Voraussetzungen für Kommunalförderung
Wer Kommunalförderung bekommt, legt jedes Programm selbst fest, meist über Zielgruppe, Vorhaben und Region. Drei Bedingungen tauchen fast überall auf: du gehörst zum Kreis der Antragsberechtigten, das Vorhaben erfüllt die inhaltlichen Anforderungen, und der Antrag liegt rechtzeitig vor.
Kommunen sind bei vielen Programmen ausdrücklich antragsberechtigt, oft mit eigenen Förderlinien.
Die Bedingungen der einzelnen Programme stehen weiter unten, so wie sie in den Programmdaten hinterlegt sind. Ob dein Vorhaben sie erfüllt, entscheidet die Bewilligungsstelle anhand der Richtlinie, nicht diese Seite.
Die Bedingungen im Überblick
Diese Punkte tauchen bei diesem Thema immer wieder auf. Verbindlich ist immer die Richtlinie des Programms, das du beantragst.
- Städte, Gemeinden und Landkreise
- Kommunale Eigenbetriebe und Zweckverbände
- Kommunale Gesellschaften, etwa Stadtwerke oder Wohnungsgesellschaften
- Interkommunale Zusammenschlüsse für gemeinsame Vorhaben
- Das Vorhaben erfüllt die inhaltlichen Anforderungen des Programms.
- Der Antrag liegt vor dem Vorhabensbeginn vor, sofern die Richtlinie das verlangt.
- Die geforderten Nachweise werden innerhalb der genannten Fristen eingereicht.
Was die Programme selbst verlangen
Diese Bedingungen stehen wörtlich in den Programmdaten, ausgewertet über 120 Programme zu diesem Thema. Die Zahl dahinter sagt, wie viele Programme den Punkt nennen.
- 30 Jahre Miet- und Belegungsbindung4 Programme nennen diesen Punkt
- Einmal pro Fahrzeug und Verpflichtungsjahr4 Programme nennen diesen Punkt
- Maßnahmenbeginn erst nach Förderzusage4 Programme nennen diesen Punkt
- Meldefrist 15. November des Verpflichtungsjahres4 Programme nennen diesen Punkt
- Zulassung in Deutschland, Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I4 Programme nennen diesen Punkt
- Antrag über einen Finanzierungspartner vor Vorhabensbeginn3 Programme nennen diesen Punkt
- Darlehen über 35 Jahre zinsfrei, anfaengliche Tilgung mindestens 2 Prozent jährlich3 Programme nennen diesen Punkt
- Schriftlicher Antrag vor Vorhabenbeginn3 Programme nennen diesen Punkt
- 15 Prozent Eigenleistung2 Programme nennen diesen Punkt
- Absicherung durch Grundschuld oder Hypothek zugunsten der SIKB, Nachfinanzierungen ausgeschlossen2 Programme nennen diesen Punkt
- Antragstellung ausschließlich elektronisch über das DKWKG-Antragsportal2 Programme nennen diesen Punkt
- Antragstellung über einen Finanzierungspartner vor Vorhabenbeginn2 Programme nennen diesen Punkt
Wer antragsberechtigt ist
So verteilen sich die Zielgruppen über die Programme zu diesem Thema. Wer im Einzelfall antragsberechtigt ist, legt jedes Programm selbst fest.
- Kommunen120
- Unternehmen95
- Vereine71
- Vermieter48
- Privatpersonen44
- Selbstständige18
- Landwirtschaft17
- Studierende7
Woran es typischerweise scheitert
Vergabe starten, bevor die Bewilligung vorliegt.
Vergaberecht nicht sauber einhalten, das führt zu Kürzungen bei der Prüfung.
Eigenanteil im Haushalt nicht abgesichert haben, wenn der Bescheid kommt.
Häufige Fragen zu den Voraussetzungen
Wer ist bei Kommunalförderung antragsberechtigt?
Das legt jedes Programm selbst fest. Die Zielgruppen der erfassten Programme stehen in der Liste unten, dort siehst du auch, ob Privatpersonen, Betriebe, Vereine oder Kommunen gemeint sind.
Gibt es Einkommens- oder Größengrenzen?
Manche Programme arbeiten damit, andere nicht. Wenn eine Grenze gilt, benutzt das Programm dafür meist eine eigene Definition, die von der Steuererklärung oder der Handelsregisterangabe abweicht.
Zählt der Zeitpunkt als Voraussetzung?
Ja, in vielen Richtlinien ist der Antrag vor dem Vorhabensbeginn eine echte Bedingung und nicht nur eine Empfehlung. Wird sie verletzt, hilft auch ein sonst perfekter Antrag nicht.
Was, wenn ich eine Bedingung nicht erfülle?
Dann fällt dieses Programm weg, oft aber nicht die ganze Förderung. Vergleiche die Bedingungen der anderen Programme in der Liste, Land und Kommune setzen häufig andere Maßstäbe als der Bund.