Waisenrente für Halbwaisen und Vollwaisen
Deutsche Rentenversicherung · bundesweit
Stirbt ein Elternteil oder sterben beide Eltern, zahlt die Deutsche Rentenversicherung auf Antrag eine Halbwaisen- oder Vollwaisenrente. Grundlage ist die Rentenanwartschaft der verstorbenen Person, die Vollwaisenrente fällt höher aus als die Halbwaisenrente. Der Anspruch besteht in der Regel bis zum 18. Geburtstag und laenger, wenn sich das Kind in Schule, Ausbildung oder Studium befindet. Der Antrag ist bei der Deutschen Rentenversicherung zu stellen.
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