Messeförderung Sachsen-Anhalt (Beteiligung an Messen und Ausstellungen)
Investitionsbank Sachsen-Anhalt im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft · Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt bezuschusste die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen an Messen und Ausstellungen im In- und Ausland auf Grundlage des Messeförderprogramms des Wirtschaftsministeriums. Anträge waren bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt zu stellen. Die Förderung endete zum 30. Juni 2023, neue Anträge sind nicht mehr möglich. Für aktuelle Alternativen sind Bundesprogramme wie das Auslandsmesseprogramm und das Messeprogramm Young Innovators relevant.
Zur Frist: Förderung endete zum 30. Juni 2023
Dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.
Viele Töpfe laufen unter neuem Namen weiter. Schau im Verzeichnis, was es aktuell gibt.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Kleines oder mittleres Unternehmen mit Sitz in Sachsen-Anhalt
- Programm nimmt keine neuen Anträge mehr an
Was du dafür brauchst
19 Angaben und 9 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- IBAN
- Kontoinhaber
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
Betrieb
- Branche
- Beschäftigte
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
Unterlagen
- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vergleichsangebote
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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.
Du weißt noch nicht, ob das zu dir passt? Der Check vergleicht dieselben Programme mit deiner Situation.
So läuft der Antrag ab
Messeförderung Sachsen-Anhalt (Beteiligung an Messen und Ausstellungen) ist ein Zuschuss auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
- 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
- 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.
Häufige Fragen zu Messeförderung Sachsen-Anhalt (Beteiligung an Messen und Ausstellungen)
Wer kann Messeförderung Sachsen-Anhalt (Beteiligung an Messen und Ausstellungen) beantragen?
Messeförderung Sachsen-Anhalt (Beteiligung an Messen und Ausstellungen) richtet sich an Unternehmen. Zusätzlich gilt: Kleines oder mittleres Unternehmen mit Sitz in Sachsen-Anhalt
Wo gilt Messeförderung Sachsen-Anhalt (Beteiligung an Messen und Ausstellungen)?
Das Programm gilt in Sachsen-Anhalt. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.
Muss ich Messeförderung Sachsen-Anhalt (Beteiligung an Messen und Ausstellungen) vor der Beauftragung beantragen?
In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.
Bis wann kann ich Messeförderung Sachsen-Anhalt (Beteiligung an Messen und Ausstellungen) beantragen?
Förderung endete zum 30. Juni 2023 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Welche Unterlagen brauche ich für Messeförderung Sachsen-Anhalt (Beteiligung an Messen und Ausstellungen)?
Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 7 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
Gibt es Messeförderung Sachsen-Anhalt (Beteiligung an Messen und Ausstellungen) noch?
Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.
Alles zur Förderung in Sachsen-Anhalt.
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Quelle und Stand
Angaben nach export-international, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleFür KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
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AKA Exportfinanzierung und SmaTiX-Bestellerkredit
Die AKA ist eine Spezialbank für Exportfinanzierung, getragen von einem Konsortium deutscher und europäischer Banken. Sie stellt ECA-gedeckte Finanzierungen für Exporteure, Importeure, Banken und Staaten bereit sowie strukturierte Handels- und Rohstofffinanzierungen. Mit SmaTiX gibt es ein digitales Small-Ticket-Produkt für standardisierte, ECA-gedeckte Bestellerkredite bis 15 Millionen Euro, das den Zugang gerade für kleinere Exportgeschäfte vereinfacht. Es handelt sich um Bankfinanzierung zu Marktkonditionen, nicht um einen Zuschuss.
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Auftragsgarantien der LfA
Die LfA übernimmt bis zu 50 Prozent des Risikos für Avale und Vorfinanzierungen bei In- und Auslandsaufträgen, maximal 5 Mio. Euro je Garantie. Damit lassen sich Anzahlungs-, Gewährleistungs- und Vertragserfuellungsbürgschaften darstellen. Offen für Unternehmen bis 500 Mio. Euro Jahresumsatz.
Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG)
Die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung ist die Sammeldeckung des Bundes für Exporteure mit wiederkehrenden Lieferungen an mehrere Besteller in verschiedenen Ländern. Sie deckt kurzfristige Zahlungsziele bis zwölf Monate ab. Voraussetzung ist ein deckungsfähiger Jahresexportumsatz von mindestens 500.000 Euro. Für kleinere Umsätze und Zahlungsziele bis vier Monate gibt es die vereinfachte Variante APG-light.
Auslandsmesseprogramm Baden-Württemberg
Baden-Württemberg International organisiert Gemeinschaftsstände auf internationalen Messen, auf denen sich Unternehmen, Cluster, Netzwerke, Regionen, Kommunen und Einrichtungen aus dem Land praesentieren können. Der Teilnehmerbeitrag richtet sich nach Unternehmensgröße und Umsatz, kleine Unternehmen werden stärker gefördert als große. Im Paket enthalten sind Standbau, Platzierung, Bewirtung, Standbetreuung und Reinigung sowie Unterstützung bei Reise und Logistik. Für 2026 sind 23 Gemeinschaftsstände geplant. Die Anmeldung läuft direkt über bw-i, die Teilnahme haengt von der Standverfügbarkeit ab.
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Das Saarland fördert Gemeinschaftsstände saarlaendischer Unternehmen auf nationalen und internationalen Leitmessen. Die Unternehmen erhalten eine schlüsselfertige Standfläche, komplettes Projektmanagement, Betreuung vor Ort, Medienunterstützung und Vernetzungsangebote. Ziel ist die Erschließung neuer Absatzmaerkte und der Ausbau von Geschäftsbeziehungen im Ausland. Organisiert wird das Programm von der gwSaar, finanziell getragen vom saarlaendischen Wirtschaftsministerium. Konkrete Zuschusshöhen werden nicht ausgewiesen, die Unternehmen zahlen einen reduzierten Beteiligungspreis.