Antragio
Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Dämmförderung

Antragsberechtigt ist bei der Dämmung fast immer die Eigentümerseite eines Bestandsgebäudes, also Eigentümerinnen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Vermieter, Unternehmen, Vereine und Kommunen. Die zentrale technische Bedingung ist, dass das gedämmte Bauteil die im Programm genannten Werte erreicht und ein Fachbetrieb das bestätigt.

Zusätzlich prüfen viele Programme, ob das Gebäude alt genug ist, ob es sich um Bestand und nicht um Neubau handelt und ob die Maßnahme fachgerecht geplant wurde. Bei Innendämmung kommen bauphysikalische Anforderungen dazu.

Die Bedingungen der erfassten Programme stehen unten, wörtlich aus den Programmdaten. Was im Einzelfall gilt, entscheidet die Bewilligungsstelle.

Die Bedingungen im Überblick

Diese Punkte tauchen bei diesem Thema immer wieder auf. Verbindlich ist immer die Richtlinie des Programms, das du beantragst.

  • Bestandsgebäude, für den Neubau greifen andere Programme mit anderer Systematik.
  • Antragsberechtigt ist die Eigentümerseite des Gebäudes.
  • Das Bauteil erreicht nach der Maßnahme die geforderten Kennwerte.
  • Ausführung durch einen Fachbetrieb mit Fachunternehmererklärung.
  • Feuchte- und Bauschäden sind vorher geklärt, sonst ist die Ausführung nicht fachgerecht.
  • Antrag vor Beginn der Arbeiten, Nachweise innerhalb der Frist.

Was die Programme selbst verlangen

Diese Bedingungen stehen wörtlich in den Programmdaten, ausgewertet über 54 Programme zu diesem Thema. Die Zahl dahinter sagt, wie viele Programme den Punkt nennen.

  • Investitionsort in Nordrhein-Westfalen4 Programme nennen diesen Punkt
  • Antrag vor Maßnahmebeginn2 Programme nennen diesen Punkt
  • Antragstellung vor Vorhabenbeginn2 Programme nennen diesen Punkt
  • Bestandsgebäude, Bauantrag mindestens fuenf Jahre alt2 Programme nennen diesen Punkt
  • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten2 Programme nennen diesen Punkt
  • Energieeffizienzklasse E, F, G oder H vor der Sanierung2 Programme nennen diesen Punkt
  • Gebäude liegt im Stadtgebiet München2 Programme nennen diesen Punkt
  • Gesamtfinanzierung gesichert2 Programme nennen diesen Punkt
  • Investitionsort Berlin2 Programme nennen diesen Punkt
  • Technische Mindestanforderungen an U-Werte müssen eingehalten werden2 Programme nennen diesen Punkt
  • Wohngebäude oder Wohneinheiten in gemischt genutzten Gebäuden in Stuttgart2 Programme nennen diesen Punkt
  • 15 Jahre Miet- und Belegungsbindung1 Programme nennen diesen Punkt

Wer antragsberechtigt ist

So verteilen sich die Zielgruppen über die Programme zu diesem Thema. Wer im Einzelfall antragsberechtigt ist, legt jedes Programm selbst fest.

  • Vermieter36
  • Unternehmen34
  • Privatpersonen32
  • Kommunen22
  • Vereine18
  • Selbstständige6

Woran es typischerweise scheitert

  • Dämmstärke oder Materialkennwerte knapp unter der geforderten Grenze wählen.

  • Feuchteschäden im Bauteil nicht klären und die Ursache mit einpacken.

  • Annehmen, dass Innendämmung genauso behandelt wird wie Außendämmung.

Häufige Fragen zu den Voraussetzungen

Wird die oberste Geschossdecke wie das Dach behandelt?

Viele Programme führen beide Varianten auf, teils mit unterschiedlichen Anforderungen. Welche Bauteile aufgeführt sind, steht bei jedem Programm in den Bedingungen.

Was gilt für Innendämmung?

Sie ist möglich, wenn außen nicht gedämmt werden darf, etwa bei Denkmalschutz. Bauphysikalisch stellt sie höhere Anforderungen und sollte fachlich geplant werden.

Zählt Dämmung im Neubau?

Nein, im Neubau geht es um das Effizienzniveau des ganzen Gebäudes, nicht um einzelne Bauteile. Dafür gibt es eigene Programme.

Bin ich als Mieter antragsberechtigt?

In der Regel nicht. Dämmung betrifft die Gebäudesubstanz, den Antrag stellt die Eigentümerseite.

Ob du in die Zielgruppe fällst, entscheidet sich an ein paar Fragen. Genau die stellt der Check, und danach siehst du nur noch Programme, deren Bedingungen zu deiner Lage passen.