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Viertelregelung bei der Dienstwagenbesteuerung von Elektrofahrzeugen

Bundesministerium der Finanzen, Umsetzung über die Finanzaemter · bundesweit

Bei der privaten Nutzung eines betrieblichen Elektrofahrzeugs wird der Bruttolistenpreis nur zu einem Viertel angesetzt, statt der sonst üblichen ein Prozent des vollen Listenpreises pro Monat. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug keine Kohlendioxidemission je gefahrenem Kilometer hat und der Bruttolistenpreis nicht mehr als 100.000 Euro beträgt. Die Regelung gilt für Fahrzeuge, die nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2031 angeschafft werden. Für Plug-in-Hybride mit höchstens 50 Gramm CO2 je Kilometer oder mindestens 80 Kilometern elektrischer Reichweite gilt bei Anschaffung ab 2025 eine Halbierung des Listenpreises.

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