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Förderprogramme für Bildung in Nordrhein-Westfalen

Diese Programme fördern Bildung und sind in Nordrhein-Westfalen beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

415 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für Bildung und Weiterbildung

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BundZuschuss

Hans-Boeckler-Stiftung Studienförderung

Die Hans-Boeckler-Stiftung ist das Begabtenförderungswerk des Deutschen Gewerkschaftsbundes und eines der dreizehn vom Bund geförderten Werke. Sie fördert gezielt Studierende und Promovierende aus Familien ohne akademische Tradition, Berufserfahrene und gewerkschaftlich Engagierte. Neben dem einkommensabhängigen Grundstipendium und der Studienkostenpauschale gibt es eigene Förderlinien für Menschen mit Berufsausbildung, die ohne Abitur studieren. Die ideelle Förderung umfasst Seminare, Beratung und ein großes Alumni-Netzwerk.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Hans-Boeckler-Stiftung des Deutschen Gewerkschaftsbundes, gefördert vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BundZuschuss

Hanns-Seidel-Stiftung Begabtenförderung

Die Hanns-Seidel-Stiftung ist eines der dreizehn vom Bund geförderten Begabtenförderungswerke und steht der christlich-sozialen Wertetradition nahe. Sie fördert Studierende und Promovierende aller Fachrichtungen und Hochschulen in Deutschland mit einem einkommensabhängigen Grundstipendium, einer Studienkostenpauschale und einem breiten Seminarprogramm. Ein Schwerpunkt liegt auf politischer Bildung und internationalem Austausch. Bewerbungen laufen direkt bei der Stiftung in München.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Hanns-Seidel-Stiftung, gefördert vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BundZuschuss

Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit Studienförderung

Die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit ist eines der dreizehn vom Bund geförderten Begabtenförderungswerke und steht der liberalen Wertetradition nahe. Sie fördert Studierende und Promovierende, die Eigenverantwortung und bürgerschaftliches Engagement zeigen. Die Förderung besteht aus einem einkommensabhängigen Grundstipendium nach BAföG-Systematik, einer Studienkostenpauschale und einem Seminar- und Netzwerkprogramm zur liberalen politischen Bildung. Die Bewerbung läuft direkt über die Stiftung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, gefördert vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BundZuschuss

Friedrich-Ebert-Stiftung Studienförderung

Die Friedrich-Ebert-Stiftung gehoert zu den dreizehn vom Bund geförderten Begabtenförderungswerken und steht der sozialdemokratischen Wertetradition nahe. Sie fördert Studierende und Promovierende, die sich für soziale Gerechtigkeit engagieren, und legt einen Schwerpunkt auf Bildungsaufsteigerinnen und Bildungsaufsteiger sowie Studierende mit Migrationsgeschichte. Neben dem einkommensabhängigen Grundstipendium und der Studienkostenpauschale gehoert ein umfangreiches Seminarprogramm zur ideellen Förderung. Bewerbungen erfolgen direkt bei der Stiftung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Friedrich-Ebert-Stiftung, gefördert vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BundZuschuss

Konrad-Adenauer-Stiftung Begabtenförderung

Die Konrad-Adenauer-Stiftung ist eines der dreizehn vom Bund geförderten Begabtenförderungswerke und steht der christlich-demokratischen Wertetradition nahe. Gefördert werden Studierende und Promovierende, die neben sehr guten Leistungen gesellschaftliches Engagement und Interesse an politischer Bildung mitbringen. Zur Förderung gehoeren ein einkommensabhängiges Grundstipendium nach BAföG-Systematik, eine Studienkostenpauschale sowie ein umfangreiches Seminar- und Netzwerkprogramm. Bewerbungen laufen direkt bei der Stiftung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Konrad-Adenauer-Stiftung, gefördert vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BundZuschuss

Studienstiftung des deutschen Volkes

Die Studienstiftung des deutschen Volkes ist das größte und aelteste der dreizehn vom Bund geförderten Begabtenförderungswerke und fördert ohne politische oder konfessionelle Bindung. Neben der finanziellen Unterstützung für Studierende und Promovierende gehoert eine ideelle Förderung mit Akademien, Sommerschulen, Mentoring und Auslandsstipendien dazu. Die Buechergeldpauschale erhalten alle Geförderten, das Grundstipendium ist einkommensabhängig und orientiert sich an den BAföG-Regeln. Der Zugang läuft über Vorschlag der Schule oder Hochschule sowie über Selbstbewerbung nach Testverfahren.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Studienstiftung des deutschen Volkes, gefördert vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BundZuschuss

Aufstiegsstipendium für beruflich Qualifizierte

Das Aufstiegsstipendium ermöglicht Menschen mit Berufsausbildung und Berufserfahrung ein erstes Hochschulstudium. Im Vollzeitstudium beträgt die Förderung monatlich 992 Euro plus 80 Euro Buechergeld, insgesamt 1.072 Euro. Wer berufsbegleitend studiert, erhält 3.045 Euro im Kalenderjahr. Für Kinder unter 14 Jahren kommt eine Betreuungspauschale von 160 Euro je Kind hinzu. Die Förderung ist eine Pauschale und damit einkommensunabhängig. Die Bewerbung erfolgt direkt bei der SBB.

bis 1.072 Euro je Monat
bundesweit
Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) im Auftrag des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BundZuschuss

Weiterbildungsstipendium für beruflich Begabte

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Fachkräfte nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung bei fachlichen und fachuebergreifenden Weiterbildungen, unter bestimmten Bedingungen auch bei einem berufsbegleitenden Studium. Insgesamt stehen bis zu 9.135 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen zur Verfuegung, bei einem Eigenanteil von zehn Prozent je Maßnahme. Das Stipendium gilt für das Aufnahmejahr und die zwei Folgejahre. Bewerbungen laufen über die Kammer oder Berufsbildungsstelle, bei der die Ausbildung eingetragen war.

bis 9.135 Euro
bundesweit
Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) im Auftrag des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BundZuschuss

Deutschlandstipendium

Das Deutschlandstipendium fördert begabte und engagierte Studierende an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen mit 300 Euro monatlich. Die Haelfte kommt vom Bund, die andere Haelfte von privaten Stifterinnen und Stiftern wie Unternehmen, Stiftungen oder Alumni. Die Förderung ist einkommensunabhängig, wird zusätzlich zum BAföG gezahlt und läuft mindestens zwei Semester, höchstens bis zum Ende der Regelstudienzeit. Beworben wird sich direkt an der eigenen Hochschule, nicht zentral. Neben Noten zählen gesellschaftliches Engagement und die Überwindung von Huerden in der eigenen Bildungsbiografie.

300 Euro bis 300 Euro je Monat
bundesweit
Bund und private Förderer, vergeben durch die teilnehmenden Hochschulen
BundKredit

KfW-Studienkredit (174)

Der KfW-Studienkredit finanziert den Lebensunterhalt während des Studiums mit einer flexibel wählbaren monatlichen Auszahlung zwischen 100 und 650 Euro. Die Gesamtsumme beträgt bis zu 54.600 Euro für ein Bachelor- oder Masterstudium und bis zu 23.400 Euro für postgraduale Studiengaenge. Einkommen und Sicherheiten spielen keine Rolle. Der Zinssatz ist variabel und wird halbjährlich angepasst, in der Rückzahlungsphase ist eine Zinsbindung möglich. Nach einer Karenzphase wird der Kredit in gleichbleibenden Monatsraten über höchstens 25 Jahre getilgt.

100 Euro bis 54.600 Euro je Monat
bundesweit
KfW Bankengruppe
BundKredit

Bildungskredit des Bundes (KfW-Kredit 173)

Der Bildungskredit des Bundes hilft Studierenden und Auszubildenden in einer fortgeschrittenen Ausbildungsphase über finanzielle Engpaesse hinweg. Ausgezahlt werden 100, 200 oder 300 Euro monatlich für höchstens 24 Monate, insgesamt bis zu 7.200 Euro. Eine Vorabauszahlung von bis zu 3.600 Euro für einmalige Anschaffungen ist möglich. Der Zinssatz ist variabel und orientiert sich am Sechs-Monats-EURIBOR zuzueglich eines Aufschlags von einem Prozent, angepasst jeweils zum 1. April und 1. Oktober. Die Rückzahlung beginnt vier Jahre nach der ersten Auszahlung mit 120 Euro monatlich.

bis 7.200 Euro je Monat
bundesweit
Bundesverwaltungsamt, Auszahlung durch die KfW Bankengruppe
BundKredit

KfW-Kredit Aufstiegs-BAföG (172)

Der KfW-Kredit 172 ist der Darlehensteil des Aufstiegs-BAföG. Er deckt die Differenz zwischen Zuschussanteil und maximalem Förderbetrag ab, also bis zu 15.000 Euro für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie bis zu 2.000 Euro für das Meisterprüfungsprojekt. Während Auszahlung und Karenzphase trägt der Bund die Zinsen. Die Rückzahlung beginnt zwei Jahre nach Ende der Fortbildung und läuft über höchstens zehn Jahre bei mindestens 128 Euro monatlich. Beantragt wird nicht bei der KfW, sondern beim zuständigen Amt für Aufstiegsfortbildungsförderung.

bis 15.000 Euro
bundesweit
KfW Bankengruppe im Auftrag des Bundes
BundZuschuss

Aufstiegs-BAföG (AFBG, früher Meister-BAföG)

Das Aufstiegs-BAföG fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meisterin, Fachwirt, Technikerin, Erzieher oder Betriebswirtin. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden einkommens- und vermögensunabhängig bis 15.000 Euro übernommen, davon 50 Prozent als Zuschuss, der Rest als zinsguenstiges KfW-Darlehen. Bei bestandener Prüfung werden auf Antrag weitere 50 Prozent des noch nicht fälligen Darlehens erlassen. Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt sind bis 2.000 Euro förderfähig. Bei Vollzeitmaßnahmen kommt ein Unterhaltsbeitrag von bis zu 1.019 Euro monatlich hinzu, der vollständig Zuschuss ist.

bis 50 Prozent, maximal 15.000 Euro je Monat
bundesweit
Bund und Länder, Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, zuständige Aemter für Aufstiegsfortbildungsförderung
BundKredit

Hilfe zum Studienabschluss (Studienabschlusshilfe nach dem BAföG)

Wer sein Studium nicht innerhalb der BAföG-Förderungshöchstdauer abschließen konnte, kann für maximal zwölf Monate Hilfe zum Studienabschluss erhalten. Die Leistung wird als zinsloses Volldarlehen gewährt und muss vollständig an das Bundesverwaltungsamt zurückgezahlt werden. Die sonst geltende Deckelung auf 77 Monatsraten gilt hier nicht. Voraussetzung ist, dass die Zulassung zur Abschlussprüfung innerhalb von vier Semestern erfolgt und die Hochschule bescheinigt, dass das Studium in dieser Zeit beendet werden kann.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bundesverwaltungsamt für die Rückzahlung
BundZuschuss

Auslands-BAföG

Auslands-BAföG fördert Studium, schulische Ausbildung und Pflichtpraktika im Ausland. Zusätzlich zum inlaendischen Bedarfssatz gibt es Zuschlaege: Studiengebühren bis 5.600 Euro für maximal ein Jahr, Reisekosten von je 250 Euro innerhalb Europas und je 500 Euro ausserhalb Europas für Hin- und Rückreise, Zusatzkosten der Krankenversicherung sowie länderabhängige Auslandszuschlaege. Innerhalb der EU und der Schweiz ist die gesamte Ausbildung bis zum Abschluss förderfähig, ausserhalb der EU in der Regel bis zu einem Jahr. Die Zuschlaege sind vollständig Zuschuss.

bis 5.600 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, regional zuständige Auslandsaemter für Ausbildungsförderung
BundZuschuss

Studienstarthilfe nach dem BAföG

Die Studienstarthilfe ist ein einmaliger Zuschuss von pauschal 1.000 Euro für Studienanfaengerinnen und Studienanfaenger aus Haushalten mit Sozialleistungsbezug. Sie deckt typische Startkosten wie IT-Ausstattung, Lernmaterial, Mietkaution oder Umzug. Sie wird unabhängig vom BAföG gezahlt und weder auf Einkommen noch auf andere Sozialleistungen angerechnet. Der Antrag läuft ausschließlich elektronisch über BAföG Digital und ist nur bis zum Ende des Monats möglich, der auf den Monat des Ausbildungsbeginns folgt.

1.000 Euro bis 1.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Aemter für Ausbildungsförderung
BundZuschuss

BAföG für Schuelerinnen und Schueler (Schueler-BAföG)

Schuelerinnen und Schueler erhalten BAföG als vollen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Bedarfssaetze haengen von der Schulart und der Wohnsituation ab: an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachschulen ab Klasse 10 sind es 666 Euro auswaerts wohnend, mit Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag bis zu 803 Euro. An Abendgymnasien, Kollegs und Fachschulklassen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen, sind bis zu 959 Euro möglich. An allgemeinbildenden Schulen gibt es keine Förderung, wenn die Schuelerin oder der Schueler bei den Eltern wohnt.

276 Euro bis 959 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, ausgezahlt durch die kommunalen Aemter für Ausbildungsförderung
BundZuschuss

BAföG für Studierende (Studierenden-BAföG)

Das BAföG sichert den Lebensunterhalt während eines Studiums an Hochschulen, Akademien und Höheren Fachschulen. Der Höchstsatz beträgt monatlich 992 Euro und setzt sich aus 475 Euro Grundbedarf, 380 Euro Wohnpauschale für auswaerts Wohnende und 137 Euro Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag zusammen. Wer bei den Eltern wohnt, erhält höchstens 671 Euro. Die Förderung wird zur Haelfte als Zuschuss und zur Haelfte als zinsloses Staatsdarlehen gezahlt, die Rückzahlung ist auf 77 Monatsraten gedeckelt. Entscheidend sind Einkommen und Vermögen der Auszubildenden sowie das Einkommen der Eltern.

bis 50 Prozent, maximal 992 Euro je Monat
bundesweit
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, ausgezahlt durch die Aemter für Ausbildungsförderung der Studierendenwerke
BundZuschuss

Berufsausbildungsbeihilfe

Die Berufsausbildungsbeihilfe unterstützt Auszubildende in einer betrieblichen oder ausserbetrieblichen Berufsausbildung sowie Teilnehmende an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen. Sie deckt den Bedarf für Lebensunterhalt, Fahrtkosten und sonstige Aufwendungen, soweit die erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfuegung stehen. Einkommen der Auszubildenden, der Eltern und des Partners wird angerechnet. Der Antrag sollte vor Ausbildungsbeginn gestellt werden, eine nachträgliche Antragstellung ist möglich.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Förderung der beruflichen Weiterbildung (Bildungsgutschein)

Die Agentur für Arbeit und die Jobcenter übernehmen Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Kosten für auswaertige Unterbringung und Kinderbetreuung für eine berufliche Weiterbildung. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung notwendig ist, um bei Arbeitslosigkeit die Eingliederung zu erreichen, eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen. Träger und Maßnahme müssen zugelassen sein, die Förderung wird vorab beraten und mit einem Bildungsgutschein zugesagt. Die Bewilligung ist eine Ermessensleistung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter
BundPrämie

Weiterbildungsprämie und Weiterbildungsgeld

Wer eine geförderte Weiterbildung zu einem anerkannten Ausbildungsabschluss macht, erhält Prämien für bestandene Prüfungen: 1.000 Euro nach der Zwischenprüfung und 1.500 Euro nach der Abschlussprüfung. Arbeitslose bekommen während der Weiterbildung zusätzlich ein monatliches Weiterbildungsgeld von 150 Euro. Auch erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II erhalten das Weiterbildungsgeld, wenn sie neben einem bestehenden Arbeitsverhältnis an einer geförderten Weiterbildung teilnehmen. Die Ausbildungsdauer des Zielberufs muss mindestens zwei Jahre betragen.

150 Euro bis 1.500 Euro je Monat
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter
BundZuschuss

Qualifizierungsgeld bei Strukturwandel

Das Qualifizierungsgeld sichert während einer laengeren Weiterbildung das Einkommen von Beschäftigten in Betrieben mit strukturwandelbedingtem Qualifizierungsbedarf. Der Betrieb muss die Weiterbildung finanzieren und der Qualifizierungsbedarf mindestens 20 Prozent der Belegschaft betreffen. Die Maßnahme muss mehr als 120 Stunden dauern, von einem zugelassenen Träger durchgeführt werden und über kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Grundlage ist eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Vermittlungsbudget und Maßnahmen zur Aktivierung

Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose können aus dem Vermittlungsbudget Zuschüsse für die Anbahnung oder Aufnahme einer Beschäftigung erhalten. Übernommen werden zum Beispiel Bewerbungs- und Reisekosten, Fahrtkosten zu Vorstellungsgespraechen oder Umzugskosten. Daneben fördert die Agentur Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, etwa Bewerbungstrainings oder betriebliche Erprobungen. Die Leistungen sind Ermessensleistungen und müssen vorher beantragt werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter
KommuneZuschuss

Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen erhalten neben dem Regelbedarf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Dazu gehoeren Schulausfluege und mehrtaegige Klassenfahrten in tatsaechlicher Höhe, persönlicher Schulbedarf, Schuelerbeförderung, ergänzende Lernförderung, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung sowie Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Für den Schulbedarf sieht das Gesetz Grundbeträge von 100 Euro zum ersten und 50 Euro zum zweiten Schulhalbjahr vor, die jährlich fortgeschrieben werden. Bildungsleistungen gibt es nur bis zum 25. Lebensjahr und nur für Schuelerinnen und Schueler ohne Ausbildungsvergütung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Kommunale Träger, Jobcenter, Sozialaemter

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