind keine Anträge mehr möglich. Fahrzeuge mussten mindestens drei Jahre in Baden-Württemberg zugelassen bleiben.
TruckCharge@BW - Ladeinfrastruktur für Elektronutzfahrzeuge
Baden-Württemberg förderte mit TruckCharge@BW ab dem 1. November 2024 den Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektro-Lkw der Klassen N2 und N3 an öffentlichen und nicht öffentlichen Standorten. Der Fördersatz lag bei 50 Prozent für kleine, 40 Prozent für mittlere und 20 Prozent für große Unternehmen, mit maximal 50.000 Euro je Ladepunkt und maximal 150.000 Euro für den Netzanschluss. Die Mindestprojektgröße betrug 25.000 Euro, die Inbetriebnahme musste innerhalb von 18 Monaten nach Bewilligung erfolgen und die Anlage mindestens drei Jahre am angegebenen Standort betrieben werden. Das Programm wurde zum 5. Mai 2026 eingestellt, Antragsteller werden auf das vergleichbare Bundesprogramm verwiesen.
BW-e-Solar-Gutschein
Zuschuss von bis zu 500 Euro je Wallbox für Halter, die ein Elektrofahrzeug der Klassen M1, N1, L6e oder L7e in Baden-Württemberg zulassen und den Ladestrom aus einer eigenen Photovoltaikanlage beziehen. Die Wallbox wurde ausdrücklich nur zusammen mit dem Fahrzeug bezuschusst, nicht unabhängig davon. Stichtag für die Fahrzeugbestellung war der 01.12.2021. Das Verkehrsministerium hat die Förderung zum 31.12.2023 eingestellt, Anträge sind nicht mehr möglich. Für die Kombination aus Photovoltaik, Speicher und Wallbox gibt es derzeit kein Nachfolgeprogramm des Landes.
TruckCharge@BW - Ladeinfrastruktur für Elektro-Nutzfahrzeuge
TruckCharge@BW förderte Ladestationen für Elektro-Nutzfahrzeuge der Klassen N2 und N3 auf Betriebsgelaenden, an Umschlagpunkten und in Lade-Hubs in Baden-Württemberg, mit bis zu 50.000 Euro je Ladepunkt und bis zu 150.000 Euro für den Netzanschluss. Achtung: Das Programm ist zum 5. Mai 2026 eingestellt worden. Die L-Bank verweist ausdrücklich auf das vergleichbare Bundesprogramm, die Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw vom 27. April 2026. Wer heute Depot- oder Hub-Ladeinfrastruktur in Baden-Württemberg plant, beantragt dort.
BW-e-Solar-Gutschein
Landeszuschuss für den Kauf oder das Leasing eines Elektrofahrzeugs in Verbindung mit einer eigenen Photovoltaikanlage. Es gab 1.000 Euro pauschal beim Kauf, 333,33 Euro pro Jahr beim Leasing für maximal drei Jahre und zusätzlich 500 Euro für eine Wallbox. Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hat die Förderung zum 31.12.2023 eingestellt.
Klimaschutz-Plus - nachhaltige energieeffiziente Sanierung von Schulen
Vorgängerprogramm mit Zuschuss für die energetische Sanierung von Schulgebäuden auf KfW-Effizienzhausstandard. Beim Standard 70 gab es 50 Euro je Quadratmeter sanierter Schulfläche, höchstens 500.000 Euro, beim Standard 55 waren es 150 Euro je Quadratmeter, höchstens 1,2 Millionen Euro. Die Antragsfrist endete am 30. April 2025, das Nachfolgeprogramm ist Klimaschutz-Plus 2025 Teil I.
Basisladenetz für öffentliches Laden von E-Lkw im regionalen Straßennetz (BASE BW)
Zuschuss für Bau und Installation öffentlich zugänglicher Ladepunkte für schwere Elektro-Lkw der Klassen N2 und N3 inklusive Netzanschluss. Die Förderhöhe wurde in einem wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren ermittelt. Die Antragsfrist ist am 31. Januar 2026 abgelaufen.
Was Landesförderung bei Energie bedeutet
Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.
- Wo der Antrag landet
- Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
- Der häufigste Irrtum
- Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.
Häufige Fragen zu Energie auf Ebene Land
- Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
- In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
- Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
- Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
Eine Liste zeigt alles zu Energie. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.