Voraussetzungen für die Fensterförderung
Antragsberechtigt ist die Eigentümerseite des Bestandsgebäudes, bei Fenstern im Gemeinschaftseigentum die Wohnungseigentümergemeinschaft. Technisch hängt alles an den Kennwerten der neuen Bauteile und am fachgerechten Einbau, beides muss belegbar sein.
Viele Programme verlangen zusätzlich, dass die alten Bauteile ersetzt und nicht ergänzt werden, und dass die Anschlüsse fachgerecht ausgeführt sind. Bei Denkmalschutz gelten abweichende Anforderungen, dafür braucht es die Abstimmung mit der Denkmalbehörde.
Die Bedingungen der erfassten Programme stehen unten, wörtlich aus den Programmdaten.
Die Bedingungen im Überblick
Diese Punkte tauchen bei diesem Thema immer wieder auf. Verbindlich ist immer die Richtlinie des Programms, das du beantragst.
- Bestandsgebäude, nicht Neubau.
- Antragsberechtigt ist die Eigentümerseite, bei Gemeinschaftseigentum die Gemeinschaft.
- Die neuen Bauteile erreichen die im Programm geforderten Kennwerte.
- Fachgerechter Einbau durch einen Fachbetrieb mit schriftlicher Bestätigung.
- Ersatz alter Bauteile, nicht bloße Ergänzung.
- Antrag vor der Bestellung, Nachweise innerhalb der Frist.
Was die Programme selbst verlangen
Diese Bedingungen stehen wörtlich in den Programmdaten, ausgewertet über 32 Programme zu diesem Thema. Die Zahl dahinter sagt, wie viele Programme den Punkt nennen.
- Wohngebäude oder Wohneinheiten in gemischt genutzten Gebäuden in Stuttgart3 Programme nennen diesen Punkt
- Antragstellung vor Vorhabenbeginn2 Programme nennen diesen Punkt
- Bestandsgebäude, Bauantrag mindestens fuenf Jahre alt2 Programme nennen diesen Punkt
- Bestandsgebäude, Bauantrag oder Bauanzeige liegt mindestens fuenf Jahre zurück2 Programme nennen diesen Punkt
- Einbindung eines Energieeffizienz-Experten2 Programme nennen diesen Punkt
- Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen 300 Euro brutto2 Programme nennen diesen Punkt
- Investitionsort Berlin2 Programme nennen diesen Punkt
- Prüfprotokoll oder Fördernachweis eines anerkannten Energie-Effizienz-Experten2 Programme nennen diesen Punkt
- Technische Mindestanforderungen an U-Werte müssen eingehalten werden2 Programme nennen diesen Punkt
- Anschließende Mietpreis- und Belegungsbindung1 Programme nennen diesen Punkt
- Antrag über einen Finanzierungspartner1 Programme nennen diesen Punkt
- Antrag vor Auftragsvergabe und Beginn der Maßnahmen1 Programme nennen diesen Punkt
Wer antragsberechtigt ist
So verteilen sich die Zielgruppen über die Programme zu diesem Thema. Wer im Einzelfall antragsberechtigt ist, legt jedes Programm selbst fest.
- Privatpersonen29
- Vermieter27
- Unternehmen21
- Vereine14
- Kommunen8
- Selbstständige2
Woran es typischerweise scheitert
Kennwerte im Angebot fehlen, dann lässt sich die Förderfähigkeit nicht belegen.
Bei Denkmalschutz erst nach der Bestellung mit der Behörde sprechen.
Annehmen, dass ein Anbau oder ein neues Fenster in einer neuen Wand mitzählt.
Häufige Fragen zu den Voraussetzungen
Wer darf Fensterförderung beantragen?
In der Regel die Eigentümerseite. Gehören die Fenster zum Gemeinschaftseigentum, beantragt die Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Zielgruppen stehen bei jedem Programm unten.
Was gilt bei Denkmalschutz?
Dann gelten oft abweichende technische Anforderungen. Sprich vorher mit der Denkmalbehörde, sonst passt am Ende weder Genehmigung noch Förderung.
Zählt Einbruchschutz als Voraussetzung?
Nein, das ist ein eigenes Thema mit eigenen Programmen. Manche Kommunen fördern es zusätzlich, unabhängig vom Energiestandard.
Kann ich Fenster und Dämmung zusammen einreichen?
Häufig ja, beides zählt zu den Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle. Die Bündelung regelt das jeweilige Programm.