Förderprogramme für Bildung in Schleswig-Holstein auf Ebene EU
Alle Programme für Bildung auf Ebene EU. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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Marie-Sklodowska-Curie-Maßnahmen COFUND
COFUND kofinanziert bestehende oder neue Programme für Promotion und Postdoc-Förderung, die von Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Förderorganisationen oder Behörden getragen werden. Die EU beteiligt sich mit einer festen COFUND-Zulage je geförderter Person, den Rest trägt die Gastorganisation. Pro Antrag sind höchstens 10 Millionen Euro möglich, die Laufzeit beträgt bis zu fuenf Jahre bei mindestens drei geförderten Forschenden. Die geförderten Personen müssen mindestens drei Monate unterstützt werden und die Mobilitätsregel erfuellen.
ERC Advanced Grant
Der ERC Advanced Grant fördert etablierte, international führende Forschungspersönlichkeiten mit bis zu 2,5 Millionen Euro für fünf Jahre. Zusätzlich können bis zu 1 Million Euro für Großgeräte oder Umzugskosten bewilligt werden. Alle Forschungsgebiete sind offen, die Auswahl erfolgt allein nach wissenschaftlicher Exzellenz.
ERC Consolidator Grant
Der ERC Consolidator Grant richtet sich an Forschende, die ihre eigene Arbeitsgruppe festigen wollen. Förderfähig sind bis zu 2 Millionen Euro für fünf Jahre, zusätzlich bis zu 1 Million Euro für begründete Sonderkosten. Der Zuschuss deckt 100 Prozent der direkten Kosten plus 25 Prozent Gemeinkosten.
ERC Starting Grant
Der ERC Starting Grant fördert exzellente Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler beim Aufbau einer eigenen Arbeitsgruppe. Es sind bis zu 1,5 Millionen Euro für fünf Jahre möglich, zusätzlich bis zu 1 Million Euro für begründete Zusatzkosten. Gefördert werden 100 Prozent der direkten Kosten plus 25 Prozent Gemeinkostenpauschale.
KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige (ESF Plus)
KOMPASS fördert Qualifizierungen von Solo-Selbstständigen mit einem Zuschuss von bis zu 4.500 Euro. Förderfähig sind Weiterbildungen zu betriebswirtschaftlichem Wissen, digitalen Fähigkeiten oder fachlichen Kompetenzen. Der Ablauf umfasst eine verpflichtende Erstberatung bei einer KOMPASS-Anlaufstelle, die Ausgabe eines Qualifizierungsschecks, die Durchführung der Weiterbildung und die Erstattung über das Portal Z-EU-S.
Zukunftszentren (ESF Plus-Bundesprogramm)
Die Zukunftszentren unterstützen kleine und mittlere Unternehmen, Beschäftigte und Solo-Selbstständige dabei, den digitalen, ökologischen und demografischen Wandel zu gestalten. Angeboten werden kostenfreie Beratung und Qualifizierung. Bundesweit gibt es 14 regionale Zentren, das sächsische Zentrum Zukunft der Arbeitswelt wird zusätzlich vom Freistaat Sachsen kofinanziert.
Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF)
Der EGF unterstützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch größere Umstrukturierungen ihren Arbeitsplatz verlieren, mit Unterstützung bei der Arbeitssuche, Berufsberatung, Aus- und Weiterbildung sowie Mentoring und Coaching. Für Entlassene können auch Existenzgründung, Schulungen oder Mobilitätszuschüsse kofinanziert werden. Die EU beteiligt sich mit 60 bis 85 Prozent an den Projektkosten, das Budget beträgt 35 Millionen Euro jährlich für 2026 und 2027.
BIWAQ - Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (ESF Plus)
BIWAQ fördert mehrjährige arbeitsmarktpolitische Projekte in benachteiligten Stadtteilen, die mit Maßnahmen der Städtebauförderung verknüpft sind. Zielgruppe sind Bewohnerinnen und Bewohner in Gebieten der Programme Soziale Stadt beziehungsweise Sozialer Zusammenhalt. Für 2021 bis 2027 stehen rund 94 Millionen Euro aus dem ESF Plus und bis zu 97 Millionen Euro Bundesmittel bereit. Die fünfte Förderrunde läuft von 2023 bis 2026, eine sechste Runde ist geplant.
Digital Europe Programme (DIGITAL)
Das Digital Europe Programme stellt von 2021 bis 2027 mehr als 8,1 Milliarden Euro für den Aufbau strategischer digitaler Kapazitäten in Europa bereit. Schwerpunkte sind Supercomputing, künstliche Intelligenz, Cybersicherheit, fortgeschrittene digitale Kompetenzen und seit September 2023 Halbleiter. Unterstützt werden Industrie, kleine und mittlere Unternehmen und öffentliche Verwaltungen bei der Digitalisierung, ergänzend arbeiten die European Digital Innovation Hubs.
Digitales Europa (DIGITAL Europe Programme) 2021-2027
EU-Programm zur Einführung wichtiger digitaler Technologien und zu deren Zugänglichmachung für Unternehmen, Bürger und Verwaltungen. Förderung in fünf Teilbereichen: Supercomputing, Künstliche Intelligenz, Cybersicherheit und Vertrauen, fortgeschrittene digitale Kompetenzen sowie breiter Einsatz digitaler Technologien. In Deutschland ist Unterstützung über ein Netz von bis zu 35 European Digital Innovation Hubs (EDIH) verfügbar.
EIT - Europäisches Innovations- und Technologieinstitut (Knowledge and Innovation Communities)
Das EIT fördert Innovation über thematische Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KICs): EIT Climate-KIC, EIT Digital, EIT Food, EIT Health, EIT InnoEnergy, EIT Manufacturing, EIT RawMaterials, EIT Urban Mobility, EIT Water sowie EIT Culture and Creativity. Angeboten werden Bildungsprogramme mit EIT Label, Acceleratoren für Start-ups und Unterstützung bei der Geschäftsentwicklung.
ESF Plus Bundesprogramm 2021 bis 2027
Deutschland erhält rund 6,56 Milliarden Euro aus dem ESF Plus für 2021 bis 2027, davon etwa 2,22 Milliarden Euro für das Bundesprogramm und rund 4,34 Milliarden Euro für die 16 Länderprogramme. Der Fonds fördert Zugang zu Beschäftigung und Bildung, aktive soziale Eingliederung, die Integration Drittstaatsangehöriger und die Bekämpfung von Armut. Im ESF Plus sind der frühere ESF sowie EHAP, die Jugendbeschäftigungsinitiative und EaSI zusammengefasst. Das deutsche Bundesprogramm wurde am 5. Mai 2022 von der EU-Kommission genehmigt.
ESF Plus Bundesprogramm 2021 bis 2027
Deutschland erhält für 2021 bis 2027 rund 6,56 Milliarden Euro aus dem ESF Plus, davon verwaltet der Bund etwa 2,22 Milliarden Euro und die Länder rund 4,34 Milliarden Euro. Das Bundesprogramm umfasst 2,184 Milliarden Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 4,455 Milliarden Euro. Fuenf Bundesministerien setzen es gemeinsam um, federführend das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Förderlinien sind unter anderem Akti(F) Plus, EhAP Plus, INQA-Coaching, IQ, JUVENTUS, KOMPASS, MY TURN, rückenwind, WIR, Zukunftszentren, BIWAQ, JUGEND STAERKEN sowie EXIST Gründungsstipendium und EXIST Forschungstransfer.
ESF-Plus-Programm Schleswig-Holstein 2021 bis 2027
Das ESF-Plus-Programm Schleswig-Holstein fördert Beschäftigung, Qualifizierung und soziale Teilhabe im Land und umfasst 88,8 Millionen Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 222,3 Millionen Euro. Typische Förderbereiche sind Zugang zu Beschäftigung, berufliche Weiterbildung, Übergaenge von der Schule in den Beruf, Fachkräftesicherung, Gründungsberatung sowie Maßnahmen gegen Armut und Ausgrenzung. Antragsteller sind in der Regel Bildungsträger, Verbände, Kammern, Kommunen und Unternehmen, Einzelpersonen werden über die Projekte erreicht. Die konkreten Bedingungen ergeben sich aus den Landesrichtlinien und den jeweiligen Aufrufen.
Erasmus Plus (2021 bis 2027)
Erasmus Plus ist das EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport mit rund 26 Milliarden Euro für 2021 bis 2027. Gefördert werden Hochschulbildung, schulische Bildung, Berufsbildung, Erwachsenenbildung, Jugend und Sport. In Deutschland setzen vier Nationale Agenturen das Programm um, je nach Bildungsbereich.
Erasmus Plus Berufsbildung
Erasmus Plus fördert in der Berufsbildung Auslandspraktika von Auszubildenden und Berufsschuelerinnen sowie die Weiterbildung von Ausbildungspersonal durch Job-Shadowing, Hospitationen und Schulungen. Über die Leitaktion 2 werden kleinere Partnerschaften und Kooperationspartnerschaften gefördert, dazu kommen Zentren der beruflichen Exzellenz und Allianzen für Innovation. Antragsberechtigt sind ausschließlich Organisationen, nicht Einzelpersonen. Der Zugang läuft entweder über eine Akkreditierung mit dauerhafter Programmmitgliedschaft oder über Kurzzeitprojekte mit maximal drei Anträgen in fuenf Jahren.
Erasmus Plus Berufsbildung und Erwachsenenbildung (Nationale Agentur beim BIBB)
Die Nationale Agentur beim BIBB ist die deutsche Anlaufstelle für Erasmus Plus in der Berufsbildung und Erwachsenenbildung. Förderlinien sind die Akkreditierung, Kurzzeitprojekte, kleinere Partnerschaften und Kooperationspartnerschaften. Ein Förderungsfinder auf der Website hilft bei der Zuordnung des passenden Formats.
Erasmus Plus Erwachsenenbildung
Im Bereich Erwachsenenbildung fördert Erasmus Plus Auslandsaufenthalte von Lernenden, besonders von benachteiligten Lernenden, sowie Weiterbildungen des Personals durch Job-Shadowing, Hospitationen und Schulungen. Über die Leitaktion 2 werden kleinere Partnerschaften für neue oder kleine Einrichtungen und Kooperationspartnerschaften mit höherem Budget gefördert. Antragsberechtigt sind Einrichtungen der Erwachsenenbildung wie Volkshochschulen, Bildungswerke und Vereine, nicht Einzelpersonen. Der Zugang erfolgt über Akkreditierung oder Kurzzeitprojekte.
Erasmus Plus Gesamtprogramm 2021 bis 2027
Erasmus Plus ist das EU-Bildungsprogramm für die Jahre 2021 bis 2027 mit einem Gesamtbudget von rund 26 Milliarden Euro. Es umfasst sechs Bereiche: Hochschulbildung, Schulbildung, Berufsbildung, Erwachsenenbildung, Jugend und Sport. Die Förderung gliedert sich in Leitaktion 1 für die Mobilität von Einzelpersonen, Leitaktion 2 für Kooperationsprojekte und Leitaktion 3 für die Unterstützung politischer Reformen, die von der Europäischen Kommission direkt verwaltet wird. In Deutschland setzen vier Nationale Agenturen das Programm um.
Erasmus Plus Hochschulbildung (Nationale Agentur beim DAAD)
Die NA DAAD setzt Erasmus Plus im Hochschulbereich um. Gefördert werden Studien- und Praktikumsaufenthalte von Studierenden und Absolventen, Mobilität des Hochschulpersonals, Kooperationspartnerschaften sowie die Initiative Europäische Hochschulen. Für Studierende mit erschwertem Zugang zu Auslandsmobilität gibt es einen Zusatzbetrag von 250 Euro.
Erasmus Plus Jugend
Der Jugendbereich von Erasmus Plus fördert non-formales und informelles Lernen ausserhalb von Schule und Hochschule. Dazu gehoeren bi-, tri- und multilaterale Jugendbegegnungen, die Fachkräftemobilität für Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeiter, Jugendpartizipationsprojekte und DiscoverEU Inklusion. Teilnehmen können junge Menschen zwischen 13 und 30 Jahren, Anträge stellen Jugendorganisationen, Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie Kommunen. Programmprioritäten sind Inklusion und Vielfalt, Umwelt- und Klimaschutz, digitaler Wandel und Beteiligung am demokratischen Leben.
Erasmus Plus Leitaktion 1 Hochschulbildung (Auslandsstudium und Auslandspraktikum)
Die Leitaktion 1 von Erasmus Plus fördert Auslandsstudien und Auslandspraktika von Studierenden sowie Aufenthalte von Hochschulpersonal. In der Programmgeneration 2021 bis 2027 wurde die Mindestdauer für Studienaufenthalte von drei auf zwei Monate verkuerzt, kurze Formate wie Blended Intensive Programmes sind möglich. Studierende mit geringeren Chancen erhalten einen monatlichen Zuschlag von 250 Euro, dazu zählen Studierende aus nichtakademischen Familien, Studierende mit Kind sowie Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung. Die Bewerbung läuft über das International Office der eigenen Hochschule.
Erasmus Plus Leitaktion 2 Kooperationspartnerschaften Hochschulbildung
Die Leitaktion 2 von Erasmus Plus fördert den Aufbau und die Umsetzung gemeinsamer strategischer Partnerschaften zwischen Hochschulen und Partnern aus dem nicht akademischen Bereich wie Unternehmen, Schulen oder Jugendverbänden. Neu in der Programmgeneration 2021 bis 2027 sind die Erasmus Mundus Design Measures, mit denen internationale gemeinsame Masterstudiengaenge vorbereitet werden. Antragsberechtigt sind Einrichtungen, nicht Einzelpersonen. Die Nationale Agentur im DAAD beraet zu Antragstellung und Förderbedingungen.
Erasmus Plus Schulbildung
Erasmus Plus fördert im Schulbereich Schueleraustausche und Auslandsaufenthalte zu Lernzwecken, Lehrkräftefortbildungen im Ausland und Schulbegegnungen mit Partnerschulen. Es gibt drei Zugangswege: die Akkreditierung mit Dauerförderung bis 2027, Kurzzeitprojekte zum Kennenlernen des Programms und eTwinning als digitalen Austausch über eine sichere Onlineplattform. Über die Leitaktion 2 werden Kooperationspartnerschaften, kleinere Partnerschaften und europäische Partnerschaften für Schulentwicklung gefördert. Antragsberechtigt sind Schulen, Kitas und Bildungseinrichtungen.
Was EU-Förderung bei Bildung bedeutet
Die EU ist der größte Geldgeber und zugleich der unsichtbarste. Der weitaus größte Teil ihres Geldes wird nicht in Brüssel vergeben, sondern von Bund und Ländern bewirtschaftet, die eigene Richtlinien darüber schreiben. Nur Forschung, Digitales, Bildung und Kultur laufen regelmäßig direkt.
- Wo der Antrag landet
- Zweigeteilt: bei geteilter Mittelverwaltung an eine deutsche Stelle, meist die Landesförderbank. Bei direkter Mittelverwaltung an die Kommission, über europaweite Ausschreibungen mit festen Stichtagen.
- Woran du sie erkennst
- An einem Hinweis auf Kofinanzierung, einem Fondskürzel wie EFRE oder ESF im Namen oder an Publizitätspflichten wie einem Hinweisschild an der Baustelle.
- Der häufigste Irrtum
- Als Privatperson einen EU-Antrag stellen zu wollen. EU-Mittel gehen an Betriebe, Kommunen, Vereine und Einrichtungen. Privathaushalte erreichen dasselbe Geld über Landesprogramme.
Häufige Fragen zu Bildung auf Ebene EU
- Kann ich EU-Förderung direkt beantragen?
- Nur bei den direkt verwalteten Programmen, und dort fast immer im Verbund mit Partnern aus mehreren Ländern. Alles andere läuft über Bund und Länder, die die EU-Mittel bewirtschaften.
- Woran erkenne ich, dass EU-Geld im Spiel ist?
- An einem Hinweis auf Kofinanzierung in der Richtlinie, oft mit dem Kürzel des Fonds. Für deinen Antrag ändert das nichts: eingereicht wird bei der deutschen Stelle, die das Programm ausschreibt.
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