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Förderprogramme für Bildung in Sachsen-Anhalt

Diese Programme fördern Bildung und sind in Sachsen-Anhalt beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

405 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für Bildung und Weiterbildung

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LandZuschuss

Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG (individueller Zugang)

Das Land Sachsen-Anhalt fördert individuelle berufliche Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen mit bis zu 90 Prozent der anerkannten Ausgaben und maximal 25.000 Euro. Übernommen werden Teilnahme- und Prüfungsgebühren, Dozentenhonorare, Fahrt- und Unterbringungskosten sowie Kinderbetreuungskosten. Ausgeschlossen sind Personen mit einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze, im Jahr 2026 sind das 77.400 Euro. Der Antrag läuft elektronisch über das Kundenportal der Investitionsbank und muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden.

bis 90 Prozent, maximal 25.000 Euro je Jahr
Sachsen-Anhalt
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
BundZuschuss

Berufssprachkurse (Deutschsprachförderverordnung)

Die Berufssprachkurse des BAMF vermitteln berufsbezogenes Deutsch auf den Stufen A2 bis C2 und schließen an den Integrationskurs an. Es gibt Spezialkurse für den Arbeitsplatz, für Auszubildende, für die Frühpaedagogik und für die Anerkennung auslaendischer Berufsabschlüsse. Mit einer Teilnahmeberechtigung von Jobcenter, Agentur für Arbeit oder BAMF ist der Kurs in der Regel kostenfrei. Wer mehr als 20.000 Euro im Jahr verdient, bei gemeinsamer Veranlagung 40.000 Euro, zahlt einen Kostenbeitrag von 2,56 Euro je Unterrichtseinheit, bei einem 400-Stunden-Kurs also rund 1.024 Euro. Der Arbeitgeber kann diesen Beitrag übernehmen. Nach erfolgreichem Abschluss können 50 Prozent des gezahlten Beitrags erstattet werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Fluechtlinge
BundZuschuss

KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige

KOMPASS fördert Qualifizierungen für Solo-Selbstständige, etwa betriebswirtschaftliches Wissen oder digitale und technische Fachkenntnisse. Erstattet werden bis zu 4.500 Euro je Teilnehmerin oder Teilnehmer innerhalb von zwölf Monaten. Zwingend ist ein Erstberatungsgespraech bei einer KOMPASS-Anlaufstelle, die anschließend einen Qualifizierungsscheck ausstellt. Die Maßnahme muss mindestens 20 Zeitstunden umfassen und innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein. Die Abrechnung läuft über das Z-EU-S-Portal der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Wegen hoher Nachfrage ist die Ausgabe von Qualifizierungsschecks von Mai bis etwa Oktober 2026 bundesweit begrenzt.

bis 4.500 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, ESF Plus
BundZuschuss

Aufstiegsstipendium

Das Aufstiegsstipendium fördert ein erstes Hochschulstudium für Menschen mit Berufsausbildung und Berufserfahrung. Im Vollzeitstudium beträgt die Förderung 1.072 Euro monatlich, davon 992 Euro Grundbetrag und 80 Euro Buecherpauschale, plus 160 Euro Betreuungspauschale je Kind unter 14 Jahren. Berufsbegleitende Studiengaenge werden mit 3.045 Euro pro Jahr gefördert. Es gibt keine Altersgrenze. Das Auswahlverfahren läuft zweimal jährlich in drei Stufen: Online-Bewerbung, Kompetenzfragebogen und persönliches Auswahlgespraech.

bis 1.072 Euro je Monat
bundesweit
Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB)
BundZuschuss

Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz)

Das Aufstiegs-BAföG fördert Fortbildungen zum Meister, Techniker, Fachwirt, Betriebswirt, Erzieher und vergleichbare Abschlüsse. Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gibt es einkommens- und vermögensunabhängig bis zu 15.000 Euro, davon 50 Prozent als Zuschuss, der Rest als zinsguenstiges KfW-Darlehen. Bei bestandener Prüfung werden weitere 50 Prozent des Restdarlehens erlassen. Teilnehmende in Vollzeit erhalten zusätzlich einen einkommensabhängigen Unterhaltsbeitrag von bis zu 1.019 Euro monatlich für Alleinstehende, plus jeweils 235 Euro für Ehe- oder Lebenspartner und je Kind. Der Kinderbetreuungszuschlag beträgt 150 Euro monatlich je Kind unter 14 Jahren und ist einkommensunabhängig. Unterhaltsbeiträge werden vollständig als Zuschuss gewährt.

bis 50 Prozent, maximal 15.000 Euro je Monat
bundesweit
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Aemter für Ausbildungsförderung der Länder
BundZuschuss

Budget für Ausbildung

Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Leistungen im Eingangsverfahren, im Berufsbildungsbereich oder im Arbeitsbereich einer Werkstatt haetten, können stattdessen eine regulaere betriebliche Ausbildung machen. Erstattet werden die angemessene Ausbildungsvergütung einschließlich des Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag und der Unfallversicherungsbeiträge sowie die Aufwendungen für die behinderungsbedingt erforderliche Anleitung und Begleitung in Betrieb und Berufsschule und die erforderlichen Fahrtkosten. Gefördert wird nur eine erstmalige betriebliche Berufsausbildung, laengstens bis zum erfolgreichen Abschluss. Ein Eingangsverfahren muss nicht durchlaufen werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Träger der Eingliederungshilfe der Länder
BundZuschuss

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein finanziert Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, etwa Coaching, Bewerbungstraining, Kurzqualifizierungen oder die Beauftragung einer privaten Arbeitsvermittlung. Der Gutschein nennt Ziel der Maßnahme, Höchstdauer, Gültigkeitszeitraum und die zulässige Region. Für Teilnehmende entstehen keine Kosten, Fahrt- und Kinderbetreuungskosten können unter Umständen zusätzlich erstattet werden. Es handelt sich um eine Ermessensleistung, einen Rechtsanspruch gibt es nicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Zuschuss zur Aus- und Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen

Betriebe, die Menschen mit Behinderungen ausbilden oder weiterbilden, erhalten einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung oder zum Arbeitsentgelt. Bei Rehabilitandinnen und Rehabilitanden sind bis zu 60 Prozent der monatlichen Vergütung möglich, bei schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen bis zu 80 Prozent. Zusätzlich wird ein pauschalierter Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag berücksichtigt. Der Zuschuss läuft über die gesamte Dauer der Aus- oder Weiterbildung einschließlich notwendiger Verlaengerungen. Der Antrag muss vor Abschluss des Aus- oder Weiterbildungsvertrags gestellt werden.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundSonstiges

Ausserbetriebliche Berufsausbildung

Junge Menschen, die keinen betrieblichen Ausbildungsplatz finden, können eine vollqualifizierende Berufsausbildung bei einem Bildungsträger absolvieren. Im Rahmen der Ausbildungsgarantie wurde der Zugang zum 1. August 2024 erweitert: Auch marktbenachteiligte junge Menschen in Regionen mit Unterversorgung an Ausbildungsplätzen können gefördert werden. Ziel ist der Übergang in eine betriebliche Ausbildung, sobald das möglich ist.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Mobilitätszuschuss für Auszubildende

Teil der Ausbildungsgarantie: Wer für eine betriebliche Ausbildung weit weg vom Wohnort zieht, kann im ersten Ausbildungsjahr einen Mobilitätszuschuss bekommen. Bezuschusst werden die Fahrtkosten für zwei Familienheimfahrten pro Monat. Die Regelung gilt seit dem 1. April 2024. Ein fester Eurobetrag ist nicht ausgewiesen, die Höhe richtet sich nach den erforderlichen Fahrtkosten.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Berufsorientierungspraktikum

Teil der Ausbildungsgarantie: Junge Menschen ohne Berufsabschluss können ein gefördertes Praktikum zur Berufsorientierung in einem Betrieb absolvieren. Die Agentur für Arbeit übernimmt die dabei entstehenden Fahrt- und Unterkunftskosten. Das Instrument wurde mit dem Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung eingeführt und gilt seit 1. April 2024. Konkrete Pauschalbeträge nennt die Quelle nicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundBeratung

Berufseinstiegsbegleitung (BerEb)

Die Berufseinstiegsbegleitung unterstützt Schuelerinnen und Schueler allgemeinbildender Schulen, bei denen Schwierigkeiten beim Schulabschluss oder beim Übergang in eine Ausbildung zu erwarten sind. Eine feste Begleitperson hilft beim Schulabschluss, bei der Berufswahl, bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz und bei persönlichen Problemen. Die Begleitung beginnt im Jahr vor dem Schulabschluss und endet in der Regel ein halbes Jahr nach Beginn der Ausbildung, spätestens 24 Monate nach Schulende. Für die Teilnehmenden ist das Angebot kostenlos.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundSonstiges

Assistierte Ausbildung (AsA)

Die Assistierte Ausbildung unterstützt Betriebe und Auszubildende während der Berufsausbildung, um Abbrueche zu vermeiden. Zum Angebot gehoeren Förderunterricht bei Lerndefiziten, sozialpaedagogische Begleitung bei Konflikten, Hilfe bei Verwaltung und Organisation der Ausbildung sowie Begleitung des Ausbildungspersonals. Die Maßnahmekosten werden von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter vollständig übernommen, für den Betrieb entstehen keine Kosten. Der Einstieg ist jederzeit möglich, das Angebot wird individuell zugeschnitten. Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis bleiben unveraendert.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Die Berufsausbildungsbeihilfe ist ein monatlicher Zuschuss der Agentur für Arbeit für Auszubildende, deren Ausbildungsvergütung nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken. Sie wird gezahlt bei betrieblicher oder ausserbetrieblicher Ausbildung sowie während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme. Angerechnet werden das eigene Einkommen sowie das Einkommen der Eltern oder des Ehepartners, soweit es Freibeträge übersteigt. Die Bewilligung erfolgt zunächst meist für 18 Monate. BAB ist ein Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden. Rechtsgrundlage sind die Paragrafen 56 bis 72 SGB III.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Einstiegsqualifizierung (EQ)

Die Einstiegsqualifizierung ist ein sozialversicherungspflichtiges Langzeitpraktikum, das junge Menschen über vier bis zwölf Monate an einen anerkannten Ausbildungsberuf heranführt. Die Agentur für Arbeit erstattet dem Betrieb die Praktikumsvergütung von 276 Euro im Monat sowie einen Zuschuss zu den Sozialversicherungsbeiträgen. Der Start liegt in der Regel am 1. Oktober, unter Umständen ist ein Beginn am 1. August möglich. Teilnehmende erhalten ein Zeugnis, das eine spaetere Ausbildung verkuerzen kann.

bis 276 Euro je Monat
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Weiterbildungsförderung für Beschäftigte (Qualifizierungschancengesetz)

Auch wer in Beschäftigung steht, kann eine berufliche Weiterbildung von der Agentur für Arbeit gefördert bekommen. Übernommen werden Lehrgangskosten ganz oder teilweise, in der Regel mit einer anteiligen Kostenbeteiligung des Betriebs, dazu Fahrkosten und Kinderbetreuungskosten. Der Betrieb kann zusätzlich Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für die Zeit der Weiterbildung erhalten. Die Antragstellung ist einzeln oder als Sammelantrag für mehrere Beschäftigte möglich. Bei abschlussorientierten Weiterbildungen besteht zusätzlich Anspruch auf die Weiterbildungsprämie.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundPrämie

Weiterbildungsprämie

Wer eine von der Agentur für Arbeit geförderte, abschlussorientierte Weiterbildung erfolgreich absolviert, bekommt eine Prämie. Für das Bestehen einer Zwischen- oder Teilprüfung gibt es 1.000 Euro, für die bestandene Abschlussprüfung 1.500 Euro. Die Prämien werden zusätzlich zur Übernahme der Weiterbildungskosten gezahlt und sind seit 1. Juli 2023 entfristet. Der Nachweis der bestandenen Prüfung ist bei der Agentur für Arbeit einzureichen.

1.000 Euro bis 1.500 Euro
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Bildungsgutschein für berufliche Weiterbildung

Mit dem Bildungsgutschein übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten einer beruflichen Weiterbildung, etwa einer Umschulung, Anpassungsqualifizierung oder Teilqualifizierung. Übernommen werden Lehrgangskosten, Lernmittel, Arbeitskleidung und Prüfungsgebühren sowie bei Bedarf Fahrtkosten, Kinderbetreuung und auswaertige Unterbringung und Verpflegung. Der Gutschein ist zeitlich befristet, regional begrenzt und auf ein bestimmtes Bildungsziel festgelegt. Bildungsträger und Maßnahme müssen von einer fachkundigen Stelle zugelassen sein. Seit 1. Januar 2025 werden auch Kundinnen und Kunden der Jobcenter über die Agentur für Arbeit gefördert.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Bundesprogramm Junges Wohnen (Studierenden- und Azubiwohnheime)

Junges Wohnen ist ein Teilprogramm der sozialen Wohnraumförderung für Wohnheimplätze von Studierenden und Auszubildenden. Gefördert werden neue Wohnheimplätze durch Neu-, Aus- oder Umbau einschließlich des erstmaligen Erwerbs sowie die Modernisierung bestehender Plätze. Im Programmjahr 2023 stellte der Bund dafuer 500 Millionen Euro bereit. Der Bund vergibt Finanzhilfen an die Länder, die daraus eigene Wohnheim-Förderprogramme auflegen und mit Landesmitteln aufstocken. Antragsteller sind daher Studierendenwerke, Wohnungsunternehmen, Kommunen und Träger, nicht die Studierenden selbst.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund und Länder, Umsetzung über die Landesförderprogramme
LandZuschuss

Junges Wohnen Sachsen-Anhalt

Förderung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende in Sachsen-Anhalt. Gefördert werden Neubau, Ersterwerb und Modernisierung entsprechender Wohnheime, antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Die Nettokaltmiete darf bis 2028 höchstens 6,50 Euro je Quadratmeter in Magdeburg und Halle sowie 6,00 Euro in den übrigen Orten betragen, die Wohnungen müssen nach Fertigstellung mindestens 25 Jahre Studierenden und Auszubildenden zur Verfuegung stehen. Vorgeschaltet ist ein Auswahlverfahren über eine Projektanmeldung mit festem Zeitfenster, zuletzt vom 02.06. bis 14.07.2026; dieses Fenster ist abgelaufen, ein neuer Aufruf ist abzuwarten. Die genauen Fördersaetze und Höchstbeträge stehen in der Richtlinie, die auf der Programmseite verlinkt ist.

Höhe je nach Vorhaben
Sachsen-Anhalt
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
LandZuschuss

ego.-WISSEN

Aus dem ESF Plus finanziertes Programm für regionale Träger, die Qualifizierungsmaßnahmen für Existenzgründer in Sachsen-Anhalt organisieren und steuern. Die Zuwendung beträgt bis zu 2.750 Euro je Gründer bei der Nachgründungsqualifizierung, in der Nachgründungsphase höchstens 110 Euro je acht absolvierter Qualifizierungsstunden. Personalausgaben werden mit bis zu 90 Prozent bezuschusst, Qualifizierungsausgaben mit 100 Prozent. Vor der Gründung sind höchstens 60 Stunden, nach der Gründung höchstens 200 Stunden förderfähig.

bis 90 Prozent, maximal 2.750 Euro
Sachsen-Anhalt
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
LandZuschuss

ego.-KONZEPT

Aus ESF Plus und JTF kofinanziertes Programm, das Projekte zur Sensibilisierung für unternehmerische Selbständigkeit und zur Vorbereitung von Gründung und Nachfolge in Sachsen-Anhalt fördert. Antragsberechtigt sind nicht Gründerinnen und Gründer selbst, sondern juristische Personen des privaten Rechts, staatliche Hochschulen des Landes und registrierte Projektträger. Die Regelförderung ist ein Festbetragszuschuss von bis zu 800.000 Euro, Sachkosten werden über eine 40-prozentige Restkostenpauschale abgegolten. Schwerpunkte sind der schulische Bereich, Gründungsförderung an Hochschulen, Gründerinnen und Sozialunternehmertum.

bis 800.000 Euro
Sachsen-Anhalt
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
LandZuschuss

ego.-START

Zuschussprogramm der Investitionsbank Sachsen-Anhalt für Existenzgründer und Unternehmensnachfolger, kofinanziert von der Europäischen Union. Es gibt zwei Bausteine: Coachingleistungen mit 540 Euro pauschal je Tagewerk für höchstens zehn Tagewerke, also bis zu 5.400 Euro, sowie ein Gründerstipendium von 2.000 Euro im Monat für höchstens 18 Monate bei hochinnovativen Vorhaben. Der Antrag läuft über das IB-Kundenportal.

bis 2.000 Euro je Monat
Sachsen-Anhalt
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
BundBeratung

Gründerplattform

Die Gründerplattform ist ein von der KfW und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie initiiertes Online-Angebot für alle, die sich in Deutschland selbständig machen wollen, haupt- oder nebenberuflich, allein oder im Team. Angeboten werden ein Businessplan-Tool mit Konkurrenzanalyse und Finanzteil, ein Vertragsgenerator, ein Rechtsformfinder, ein Geschäftsmodell-Tool mit KI-Assistent, Expertensprechstunden, Online-Seminare und Communities. Dank öffentlicher Förderung ist das Angebot nahezu komplett kostenlos, nur weiterführende Zusatzangebote im Rahmen der Online-Trainings sind kostenpflichtig. Es handelt sich um ein Beratungs- und Unterstützungsangebot, nicht um eine Geldleistung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW und Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

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